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Sonntag, 21. Dezember 2014

Ernüchterung: auch die Bundesrepublick Deutschland ist kein demokratischer Rechtstaat!

Zwingende Vorausetzeng um als demokratischer Rechtstaat anerkannt werden zu
können ist doch, dass insbesondere schwerwiegende Missstände innerhalb u. um die
Justiz - also besonders die von immer mehr BürgerInnen angeprangerte, offenkundig
zunehmende Rechtsbeugung ausgehend und zu verantworten von Richtern und
Staatsanwälten - zügig von der letztendlich mitverantwortlichen Politik aufgenommen,
angegangen und möglichst gänzlich umgehend abgestellt wird!
Und da, wie wir alle im Grunde wissen bzw. ein dahingehendes schlechtes Gefühl
haben, offensichtlich viel zu wenig gegen die zunehmend ausufernde Rechts-
beugung geschieht bzw. unternommen wird, kann auch die Bundesrepublick
Deutschland letztendlich nicht als demokratischer Rechtstaat gelten, nicht als
demokratischer Rechtstaat anerkannt werden !!!

Freilich gibt es in der Bundesrepublick Deutschland eine Gerichtsbarkeit, die
gibt es gleichwohl in im Grunde allen anderen Ländern auf der Welt auch!
Leider hat sich aber auch in der Bundesrepublick Deutschland immer mehr
herausgestellt, dass es im Grunde einer Lüge gleichkommt, dass die Justiz hier
als unabhängig bezeichnet werden kann!

Das deutet sich auch im Fall des in einer Polizeizelle in 2005 zu Tode
gekommenen, verbrannten Oury Jalloh an!
Auch ich hab dazu einen ausführlichen Bericht im Fernsehen gesehen, in dem
auch ein Sachverständiger gezeigt wurde und zu Wort kam, der versucht hat
den Hergang des Todes, der Verbrennung von Oury Jalloh originalgetreu zu
rekonstruieren. Und dabei zu dem erschütternden Ergebnis kam, dass ein Brand
in dem stattgefundenen Ausmaß ohne Brandbeschleuniger nicht möglich gewesen wär.
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

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Oury Jalloh (* 2. Juni 1968 in Kabala; † 7. Januar 2005 in Dessau) war ein in Deutschland lebender Sierra Leoner. Er kam durch einen Brand in einer Zelle im  ...
de.wikipedia.org/wiki/Oury_Jalloh
Vor 10 Jahren ist Oury Jalloh im Polizeirevier Dessau gefesselt an Händen und Füßen verbrannt. Bis heute gibt es keine Aufklärung und keine Gerechtigkeit.
initiativeouryjalloh.wordpress.com/
4. Sept. 2014 ... Das Urteil des Landgerichts Magdeburg im Fall Oury Jalloh hat Bestand. Die Geldstrafe für einen Polizisten kam laut BGH nach einem Prozess ...
www.zeit.de/.../bundesgerichtshof-oury-jalloh-urteil-polizei-asylbewerber
27. Okt. 2014 ... Der Fall Oury Jalloh beschäftigt seit nunmehr neun Jahren Öffentlichkeit und Justiz. Das FIGARO-Feature hinterfragt die Ermittlungsergebnisse ...
www.mdr.de/mdr-figaro/hoerspiel/feature/jalloh-overath100.html
22. Okt. 2014 ... Bald zehn Jahre ist es her, dass Oury Jalloh am 7. Januar 2005 mit Handschellen gefesselt im Keller des Polizeireviers in Dessau verbrannte.
www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2014-10/jalloh-mdr-sendung
Unter mysteriösen Umständen starb Asylbewerber Oury Jalloh vor fast acht Jahren in einer Dessauer Gefängniszelle. Jetzt verurteilte das Magdeburger ...
www.sueddeutsche.de/thema/Oury_Jalloh
Oury Jalloh verbrannte am 07. Jan 2005 in Zelle Nr. 5 am Polizeirevier in Dessau . Die gleich nach seinem Tod aufgestellte Forderung nach Aufklärung, ...
www.labournet.de/interventionen/asyl/asylrecht/.../oury-jalloh/
4. Sept. 2014 ... Der angeklagte Polizist trägt die Verantwortung dafür, dass Oury Jalloh rechtswidrig in der Zelle eingesperrt blieb, in der er verbrannte.
www.sueddeutsche.de/.../bgh-urteil-im-fall-oury-jalloh-eine-aberwitzige- begruendung-1.2115824
4. Sept. 2014 ... Vor zehn Jahren verbrannte der Asylbewerber Oury Jalloh in Polizeigewahrsam. Er soll eine Matratze angezündet haben, obwohl er gefesselt ...
www.faz.net/.../feuertod-eines-asylbewerbers-karlsruhe-bestaetigt-urteil-im- fall-oury-jalloh-13135127.html
28. Aug. 2014 ... Er verbrannte in einer Zelle des Dessauer Polizeireviers: Neun Jahre nach dem Tod von Oury Jalloh steht nun fest, dass der Mann aus Sierra ...
www.sueddeutsche.de/.../prozess-um-tod-des-asylbewerbers-oury-jalloh-staat -in-erklaerungsnot-1.2107629
 
 

BGH-Urteil im Fall Oury Jalloh Eine aberwitzige Begründung

Der angeklagte Polizist trägt die Verantwortung dafür, dass Oury Jalloh rechtswidrig in der Zelle eingesperrt blieb, in der er verbrannte. Trotzdem wurde er nicht härter bestraft als ein Autofahrer, der wegen einer Sekunde Unaufmerksamkeit einen Fußgänger überfahren hat. Das verstört das Rechtsgefühl.
Kommentar von Wolfgang Janisch
Man muss kein Anhänger der von Aktivisten bis heute erhobenen Mordthese sein, um das Urteil des Bundesgerichtshofs im Fall Oury Jalloh für falsch zu halten. Der angeklagte Polizist hat die Vorschriften zum Schutz Jallohs missachtet, er trägt die Verantwortung dafür, dass der Mann aus Sierra Leone rechtswidrig in der Zelle eingesperrt blieb. Trotzdem wird der Beamte nicht härter bestraft als ein Autofahrer, der wegen einer Sekunde Unaufmerksamkeit einen Fußgänger überfahren hat.
Hier geht es nicht nur um eine Irritation des Rechtsgefühls. Der BGH hatte den Paragrafen auf dem Tisch liegen, der eine härtere Sanktion möglich gemacht hätte. Freiheitsberaubung mit Todesfolge, Mindeststrafe
drei Jahre.
Aberwitzig ist die Begründung, mit der das Gericht die Rechtsvorschrift weggewischt hat: Hätte der Polizist ordnungsgemäß die Entscheidung eines Richters eingeholt, hätte auch der den Gewahrsam angeordnet - Jalloh wäre also so oder so in seiner Zelle verbrannt. Eine verwegene Behauptung. Es wäre ebenso naheliegend anzunehmen, dass der Polizist - sobald ein Richter im Spiel ist - die Zelle korrekt überwacht hätte. Dann hätte Jalloh überlebt.
Polizisten tragen große Verantwortung; wenn sie verantwortungslos den Tod eines Menschen verschulden, dann muss das ernste Konsequenzen haben. Diese Botschaft in die Reviere der Republik zu senden, hat der BGH versäumt.

Donnerstag, 18. Dezember 2014

Tagesthemen-Miosga macht schon wieder unverblümt Werbung für den islamistischen Terrorismus!

Ohne Differenzierung hat die offenkundig lebenslange, überbezahlte Praktikantin
Miosga die Terrorkürzel "IS" ausgesprochen.
Klarstellung:
Solche Leute sind im Grunde schlimmer und gefährlicher als der Kindernacktfotos
konsumierende Ex Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy.
Und der eigentlich angesehene Friedensbotschafter Jürgen Todenhöfer konnte sich
der beschämenden Kleingeistigkeit nicht erwehren.
Erschreckend !!!

Freitag, 12. Dezember 2014

Weiterer Beleg, dass insbesondere der Landtag in Bayern nach Recht und Gesetz aufgelöst werden muss!

Und weiter in gewissem Sinne harte Bestrafung für den CSU-Nebel unausweichlich
ist! Anwalt Peter Gauweiler (CSU) hat offenbar sogar dem Leiter einer Dienststelle
des Landeskriminalamts in Bayern gebeten, gegen einen Beamten aus den eigenen
Reihen Ermittlungen einzuleiten, weil er und sein Kollege zu professionell an einem
Ärzteskandal ermittelte, so ihre Überzeugung - sie sollten Recht behalten. Eine gerade
für Politiker pflichtgemäße Anhörung der beiden Beamten hat der offenbar doch nicht
so honorige Anwalt Gauweiler nicht vorgenommen?? Und der Dienststellenleiter hat
ausführlich darüber mit den beiden Vollblutbeamten gesprochen??
Da ist doch der Rücktritt von Peter Gauweiler im Grunde unausweichlich.

Hab das aufmerksam gelesen und komme zu folgender Auffassung:
Gerade in Anbetracht des Umstandes, dass Gauweiler Anwalt eines von den
Ermittlungen der beiden Vollblutkriminalbeamten betroffenen Laborarztes ist,wäre
er im Grunde verpflichtet gewesen, sich genau mit den strittigen Äußerungen des
Kriminalbeamten zu befassen und darüber hinaus auch gegenüber dem Dienststel-
lenleiter deutlich nachhaken müssen!
Davon mal abgesehen ist das überhaupt ungeheuerlich, dass ein Bundestags-
abgeordneter als Anwalt eigene - dessen Mandanten offenbar in gewisser Weise
bevorteilende - Wünsche an mit Ermittlungen dessen Mandanten betraute
Ermittlungsbehörden richtet! Natürlich wusste Peter Gauweiler nur zu genau, dass
Politiker eines Parlaments eine gewisse entsprechende Autorität mitbringen!
Was auch einen Dienststellenleiter einer LKA-Dienststelle zu übergroßem Respekt
verleiten kann!
Ein schönes Wochenende wünscht Thomas Karnasch

P.S. Die Verwandten-Begünstigungs-Affäre in Bayern hat das doch auch deutlich vor
Augen geführt! Deshalb bin ich bei Ermittlungsbehörden unbeliebt, weil ich teilweise
pfiffiger bin als sie.

Ermittler der Ärzte-Betrugsverfahren Zwei gegen den Freistaat

Gegen die Kriminalpolizisten Robert Mahler und Stephan Sattler wurde zwei Jahre lang ohne hinreichenden Verdacht ermittelt. Jetzt wollen sie Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Von Stefan Mayr und Mike Szymanski, Nürnberg
Robert Mahler und Stephan Sattler sind immer noch ein Team, obwohl sie schon lange nicht mehr zusammen ermitteln. Man sieht es den beiden Kriminalhauptkommissaren an, wie sie jetzt im Besprechungszimmer ihres Rechtsanwalts in Nürnberg den Blickkontakt suchen. Sie verstehen sich, ohne viel reden zu müssen. Mahler, 32, ein smarter Typ in Jeans und Sakko. Und Sattler, der erfahrene Kriminalbeamte. 51 Jahre alt, groß und kräftig. Eine Erscheinung, wenn er den Raum betritt. Sie ergänzen sich ganz gut, bekommt man den Eindruck
Jetzt sitzen sie hier und klagen an - den Freistaat. Ihre eigene Polizei und die Justiz. Das falle ihnen nicht leicht, sagen sie. Aber es müsse eben sein. "Wir haben ein Kreuz, das breit genug ist. Und wir haben unseren Eid geschworen", sagt Mahler. Er und Sattler sind die beiden Polizisten, die einen Vorgang ans Licht bringen, von dem man noch nicht genau weiß, ob man ihn einmal Skandal wird nennen müssen.

"Wir sind gegrillt worden"

Ihr Vorwurf: Die bayerische Justiz habe Tausende Ärzte geschont, die bei der Abrechnung von Laborleistungen betrogen haben sollen. Und nicht nur das. Weil die beiden Ermittler keine Ruhe gaben, habe sie ihr Dienstherr kriminalisiert und stattdessen selbst mit jahrelangen Ermittlungen überzogen. Sattler formuliert es so: "Wir sind gegrillt worden."

Fall Schottdorf Gauweilers Empfehlungen an die Polizei

Der CSU-Politiker und Rechtsanwalt Peter Gauweiler legte dem Chef des Landeskriminalamts im Fall Schottdorf Ermittlungen gegen einen Beamten nahe. Die Freien Wähler im Landtag sehen darin den Verdacht politischer Einflussnahme.
Die Vorwürfe sind so schwerwiegend, dass das Justizministerium in der nächsten Woche dem Rechtsausschuss des Landtags berichten muss. Die Opposition ruft immer lauter nach einem Untersuchungsausschuss. Diesen beiden Männern kommt jedenfalls bei der Aufklärung eine Schlüsselrolle zu. Als Mitglieder der "Soko Labor" im Landeskriminalamt haben sie seit 2006 gegen Ärzte ermittelt, die systematisch bei Laborleistungen falsch abgerechnet haben sollen. Sie sind der Überzeugung, dem ganz großen Betrug auf der Spur gewesen zu sein. Bis zu 10 000 Ärzte bundesweit hatten sie im Fokus und Bernd Schottdorf, einen Augsburger Laborunternehmer, mit dem die Mediziner Geschäfte gemacht hatten. Zur Verantwortung gezogen wurde kaum jemand.
Noch bevor 2010 das Urteil in einem als Musterverfahren angelegten Prozess gegen einen Münchner Arzt erging, stellte die Staatsanwaltschaft Augsburg Verfahren gegen knapp 150 Beschuldigte ein, weil sie keinen Betrug erkennen konnte. Ein Fehlurteil aus heutiger Sicht. Das Münchner Landgericht verurteilte den Arzt zu einer Haftstrafe und der Bundesgerichtshof bestätigte 2012 das Urteil. Mahler und Sattler hatten richtig gelegen. "Viele Tausend Ärzte sind unbehelligt geblieben", sagt Sattler und sieht die Schuld bei der Justiz: "Mein Eindruck ist, nachdem man die Dimension erkannt hatte, wollte die Generalstaatsanwaltschaft nicht weitermachen."

Ermittler der Ärzte-Betrugsverfahren "Noch glaube ich an den Rechtstaat"

An anderer Stelle waren die Staatsanwälte aktiver: Die Staatsanwaltschaft München I nahm Ermittlungen gegen die LKA-Beamten auf. Zuvor hatte der Bundestagsabgeordnete und Rechtsanwalt Peter Gauweiler interveniert, der den Laborunternehmer vertrat. Gegen Sattler wurde wegen falscher uneidlicher Aussage und übler Nachrede ermittelt, gegen Mahler wegen Verfolgung Unschuldiger und Verleitens zum Verrat. Die Verfahren zogen sich mehr als zwei Jahre hin, ehe sie ergebnislos eingestellt wurden. "Hier haben Amtsträger ihre Macht missbraucht, um Kritiker mit brachialer Gewalt unter Druck zu setzen und mundtot zu machen", sagt Robert Mahler. "Ich möchte, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, noch glaube ich an den Rechtsstaat."
Mahler hat jetzt den Gegenangriff gestartet. Er hat beim Landgericht München I eine Amtshaftungsklage gegen den Freistaat Bayern eingereicht. Er fordert 18 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld. Die Klageschrift ist 22 Seiten lang. Wenn die darin enthaltenen Vorwürfe zutreffen, dann könnten einige Justizbeamte und auch Politiker ernsthafte Probleme bekommen.

Ein Versehen? Absicht?

Die Vorwürfe gehen in zwei Richtungen: Erstens kritisiert er, dass er "exzessiv und unvertretbar" mit strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und auch einem Disziplinarverfahren überzogen wurde, die seine Beförderung verzögerten und seine Gesundheit angriffen. "Ich hatte unter anderem Bluthochdruck, Herzrasen, Panikattacken." Zweitens zählt er mehrere Fehler in den Betrugsverfahren gegen die Ärzte auf, welche in seinen Augen den "Rückschluss" zulassen, die Verfahren seien "durch politische Einflussnahme gelenkt" worden. Mahler beteuert, die Staatsanwaltschaft Augsburg habe die Verfahren "rechtswidrig" eingestellt, weil "mehrere nicht-einstellungsfähige Verdachtsmomente offenbar übersehen wurden". Ein Versehen? Absicht? Ob die Politik oder die Generalstaatsanwaltschaft Einfluss in die Ermittlungen genommen haben, wird zu klären sein.
Tatsache ist, dass das Oberlandesgericht München in einem Beschluss vom 12. Oktober 2012 das Ermittlungsverfahren gegen Robert Mahler in der Luft zerfetzte. "Insgesamt besteht (. . .) sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht bereits in objektiver Hinsicht kein hinreichender Tatverdacht", schreibt das OLG. Dieser verklausulierte Satz hat Sprengkraft. Er besagt: Die Staatsanwaltschaft München I hat gegen einen Beamten ermittelt, obwohl nicht einmal ein Tatverdacht vorlag. Und das mehr als zwei Jahre lang. "Bereits die Einleitung der Verfahren war rechtswidrig", sagt Mahlers Anwalt Roland Weiler. "Dass diese ihn stark belastenden Verfahren dann auch noch jahrelang verschleppt wurden, ist für einen Rechtsstaat schlicht inakzeptabel."
Ähnlich sieht das die Deutsche Polizei Gewerkschaft (DPolG). Sie unterstützt Robert Mahlers Klage, indem sie ihm Rechtsschutz gewährt. "In der Regel erachten wir Amtshaftungs-Klagen als wenig aussichtsreich", sagt der DPolG-Landesvorsitzende Hermann Benker, "aber in diesem Fall sehen wir durchaus Erfolgsaussichten."
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Frontal21  | 05.12.2014  Bayerischer U-Ausschuss zum „Blutkartell“

Privat-Versicherer und staatliche Beihilfe lassen sich Rückforderungen entgehen

Der Skandal um Abrechnungsbetrug von Ärzten rund um Labordienstleistungen und das Versagen der bayerischen Justiz bei ihrer Strafverfolgung zieht sehr viel weitere Kreise als bisher bekannt. Ein Untersuchungsausschuss im bayerischen Landtag versucht derzeit aufzuklären, wieso ein Netzwerk aus bis zu 10.000 betrügerischen Ärzten trotz jahreslanger Ermittlungen und erdrückender Beweise ungeschoren davon kam. Den Privaten Krankenkassen (PKV) soll nach Schätzung von Kriminalbeamten ein Schaden von 500 Millionen Euro entstanden sein - zu Lasten der Versicherten. 
Die Masche mit den Blutproben (Archiv)
Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) war weit früher als bisher bekannt von einem großflächigen Abrechnungsbetrug deutscher Ärzte informiert.
(30.09.2014)
Von Steffen Judzikowski und Christian Rohde
Frontal21 und das Handelsblatt hatten in den letzten Monaten wiederholt über das „Blutkartell“ berichtet. Jetzt wurde nach neuen Recherchen bekannt: Nicht nur die Justiz auch die geschädigten Krankenkassen waren kaum an Aufklärung und Wiedergutmachung interessiert. Obwohl die Konzerne von den Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrugs wussten, unternahm die Mehrzahl offenbar nichts, um Falsch-Abrechnungen zu stoppen oder das Geld ihrer Versicherten zurückzufordern.

LKA informierte PKV-Verband
Frontal21 und dem Handelsblatt liegt ein Schreiben an den Verband der Privaten Krankenkassen vom 31. Juli 2008 vor. Darin informiert das Landeskriminalamt Bayern (LKA) die Kassen über ein „Großermittlungsverfahren gegen den Laborkonzern Schottdorf“. Man habe den „dringenden Verdacht“, dass Ärzte, die Kunden von Schottdorf sind, zu Unrecht dessen Speziallabor-Untersuchungen als eigene Leistung abrechneten. Der Verband gab die Information an seine 48 Mitglieder weiter, damit war die Sache offenbar erledigt.

Mehr zum Thema

Nur fünf Tage, nachdem die Krankenkassen informiert worden waren, schrieben die Beamten auch die staatlichen Beihilfestellen in Bayern an. Denn unter den betroffenen Privatpatienten sind auch viele Beamte, deren Krankheitskosten anteilig vom Staat bezahlt werden. Ziel der Aktion war es, den Geschädigten – also Staat, Kassen und Versicherten – die Chance zu geben, Rückforderungsansprüche zu stellen. Schließlich sind die Namen der mutmaßlichen Täter bekannt (s. Frontal21 Berichterstattung am 30.9.2014).

Kaum Reaktionen von Geschädigten
Doch von den Privaten Krankenkassen haben seitdem nur sehr wenige versucht, ihr Geld von den betrügerischen Ärzten zurückzuholen. Die staatlichen Beihilfestellen reagierten gar nicht. Ein Insider, der die Akten kennt, hat gegenüber Frontal21 und dem Handelsblatt erklärt: „Maximal zehn Versicherer haben sich überhaupt auf das Informationsschreiben gemeldet“. Nach bisherigen Erkenntnissen haben nur die Allianz und der Bayerische Versicherungsverband Geld zurückgefordert. Andere wie die Debeka scheiterten an der bayerischen Justiz. „Wir haben bereits im Jahr 2008 Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft beantragt“, sagt Debeka-Sprecher Gerd Benner. „Diese wurde abgelehnt.“ Ohne die Unterlagen war Debeka aufgeschmissen.
Die Mehrzahl der anderen Versicherungskonzerne hat das Problem ignoriert. Von den Beihilfestellen, kam überhaupt keine Reaktion, heißt es aus Polizeikreisen. Eine Vertreterin des Landesamtes für Finanzen, das für die Beihilfe der Beamten zuständig ist, , erklärte im Untersuchungs-Ausschuss kürzlich sogar, sie habe von dem Verfahren gegen die Ärzte keine Kenntnis gehabt. Dabei zeigen die Akten: Das LKA informierte die Beihilfestelle am 5. August 2008. Mittlerweile will sich das Landesamt zu dem Thema nicht mehr äußern. Auf Anfrage heißt es, „mit Rücksicht auf den laufenden Untersuchungsausschuss“ könne keine Stellungnahme abgegeben werden. Und auch viele Versicherungen wollen sich zu den damaligen Vorgängen nicht äußern.

Versicherungen geraten ins Zwielicht
Rüdiger Pötsch war lange Jahre Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns und Kritiker der explodierenden Laborkosten. Das Desinteresse des Bayerischen Landesamtes und der Umgang mit Steuergeldern machen ihn wütend. „Wenn die wissen, dass das System der Falschabrechnungen seit 2008 läuft und seit 2012 der Bundesgerichtshof festgestellt hat, dass bei Abrechnungen von Laborleistungen betrogen wird, dann wäre die Beihilfe verpflichtet gewesen, differenzierte Analysen vorzunehmen“, sagt Pötsch. „Dann hätte man die EDV ganz einfach erneuern müssen. Man hätte die Ärzte anschreiben können mit der Bitte, die fachliche Kompetenz und die apparatemäßige Ausstattung nachzuweisen. Damit hätte man herausfinden können, was der Arzt abrechnen darf und was nicht.“Die Labor-Affäre erreicht damit eine weitere Dimension. Richtete sich bisher der Fokus vor allem auf die Versäumnisse der Justiz, geraten nun auch Versicherungskonzerne und Beihilfestellen ins Zwielicht.
War den Versicherungen nicht an Aufklärung gelegen?
War den Versicherungen möglicherweise wegen eigener Versäumnisse gar nicht an Aufklärung gelegen? Nach Recherchen von Frontal21 und dem Handelsblatt war den wenigsten Versicherungen bis zum Informationsschreiben des LKA überhaupt aufgefallen, dass die Kunden von Laborunternehmer Schottdorf und anderen Laborbetreibern offenbar Leistungen abrechneten, die sie nicht hätten einfordern dürfen.
Denn niedergelassene Ärzte besitzen in der Regel weder die entsprechende Weiterbildung noch die nötige technische Ausrüstung, um solch spezielle Blutuntersuchungen vorzunehmen. „Ein Blick auf die Rechnung hätte deshalb genügt, um festzustellen, dass da falsch abgerechnet wurde“, sagt Rudolf Seuffer, selbst Facharzt für Labormedizin, Mikrobiologie und Biochemie und viele Jahre in eigener Praxis tätig.“
Untätigkeit der Versicherer kann Folgen haben
Dabei waren den Privaten Krankenkassen die hohen Kosten von „Labordienstleistungen“ durchaus bekannt. 2008 gaben sie dafür 890 Millonen Euro mehr aus als die gesetzlichen Kassen. Das hatte das Wissenschaftlichen Institut der Privaten Krankenversicherungen (PKV) in einer Studie ausgerechnet und festgestellt: Es sei nicht zu rechtfertigen, „dass niedergelassene Ärzte einen erheblichen Teil ihres Mehrumsatzes bei Privatpatienten durch extensive Veranlassung von Laborleistungen erzielen können“.Die Untätigkeit der Versicherer kann für einige noch böse Folgen haben. Die Vorstände der Unternehmen könnten sich damit der Untreue strafbar gemacht haben, sagt Ole Ziegler, Fachanwalt für Medizinrecht in Frankfurt. Die Konzerne betreuen mit den Prämien der Versicherten fremdes Vermögen. „In derartigen Fällen kann ich nicht stillhalten, wenn ich von einem möglichen Abrechnungsbetrug erfahre“, sagte Ziegler. „Zumindest ein Antrag auf Akteneinsicht wäre ein probates Mittel gewesen“.

Untersuchungsausschuss "Labor"

Der Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag soll klären, warum die Justiz rund 10.000 betrugsverdächtige Mediziner laufen ließ - und welche Rolle dabei die Bayerische Politik spielte. Im Mittelpunkt der Affäre steht der Augsburger Millionär und damalige Labor-Magnat Bernd Schottdorf. Er praktizierte einen Abrechnungsmodus, der es Tausenden Kunden ermöglichte, sich zu Unrecht an Laborarbeiten zu bereichern – und zwar vor allem auf Kosten von Privatpatienten. Schottdorf bestreitet, etwas Unrechtes getan zu haben. Und auch die Spitze der bayerischen Justiz pochte jahrelang darauf, dass das Abrechnungssystem legal sei. Nur in einem einzigen Fall konnte ein Staatanwalt einen Arzt in einem sogenannten Politverfahren anklagen. Und genau diesen Fall bestätigte der Bundesgerichtshof 2012: Das Abrechnungssystem war Betrug. Der Arzt wurde zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt. Doch in der Zwischenzeit hatte die bayerische Justiz das Verfahren gegen Schottdorf eingestellt und die restlichen der rund 10.000 Fälle waren verjährt.

Dienstag, 9. Dezember 2014

"Vorwürfe gegen Staatsanwalt verjährt?" - solange in diesem Fall der betreffende Staatsanwalt im Amt ist, kann es keine Verjährung geben!



 


Pfleger-Prozess: Vorwürfe gegen Staatsanwalt verjährt?
NDR.de - vor 15 Stunden

Über 200 Verdachtsfälle und voraussichtlich zahlreiche Exhumierungen von Leichen:
Der ...
Solange gegen sich nach wie vor im Amt befindliche Amtsträger Vorwürfe auf Gesetzesverstöße vorliegen, kann es deshalb keine Verjährung geben (Wiederholungsgefahr - gerade Amtsträger in Robe müssen sozusagen stubenrein sein! Ggf. müssten sie entlassen werden, was natürlich von der schwere der Gesetzesverstöße abhängt!
Eine schöne Woche wünscht Thomas Karnasch

Freitag, 5. Dezember 2014

Wie korrupt war Ex-Bundespräsident Wulff und dessen Landesregierung in Niedersachsen insgesamt ??

Auch die Staatsi-Anwaltschaft Braunschweig lügt und betrügt ohne mit der Wimper zu
zucken! Was die also korrupte langjährige Landesregierung Wulff/McAllister nicht nur
gewußt haben muss, sondern dieses Kartell des organisierten Verbrechens hat nicht nur
nichts dagegen getan, sondern diese Justiz-Schergen dazu indoktriniert.

Natürlich habe ich in erster Linie gegen die namentlich auf den an die Staatsanwaltschaft
übermittelten DRV-Schreiben angegebenen Personen Strafanzeige erstattet! Und des
weiteren gegen den mitverantwortlichen Vorstand!
Und die Staatsi-Anwaltschaft weiß sicherlich ganz genau, dass Michael Sommer sein Amt
erst zum 1. Oktober angetreten hat! Doch der restliche Vorstand mit den mehr mitverant-
wortlichen damaligen Vorsitzenden wird offensichtlich deshalb absichtlich verschwiegen!

Und wenn die vielen menschlich offenbar wirren Journalien mehr Charkter hätten, dann
würde sowas viel weniger möglich sein !!!! Tagesschau-Praktikant Schröder u.a. bestand
heute wieder einmal darauf, seinen gestörten Charakter zu präsentieren und für den
islamistischen Terrorismus quasi-Propaganda zu machen.
Einfach nur krank:
1. Dauern die Ermittlungen auch gegen die ARD noch an!
2. Haben echte Menschen mittlerweile begriffen, dass sowas junge Menschen negativ
beeinflusst !!!
Logische Schlussfolgerung:
Wie - nicht nur narzistisch - sondern nazistisch ist Deutschland noch immer ??
Schröder & Konsorten unentwegt sinngemäß:
Vergasen können wir ja nicht, dann müssen wir das ebend so ...
Und von der Kanzlerin wurde heute für Sekunden ihr typisches, beinah hinterhältiges
Grinsen eingeblendet!
Unfassbar !!! Menschen offenbaren so auch ein gestörtes Verhältnis zu Recht & Gesetz!

Alternierende Vorsitzende des Vorstandes

Ab 1. Oktober 2014 ist Professor Michael Sommer als Vertreter der Arbeitgeber amtierender Vorstandsvorsitzender. Sein Stellvertreter ist Horst Fricke, Vertreter der Versicherten.
.
Prof. Michael Sommer
icon_zoom Vorsitzender des Vorstandes Professor Michael Sommer
Prof. Michael Sommer
Vertreter der Arbeitgeber
Vorsitzender des Vorstandes
.
.


Medien müssen sich wegen erschreckender, monatelang anhaltender quasi-Propaganda auch vor Gericht verantworten!


Alles andere bedeutet faktisch:
Gerade in Anbetracht der unsäglichen Redseeligkeit mancher Politiker würde eine
Verweigerung gegen eklatant ihre Fürsorgepflicht verletzende Medien bedeuten:
Die Bundesrepublick Deutschland neigt dazu, ein selbstgefälliger und selbstgerechter
Unrechtstaat zu sein, bzw. von einer Unrechtsjustiz und einer Unrechtspolitik mehr
oder weniger beherrscht zu werden.

Thüringens neuer Ministerpräsident lässt bei Vereidigung Zusatz bei Eidesformel weg:
"So war mir Gott helfe" - CDU Abgeordneter hat dies laut Medienbericht dazwischen
gerufen.

Nicht nur nach meiner Auffassung ist dieser Satz nicht mehr zeitgemäß:
Wenn ein so vereidigter Politiker sozusagen zu schlechte Arbeit abgeliefert hat,
dann hat Gott ihm etwa nicht geholfen ??
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

P.S. Die dabei erschreckend versagenden Innenminister müssen genauso bestraft
werden! So sind solche Urteile eher sowas wie ein Skandal!


Bild zu Terrorprozess in Frankfurt


Frankfurt/Main (dpa) - Im ersten deutschen Prozess gegen ein Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) ist der Angeklagte zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.
Das Frankfurter Oberlandesgericht sah es als erwiesen an, dass der heute 20-Jährige im Juli 2013 nach Syrien gereist war, um mit dem IS gegen das Regime von Machthaber Baschar al-Assad zu kämpfen. Der Deutsche mit Wurzeln im Kosovo hatte gestanden, in Syrien auch an Kampfeinsätzen teilgenommen zu haben.
Der Staatsschutzsenat, die Bundesanwaltschaft und die Verteidigung hatten sich vor Prozessbeginn auf eine Strafe zwischen dreieinviertel und viereinviertel Jahren geeinigt. Voraussetzung dafür war, dass der Angeklagte umfassend aussagt. In dem Prozess räumte Kreshnik B. ein, dass er zwei Treueeide auf den IS geschworen hatte und am Sturmgewehr ausgebildet wurde. Er sei auch bei zwei Kampfeinsätzen dabei gewesen, habe aber nicht auf Menschen geschossen.
"Der Angeklagte war nicht für seine Einstellung oder Verführbarkeit, sondern für seine Tat zu bestrafen", betonte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel in seiner Urteilsbegründung. Er sehe auch weiterhin die Gefahr, dass sich Kreshnik B. von Hasspredigern verführen lasse, er sehe aber auch Chancen für eine Einsicht. Da der Heranwachsende in seiner Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, habe der Senat trotz der schwerwiegenden Straftat Jugendstrafrecht angewendet.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Kreshnik im Alter von 19 Jahren im Juli 2013 mit sechs Bekannten nach Syrien gereist war. Der gläubige Moslem habe seinen "islamischen Brüdern" im bewaffneten Kampf gegen das Assad-Regime helfen und zum Aufbau eines islamischen "Gottesstaates" beitragen wollen, in dem die Scharia gilt.
In Syrien absolvierte er nach Feststellung des Gerichts eine militärische Ausbildung und nahm an drei Kampfeinsätzen in der Provinz Aleppo und der Stadt Hama teil - allerdings in den hinteren Linien. Er wirkte auch an einer Propagandaveranstaltung mit, die darauf abzielte, bei der syrischen Bevölkerung um Unterstützung für den IS zu werben. Kreshnik leistete zwei Treueeide, einen davon auf die IS-Führung. Er wollte zum Scharfschützen ausgebildet werden.
Zugunsten des Angeklagten wertete der Staatsschutzsenat sein Geständnis. Der Heranwachsende sei zudem nicht vorbestraft, und die Zeit seiner IS-Mitgliedschaft mit fünf Monaten relativ kurz gewesen. Kreshnik habe sich freiwillig gelöst und in dem Bewusstsein die Heimreise angetreten, dass ihn ein Strafverfahren erwarte.
Zu Lasten des Angeklagten wertete das Gericht die besondere Gefährlichkeit der Terrormiliz, die für Terroranschläge, blutige Kämpfe und unzählige Gräueltaten verantwortlich ist. Der ursprüngliche Anklagepunkt, eine schwere staatsgefährdende Straftat im Ausland vorbereitet zu haben, wurde fallengelassen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Kreshnik B. bleibt aber wegen Fluchtgefahr in U-Haft. Anwalt Mutlu Günal hält es für möglich, dass der ehemalige Berufsfachschüler nach Jugendstrafrecht nur die Hälfte der Strafe verbüßen muss und damit vor Weihnachten 2015 wieder frei ist. Die Verfahrenskosten muss er nicht tragen (Aktenzeichen: 5-2StE 5/14 -3-1/14). © dpa


Mittwoch, 3. Dezember 2014

Auch der BGH gerät jetzt aufgrund eigener Ermittlungsverweigerung in Erklärungsnot!




Staatsanwaltschaftliche Ermittlungstätigkeit und Legalitätsprinzip

Für den Generalbundesanwalt gelten, sofern er in Staatsschutzstrafsachen als (erstinstanzliche) Strafverfolgungsbehörde tätig wird, grundsätzlich die für alle Staatsanwaltschaften maßgeblichen Vorschriften der Strafprozessordnung.
  1. Der zentrale Grundsatz für die staatsanwaltschaftliche Ermittlungstätigkeit ist das Legalitätsprinzip (§ 152 Abs. 2 StPO). Es besagt, dass die Staatsanwaltschaft bei Vorliegen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte verpflichtet ist, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten. In § 160 Abs. 1 StPO wird der Verfolgungszwang präzisiert. Danach ist der Sachverhalt zu erforschen, sobald die Behörde vom Verdacht einer Straftat Kenntnis erlangt.

    Das Legalitätsprinzip bietet die Gewähr dafür, dass die Staatsanwaltschaft jede Straftat ohne Ansehen der Person verfolgt. Dieser Grundsatz hat demokratische, rechtsstaatliche Wurzeln und trägt dem Gleichheitssatz aus Art. 3 GG Rechnung. Im Rechtsstaat des Grundgesetzes muss der Gesetzgeber die Voraussetzungen strafrechtlicher Verfolgung selbst bestimmen. Es darf nicht den Staatsanwaltschaften überlassen werden zu entscheiden, wer im konkreten Fall bestraft werden soll!
  2. Ziel der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist die Aufklärung des Sachverhalts! und die Entscheidung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist (§ 170 Abs. 1 StPO). Die Erhebung einer Klage ist Voraussetzung für die gerichtliche Untersuchung (§ 151 StPO).
  3. Wie die Staatsanwaltschaft nach Aufnahme der Ermittlungen bei der Sammlung des Beweisstoffes zur Vorbereitung ihrer Abschlussentscheidung nach § 170 StPO vorgeht, bleibt weitgehend ihrer Gestaltungsfreiheit überlassen. Es ist Sache der Staatsanwaltschaft, Art, Reihenfolge und Intensität der für geboten erachteten Ermittlungshandlungen eigenverantwortlich nach Maßgabe der strafprozessualen Vorschriften und kriminaltaktischen Erwägungen zu bestimmen (§ 161 Abs. 1 StPO).
  4. Der Umfang der Ermittlungen wird durch den das gesamte Strafverfahren beherrschenden Grundsatz der Amtsermittlung bestimmt. Danach ist die Staatsanwaltschaft gehalten, den verdachtsbegründenden Sachverhalt aus eigener Initiative umfassend aufzuklären (§§ 155 Abs. 2, 244 Abs. 2 StPO). Hierbei darf sie sich nicht nur auf die Ermittlung belastender Tatsachen beschränken; vielmehr muss sie auch die den Beschuldigten entlastenden Umstände erforschen (§ 160 Abs. 2 StPO). Nach der Konzeption des deutschen Strafverfahrens ist die Staatsanwaltschaft daher weder Partei noch parteiisch. Ihr obliegt es, die Ermittlungen fair und objektiv zu führen.
  5. Als "Herrin des Ermittlungsverfahrens" leitet die Staatsanwaltschaft die Untersuchungen grundsätzlich selbst. Die Polizei darf nur im Rahmen des so genannten ersten Zugriffs die Initiative ergreifen. Im Übrigen wird sie im Auftrag oder auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft tätig (§§ 161 Abs.1, 163 StPO). Die Staatsanwaltschaft kann der Polizei konkrete Weisungen für die Vornahme einzelner Ermittlungshandlungen erteilen.

    In der Ermittlungswirklichkeit hat die Polizei die Staatsanwaltschaft in weiten Bereichen der kleinen und mittleren Kriminalität aufgrund ihrer überlegenen Personal- und Sachausstattung faktisch aus der Leitungsfunktion verdrängt. In den Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts kommt die staatsanwaltschaftliche Sachleitung indes voll zum Tragen. Die Staatsanwälte des Generalbundesanwalts nehmen an allen wichtigen Untersuchungshandlungen der mit den Ermittlungen beauftragten Polizeidienststellen teil und führen selbst Vernehmungen durch. Insbesondere die Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt, das vom Generalbundesanwalt häufig mit den Untersuchungen betraut wird, ist eng und vertrauensvoll.
  6. Der Staatsanwaltschaft stehen zur Verdachtsaufklärung vielfältige strafprozessuale Maßnahmen zur Verfügung. Das Spektrum der Ermittlungshandlungen erstreckt sich von Auskunftsersuchen an Behörden (§ 161 Abs. 1 StPO) über Vernehmungen von Auskunftspersonen (§§ 161a, 163a StPO) bis hin zur Vornahme von gesetzlich legitmierten Grundrechtseingriffen. Hierzu zählen u.a. die vorläufige Festnahme des Beschuldigten (§ 127 Abs. 2 StPO), Durchsuchungen von Wohnungen und anderen Räumlichkeiten oder Behältnissen (§§ 102ff. StPO), Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen (§ 94ff. StPO) sowie verdeckte Ermittlungseingriffe wie die Überwachung des Fernmeldeverkehrs (§ 100a StPO) oder das Abhören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes (§ 100c StPO).
  7. Unbeschadet des Grundsatzes der freien Gestaltung des Ermittlungsverfahrens ist die Aufklärungstätigkeit der Staatsanwaltschaft in rechtsstaatliche Rahmenbedingungen eingebettet. Die Staatsanwaltschaft ist - wie jede andere staatliche Institution der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt auch -, an Recht und Gesetz gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG); sie muss bei ihren Ermittlungen die rechtlichen Vorgaben der Strafprozessordnung beachten.

    Aus der Verfassung ergibt sich darüber hinaus, dass bestimmte Eingriffe in Grundrechte der Bürger wie etwa längerfristige Freiheitsentziehungen in Form der Untersuchungshaft, Durchsuchungen, Beschlagnahmen sowie Beeinträchtigungen des Brief- und Fernmeldegeheimnisses unter Richtervorbehalt stehen. Erachtet die Staatsanwaltschaft die Vornahme einer richterlichen Untersuchungshandlung für erforderlich, so stellt sie ihre Anträge bei dem Ermittlungsrichter des örtlich zuständigen Amtsgerichts (§ 162 Abs. 1 StPO). Führt der Generalbundesanwalt die Ermittlungen, ist zusätzlich und in erster Linie der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes zuständig (§ 169 Abs. 1 Satz 2 StPO). Der Ermittlungsrichter prüft die rechtliche Zulässigkeit der beantragten Grundrechtseingriffe. Die ermittlungstaktische Zweckmäßigkeit der Maßnahmen hat er nicht zu erwägen, weil insoweit die Staatsanwaltschaft als "Herrin des Ermittlungsverfahrens" die Verfahrensherrschaft hat (§ 162 Abs. 3 StPO).
  8. Zahlreiche unter Richtervorbehalt stehende Grundrechtseingriffe können "bei Gefahr im Verzuge" von der Staatsanwaltschaft und zuweilen auch von Polizeibeamten angeordnet werden. Diese Eilkompetenz soll die Strafverfolgungsbehörden in die Lage versetzen, einen durch Zeitablauf drohenden Beweismittelverlust zu verhindern. Die nichtrichterliche Anordnung ist nach dem Regelungssystem der Strafprozessordnung allerdings die Ausnahme. Der Begriff der "Gefahr im Verzuge" ist eng auszulegen. Die Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft greift danach nur dann Platz, wenn die vorherige Einholung der richterlichen Anordnung den Erfolg der Ermittlungshandlung gefährden würde. Darüber hinaus ist die Anordnung besonders schwerwiegender Grundrechtseingriffe (Untersuchungshaft, § 114 Abs. 1 StPO; Aufzeichnung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes in Wohnungen, §§ 100c Abs. 1 Nr. 3, 100d Abs. 2 StPO) allein den Richtern vorbehalten.
  9. Gelangt die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen zu dem Ergebnis, dass der Beschuldigte der ihm zur Last gelegten Straftat hinreichend verdächtig ist, so erhebt sie nach Maßgabe des Legalitätsprinzips grundsätzlich Anklage bei dem zuständigen Gericht (§ 170 Abs. 1 StPO). Entscheidend ist insoweit die Prognose des Staatsanwalts, ob er nach der als konstant unterstellten Sach- und Rechtslage am Ende des Ermittlungsverfahrens in einer Hauptverhandlung Antrag auf Verurteilung des Angeklagten stellen würde. Ist die Verurteilung des Beschuldigten nach staatsanwaltschaftlicher Beurteilung der Beweislage nicht wahrscheinlich, wird das Ermittlungsverfahren eingestellt (§ 170 Abs. 2 StPO).
  10. Der im Legalitätsprinzip wurzelnde Anklagezwang erfährt in Fällen der kleineren und mittleren Kriminalität Durchbrechungen. In diesen Bereichen findet das Opportunitätsprinzip Anwendung. Es ermöglicht der Staatsanwaltschaft, unter besonderen, näher geregelten Voraussetzungen von der Anklageerhebung abzusehen.

    So kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des zuständigen Gerichts bei Vergehen von der Verfolgung Abstand nehmen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht (§ 153 Abs. 1 Satz 1 StPO). Teilweise bedarf es hierfür der richterlichen Zustimmung nicht (§ 153 Abs. 1 Satz 2 StPO).

    Darüber hinaus ist mit Zustimmung des Gerichts die Verfahrenseinstellung möglich, wenn der Täter durch die Erfüllung bestimmter Auflagen (z.B. Zahlung einer Geldbetrages) oder Weisungen das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigen kann und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht (§ 153a StPO).

    Schließlich kann die Verfolgung nach Maßgabe der §§ 154, 154a StPO auf bestimmte Taten oder Gesetzesverletzungen konzentriert werden, wenn die Strafe für die von der Verfolgung ausgenommenen Vorwürfe neben der Bestrafung für die verbleibende Tat nicht beträchtlich ins Gewicht fiele.

    Die vorgenannten Durchbrechungen des Legalitätsprinzips, von denen in der Praxis häufig Gebrauch gemacht wird, gelten sowohl für den Generalbundesanwalt als auch für die Staatsanwaltschaften der Länder. Darüber hinaus bestehen für den Generalbundesanwalt zwei Sondervorschriften:
    • Er kann nach seinem Ermessen von der Verfolgung einer in seine Zuständigkeit fallenden Straftat absehen, wenn die Durchführung des Strafverfahrens die Gefahr eines schweren Nachteils für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführen würde oder der Verfolgung sonstige überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen (§ 153d StPO).
    • Er kann - mit Zustimmung des Gerichts - von der Verfolgung einer in seine Kompetenz fallenden Straftat absehen, wenn der Beschuldigte nach der Tat dazu beigetragen hat, eine Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden bzw. sein gesamtes mit der Tat zusammenhängendes Wissen offenbart (tätige Reue, § 153e StPO).

Dienstag, 2. Dezember 2014

Bei "Report München"-Madame ist auch nur der Name schick?


Wann werden endlich betreffende Medien als zu oft unmenschliche Vereinigung eingestuft?!


Di
02. Dezember
21 45
ARD

Report München

Politmagazin Breitbild Stereo Untertitel
Verschleppt und verkauft: das grausame Geschäft des 'Islamischen Staates' mit entführten Frauen
Gnadenloses Baurecht: Wenn Hauseigentümern der Abriss droht (Senderinfo)

Verschleppt und verkauft: das grausame Geschäft des 'Islamischen Staates' mit entführten Frauen; Gnadenloses Baurecht: Wenn Hauseigentümern der Abriss droht

Moderation: Claudia Schick
> 22.15 | 30 Min. | 561-802