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Sonntag, 30. November 2014

Der Ursprung der Bregifflichkeit "Rechtsstaat" wird mit dem Jahre 1800 datiert ...

Dann kann es doch sein, dass es eigentlich Rechtstaat heißen müsste und es
fälschlicherweise unzutreffend das erste mal niedergeschrieben und bis heute nicht
auf zutreffende Rechtschreibung hin überprüft wurde.
Gleiches trifft auf die Begrifflichkeit "Unrechtstaat" zu, wie ich meine.

Interessant dazu sind die Ausführungen im Duden zur Begrifflichkeit "unrechtmäßig."
Siehe dazu bitte ganz unten!
Interessant deshalb, weil es im Duden nicht eigentlich doch naheliegend, "unrechtsmäßig" heißt!

Im Recht sein oder im Unrecht sein. Manchesmal habe ich Gelehrte vernommen, die auch
von einem Rechtstaat gesprochen haben. Die Namen hab ich mir leider nicht gemerkt.
Eine schöne Woche wünscht Thomas Karnasch

P.S. Rechtfertigungsgrund

Rechtsstaat

Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Dieser Überblicksartikel soll im Allgemeinen einer staatswissenschaftlichen und rechtsvergleichenden Betrachtung mit Informationen zur Bedeutung des Rechtsstaatskonzeptes in verschiedenen Ländern dienen. Im Besonderen siehe
Rechtsstaat“ ist ein in der deutschen rechtspolitischen und rechtsphilosophischen Diskussion um 1800 aufgekommenes Wort. Es erlangte zunächst Bedeutung in den Auseinandersetzungen um den Übergang von der absoluten zur konstitutionellen Monarchie und lebte auch von der Abgrenzung vom feudalen sogenannten Polizei- oder Wohlfahrtsstaat.
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Unrechtsstaat

Unrechtsstaat ist eine abwertend gebrauchte[1] Bezeichnung für einen Staat, der kein Rechtsstaat ist.[2] Es handelt sich um ein politisches Schlagwort, mit dem die Regime sowohl Deutschlands zur Zeit des Nationalsozialismus als auch der DDR gekennzeichnet werden. Der Begriff hat Eingang in den rechtswissenschaftlichen Diskurs gefunden, der sich insbesondere um eine Definition des Begriffs bemüht.[3]

Inhaltsverzeichnis


Duden | unrechtmäßig | Rechtschreibung, Bedeutung ...

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unrechtmäßig - Synonyme - Woxikon

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Synonym für unrechtmäßig - Synonyme - Bedeutung | Antonyme, Fremdwort - Gegenteil von unrechtmäßig. Fehlerhafte Schreibweisen und Suchanfragen ...

Donnerstag, 27. November 2014

Deutsche Medien - insbesondere ARD & ZDF - sehnen sich offenbar nach einem Unrechtstaat ?? Weil nach wie vor vieles Wichtigesa vorenthalten wird!

Welche Medien haben denn schon pflichtgemäß hierüber den eigenen Landsleuten
berichtet ?? Ich behalte die Umschreibung "Unrechtstaat" bei, weil es einerseits für
mich grammatikalisch zutreffender klingt. Und ich mich andererseits von Rechts
distanzieren will.
Irritierend:
Das die Umschreibung "kucken" noch immer nicht als allgemeingültig im den
deutschen Sprachgebrauch übernommen wurde. "Gucken" ist für mich nicht
nur umständlicher sondern klingt auch unzutreffender.









































Liebe Leute, organisiert euch bitte mit anderen, damit wir gemeinsam den
zunehmenden Unrechtstaat verhindern!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

Sonntag, 23. November 2014

Was ist los mit eigentlich gebildeten Politikern & Medienleuten ??

Wegen insbesondere der Facebook-Grauseligkeiten hätten solche normalerweise schon
längst gehandelt!
Gefangene in der eigenen mitgeschaffenen Welt!
Eine schöne Woche wünscht Thomas Karnasch

Tagesschau-Daubner hat offensichtlich noch immer das Bedürfnis, den Gläubigen der Religion Islam den angebrachten Respekt zu verweigern

Und sowas findet sich gerade bei Neo-Nazis!
Offenbar hat sie den Wink letztens auch nicht verstanden?!
Erschreckend!

Samstag, 22. November 2014

Volksverhetzung § 130 StGB - Beweis: Medien & Politik haben dutzende male Volksverhetzung begangen:"Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren"



Volksverhetzung

Der Begriff Volksverhetzung bezeichnet in Deutschland eine Straftat nach § 130 StGB.

Tatbestandsmerkmale

Den Tatbestand einer Volksverhetzung definiert § 130
Absatz 1 des Strafgesetzbuchs:
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Diese aktuelle Fassung trat am 22. März 2011 in Kraft.[1]
Absatz 2 bezieht alle möglichen öffentlichen Äußerungen in Wort, Schrift und Bild, die die in Absatz 1 genannten Tatbestandsmerkmale erfüllen, in die Strafandrohung ein.
Absatz 3 bezieht Personen in die Strafandrohung ein, die „eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 Völkerstrafgesetzbuch bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigen, leugnen oder verharmlosen“. Gemeint sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit, vor allem Völkermord.
Absatz 4 stellt die Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft, die den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise stört, unter Strafe. Dieser Absatz trat am 1. April 2005 in Kraft.[2] Es handelt sich laut Beschluss des BVerfG vom 4. November 2009 um eine Sonderbestimmung und kein allgemeines Gesetz, die aber angesichts der Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes und der Bundesrepublik Deutschland als Gegenentwurf zum Nationalsozialismus mit der Garantie der Meinungsfreiheit in Artikel 5, Absatz 1 und 2 GG zu vereinbaren sei.[3][4]

Begründung

Grundsätzlich schließt das Grundrecht auf Meinungsfreiheit auch das Recht ein, falsche Tatsachen zu behaupten. Jedoch kann der Gesetzgeber das Recht auf die Behauptung falscher Tatsachen durch Gesetze einschränken, zum Beispiel bei den Delikten Verleumdung, üble Nachrede, Betrug und arglistiger Täuschung.
Außerhalb des Ehrenschutzes und des Jugendschutzes (→ Schrankentrias, Art. 5
Abs. 2 GG) darf die Meinungsfreiheit nur durch solche Gesetze („allgemeine Gesetze“) eingeschränkt werden, „die nicht eine Meinung als solche verbieten, die sich nicht gegen die Äußerung einer Meinung als solche richten, die vielmehr den Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung, zu schützenden Rechtsgut dienen“.[5] Die herrschende Rechtsmeinung sieht § 130 StGB als gerechtfertigt an, weil er dem Schutz des öffentlichen Friedens und der Menschenwürde diene, die durch Vollendung der beschriebenen Tatbestände verletzt werde, und die Meinungsfreiheit gleichsam durch den Schutz des öffentlichen Friedens nur reflexiv betroffen sei.

Geschichte

Absatz 1 und 2

§ 130 StGB lautete in der Urfassung des Strafgesetzbuchs von 1871:[6]
„Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewaltthätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zu zweihundert Thalern oder mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft.“
Die Neufassung dieses Paragrafen beruhte auf der historischen Erfahrung, dass der Nationalsozialismus auch durch rechtliches Dulden von Hetzpropaganda ermöglicht wurde.[7]
Anfang Januar 1959 legte die Bundesregierung erstmals einen Gesetzentwurf für die Neufassung des § 130 StGB vor. Sie reagierte damit auf eine Serie antisemitischer Straftaten, darunter Brandanschläge auf Synagogen, und Justizskandale. Im Frühjahr 1957 hatte Ludwig Zind, ehemaliges SD-Mitglied, einen jüdischen Kaufmann beleidigt und voller Stolz hunderte Morde an Juden in der NS-Zeit bekannt. Er wurde im April 1958 wegen Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, floh aber vor Haftantritt ins Ausland. Im Prozess hatte er seine nationalsozialistischen Ansichten bekräftigt und dafür viel Zustimmung seitens der Zuschauer erhalten. Im Juli floh auch der ehemalige KZ-Arzt Hans Eisele ins Ausland; die KZ-Ärztin Herta Oberheuser wurde vorzeitig entlassen und konnte sich erneut als Ärztin niederlassen.
Diese und andere Fälle wurden in der deutschen und internationalen Öffentlichkeit aufmerksam registriert. Dabei wurde auch der Fall des Hamburgers Friedrich Nieland bekannt, der 1957 trotz Verbreitung einer antisemitischen Hetzschrift vom Oberlandesgericht Hamburg nicht verurteilt worden war.[8] Weihnachten 1959 kam es dann zu einem schweren Anschlag auf die Kölner Synagoge, die Bundeskanzler Konrad Adenauer erst kurz zuvor mit der jüdischen Gemeinde eingeweiht hatte, gefolgt von 700 Anschlusstaten bis Ende Januar 1960. Dies rief internationale Empörung und Besorgnis über die Stabilität der westdeutschen Demokratie hervor. Die SED sprach von einer „Refaschisierung“ der Bundesrepublik.
Daraufhin fand am 22. Januar 1960 im Bundestag eine von der SPD beantragte große Justizdebatte statt. Dabei lehnte die Opposition den Gesetzentwurf der Regierung als Sondergesetz ab: Adolf Arndt sprach von einem „Judenstern“-Gesetz, das die jüdische Minderheit rechtlich als privilegiert brandmarken würde. Stattdessen müsse man jede Herabwürdigung von Minderheiten als Angriff auf die Menschenwürde ahnden. Seine Sicht setzte sich im Rechtsausschuss des Bundestages durch, so dass im Sommer 1960 nicht „Aufstachelung zum Rassenhass“, sondern der Angriff auf die „Menschenwürde anderer“ in den Gesetzestext übernommen wurde.[9]

Absatz 3

Holocaustleugnung war bis 1994 schon als einfache Beleidigung strafbar. Der Bundesgerichtshof hatte Menschen jüdischer Abstammung aufgrund ihres Persönlichkeitsrechts in der Bundesrepublik am 18. September 1979 Anspruch auf Anerkennung des Verfolgungsschicksals der Juden unter dem Nationalsozialismus zugesprochen.[10]
Am 13. April 1994 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Holocaustleugnung nicht unter das Grundrecht der Meinungsfreiheit nach Art. 5
Absatz 1 des Grundgesetzes fällt: Es handele sich bei der Holocaustleugnung um eine „unwahre Tatsachenbehauptung“, also das Bestreiten einer vielfach erwiesenen Tatsache, die für sich nicht vom Recht der Meinungsfreiheit gedeckt sei, da sie nicht zur verfassungsmäßig vorausgesetzten Meinungsbildung beitragen könne.[11] Schon die Prüfung, ob Holocaustleugnung überhaupt als im Sinne der Meinungsfreiheit schutzwürdige Meinung in Betracht kommt, wurde also verneint. Daraufhin wurde § 130 StGB am 28. Oktober 1994 mit dem Absatz 3 ergänzt. Der darin verwendete Begriff des Völkermords bezieht sich vor allem auf die Holocaustleugnung, da § 6
Absatz 1 des Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB) den Holocaust als Völkermord definiert. Absatz 3 ist nach BVerfG-Urteil von 1994 kein Sonderrecht gegen bestimmte Meinungsinhalte, weil eine direkt zu Hass, Gewalt oder Willkür aufstachelnde Äußerung eine nicht von der Meinungsfreiheit gedeckte Straftat darstellt, die weiteres illegales Handeln bewirken, dazu aufrufen und anstiften könne. Das BVerfG-Urteil fand Kritik: Den Holocaust leugnende Äußerungen beschränkten sich regelmäßig nicht auf reine Tatsachenbehauptungen, sondern seien mit Werturteilen verbunden. Diese seien nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG auch dann vom Schutzbereich des Grundrechts erfasst, wenn es sich bei ihnen um völligen Unsinn oder sogar ehrverletzende Äußerungen handele. Diese würden erst auf Ebene der Grundrechtsschranken vom grundrechtlichen Schutz ausgenommen.
Der Politikwissenschaftler Peter Reichel meint: Das bisherige Recht habe den Persönlichkeitsschutz aller Opfer von Holocaustleugnern schon gewährt, während der Staat nun erstmals eine bestimmte Tatsachenbehauptung als Lüge und Verharmlosung bestrafe. Indem man bestimmte Falschbehauptungen aus der freien Kommunikation über die Geschichte gesetzlich auszuschließen versuche, fördere man eher eine erneute Tendenz zum Gesinnungsstrafrecht, statt den Meinungsbildungsprozess gerade bei ungefestigten Jugendlichen positiv zu beeinflussen. Dies sei für eine liberale Rechtsstaatstheorie bedenklich, da Meinungsfreiheit nicht nur ein individuelles, sondern ein kollektives Grundrecht sei: „Es liegt im öffentlichen Interesse einer pluralistischen Gesellschaft, die wesensmäßig durch die Rationalität kommunikativen Handelns geprägt ist, freie Meinungs- und Willensbildung nicht zu behindern.“ Am Grenzfall der Holocaustleugnung werde deutlich, „dass es auf die Frage nach historischer Wahrheit auch dann keine definitiven Antworten gibt, wenn wir dies aus moralischen und politischen Gründen wünschen. Rechtsgüterschutz kann sich nur auf die Ehre und das Andenken der NS-Verfolgten erstrecken, nicht aber auf ein richtiges, vom Staat verwaltetes Geschichtsbild.“[12]
Im Sommer 2008 kritisierten die ehemaligen Verfassungsrichter Winfried Hassemer und Wolfgang Hoffmann-Riem das Verbot der Holocaustleugnung:[13] Die auf § 130 Absatz 3 StGB beruhende Rechtsprechung sei ungeeignet, die Menschenwürde der Opfernachfahren zu schützen. Die streitbare Demokratie solle es unterlassen, „durch Repression Märtyrer zu schaffen“.[14]
Geschichtsrevisionisten und Rechtsextremisten bekämpfen § 130 Absatz 3 StGB als „Auschwitzgesetz“ oder „Lex Engelhard“. Helmut Schröcke sah darin ein „Sondergesetz“ gegen wissenschaftlich angeblich noch „zu klärende“ Fragen der Zeitgeschichte. Er veröffentlichte 1996 einen zuerst von der Gesellschaft für freie Publizistik herausgegebenen Appell der 100 – Die Meinungsfreiheit ist in Gefahr!, der auch in der Zeitschrift Junge Freiheit erschien und von vielen Holocaustleugnern unterzeichnet wurde. Der Text griff die gängige Gerichtspraxis an, den Holocaust als offenkundig juristisch (zum Beispiel bei den Auschwitzprozessen der 1960er und 1970er Jahre) wie geschichtswissenschaftlich bewiesene historische Tatsache nicht jedes Mal aufs Neue einer juristischen Beweisführung zu unterziehen und entsprechende Anträge abzulehnen.
Deutsche Historiker beurteilen das Verbot der Holocaustleugnung verschieden. Ernst Nolte forderte 1994 eine „Versachlichung der Geschichte“ und lehnte vorgegebene „Dogmen“ oder „offenkundige Wahrheiten“ ab: Geschichte sei kein Rechtsgegenstand. In einem freien Land sei es weder Sache des Parlaments noch der Justiz, geschichtliche Wahrheiten zu definieren. Eberhard Jäckel kritisierte 2007:[15]
„In der großen Auseinandersetzung um die Entnazifizierung hat Eugen Kogon in den fünfziger Jahren einmal gefordert das Recht auf den politischen Irrtum. Und ich glaube, das muss eine freie Gesellschaft einräumen, und sie muss auch hier das Recht auf, ja, auf Dummheit erlauben. Auch Geisteskrankheit kann ja nicht verboten werden… Hier geht es darum, dass ein bestimmtes Geschichtsbild verboten werden soll, und das scheint mir einer freien Gesellschaft nicht würdig zu sein.“
Jäckel plädierte für das Ignorieren der Holocaustleugner, solange sie nicht direkt zu Gewalt gegen Personen und Sachen aufriefen.
Hans-Ulrich Wehler setzte dagegen vorrangig auf die argumentative und politische Auseinandersetzung mit Holocaustleugnern, hält aber auch die Anwendung aller rechtlichen Mittel für notwendig, um Gewalttaten zu verhindern, die mit Holocaustleugnung begründet und dadurch begünstigt würden. Die Neufassung des Straftatbestands der Volksverhetzung sei notwendig geworden, um auch rechtlich gegen Auschwitzleugner vorgehen zu können, nachdem die westdeutsche Justiz die Verfolgung von nationalsozialistischen Straftätern in den 1970er Jahren weitgehend eingestellt hatte:[16]
„Die Leugnung eines so unvorstellbaren Mordes an Millionen – ein Drittel aller Ermordeten waren Kinder unter 14 Jahren – kann man nicht so einfach hinnehmen als etwas, was durch die freie Meinungsäußerung gedeckt ist. Es sollte schon eine Rechtszone geben, in der diese Lüge verfolgt wird. Bei einer Güterabwägung finde ich – so sehr ich für das Recht auf Meinungsfreiheit bin –, kann man die Leugnung des Holocausts nicht mit einem Übermaß an Generösität hinter freier Meinungsäußerung verstecken. […] Dass das Thema in Anatolien, Brasilien oder China so weit weg ist und deshalb nicht viele interessiert, kann kein Grund für uns sein, auf die Strafverfolgung zu verzichten. Die universelle Gültigkeit dieser Kritik und der Strafverfolgung kann nicht der Maßstab dafür sein, ob man sie unternimmt oder sein lässt.“
Nach der Entscheidung des BVerfG vom 9. November 2011[17] ist der § 130 StGB im Lichte der Meinungsfreiheit einschränkend auszulegen, so dass sich jemand, der Schriften an einen Gastwirt überlässt, in denen der Holocaust verharmlost und die alleinige Kriegsschuld Deutschlands in Frage gestellt wird, nicht ohne Weiteres der Volksverhetzung strafbar macht.

Anwendung auf Auslandstaten

Vergehen, die gemäß § 130 StGB im Ausland begangen werden, gleich ob von deutschen Staatsangehörigen oder von Ausländern, können wie eine Inlandsstraftat verfolgt werden, wenn sie so wirken, als seien sie im Inland begangen worden, also den öffentlichen Frieden in Deutschland beeinträchtigen und die Menschenwürde von deutschen Bürgern verletzen. So reicht es zum Beispiel aus, dass ein strafbarer Inhalt über das Internet, zum Beispiel in Form einer HTML-Seite, von Deutschland aus abrufbar ist.[18] Daraus ergibt sich zum Beispiel die Zuständigkeit deutscher Gerichte für Volksverhetzungsdelikte, die vom Ausland aus begangen werden. Deshalb wurde zum Beispiel der Holocaustleugner Ernst Zündel für volksverhetzende Propaganda, die er von den USA bzw. Kanada aus im Internet veröffentlicht hatte, im Februar 2007 vom Landgericht Mannheim verurteilt.

Siehe auch

Literatur

  • Andreas Stegbauer: Rechtsextremistische Propaganda im Lichte des Strafrechts. VVF, München 2000, ISBN 3-89481-396-2.
  • Benedikt Rohrßen: Von der "Anreizung zum Klassenkampf" zur "Volksverhetzung" (§ 130 StGB). Reformdiskussion und Gesetzgebung seit dem 19. Jahrhundert. De Gruyter, Berlin 2009, ISBN 978-3-89949-750-2. (Zum Inhalt: http://www.degruyter.com/viewbooktoc/product/43340
    ).
  • Mathias Hellmann, Julia Gärtner: Neues beim Volksverhetzungstatbestand – Europäische Vorgaben und ihre Umsetzung. In: NJW. 14/2011, S. 961.
  • Sergey Lagodinsky: Kontexte des Antisemitismus. Rechtliche und gesellschaftliche Aspekte der Meinungsfreiheit und ihrer Schranken. Metropol Verlag, Berlin 2013, 424 Seiten, ISBN 978-3-86331-025-7

Weblinks

Einzelbelege

  1. Bundesgesetzblatt 2011, Teil I, Nr. 11, ausgegeben am 21. März 2011, S. 418.
  2. Gesetz zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuchs, BGBl I S. 969, 970.
  3. § 130 Abs. 4 StGB ist mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG vereinbar.
    In: Pressemitteilung Nr. 129/2009. Bundesverfassungsgericht – Pressestelle –, 17. November 2009, abgerufen am 17. November 2009 (zum Beschluss vom 4. November 2009 – 1 BvR 2150/08 –).
  4. Bundesverfassungsgericht, Erster Senat: BVerfG, 1 BvR 2150/08 vom 4. November 2009.
    Bundesverfassungsgericht, 4. November 2009, abgerufen am 17. November 2009.
  5. BVerfGE 7, 198. Absatz Nr. 36
  6. Wikisource: s:Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich (1871)#§. 130
  7. Peter Reichel: Vergangenheitsbewältigung in Deutschland. Die Auseinandersetzung mit der NS-Diktatur in Politik und Justiz. Beck, München 2001, ISBN 3-406-45956-0, S. 144 ff.
  8. Die Zeit, 16. Januar 1959: Friedrich Nieland fand keine Richter
  9. Peter Reichel: Vergangenheitsbewältigung in Deutschland, München 2001, S. 144–157.
  10. BGH Urteil vom 18. September 1979, Az. VI ZR 140/78.
  11. BVerfGE 90, 241, 1 BvR 23/94, Absatz Nr. 40
  12. Peter Reichel: Vergangenheitsbewältigung in Deutschland, München 2001, S. 156.
  13. Süddeutsche Zeitung, 10. Juni 2008: Interview mit Winfried Hassemer – „Das Grundgesetz ist dazu da, in Aktion zu treten“
  14. Der Tagesspiegel, 10. Juli 2008: „Holocaust-Leugner nicht bestrafen“
  15. Deutschlandradio Kultur: Historiker Jäckel: Holocaust-Leugner mit Ignoranz strafen
    .
    1. Februar 2007
  16. Der Spiegel, 21. Februar 2006: Interview mit Historiker Wehler: „Mitleid mit Irving ist verfehlt“
  17. BVerfG, Beschluss vom 9. November 2011 – 1 BvR 461/08
  18. BGH 1 StR 184/00 – Urteil vom 12. Dezember 2000 (LG Mannheim)
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Donnerstag, 20. November 2014

Strafanzeige gegen angeblichen Islam-Experten

-------- Weitergeleitete Nachricht -------
Betreff: Strafanzeige gegen Dr. Michael Lüders,
Datum: Thu, 20 Nov 2014 13:30:48 +0100
Von: Politiker unter kritischer Beobachtung
An: poststelle@sta-berlin.de, poststelle@gsta-berlin.de, Politiker unter kritischer Beobachtung


Thomas Karnasch, unabhängiger international anerkannter Philosoph
Zum Scheerenberg 2
37186 Moringen
thomas.karnasch@web.de
Tel: 015153669993


Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstraße 91
10559 Berlin

Betrifft: Strafanzeige gegen Michael Lüders wegen Volksverhetzung - durch auch gestern in "Phoenix Runde" wieder gut ein dutzend mal aussprechen der von der besonders im Irak barbarisch wütenden Terrororganisation sich einverleibten Betitelung "IS"! Wie Sie weiter unten eingefügter Mail entnehmen können, habe ich D. Michael Lüders bereits am 08.10.2014 persönlich darum gebeten, dass zu unterlassen:
1.
Ist das weder islamisch, das Verhalten dieser Terroristen.
2.
Existieren nach wie vor de facto die Staaten Irak und Syrien.
3.
Etwaige neue Staaten müssten von der dort lebenden Bevölkerung getragen werden - doch diese Barbaren haben die dort lebenden Menschen praktisch bei Nacht und Nebel überfallen und unterdrücken sie seither. Haben mittlerweile hunderte Menschen getötet und nicht nur Enthauptungen zur Unterdrückung ins Internet gestellt.


                                                       Liebe Damen und Herren,

eigentlich sollte das gerade für studierte Islamexperten relativ einfach möglich sein, den Schwachsinn, also die dem zugrunde liegenden schwachen Sinne durchschauen und begreifen zu können. Die zumeist erschreckend schwachen Medien wurden dabei offenbar kalkulierend missbraucht. Gegen ARD & ZDF u.a. wurde deshalb schon Strafanzeige erstattet. Um dazu den russischen Präsidenten zu zitieren:"und ihr springt hier rum wie die Kakerlaken" - weil die offenkundig elendigen Verantwortungsträger bei ARD, ZDF, N-TV u.a. es bis heute nicht auf die Reihe gekriegt haben,
deren unhaltbare Zustände abzustellen!
Merke:
Die grausam barbarische Nazi-Zeit konnte im Grunde vor allem deshalb so ausarten, weil Millionen Deutsche zuerst an ihre Vorteile gedacht haben und sich ohne zu hinterfragen beinah selbstaufgebend der Nazi-Ideologie angepasst haben!
Mit erwartungsvollen Grüßen Thomas Karnasch

P.S. Am 10.09.2014 wurden die Medien in einem Bitt-Schreiben über eine internationale Pressestelle der Politik darum gebeten, dass zu unterlassen. Doch nicht nur Tagesschau-Präses Lutz Marmor zeigte sich anlässlich der derzeitigen ARD Themenwoche beinah belustigt wie ein Lausebengel: ich mach's wie Madame Merkel und sitze das auf meinem Popöchen ab - auch weil die Staatsanwaltschaften in Berlin nachweislich wiederholt rechtsbeugend und offenbar sogar strafvereitelnd rechtstaatliche Ermittlungen verweigert haben !!!!

-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Hallo Dr. Michael Lüders,
Datum: Wed, 08 Oct 2014 21:15:54 +0200
Von: Politiker unter kritischer Beobachtung
An: nahost@michael-lueders.de


Thomas Karnasch, unabhängiger international anerkannter Philosoph
Zum Scheerenberg 2
37186 Moringen
thomas.karnasch@web.de
Tel: 015153669993




Impressum
MICHAEL LÜDERS NAHOSTBERATUNG
Joachim-Karnatz-Allee 41
10557 Berlin
Tel.: +49 (0) 30-200 58 970
nahost@michael-lueders.de


warum sprechen Sie immer noch die Kürzel IS aus ??
Auch Ihnen muss doch mittlerweile klar sein, dass das gerade junge Männer negativ beeinflussen kann ?!
Gerade wenn international geachtete Wissenschaftler aus sowas nicht lernen können, dann wirft das verschiedene Fragen auf - nach dem irritierenden Erstaunen.
Warum sind solche eher kleinen Veränderungen immer wieder für eigentlich sehr gut ausgebildete Experten scheinbar so anspruchsvoll sich zu Herzen zu nehmen ?
Ich darf Sie im Sinne der religionsübergreifenden Völkerverständigung darum bitten, sich daran zu erinnern, dass gerade eigentlich Sie dazu in der Lage sind, sich professionell zu verhalten!
Mit erwartungsvollen freundlichen Grüßen Thomas Karnasch

Sonntag, 16. November 2014

ZDF-Gause zeigt am heutigen Sonntag wieder einmal ihren kranken Charakter und macht Werbung für islamistischen Terrorismus!

Und Master Kleber hat das womöglich angeordnet??
Damit unterstellen sich auch Gause & Kleber nicht viel besser zu sein,
als viele Mitläufer Nazis damals.
Erschreckend!

Samstag, 15. November 2014

Deutsche Justiz schafft praktisch Präzedenzfall im Umgang mit Geldern der Allgemeinheit & einzelnen Bürgern!

Logische Konsequenz:
Besonders Gerichtsverfahren gegen Banken und sonstige Finanzunternehmen
müssen im Grunde jetzt auch aufgrund des Gleichbehandlungsgesetz neu
aufgerollt werden!
Schon gar nicht dürfen praktisch ganze Gesellschaften dafür bestraft werden,
wenn die diesbezügliche Gesetzgebung insbesondere innerhalb der EU nicht
hinreichend genug ausgestaltet ist !!!
Mit erwartungsvollen herzlichen Grüßen Thomas Karnasch


Der Absturz

„Big T“ galt einst als Deutschlands einziger Topmanager. Heute fällt das Urteil im Untreueprozess gegen ihn, Middelhoff drohen mehr als drei Jahre Haft. Dabei steht noch mehr auf dem Spiel als nur seine Freiheit.
Thomas Middelhoff bei einem seiner zahlreichen Besuche im Gerichtssaal. Quelle: dpa
Thomas Middelhoff bei einem seiner zahlreichen Besuche im Gerichtssaal. Quelle: dpa
DüsseldorfDie Nachfrage irritiert Thomas Middelhoff. Es ist Montag, das Kölner Landgericht verhandelt die Zivilklage von Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz. Die Ex-Milliardärin will von 14 früheren Sal. Oppenheim-Bankern beziehungsweise Ex-Beratern Schadensersatz, insgesamt 1,9 Milliarden Euro. Ex-Arcandor-Chef Middelhoff wurde als Zeuge geladen, er soll dabei helfen, strittige Sachverhalte zu erklären.
Doch die Aussage des Topmanagers außer Dienst widerspricht sich an einem Punkt mit der Aussage der Klägerin. Der Richter weist ihn fast genervt darauf hin.
„Was stimmt den nun?“, fragt der Vorsitzende. „Es stimmt, was ich sage!“
Middelhoff sagt das energisch, mit Nachdruck, als würde er sich wundern, dass jemand an seinem Wort zweifeln könnte. Dabei ist es eine Situation, die Middelhoff mittlerweile geläufig sein müsste. Denn an seinen Worten und Taten sind in den vergangenen Jahren so gravierende Zweifel aufgekommen, dass Gerichtsauftritte für den Ex-Arcandor-Chef 2014 fast Alltag geworden sind: nicht nur als Zeuge bei der Zivilklage von Schickedanz und beim Strafprozess gegen frühere Manager von Sal. Oppenheim, sondern besonders als Angeklagter im Untreue-Prozess in Essen.
48 Charterflüge soll Middelhoff ungerechtfertigt auf Arcandor-Kosten abgerechnet haben. So lautet die Anklage. Hinzu kommt eine Festschrift, die Middelhoff privat in Auftrag gegeben haben soll und die ebenfalls zulasten des Arcandor-Kontos ging. Schaden: insgesamt 1,1 Millionen Euro.
Nach sechs Monaten Prozess sieht sich die Staatsanwaltschaft Essen in ihren Vorwürfen bestätigt und fordert drei Jahre und drei Monate Haft für Middelhoff. Er selbst bestreitet die Vorwürfe. Die Flüge seien beruflich notwendig gewesen. Seine Verteidigung plädiert auf Freispruch. Wenn am Freitag im Landgericht Essen das Urteil fällt, geht es deshalb auch nicht nur um die Freiheit von Thomas Middelhoff, sondern auch um seine Glaubwürdigkeit. Und die Frage, was stimmt und was nicht.
Zurück

Merkel & Obama & australische Regierung u.a. nutzen G20 um von eigenen Problemen abzulenken!

Die sogenannten Regierungen der westlichen Welt verschweigen die
eigenen Verfehlungen, die mit zur Entstehung des Ukraine-Konflikts
geführt haben und geben stattdessen Moskau die beinah alleinige
Schuld. Nun haben die Medien in den sogenannten westlichen Staaten
die einmalige bzw. abermalige Gelegenheit, den eigenen Gesellschaften
verschwiegene Wahrheiten zu erläutern.

Australische Regierung lässt laut Berichten fahrlässig Flüchtlinge auf
offenem Meer erzrinken. Wird Australien nur noch von Rechts-
extremisten regiert ?? Laut Berichten nehmen Entwicklungs- oder
Krisenländer gut 87% der weltweit aus den Heinatländern flüchtenden
Menschen auf. Und das reiche Australien nimmt nur etwa 100.000 im
Jahr auf.


= Logische Konsequenz:
Wir brauchen eine weltweite Reform der Besteuerung der Spitzen-
vermögen und der Spitzeneinkommen !!!
Wir müssen Uns zur Abwechslung mal wieder folgende Tatsache ins
Gedächtnis rufen: Wir Menschen sind nach wie vor nichts anderes
als biedere Gewohnheitstiere. Und wenn sich Menschen z.B. daran
gwöhnt haben, viel, sehr viel zu verdienen, odeer viel, sehr viel zu
erben, dann greben sich nicht nur automatisch Boulevard-Medien
die Türklinke in die Hand. Sondern auch angebliche Volksvertreter,
von denen manche beinah jede Möglichkeit nutzen, um sich durch
Anbiederung noch bekannter zu machen. Und solche Seilschaften
sehen es erfahrungsgemäß nicht selten gar nicht ein, dass sie
zunehmend zu einem gesellschaftlichen Problem geworden sind.
Und nicht nur zu einem gesellschaftlichen auf das Heimatland
bezogen, sondern da es praktisch in allen Ländern der Erde solche
nicht selten mafiösen Netzwerke gibt, berühren die im Geunde auch
in gewissem Sinne das internationale Verbrechen !!!

Und wenn die internationale Staatengemeinschaft - wobei niemand
der verantwortlichen Staats- und Regierungs-Chefis dazu gezwungen
wurde, nämlich zum mächtigen Staats- oder Regierungs-Chef zu
werden - nicht endlich diese himmelschreiende Ungerechtigkeit der
unglaublich mangelhaften Gesetze zur Regelung der Steuerabgaben,
endlich menschenwürdig auf das 21. Jahrhundert weiterentwickelt,
dann machen diese sich spätestens damit zu internationalen Terroristen.
Traurige und folgenschwere Wahrheit:
Keine Frage, Regierungsverantwortung auszufüllen bzw. nachzu-
kommen ist richtig schwierig: und das haben nicht selten viele der
offenkundigen Selbstverwirklicher-Regenten mehr und mehr genutzt,
mehr und mehr ausgenutzt, um ihre Seilschaften zu pflegen, um
neue Seilschaften zu schaffen!
Mit erwartungsvollen herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

USA: Die harte Realität der Isolationshaft
© ap Lupe
Totale Einsamkeit, das Gefühl verrückt zu werden: Isolationshaft ist eine heftige Strafe. In den USA verbüßen geschätzte 80.000 Häftlinge ihre Strafe in Einzelhaft. Viele wissen nicht, wann und ob sie wieder rauskommen aus ihren Mini-Zellen, in denen sie 23 Stunden am Tag weggesperrt sind, ohne soziale Kontakte.

Viele erleiden Wahnvorstellungen, verlieren den Verstand. Menschenrechtler schlagen Alarm. Sie sagen: „Der Staat inhaftiert Häftlinge und entlässt Monster." Heike Slansky konnte mit einem Insassen sprechen, der jahrelang zu Unrecht in Isolationshaft saß.


Flagge Australiens
Wappen Australiens
Flagge Wappen
Amtssprache de jure: keine
de facto: Englisch
Hauptstadt Canberra
Staatsform föderale, parlamentarische Monarchie
Regierungssystem parlamentarische Demokratie (Westminster-System)
Staatsoberhaupt Königin Elisabeth II.
vertreten durch Generalgouverneur Peter Cosgrove
Regierungschef Premierminister Tony Abbott
Fläche (6.) 7.692.024[1] km²
Einwohnerzahl (52.) 23.130.900 (Juni 2013)[2]
Bevölkerungsdichte (191.) 2,9 Einwohner pro km²
Bevölkerungs­entwicklung +1,7 %[3] pro Jahr
Bruttoinlandsprodukt
  • Total (nominal)
  • Total (KKP)
  • BIP/Einw. (nominal)
  • BIP/Einw. (KKP)
2011[4]
  • $ 1.488 Milliarden (13.)
  • $ 914 Milliarden (18.)
  • $ 65.477 (6.)
  • $ 40.234 (15.)
Human Development Index 0,933 (2.) (2013)[5]
Währung Australischer Dollar (AUD)
Gründung 1. Januar 1901: Commonwealth of Australia
Unabhängigkeit 26. September 1907 (Dominion)
9. Oktober 1942
(Statut von Westminster)

3. März 1986
(Australia Act)
Nationalhymne Advance Australia Fair
0:00
Nationalfeiertag 26. Januar (Australia Day)
Zeitzone UTC+8 bis UTC+11
Kfz-Kennzeichen AUS
ISO 3166 AU, AUS, 036
Internet-TLD .au
Telefonvorwahl +61
Japan Nördliche Mariannen Palau Mikronesien Osttimor Indonesien Midwayinseln Hawaii Papua-Neuguinea Marshallinseln Nauru Kiribati Französisch-Polynesien Tokelau Cookinseln Salomonen Norfolkinseln Neuseeland Vanuatu Tuvalu Wallis and Futuna Tonga Niue Australien Samoa Amerikanisch-Samoa Fidschi Neukaledonien Antarktika Frankreich (Kergulen) Philippinen Volksrepublik China Singapur Malaysia Brunei Vietnam Nepal Bhutan Laos Thailand Kambodscha Myanmar Bangladesch Mongolei Nordkorea Südkorea Indien Pakistan Sri Lanka Russland Indien GuamAustralia on the globe (Antarctic claims hatched) (Oceania centered).svg
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