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Montag, 31. März 2014

Bundesinnenminister Thomas de Maizière treten auch sie einfach zurück - sie sind wieder Minister des Inneren und können es immer noch nicht!

Auch der handlungsreisende Honorar-Professor Thomas de Maizière sollte in der
Lage sein, auf das nicht zu übersehende unverhältnismäßige Handeln der Gerkschaft
für den öffentlichen Dienst, Ver.di, einzugehen, und diesen mit deutlichen Worten sagen,
dass das so nicht geht!

Besonders Bsirske & Co hätten schon längst entsprechend bemüht handeln müssen!
Schließlich ist schon lange bekannt, dass etliche Behörden-Mitarbeiter beinah nach
Lust und Laune unredlich agieren! Genauer gesagt, auch Lügen und Betrügen.
Dabei habe ich vor über einem Jahr an verschiedene Gewerkschaften fundierte
Vorschläge über notwendige Maßnahmen übermittelt!
Frank Bsirske, sie sind eine Schande für die MitarbeiterInnen im öffentlichen Dienst
und müssen endlich zurücktreten!

Andere werden wegen eines Kassenzettels von ein paar Euros rausgeschmissen.
Und Bsirske & Co zeigen nach wie vor nix wahrnehmbar - nix Arsch in der Hose!

Ich würde die Haushalte innerhalb von 20 Jahren sanieren können!
Ich habe nie irgendeinem System angehört.
Selbst das "System Familie" war mir nicht vergönnt. Was im Grunde gleichbedeutend
mit einem Todesurteil war. Und dann bin ich dauernd von irgendwelchen System-
Relevanzen abhängig, die nicht mehr Einfühlungsvermögen zeigen können, als beinah
ein Regenwurm.
Ohne Worte

P.S. In Bezug auf die Ukraine wurde immer wieder berichtet, dass dort weitverbreitet
Korruption herrscht.
Genaues analysieren - und mutige Bürger hernach entsprechend belohnen.
Und das über Erfahrungen weiter entwickeln!
Mit der entsprechenden PR und drastischen Strafen dürfte dem gut beizukommen sein!

Mittwoch, 26. März 2014

"Niemandem fällt z.B. die Gefährlichkeit von CDU/CSU auf":


"Niemandem fällt z.B. die Gefährlichkeit von CDU/CSU auf":
Liebe Leute, viele von Euch sind noch nicht Ihrer Pflicht nachgekommen!
Wahlprüfungsbeschwerden eingereicht: bitte durch Unterschrift + weitersagen unterstützen!

 
"CDU/CSU üben offensichtlich über Ex-Politiker Peter Müller Druck auf das Bundesverfassungsgericht aus!
Parteien, die wie die CDU einen eigenen TV Kanal einrichten, sind grundsätzlich mit besonderer Aufmerksamkeit zu beäugen!

Niemandem ist offenbar aufgefallen, dass der von Kanzlerin Merkel praktisch per Demokratiemissbrauch in das Bundesverfassungsgericht geschleuste zu unqualifizierte, abgehalfterte Ex-Politiker Peter Müller aufgrund dessen immer offenbarer besondere Aufgaben zu erfüllen hat.

Im Grunde kann nur erfahrenen und bewährten Richtern die Ehre zu teil werden, an das mit bedeutendste Gericht in der Bundesrepublick Deutschland, dem Bundesverfassungsgericht berufen zu werden!
Und ganz sicher nicht Karriere-Politikern, die in den zurückliegenden gut 20 Jahren eben nicht die für einen Bundesverfassungsrichter nötige und zwingend erforderliche Erfahrung gesammelt haben, sondern stattdessen mitunter auch ungezügelt das Parteidiktat mit durchdrückten!

Ich gehe davon aus, dass dieser Peter Müller mit dafür verantwortlich ist, dass die drei von mir eingereichten Wahlprüfungsbeschwerden gegen die Bundestagswahl und Hessenwahl vom 22.09. und die Bayernwahl vom 15.09.2013 von einer Praktikantin - auch aufgrund offensichtlicher Überforderung - hartnäckig nicht nur als Telefaxe abgetan werden sollten.

Sowas wenig intelligentes ist nicht nur töricht, sondern beschädigt nicht nur das Bundesverfassungsgericht! Und dafür ist die Politik verantwortlich!
Dabei ist das Bundesverfassungsgericht eindeutig dazu verpflichtet, diese Verfassungsbeschwerdeverfahren schon aufgrund der Tatsache aufzunehmen, dass die eigentlich pflichtgemäß zu handelnden Parlamente auch noch höchst selbst den demokratie- und machtmissbrauchenden Hintergrund dieser Wahlprüfungsbeschwerden bilden!
Die verantwortlichen Parlamentspräsidien haben die Beschwerden offenbar in der vollen Absicht einfach ignoriert, so die Verfahren für ungültig machen zu können.

Die erwähnte Praktikantin am Bundesverfassungsgericht hat mit Schreiben vom 05. Februar 2014 nachweislich nur auf die Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Landtagswahl in Bayern vom 15.09.2013 reagiert.
Um mit Schreiben vom 13.03.2014 alle drei erwähnten eingereichten Wahlprüfungsbeschwerden abermals als Telefaxe herabwürdigend in einen Topf schmeißend abwürgen zu wollen.

Das Bundesverfassungsgericht will damit aufgrund meiner jahrzehntelangen Erfahrung mit der Justiz aufzeigen, dass von seiten der Politik Druck ausgeübt wird, um die dort nicht genehmen Verfassungsbeschwerdeverfahren erst gar nicht stattfinden zu lassen!

Dann stärken wir hiermit dem Bundesverfassungsgericht ausdrücklich den Rücken, für das pflichtgemäße und offensichtlich dringend notwendige Durchführen der Verfahren gegen diese mitunter verfilzte Politik!

Fragen wir dazu einfach mal u.a. den Generalstaatsanwalt von Berlin, warum auch dieser - wie viele andere Staatsanwälte auch - lieber sozusagen durch die Hintertür versucht zu verduften, als pflichtgemäß gegen die praktisch gewissermaßen als Wahlbetrüger überführten verantwortlichen Politiker die längst überfälligen Ermittlungsverfahren einzuleiten!
Auch von dort: piep piep piep, kein Anschluss unter dieser Nummer!

= Solange u.a. dieses Verfahren hier nicht abgeschlossen ist, solange kann das Bundesverfassungsgericht ohnehin keine abschließende Bewertung der eingereichten drei Wahlprüfungsbeschwerden vornehmen!"

Wahlprüfungsbeschwerden eingereicht: bitte durch Unterschrift + weitersagen unterstützen!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

Dienstag, 25. März 2014

Klingt doch eigentlich sehr vernünftig, was der ehemalige Präsident des BGH, Günter Hirsch, da formuliert hat!

Der ehemalige Präsident des Bundesgerichtshofes Günter Hirsch verstieg sich zu der Feststellung, dass es bei der gesetzesauslegenden Urteilsfindung nicht darum gehe, "was der Gesetzgeber – wer immer das sein mag – beim Erlass eines Gesetzes ›gedacht hat‹, sondern was er vernünftigerweise gedacht haben sollte". Der Richter ist also eine Gouvernante, die es besser weiß als das Parlament. Lässt sich die Selbstüberschätzung höher treiben? Auf diese Weise wird die Unabhängigkeit zu einer Ungebundenheit vom Recht, die Recht nicht auslegt, sondern schafft.

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  2. Seite 2 Gesetzgeber ohne Volk
 von Norbert Blüm

"Eine Klasse von Staatsbediensteten verwahrt sich mit Erfolg gegen alle Kritik: Die Richter"


Justiz 

Berufsbedingt überheblich

Eine Klasse von Staatsbediensteten verwahrt sich mit Erfolg gegen alle Kritik: Die Richter. Damit schaden sie der Justiz. Von Norbert Blüm von Norbert Blüm
Nach einem Urteil des Amtsgerichtes Berlin-Tiergarten darf die katholische Kirche "eine kinderfickende Sekte" genannt werden. Würde ich eine Richterin am Familiengericht als "stutenbissige Emanze" titulieren, ich hätte ganz schnell ihren Kollegen Strafrichter am Hals. Zu Recht.
Die unterschiedlichen Konsequenzen haben allerdings kaum damit zu tun, für welche dieser Schmähungen weniger Gründe beansprucht werden könnten. Sie hängen vielmehr damit zusammen, dass Kritik an Richtern ein Tabu ist. Richter beanspruchen "Unangreifbarkeit". Warum eigentlich? Selbst der angeblich unfehlbare Papst ist öffentlichen Angriffen ausgesetzt. Nichts und niemand ist vor Kritik geschützt. Nur Richter empfinden Angriffe als Zumutung, für die Strafen wegen Nötigung drohen. Rücktritt – das ist im Richtergewerbe ein völlig unbekanntes Wort, ja eine unerhörte Vorstellung.
Anklagen gegen Richter sind eine Rarität. Selbst als ein Oberlandesgericht sehenden Auges mit seinem Urteil gegen Recht und Gesetz verstieß und das Verfassungsgericht dies als eine "willkürliche Entscheidung" bezeichnete, passierte den Richtern nichts. Die vom Staatsanwalt beantragte Eröffnung eines Strafverfahrens wurde abgelehnt, weil bei drei beteiligten Richtern nicht geklärt werden konnte, ob sie alle die fragliche Entscheidung zu verantworten hatten. So entschieden durch dasselbe Oberlandesgericht, an dem die mutmaßliche Rechtsbeugung begangen worden war.
Hat irgendwer irgendwo danach auch nur einen Hauch von öffentlicher Verwunderung gespürt? Vergleichbares hätte in der Politik einen Orkan der Windstärke 11 ausgelöst.
Richter sind frei wie ein Vogel unter Gottes weitem Himmel. Sie sind nur ans Gesetz gebunden. Wenn sie es fehlerhaft auslegen, werden sie schlimmstenfalls von übergeordneten Instanzen zur Ordnung gerufen, was sie nicht weiter beunruhigen muss. Notfalls verweigern sie die Überprüfung ihrer Urteile, weil eine erneute Beweisaufnahme nach so langer Zeit "unzumutbar" sei, wie in Bayern mehrfach geschehen.
Norbert Blüm
war von 1982 bis 1998 Bundesarbeitsminister. Er ist gelernter Werkzeugmacher und studierter Philosoph, Historiker, Germanist und Theologe
Es gibt keinen anderen Berufstätigen, der seine Arbeit so unabhängig organisieren und selbst bestimmen kann, wann, wo, wie und wie viel er arbeitet. Für dieses Richterprivileg gibt es gute Gründe; sie liegen in der Unabhängigkeit der dritten Gewalt, die zur Urausstattung der freiheitlichen Gewaltenteilung gehört. Diese Unabhängigkeit wird von niemandem infrage gestellt. Doch gehören zu dieser Unabhängigkeit auch die Freiheit von Kritik und der Verzicht auf Rechtfertigung? Bedeutet Unabhängigkeit auch Unangreifbarkeit?
Der ehemalige Präsident des Bundesgerichtshofes Günter Hirsch verstieg sich zu der Feststellung, dass es bei der gesetzesauslegenden Urteilsfindung nicht darum gehe, "was der Gesetzgeber – wer immer das sein mag – beim Erlass eines Gesetzes ›gedacht hat‹, sondern was er vernünftigerweise gedacht haben sollte". Der Richter ist also eine Gouvernante, die es besser weiß als das Parlament. Lässt sich die Selbstüberschätzung höher treiben? Auf diese Weise wird die Unabhängigkeit zu einer Ungebundenheit vom Recht, die Recht nicht auslegt, sondern schafft.
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JustizBerufsbedingt überheblich
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Gesetzgeber ohne Volk

Woran aber orientieren sich diese Gesetzgeber ohne Volk? Der klare Trend lautet: Das gesetzliche Recht weicht zurück zugunsten einer geschwätzigen Kompromissfindung. Einigung statt Urteil, Therapie statt Ordnung. Im Zivilprozess verdrängt der Vergleich das Urteil, denn ein Vergleich ist für den Richter bequemer; er erspart ihm die arbeitsintensive Urteilsfindung und -begründung und bewahrt ihn vor Revisionsverfahren. Vereinbarung statt rechtlicher Entscheidung dient aber nicht in jedem Fall der Gerechtigkeit. Ein Vergleich ist problematisch, wenn sich die Kontrahenten nicht auf Augenhöhe begegnen. Das Recht ist seinem Ursprung nach Schutz vor Übermacht. Kann von dieser Schutzfunktion noch die Rede sein, wenn der Richter, mal zart, mal grob, darauf hinweist, dass einem sperrigen Beklagten als Alternative ein Urteil mit saftigen Kosten droht?
Im Strafrecht hat der Deal, bisweilen schon vor Prozessbeginn ausgehandelt, für Richter und Anwälte die gleichen angenehmen Folgen wie der Vergleich im Zivilprozess. Es spart allen Seiten viel Zeit und Arbeit, wenn beispielsweise Josef Ackermann mit der Zahlung von drei Millionen Euro im Mannesmann-Prozess eine Vorstrafe wegen Bestechung abwehren kann.
Sicher, Strafrichter sollen und müssen schnell sein, damit sie nicht unter Prozesslawinen verschüttet werden. Angesichts des Personalmangels in der Justiz können sie sich oft nicht die notwendige Zeit nehmen. Mit dieser Art Rationalisierung aber wird auch Gerechtigkeit wegorganisiert.
Am weitesten fortgeschritten ist die Aufweichung des Rechts hin zum flexiblen Konfliktmanagement an den Familiengerichten. Wenn es um Scheidung oder Sorgerecht geht, wird gelogen, dass sich die Balken biegen. Den Richter interessiert das wenig. "Wir sind hier nicht im Strafgericht", ist eine oft gebrauchte richterliche Ausrede vor Familiengerichten. Selbst wenn Eid gegen Eid steht und nach den Gesetzen der Logik mindestens ein Meineid im Spiel ist, bleibt dies meist unaufgeklärt, weil offenbar die Wahrheit nicht interessiert. Das Pendel ist von der totalen Moralisierung der Scheidung ins andere Extrem umgeschlagen, in die moralfreie Zone. Dafür mag es auch Gründe in der Richterqualifikation geben. "Familienrichter haben eine hochgradig jämmerliche Ausbildung. Das Familienrecht spielt weder im Studium noch in der Referendarzeit eine große Rolle, geschweige denn, dass es eine spezielle Ausbildung oder verpflichtende Fortbildung für angehende Familienrichter gäbe", behauptete der Münsteraner Jurist Elmar Bergmann, und der muss es wissen, denn er war selbst fast 30 Jahre lang Familienrichter. Umso wichtiger, dass Richter wenigstens lernen, mit Kritik umzugehen.
Wohin eine berufsbedingte Überheblichkeit führen kann, demonstrierte unlängst Richter Manfred Götzl zu Beginn des Münchner NSU-Prozesses. Die Kritik an seinem dilettantischen Verfahren bei der Vergabe der Plätze für journalistische Beobachter konterte er mit der von Selbstmitleid triefenden Bemerkung, die Angriffe auf das Gericht seien "in der deutschen Geschichte ohne Beispiel". Richter Götzl gilt unter Kollegen als "brillant". Zu dieser Brillanz gehörte, dass er einen Gutachter, der während eines langen Vortrags einen Schluck Wasser zu sich nehmen wollte, anblaffte, er solle gefälligst eine Pause beantragen, wenn er Durst habe. Einen Staatsanwalt ließ er wegen eines flüchtigen Lesefehlers einen langen Vortrag wiederholen.
Kann es sein, dass solche Skurrilitäten mehr sind als nur Marotten? Dass sie symptomatisch sind für eine amtgemachte Überheblichkeit, die Richter vergessen lässt, dass sie ihre Urteile im Namen des Volkes fällen? Eine gewisse sprachliche Nähe zu ihrem Arbeitgeber, nämlich dem Volk, sollte dieses erwarten können, inklusive alltagsverträglicher Umgangsformen. Die Verwechslung von Unabhängigkeit mit Rechtfertigungsfreiheit befördert eine strukturelle Enthobenheit des Richteramtes. Diese Entrücktheit führt zum Gegenteil dessen, was mit den Richterprivilegien beabsichtigt war: Sie beschädigt nicht nur die Rechtspflege, sondern auch die Gewaltenteilung.

Sonntag, 23. März 2014

Russischstämmige Bürger in der Ukraine haben kein Recht auf ein Referendum!

Wenn diese zur Russischen Föderation gehören wollen, dann müssen diese ihre
Heimat Ukraine Richtung Russische Föderation oder Krim verlassen!
Sind diese in der Ukraine zur Welt gekommen oder erst im Erwachsenenalter
dorthin gezogen ??

Eine Reportage über auf der Krim ihre Sportart betreibende Sportler lässt
zudem mehr als erahnen, dass viele auf der Halbinsel Krim lebende Menschen
wohl aus Angst vor Repressalien gegen ihren Willen für einen Anschluss an die
Russische Föderation gestimmt haben.
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

Sonntag, 16. März 2014

Veto von Moskau gegen Resolution im UN Sicherheitsrat ist unrechtmäßig und damit ungültig!

Wenn zweidrittel der mit abstimmenden Vertretungen bei den Vereinten Nationen
für diese Resolution gestimmt haben, dann ist diese praktisch angenommen.

Das Völkerrecht, die Menschenrechte u.a. sind in die Analyse der Zusammenhänge
der Fall bzw. Sachlage mit zu berücksichtigen bzw. mit einzubeziehen!
UND, ggf. über das ohnehin illegitime sogenannte Veto-Recht - einzelner Staaten
gegen den Rest der Welt - zu stellen!

Auch in diesem Fall ist das der Fall!
Zudem Moskau das sogenannte Veto-Recht offensichtlich von Anfang an in die
eigenen völkerrechtswidrigen und menschenrechteverachtende imperialistische
Macht-Politik mit einbezogen hat.

Schade, dass die vielen internationalen Rechtsgelehrten dazu sowenig sagen!

Besonders im Falle des barbarischen Mordens in Syrien kann Moskau ohne
größere Schwierigkeiten vor den internationalen Strafgerichtshof gebracht werden!
Möglicherweise auch Peking und weitere andere!

Besonders im Falle Syrien geht das Völkerrecht, gehen die internationalen Menschen-
rechte ggf. eindeutig über das sogenannte - aber letztendlich illegitime - Veto-Recht!
Mit herzlichen Grüßen, besonders an alle unter ähnlich korrumpierten Regimen
leidenden Menschen auf der Welt, Thomas Karnasch

Freitag, 14. März 2014

Gleichbehandlungsgrundsatz: Staatsanwaltschaften müssen zügig die Ermittlungen gegen die Politiker-Zocker voranbringen"!

Staatsanwaltschaften müssen sich jetzt nicht mehr scheuen, besonders wegen der im Zuge
der unrechtmäßigen zwischenzeitlichen Laufzeitverlängerung der Atommeiler veruntreuten
gut 800 Millionen Euro an Steuergeldern Anklagen zu erheben!

Einige studierte Politiker-Juristen haben das Urteil gegen Uli Hoeneß als wichtig und gerecht
bezeichnet. So sehe ich das im Grunde auch, obgleich ich trotzdem ergriffen bin.
Doch diese müssten auch dazu jetzt den Mund aufkriegen!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

P.S. Sinn dieses Handelns ist auch, dass ich nicht mal 20 Jahre brauchen würde, um relativ
problemlos die Haushalte zu sanieren!

Montag, 10. März 2014

Interessanter Beitrag ebend bei "Kulturzeit" auf 3sat

Darin wurde über das zweifelhafte Auftreten der Staatsanwaltschaft nicht nur im Fall
Edathy sinniert.
Hat die Staatsanwaltschaft nicht auch dabei in gewisser Weise von Medien angestachelt
gehandelt ?? Weiter wurde die "Unschuldsvermutung" thematisiert.
Um dem gerecht werden zu können, hätten Medien überhaupt zu dem Zeitpunkt, ab dem
sie das öffentlich machten, das überhaupt tun dürfen ?? Besonders in der Form ??
Wahrscheinlich aben doch auch Medien gerade im Fall Edathy diese Grenze überschritten.

Bemerkenswert, dass in dem Beitrag auch Strafverteidiger Dr. Gerhard Strate zu Wort kam
Dreimal habe ich auch diesen angeschrieben und um anwaltliche Vertretung gebeten.
Doch Dr. Strate hat nicht einmal geantwortet!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch