Dass
die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland das harte Los gezogen
hat, von einer unfähigen Regierung geführt und von einer Justiz
verurteilt zu werden, in der die Arroganz und Willkür Einzug gehalten
hat, dürfte im Kreis der Wutbürger, Pegidaanhänger, Reichsbürger usw.
hinlänglich bekannt sein.
Anstatt dass die Politik die
konstruktive Kritik erkennt und handelt – rundum einfach annimmt - wird
das unzufriedene Volk, welches nicht zu den Mitläufern gehört, in eine
Ecke der Spinner und Rechtsradikalen geschoben.
Wenn Sie die
unten eingefügte Homepage besuchen, werden Sie erkennen, wie die Politik
und Justiz mehr als nur das Nötigste dafür tun, um die Form eines
Rechtstaates berechtigter Weise kritisieren zu können.
Vor
einigen Wochen gab es ein Interview mit dem Minister des Inneren, wo
dieser den Aufstand des Volkes kritisierte und darauf verwies, dass das
Volk doch die Möglichkeit hätte den jeweiligen Ministerpräsidenten
seines Bundeslandes über Missstände zu informieren, anstatt seinen Unmut
z.B. durch Pegida zu kompensieren.
Ich dachte eigentlich, dass
das Volk der Bundesrepublik Deutschland eine freie Meinungsfreiheit hat.
Diese wurde mir in einem der drei Justizversagen bereits durch
Verhängung von Ordnungsgeldern im nicht ganz unerheblichen Maße,
genommen. Genau in diesem Verfahren habe ich auch bereits in der
Vergangenheit meine Kritik an das Niedersächsische und an das
Bundesjustizministerium gerichtet. Hier wurden die Gerichte hinter
Artikel und Paragraphen versteckt und die Unabhängigkeit der Gerichte
hervorgehoben – laut Politik also kein Einschreiten notwendig.
Bezüglich des Interviews mit dem Minister des Inneren verfasste ich also
ein Schreiben an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten. Um das
reichhaltige Papieraufkommen zu kompensieren, gingen lediglich folgende
Zeilen an Herrn Weil:
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Weil,
wie Sie meiner Homepage
www.Beckedorfs-Autohandel-und-Service.de
entnehmen können, wurde gleich in drei Gerichtsverfahren meine Existenz
vorbildlich vernichtet. Ich möchte Sie bitten, die veröffentlichten
Fakten einer Sichtung zu unterziehen und würde es begrüßen, wenn eine
Stellungnahme erfolgt. Vielleicht können Sie mir erklären, wie
die Vorgehensweise im Sinn und Zweck einer Rechtstaatlichkeit stehen
kann. Eventuell mögen Sie auch ergründen, warum weder das
Niedersächsische, noch das Bundesjustizministerium ein Handeln für nötig
erachtet hat.
Im Besonderen würde mich interessieren, warum das
Landgericht Lüneburg und das Oberlandesgericht Celle keine Beantwortung
von Schriftsätzen für nötig erachten, wenn in einem Verfahren im
Fernsehen berichtet wurde und ein Sendungsmitschnitt mit
Stellungnahmeaufforderung bei diesen eingeht.
Bezüglich des
Landgerichts Lüneburg würde mich auch interessieren, wie
Überschneidungen in Ordnungsgeldhaftstrafen und
Grundbuchsicherungshypotheken trotz gewonnenem Gerichtsverfahren zu
erklären sind. Vielleicht mag sich das Gericht Ihnen gegenüber dazu
erklären – mir gegenüber erfolgte jedenfalls keine Antwort.
Ich
würde es begrüßen, wenn Sie die o.g. Homepage besuchen und eine Klärung
aus Sicht eines Rechtsstaates notwendig erscheint. Dabei möchte ich
durch eine Fristsetzung nicht anmaßend erscheinen, bitte jedoch auch um
Verständnis, wenn es künftig weitere öffentliche Berichterstattungen
geben wird.
Ende des Schreibens.
Die Antwort:
Sehr geehrter Herr Beckedorf,
im Namen von Herrn Ministerpräsident Weil bestätige ich den Empfang Ihres Schreibens vom 03.03.2015.
Ihr Anliegen betrifft eine Angelegenheit, für die innerhalb der
Landesregierung nicht der Ministerpräsident, sondern die
Justizministerin zuständig ist. Ich habe Ihr Schreiben daher an das
Niedersächsische Justizministerium weitergeleitet.
Ende der Antwort.
Offensichtlich werden nicht nur von der Justiz Sachlagen keiner
Würdigung unterzogen und auf Bundesebene mit Ausflüchten und Notlügen
reagiert – sondern die Willkür und Arroganz ist bereits im Landtag
präsent. Ich frage mich, ob Schreiben keiner Beachtung unterzogen werden
sollen oder können ?
Hätte ich dieses Schreiben nicht am 02.04.
sondern am 01.04. erhalten, hätte statt Mit freundlichen Grüßen durchaus
April, April gepasst !!!