Thomas Karnasch - unabhängiger
international anerkannter Philosoph, Bürger & Menschenrechtler
Zum Scheerenberg 2 - 37186
Moringen
Betreff:
|
Weiteres
zum massiven Wahlbetrug in dem angeblichen Rechstaat Bundesrepublik
Deutschland!
|
Datum:
|
Tue, 22
Dec 2015 13:56:11 +0100
|
Von:
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Thomas
Karnasch
|
An:
|
info@cdu.de,
info@csu-bayern.de, info@spd.de, info@gruene.de, info@die-linke.de,
info@fdp.de, poststelle@generalbundesanwalt.de, poststelle@bgh.bund.de, BVerfG@bundesverfassungsgericht.de,
poststelle@bpra.bund.de, Poststelle LJV Niedersachsen
|
An den Bundesjustizminister
An die Justizminister bzw. Justizsenatoren in den
Bundesländern
An die zuständigen Staatsanwaltschaften
Betrifft – Protest-Beschwerde und Strafanzeige: schwerwiegende,
also staatsstreich-Dimension, beinhaltende vorsätzliche Beugung des Rechts – zu
Ungunsten der über 80 Millionen in der Bundesrepublik Deutschland lebenden
Menschen – und das auch noch geschehen am eigentlich bedeutendsten
bundesdeutschen Gericht, dem Bundesverfassungsgericht(…)!
Betrifft: das
Skandal-„Urteil“ unter dem Aktenzeichen 2 BvC 4/14 des Bundes-verfassungsgerichts
vom 26. März 2015 wurde also nicht ohne Hintergedanken nicht ! ordnungs- und pflichtgemäß
§ 315 ZPO handschriftlich unterschrieben:
Zivilprozessordnung
- http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__315.html
§
315 Unterschrift der Richter
(1)
Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung
mitgewirkt haben, zu unterschreiben.
„Auch ein sogenanntes
Protokollurteil ist von allen mitwirkenden Richtern zu unterschreiben.“
„Zwar ist das angefochtene Protokollurteil
auch ohne Unterschrift sämtlicher an der Entscheidungsfindung mitwirkenden
Richter mit seiner Verkündung existent geworden (BGHZ
137, 49, 52). Jedoch können die fehlenden
Unterschriften nicht mehr rechtswirksam nachgeholt werden, weil seit der
Urteilsverkündung die für
die Einlegung eines
Rechtsmittels längste Frist von fünf Monaten (§§ 517, 548 ZPO) verstrichen ist (BGH,
NJW aaO S. 1882). Das Fehlen der Unterschriften stellt einen absoluten
Revisionsgrund dar (§ 547 Nr. 6 ZPO).“
Beweis:
Sie sehen es selbst !
Das wundert kaum jemanden, dass
Ex-CDU-Ministerpräsident Peter Müller – der zudem eindeutig unrechtmäßig, allen
Ernstes auch noch als Bundesverfassungsrichter ans eigentlich so bedeutende Bundesverfassungsgericht
gewechselt ist, dessen Schreiben
bezüglich der eingelegten – „Wahlprüfungsbeschwerde“n! nicht ordnungs- und
pflichtgemäß handschriftlich unterschrieben hat, die sich vornehmlich auch noch
gegen gesetzeswidriges
Verhalten von CSU und CDU richten !!!
Wie kaltschnäuzig ist so etwas im
Übrigen:
U.a. wurde in den tatsächlich drei !,
am 14. und am 21. Januar 2014, jeweils in einem ersten Teil eingelegten Wahlprüfungsbeschwerden!,
ein Gegenstandswert von mehreren 100 Milliarden Euro bis 1 Billionen Euro
angegeben!
·
Es entspricht einem mittlerweile für alle
Prozessarten anerkannten Grundsatz, dass ein bei Verkündung noch nicht
vollständig abgefasstes Urteil – wie es regelmäßig ein Stuhlurteil darstellt –
“nicht mit Gründen versehen” ist, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht
binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern
besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind. Dies
gilt unabhängig davon, ob die Urteilsformel verkündet worden ist oder nicht.
OLG
Brandenburg Az.: 3 U 87/06LG Frankfurt/Oder Az.: 19 T 534-02
Die Unterschrift des Amtsrichters unter der
Verfügung, mit der er die Zustellung des nicht unterschriebenen Urteils
veranlasst hat (Bl. 96 d.A.), vermag die Unterschrift unter dem Urteil nicht zu
ersetzen (OLG Frankfurt [2. Strafsenat], Beschl. v. 19.06.2008 aaO; OLG
Düsseldorf, VRS 72, 118 [119]). Nach Ablauf der in § 275 StPO bestimmten Frist
konnte der Mangel auch nicht mehr behoben werden
OLG Frankfurt 3. Strafsenat – 3 Ss 52/10
Beschlüsse bedürfen der richterlichen Unterschrift.
Fehlt sie, liegt lediglich ein “Scheinbeschluss” vor.
Haben die Parteien eine von
dem verkündeten Berufungsurteil inhaltlich abweichende Entscheidung zugestellt
erhalten, ist die Revision gegen dieses Scheinurteil auch dann zulässig, wenn
das wirklich ergangene Urteil rechtskräftig geworden ist, die von dem
Scheinurteil begünstigte Partei dessen Ausfertigung jedoch nicht zurückgegeben
hat.
Weiteres:
- Die kommentierte Fassung der Prozeßordnung sagt eindeutig: “Unterschriften von Richtern müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, daß über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann. Denn für den Zustellempfänger muß nachprüfbar sein, ob die Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben. Deshalb genügt insoweit die Angabe “gez. Unterschrift” nicht.” (vgl. RGZ 159, 25, 26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6&65 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87)
·
Das nicht Vorhandensein einer Unterschrift unter
einem Dokument verstößt gegen die Rechtsnorm, daß Entscheidungen, Anordnungen,
Willenserklärungen o.ä. zur Erlangung ihrer Rechtswirksamkeit grundsätzlich
einer eigenhändigen Namensunterschrift des Ausstellers bedürfen (§ 126 BGB).
Verstößt etwas gegen eine Rechtsnorm, ist es nichtig (§§ 125 BGB, 44 VwVfG).
Ein Beschluss, ein Urteil wie auch Verträge jeglicher Art müssen zur
Rechtskrafterlangung unterschrieben sein, weil nur die Unterschrift seine
Herkunft verbürgt. (§ 129 Rn 8 ff BGH VersR S 6, 442, Karlsr. Fam . RZ 99,
452).
·
Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die
eigenhändige Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB, 315 I ZPO, 275 II
StPO, 12 RPflG, 117 I VwGO und 37 III VwVfG.
Wussten Sie, dass “Urteile”
ohne Unterschrift der Richter Scheinurteile sind und dass diese keinerlei
Rechtskraft oder Rechtswirksamkeit entfalten; also völlig ohne Bedeutung sind ?
Die Pflicht der Gerichte zur Zustellung von Urteilen an die Prozessparteien
ist im § 317 (1) der Zivilprozessordnung – ZPO geregelt:
§ 317 Urteilszustellung und -ausfertigung (1) Die
Urteile werden den Parteien, verkündete Versäumnisurteile nur der
unterliegenden Partei zugestellt.
Die Anforderungen, die an ein
Urteil zu stellen sind, ergeben sich § 315 (1) ZPO:
§ 315 Unterschrift der Richter (1) Das Urteil ist
von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben.
Sie haben eine sogenannte
Ausfertigung erhalten ?
Dann haben Sie kein Urteil, sondern eine
Ausfertigung gemäß §
317 (2) ZPO erhalten, wobei dieser Sachverhalt ein Scheinverfahren
insb. aus der Sicht der Prozessparteien begründen kann, da es ein “Verfahren”
ohne Urteil gegeben hat. Es wurde den Prozessparteien in diesem Falle nicht nur
die richterliche Unterschrift auf einem Urteil, sondern sogar das ganze Urteil
zum Verfahren verweigert, da es nicht zugestellt wurde und deshalb ebenfalls
als Scheinverfahren bezeichnet werden muss. – Mit dem rechtswidrigen Entzug des
Urteils durch unterlassener Zustellung wider § 317 (1) Satz 1 ZPO ist somit
ebenfalls die gesetzlich vorgeschriebene richterliche Unterschrift
verlorengegangen. Eine lapidare Ausrede des Gerichts, das Urteil befände sich
doch in der Gerichtsakte bei Gericht, entbindet nicht von der Pflicht des
Gerichtes zur Zustellung eines Urteils gem. § 317 (1) Satz 1 ZPO.
Merke: Urteile
müssen von den Gerichten zugestellt werden.
Jedoch
… Ausfertigungen werden auf Antrag erteilt.
Also, wenn Sie zum Beispiel das Urteil beim Umzug
o.ä. verloren haben. Dann können Sie sich auf § 317 (2) ZPO berufen und eine
Ausfertigung Ihres Urteils beantragen.
Ein Verfahren wäre im Falle eines Scheinurteils
oder im Falle einer Nichtzustellung i.S.d. § 317 (1) Satz 1 ZPO nach wie
vor offen, da es nicht durch ein ordentliches Urteil beendet wurde.
Die Beurkundung einer Ausfertigung mit fehlender
richterlicher Unterschrift durch Gerichtssiegel und Unterschrift eines
Urkundsbeamten eines Gerichtes ist als Beweis für die Übereinstimmung dieser
Ausfertigung ohne richterliche Unterschrift mit dem Scheinurteil in der
Gerichtsakte anzusehen, da dieses Stück Papier ebenfalls über keine
Unterschrift der Richter verfügt. – Die lapidare Ausrede das unterschrieben
Urteil befände sich in der Gerichtsakte, liefert somit Beweis für eine
Falschbeurkundung des Urkundsbeamten, da er die Übereinstimmung der
unterschriftslosen Ausfertigung mit dem Scheinurteil in der Gerichtsakte
beurkundet hat.
Doch
wieder ist nur von einer „Wahlprüfungsbeschwerde“ die Rede(…):
„Der Wahlprüfungsbeschwerde(n – Form. bzw. Verfahrensfehler) bleibt
aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 19. Februar 2015 genannten
Gründen der Erfolg versagt“ ( siehe Seite 2 dieses Schreibens).
Sie sehen also, dass schon die ungeheuerliche Annahme des Verfahrens im
Zuge
der drei
eingelegten Wahlprüfungsbeschwerden durch allen Ernstes
Ex-CDU-Ministerpräsident Peter Müller, schlussendlich rechtswidrig war – und
das
nicht nur aufgrund der fehlenden handschriftlichen Unterschrift gemäß §
315.
Und u.a. darauf MUSS das Bundesverfassungsgericht
zwingend gemäß der im Verfassungsrecht vorgegebenen Verfassungsmäßigkeit, also
der Prüfung dieser in Bezug auf eingelegte Verfassungsbeschwerden bzw.
Wahlprüfungsbeschwerden, eingehen !!!
Sehen Sie selbst – nun folgt der
angebliche Beschluss –Seite 2- des Bundesverfassungsgerichts im Zuge der
tatsächlich drei
!, am 14. Und 21. Januar 2014 jeweils in einem ersten Teil
eingelegten Wahlprüfungsbeschwerden!
Strafprozeßordnung
(StPO)
§ 275 Absetzungsfrist und
Form des Urteils
(1) Ist das Urteil mit den Gründen nicht bereits
vollständig in das Protokoll aufgenommen worden, so ist es unverzüglich zu den
Akten zu bringen. Dies muß spätestens fünf Wochen nach der Verkündung
geschehen; diese Frist verlängert sich, wenn die Hauptverhandlung länger als
drei Tage gedauert hat, um zwei Wochen, und wenn die Hauptverhandlung länger
als zehn Tage gedauert hat, für jeden begonnenen Abschnitt von zehn
Hauptverhandlungstagen um weitere zwei Wochen. Nach Ablauf der Frist dürfen die
Urteilsgründe nicht mehr geändert werden. Die Frist darf nur überschritten
werden, wenn und solange das Gericht durch einen im Einzelfall nicht
voraussehbaren unabwendbaren Umstand an ihrer Einhaltung gehindert worden ist.
Der Zeitpunkt des Eingangs und einer Änderung der Gründe ist von der
Geschäftsstelle zu vermerken.
(2) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der
Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben. Ist ein Richter verhindert,
seine Unterschrift beizufügen, so wird dies unter der Angabe des
Verhinderungsgrundes von dem Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung von dem
ältesten beisitzenden Richter unter dem Urteil vermerkt. Der Unterschrift der
Schöffen bedarf es nicht.
(3) Die Bezeichnung des Tages der Sitzung sowie die
Namen der Richter, der Schöffen, des Beamten der Staatsanwaltschaft, des
Verteidigers und des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, die an der Sitzung
teilgenommen haben, sind in das Urteil aufzunehmen.
(4) Die Ausfertigungen und Auszüge der Urteile sind
von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu unterschreiben und mit dem
Gerichtssiegel zu versehen.
Das schreibt der renommierte Menschenrechtsverteidiger in
einem Fall von Prozessbetrug: Der Prozessbetrug durch die CSU/CDU-Connection am
Bundes-verfassungsgericht ist demgegenüber natürlich um ein Vielfaches
gravierender, schlimmer! Im Grunde 80 Millionen X schlimmer !!!
Sich.-Ing. J. Hensel –
Menschenrechtsverteidiger gem. UN Res. 53/144 – EU Annex DOC 10111-06, pol.
Anschauung gem. Art. 26 ICCPR :
- Sich.-Ing.J.Hensel schreibt:
Guten Tag,
zur Beantwortung Ihrer Frage vgl.bitte o.a. BGH, Urteil vom 16. 10. 2006 – II ZR 101/ 05; OLG München.
zur Beantwortung Ihrer Frage vgl.bitte o.a. BGH, Urteil vom 16. 10. 2006 – II ZR 101/ 05; OLG München.
Jedoch können die fehlenden Unterschriften nicht mehr rechtswirksam
nachgeholt werden, weil seit der Urteilsverkündung die für die Einlegung eines
Rechtsmittels längste Frist von fünf Monaten (§§ 517, 548 ZPO) verstrichen ist
(BGH, NJW aaO S. 1882). Das Fehlen der Unterschriften stellt einen absoluten
Revisionsgrund dar (§ 547 Nr. 6 ZPO).
Meiner Meinung nach verstoßen Scheinurteile gegen Artikel 6 EMRK (Vgl.
Kleinknecht, Meyer-Goßner,Einleitung Rn 129). Insofern läge m.E. eine
völkerrechtswidrige Handlung i.S.d. UN Resolution 56/83 vor. Hieraus erwächst
sodann eine Wiedergutmachungspflicht gem. Artikel 28 ff. der UN Res. 56/83, die
man gegenüber dem Staat (i.S.d. Art. 4 ff. d. Res. 56/83) geltend machen
sollte.
Sicherlich sollte man das Strafgesetzbuch gem. § 263 StGB – bei
Vorliegen eines Prozessbetruges – nicht vernachlässigen.
„Erklärung zum Begriff Verhältnismäßigkeit“ http://www.juraforum.de/lexikon/verhaeltnismaessigkeit
„Eines der Merkmale des deutschen Rechtsstaates ist der „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“, der auch als „Verhältnismäßigkeitsprinzip“ bezeichnet wird. Dieses Prinzip dient dem Zweck, die Bürger vor übermäßigen Übergriffen des Staates in die allgemeinen Grundrechte zu schützen und wird deswegen auch als „Übermaßverbot“ bezeichnet. Ganz besonders dient es dem Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG.Auch gemäß Art. 1 Abs. 3 GG sowie Art. 20 Abs. 3 GG der Verfassung ist das Gebot der Verhältnismäßigkeit für die gesetzgebende Gewalt, öffentliche Verwaltung sowie die Justiz. Dies bedeutet, dass sämtliche gerichtlichen Entscheidungen, Verwaltungsakte und Gesetze dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen müssen.“
Doch, leider ist auch das skandalöser Weise nicht geschehen!
Desweiteren hat die „öffentliche Gewalt“ in erheblicher Weise,
die selbstverständlich für die über 80 Millionen in der Bundesrepublik
Deutschland lebenden Menschen geltenden Rechte, insbesondere die Grundrechte,
verletzt!
Liebe Damen
und Herren,
nur zu gern wurde von deutschen Politikern in der
Vergangenheit der angeblich demokratische Rechtstaat beim Besuch anderer
Staaten und Gesellschaften gepriesen(…). Immer wieder sprechen Verfassungsrechtler, aus
dem Staatsdienst ausgeschiedene Richter, Staatsanwälte und Polizeibeamte u.a.,
deutliche Worte über den mittlerweile immensen Reformstau, der sich über der
deutschen Justiz aufgetürmt hat.
Und anstatt dass, die durch die eigenen Landsleute gewählten,
eigentlichen Volksvertreter endlich entschlossen die Ärmel hochkrempeln, werden
nachweislich nicht nur im Bundesjustizministerium Rechtsbeugungen durch den,
das Ministerium verantwortlich zu leitenden Minister immer öfters toleriert –
Nicht nur das: offenbar hält der Minister auch zu Rechtsbeugungen an, gibt
sogar die Anordnung zum Beugen des Rechts(…).
Ungeheuerlich: Den Herren und Damen Ministern muss doch klar
sein, dass Sie die obersten Hüter der Justiz sind! Und das nur die bestmögliche
Rechtstaatlichkeit, also ein stetig zu verbessernder Rechtstaat, die Hoffnung
auf eine friedfertigere Zukunft wahren kann.
Mit anderen Worten:
Sollten insbesondere die Herren und Damen Justizminister,
aber auch die Damen und Herren Innenminister und Regierungschefs nicht sofort
Ihre Pflichten dazu sehr ernst nehmen, dann müssten sie zwangsläufig umso mehr,
mit der Betitelung:
Politiker sind Mörder – in Verbindung gebracht werden! Denn,
nur eine bestmögliche – also stetig weiter zu verbessernde Rechtsprechung –
kann das Geschehen von Morden auf jeden Fall in der Höhe der Anzahl von Morden
einschränken – also auch Morde verhindern !!! Natürlich und selbstverständlich
würde sich das auch positiv auf die Anzahl von begangenen Vergewaltigungen, auf
die Anzahl fremdenfeindlicher und rassistischer Straftaten auswirken !!!
Insbesondere die Justiz-, Innenminister und Regierungs-Chefs
haben es in der Hand, durch den endlich abzuarbeitenden Reformstau über der
Justiz in diesem Land, dieser nicht nur zum besseren Ansehen zu verhelfen,
sondern vor allem zu mehr berechtigtem Vertrauen !!!
Auch der Generalbundesanwalt hat bisher noch gar nicht
reagiert(…): Inakzeptabel !!!
Und
dieser beschämende Bundesjustizminister glaubt allen Ernstes, offensichtlich
aus Gründen mangelnder Kompetenz, dass er mit dieser ungeheuerlichen versuchten
Abwiegelung - als Reaktion auf folgende, zu vernehmende Schreiben - durch kommt
???
Der Bundesjustizminister fordert mit Schreiben vom 16. November 2015 den Gang vor die Internationale Gerichtsbarkeit
"Aktenzeichen:
Weil er selbst sich offensichtlich außer Stande sieht, gegen diesen unfassbar korrupten Merkel-Clan anzugehen. Und um den Gang vor die Internationale Gerichtsbarkeit praktisch unumgänglich zu machen, hat Heiko Maas eine Frau Heike Stark-Reibold -"im Auftrag"- angewiesen, gleich in mehrfacher Hinsicht auf unglaubliche Weise das Recht zu beugen!
So wurde aus der Fach Dienstaufsichtsbeschwerde eine normale Dienstaufsichtsbeschwerde gemacht! Dabei ist ein gewisses Handeln bei einer Fach Dienstaufsichtsbeschwerde, in diesem Fall durch den Bundesjustizminister, unumgänglich!
Und weiter macht Stark-Reibold darin im Auftrag des Bundesjustizministers aus einer Fach Dienstaufsichtsbeschwerde an den Bundesjustizminister eine Dienstaufsichtsbeschwerde an das Bundesjustizministerium(...).
"Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist nicht zur Entscheidung über Dienstaufsichtsbeschwerden berufen, die sich auf ein Dienstverhältnis außerhalb des Bundes-ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz oder seines Geschäftsbereichs beziehen."
Nichtsdestotrotz präsentiert auch Bundesjustizminister Maas sich und das von ihm zu leitende Ministerium als quasi-Überbleibsel aus eigentlich längst vergangenen Faschismus-Zeiten:
Was sich letztendlich auch durch solchen krankhaften Machtmissbrauch bzw. krankhafte Willkür wiederspiegelt!
Merke:
Angesichts der Brisanz, die die schriftlichen Ausführungen in der Fach Dienstaufsichts- beschwerde beinhalten, die deutlich zum Ausdruck bringen, dass hier unfassbare Verfehlungen gegenüber dem Souverän, den Bürgerinnen und Bürgern, begangen wurden, wird sich Maas Kraft Grundgesetzes letztendlich auch, neben der Internationalen Gerichtsbarkeit, diesen darin geschilderten Verbrechen annehmen müssen !!! :
"1. An den Bundesjustizminister – „Fach/Dienstaufsichtsbeschwerde“!"
Dazu wurde "Fach/Dienstaufsichtsbeschwerde" in betreffendem Schreiben auch noch unter Anführungszeichen gesetzt, was für echte Experten klar zum Ausdruck bringt, dass hierbei eben aufgrund der grundsätzlichen Pflicht der Prüfung auf Verfassungsmäßigkeit erstmal in einer Klausurarbeit herauszufinden ist, welche Vorgehensweise in diesem freilich außerordentlich ungewöhnlich weitreichend und schwerwiegenden Fall am ehesten der anzustrebenden Verfassungsmäßigkeit geeignet ist!
Einfach nur unglaublich:
"2. An den Generalbundesanwalt – Strafermittlung ( §108a / §§ 331 - 358 StGB) auch wegen erheblicher Demokratiegefährdung (§§ 80 - 92b StGB)". Auch für den immer offensichtlicher zu wenig juristisch versierten Bundesjustizminister muss doch klar sein, dass erst 2., also die per Strafanzeige beim Generalbundesanwalt in Auftrag gegebenen Ermittlungen abgeschlossen sein müssen, bevor 1., nämlich die "Fach/Dienstaufsichtsbeschwerde", zum vollumfänglichen Abschluss gebracht werden kann !!!
:
"Aktenzeichen: 2 BvC 4/14 (Von Anfang an wurde versucht, die 3
Wahlprüfungsbeschwerden abzuwimmeln – trotz Erinnerungen wurden den beiden anderen Wahlprüfungsbeschwerden keine eigenen Aktenzeichen zugeteilt. Was Form bzw. Verfahrensfehler darstellen, also Rechtsbeugung!
Betrifft:
Fachdienstaufsichtsbeschwerde gegen diesen im Grunde schwerwiegenden Machtmissbrauch in Form von massiver Rechtsbeugung am Bundesverfassungsgericht - mit zudem staats-stsreichähnlicher Dimension unter der maßgeblichen Verantwortung von Ex-CDU Ministerpräsident Peter Müller(…)!
Anmerkung: Bundesjustizminister Maas höchstselbst zaudert bis heute bei dem längst überfälligen Reformbedarf in Punkto Ahndung der nachweislich in der Bundesrepublik Deutschland zunehmenden Rechtsbeugung, begangen an Justiz- oder anderen öffentlichen Behörden – natürlich auch durch die Politik !"
Ansonsten:
Könnten die USA es für notwendig erachten, Deutschland nicht nur quasi pro Forma unter externe Verwaltung zu stellen. Weil letztendlich auch Maas damit deutlich macht, nicht in der Lage zu sein, innerstaatliche Probleme zu erkennen, deren Existenz zu akzeptieren und gemäß des Grundgesetzes anzugehen und bestmöglich zu beheben.
Zwei herausragende Rechtswissenschaftler wurden nicht umsonst in den Wahlprüfungs-Verfassungsbeschwerden angeführt - sinngemäß:
Im Verfassungsrecht, also selbstverständlich auch auf die betreffenden Wahlprüfungs-Verfassungsbeschwerden bezogen, gilt grundsätzlich, die Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die Verfassungsmäßigkeit in Klausurarbeit zu prüfen - und auszuarbeiten !
Auf Deutsch sinngemäß:
Da ja die für die Gesetzgebung höchstselbst maßgeblich verantwortliche Politik bzw. die Vasallen von CDU/CSU und weiter in der Bundesregierung, für diese "massive Rechtsbeugung mit zudem staatsstreichähnlicher Dimension" verantwortlich sind, fehlen offensichtlich zureichende Gesetzestexte in Bezug auf mögliche Verfehlungen bei Wahlen, begangen durch Politiker !
= Selbstverständlich muss in einer Fach/Dienstaufsichtsbeschwerde explizit auf diese und andere in dieser zum Ausdruck gebrachten Fragen eingegangen werden !!!
UND:
Letztendlich MUSS der Bundesjustizminister ggf. dafür Sorge tragen, dass das bzw. die Verfahren an den EuGH übergeben werden !!!
Schließlich handelt es sich hierbei nicht um eine Klage von Ex-EU-Kommisions-Prodi gegen Nachbars Bello, weil dieser schon morgens um 6 Uhr Lust drauf hätte haben können auf Hundisch seinem Unmut Luft zu verschaffen:
Prodi, du Politiker-Ratte, komm raus und stell dich ...
Mit erwartungsvollen Grüßen Thomas Karnasch
P.S. Maas hat höchstens 14 Tage Zeit, endlich pflichtgemäß Charakter
zu zeigen = sonst Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof !!!
Der Bundesjustizminister stellt
mehr oder weniger einen „Eckpfeiler“ des organisierten Verbrechens dar! Der
niedersächsische Landtagspräsident und langjährige Justizminister in
Niedersachsen, stellt(e) einen Eckpfeiler des organisierten Verbrechens dar! Die
aktuelle Justizministerin in Niedersachsen stellt einen Eckpfeiler des
organisierten Verbrechens dar! Der hessische Justizminister stellt einen
Eckpfeiler des organisierten Verbrechens dar:
In 2011 wurde gegen die
Krankenkasse BKK Gesundheit, mit Sitz in Frankfurt am Main, Strafanzeige u.a.
wegen unterlassener Hilfeleistung aufgrund nachweislich willkürlicher
Krankengeldversagung in akutem Erkrankungsfalle!
Doch die Staatsanwaltschaft
Frankfurt am Main wurde offensichtlich vom hessischen Justizministerium
angehalten, nicht zu ermitteln, sondern nur so zu tun als ob(…). = Da zeigt Faschismus, also
rechtswidrige Willkür, schon eine hässliche Fratze!
Ähnliches Bild hier in
Niedersachsen:
Das Jobcenter Northeim lügt und
betrügt nachweislich, allerdings quasi auf Einladung des Vorsitzenden Richters
vor dem Sozialgericht Hildesheim mit Datum des 22. März 2012!
Und diese immer offensichtlicher
eben auch erschreckend korrupte Justizministerin in Niedersachsen, eine
Ex-Richterin mit über 20jähriger Tätigkeit(…), hat nicht nur das ungeheuerliche
Verbrechen darüber hinaus im Zuge des Berufungsverfahrens vor dem
Landessozialgericht von März 2015 bis heute gedeckt, sondern das von ihr verantwortlich
zu leitende Justizministerium hat sogar maßgeblich an dem erschreckenden
Prozessbetrug mit gewirkt!
Sehen Sie selbst, dass also auch
unfassbar korrupte Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle erfindet
mithilfe des Justizministeriums die Mär vom angeblichen per E-Mail eingelegten
Widerspruch – und das wohlgemerkt im Verfahren der Antragstellung dort zur
Bestreitung des Lebensunterhalts(…).
Auch diesen Pseudo-Richtern muss
die Betrügerei schon derart ins Blut übergegangen sein, so das sie
offensichtlich nicht mehr in der Lage sind, ihr faschistoides Treiben rein
menschlich zu hinterfragen. Sehen Sie selbst: Nur, auch dieses Geschreibsel mit
der Überschrift Beschluss, ist nicht mit den
gesetzlich vorgeschriebenen
handschriftlichen Unterschriften … = UNGÜLTIG!!!
Weder das Jobcenter seinerzeit,
noch das Sozialgericht Hildesheim hat das auch nur mit einem Wort erwähnt(…).
Was klar vor Augen führt, dass sich das in Celle und Hannover vorsätzlich
ausgedacht wurde!
Beleg:
Warum sonst geben sich der
Vorsitzende Richter Rühling und Jobcenter Vertreter Elias mit dem Lügen und
Betrügen derart Mühe ?!
Wäre ein Widerspruch seinerzeit
tatsächlich mit E-Mail eingelegt worden, dann hätte insbesondere das
erschreckend amts- und rechtsmissbräuchliche Jobcenter Northeim sicherlich
keine Sekunde gezögert, um das Vorzubringen!
Merke:
Wenn tatsächlich ein Widerspruch
per Mail eingelegt worden wäre, dann wäre das Verfahren erst gar nicht vor dem
Sozialgericht Hildesheim zugelassen worden!
Aber:
Das schwerwiegende
Erschöpfungssyndrom, unter dem ich besonders zu der Zeit zu leiden hatte, würde
eine andere Auslegung erforderlich machen:
Denn das Recht auf körperliche
Unversehrtheit ist doch mit Sicherheit höher zu bewerten! Schließlich war ich
aufgrund der Erkrankung auf das Krankengeld zur Bestreitung des
Lebensunterhalts angewiesen!
Und in solchen Fällen kann eine
vorsätzliche Versagung der Unterstützung zur Bestreitung des Lebensunterhalts
auch mit Folter in Verbindung gebracht werden!
Betreff:
|
Angela Merkel & Sigmar Gabriel,
|
Datum:
|
Thu, 17 Dec 2015 11:55:25 +0100
|
Von:
|
Thomas Karnasch
|
An:
|
info@cdu.de, info@spd.de
|
von Thomas Karnasch, Bürgerrechtler u. Philosoph
wann zeigen sie endlich Charakter und geben den längst überfälligen Rückzug aus der Politik bekannt ?!!
Echte Politiker im Sinne ihres Auftrags, das Volk zu vertreten, bemühen sich eigene Verfehlungen nicht aus den Gedanken zu verlieren, um sich so auch nötiger Weise von Zeit zu Zeit zu vergegenwärtigen, ob ihr Wirken überhaupt noch die Inanspruchnahme diverser politischer Ämter legitimiert !!!
So einfach geht die in die Irreführung:
Für "Obergrenze" wird in der schwarzen CDU einfach eine andere Umschreibung kreiert:
Und wieder muss niemand ernsthaft Charakter zeigen(...).
Das insbesondere die CDU Bundesvorsitzende, aber auch der SPD Bundesvorsitzende, eine gewisse Mitschuld daran trägt, dass die in PDF-Anhang angesprochenen Verfehlungen bis heute vor den Menschen in und um der Gemeinde Nörten-Hardenberg praktisch geheim gehalten werden, sollte schon infolge der mehreren Schreiben dazu in den letzten Jahren klar geworden sein!
Mit erwartungsvollen Grüßen Thomas Karnasch
P.S. wenn die Mitglieder eines Parteivorstandes angeschrieben werden und dennoch niemand von dort reagiert, dann belegt das nur mehr die Notwendigkeit nach einer gewissen Zäsur um den selbigen!
Und
wann zeigen sie endlich Charakter und geben den längst überfälligen Rückzug aus der Politik bekannt ?!!
Echte Politiker im Sinne ihres Auftrags, das Volk zu vertreten, bemühen sich eigene Verfehlungen nicht aus den Gedanken zu verlieren, um sich so auch nötiger Weise von Zeit zu Zeit zu vergegenwärtigen, ob ihr Wirken überhaupt noch die Inanspruchnahme diverser politischer Ämter legitimiert !!!
So einfach geht die in die Irreführung:
Für "Obergrenze" wird in der schwarzen CDU einfach eine andere Umschreibung kreiert:
Und wieder muss niemand ernsthaft Charakter zeigen(...).
Das insbesondere die CDU Bundesvorsitzende, aber auch der SPD Bundesvorsitzende, eine gewisse Mitschuld daran trägt, dass die in PDF-Anhang angesprochenen Verfehlungen bis heute vor den Menschen in und um der Gemeinde Nörten-Hardenberg praktisch geheim gehalten werden, sollte schon infolge der mehreren Schreiben dazu in den letzten Jahren klar geworden sein!
Mit erwartungsvollen Grüßen Thomas Karnasch
P.S. wenn die Mitglieder eines Parteivorstandes angeschrieben werden und dennoch niemand von dort reagiert, dann belegt das nur mehr die Notwendigkeit nach einer gewissen Zäsur um den selbigen!
Und
Andrew Bourne an Politiker-unter-kritischer-Beobachtung
DAS
SAGEN JURISTEN über die DEUTSCHE RECHTSPFLEGE!!!
SEHR BEDENKLICH !!!
SEHR BEDENKLICH !!!
Mit
diesem Artikel möchten wir eine Fülle von Aussagen veröffentlichen, die kaum zu
fassen sind, da sie größtenteils von Juristen getätigt wurden:
„Es
bedeutet den Verlust staatlicher Souveränität und Selbstachtung, sich einer
Gerichtsbarkeit außerhalb der Staatsebene zu unterwerfen.“ Prof. Dr. Siegfried
Broß, Ex- Verfassungsrichter.
“Der
Mythos von der hohen Moral der Richter ist ein Märchen. Dazu stehe ich noch
heute.” –Wolfgang Neskovic – Richter am Bundesgerichtshof (LN vom
19./20.12.1999).
“Die
Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht
kalkulierbar und zeitraubend. Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das
autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler
Richter(innen) im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger, schaffen Mißtrauen und
Ablehnung.” ZAP Heft 14/1990, S. 625, Richter Nescovik BGH.
“In
Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln.“
–Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger. Karlsruhe. In einem Beitrag
in der ‘Deutschen Richterzeitung’, 9/1982, S. 325.
„Über
die Richter hinaus steht unser ganzes Rechtssystem kurz vor seinem Kollaps. Die
Justiz hat ihre Fähigkeit verloren, gerechte und in vertretbarer Zeitspanne
getroffene Entscheidungen zu fällen.
…
In
vergleichbarer Situation müsste ein Unternehmen Konkurs anmelden.
Mit dem Rechts-Killer-Instrument der ,freien richterlichen Beweiswürdigung’ werden Prozesse von den Richtern so zurecht geschnitten, dass gewünschte Resultate gerechte Entscheidungen verjagen.
Mit dem Rechts-Killer-Instrument der ,freien richterlichen Beweiswürdigung’ werden Prozesse von den Richtern so zurecht geschnitten, dass gewünschte Resultate gerechte Entscheidungen verjagen.
…
Nur
noch formell nehmen die Gerichte ihre Aufgaben wahr. Unser Rechtsstaat ist zum
bloßen Rechtsmittel-Staat verkommen.
…
Die
Justiz ist auf dem Niveau eines Glücksspiels angekommen. Würden Urteile mit dem
Knobelbecher ausgewürfelt, es wäre kein Unterschied in Resultat und Niveau zu Entscheidungen
der Richter festzustellen.
…
,Im
Namen des Volkes’ lässt sich ebenso gut würfeln, wie langes Fachchinesisch in
richterlicher Willkür verkündet wird.” Aus „Recht ohne Gerechtigkeit” von Dr.
Henri Richthaler, 1989.
”Ich
habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
erleben müssen, die man schlicht kriminell nennen kann.
Ich
… habe … ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte
Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist,
weil sie systemkonform sind.
Wenn
ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein
tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’.” Frank Fasel, ehemaliger Richter am LG
Stuttgart, Süddeutsche Zeitung, 2. April 2008.
„Es
gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider
auch unfähige Richter…“ Dr. Egon Schneider, ehem. Richter am OLG, in
‘Zeitschrift für anwaltliche Praxis’ 6/1999 vom 24.3.1999, S. 266).
„Ich
bin selbst ein deutscher Richter, seit fast 20 Jahren. Ich würde mich nicht
noch einmal entscheiden, ein deutscher Richter zu werden. Die deutschen Richter
machen mir Angst.“ – Prof. Diether Huhn in: ‘Richter in Deutschland’, 1982,
zitiert nach: ‘Diether Huhn in memoriam’ von Prof. Dr. Eckhart Gustavus, Berlin,
NJW 2000, Heft 1, S. 5
“‘Justitia’
braucht einen Behindertenausweis. Sie ist schwer beschädigt.”
Bundesarbeitsminister a.D. Norbert Blüm.
Bundesarbeitsminister a.D. Norbert Blüm.
„Recht
haben, ist die eine Sache, aber man muß auch immer noch mit der Justiz
rechnen.“ Dieter Hildebrandt.
“Die
Sammlung der Fehlurteile bundesdeutscher Gerichte spiegelt eine Gedankenführung
bei Richtern wieder, die mit demokratischem Verständnis nichts gemein hat;
gleichwohl setzt keine Partei eine Änderung des Zustandes der dritten Gewalt in
die erste Reihe ihrer Forderungen.” Ulrich Wickert.
“Jeder
Deutsche hat die Freiheit, Gesetzen zu gehorchen, denen er niemals zugestimmt
hat; er darf die Erhabenheit des Grundgesetzes bewundern, dessen Geltung er nie
legitimiert hat; er ist frei, Politikern zu huldigen, die kein Bürger je
gewählt hat, und sie üppig zu versorgen – mit seinen Steuergeldern, über deren
Verwendung er niemals befragt wurde.
Insgesamt
sind Staat und Politik in einem Zustand, von dem nur noch Berufsoptimisten oder
Heuchler behaupten können, er sei aus dem Willen der Bürger hervorgegangen.”
Hans Herbert von Arnim, Prof. und Staatsrechtler.
Hans Herbert von Arnim, Prof. und Staatsrechtler.
“Es
gilt als ganz normal und selbstverständlich, dass ein Abgeordneter neben seinem
Einkommen, das er vom Steuerzahler bezieht, auch noch Einkommen von an der Gesetzgebung
interessierten Unternehmen oder Verbänden bezieht, sich also quasi in die
bezahlten Dienst eines Lobbyisten begibt, das gilt als ganz normal, obwohl es
eigentlich ein Skandal ist.
Wenn
ein Politiker sich in die Dienste eines Interessenten begibt, sich von ihm
bezahlen lässt, manchmal sehr hoch, ist das für mich eine Form der Korruption.”
Das System – Die Machenschaften der Macht. Droemer Verlag, München 2001. S. 19. ISBN 3-426-27222-9.
Das System – Die Machenschaften der Macht. Droemer Verlag, München 2001. S. 19. ISBN 3-426-27222-9.
Und
noch etwas sehr bemerkenswertes:
Der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat im Urteil EGMR 75529/01
am 08.06.2006 die Menschenrechtsverletzungen nach Art. 6 und 13 (MRK)
Menschenrechtskonvention gegen GERMANY in der „BRD“ festgestellt.
Dieses
Urteil des EGMR zu Art. 6 und 13 MRK besagt im Tenor, dass ein wirksames
Rechtsmittel gegen Rechtsmissbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des
Rechts auf ein rechtsstaatliches Verfahren in der BRD nicht gegeben ist.
In
einfachen Worten übersetzt heißt das:
Die Bundesrepublik Deutschland ist kein rechtswirksamer Rechtsstaat.
Die Bundesrepublik Deutschland ist kein rechtswirksamer Rechtsstaat.
Die
Bundesrepublik Deutschland hat zugegeben, dass Staatsaufbaumängel vorliegen.
Mängel -> fehlende Staatlichkeit und fehlende Rechtskraft.
Der
hier angegebene Beschluss XII ZB 132/09 des BGH vom 09.06.2010 mit Seite 4 zur
Urteilsbegründung bedeutet, dass eine Ausfertigung, die nicht vollständig
wortwörtlich der Urschrift entspricht, eine gerichtliche Urkundenfälschung ist.
Sobald
durch Angabe eines auch unvollständigen Richternamens in der Ausfertigung
beglaubigt wird, dass ein Richter unterschrieben hat, ist auch dass eine
falsche Beglaubigung, wenn nur eine Paraphe (Namenskürzel / unvollständige /
undefinierbare Unterschrift) verwendet wurde.
deutsche-richter-gehoeren-in-den-knastEin
Bescheid ist eine Urkunde die einen Willen kundtut. Man muss also feststellen
können, ob der umstrittene Bescheid überhaupt gewollt ist und von wem.
Erklärungsbewusstsein
und Erklärungswille bilden mit dem Geschäftswillen eine Einheit.
Die
„Grundsatznorm“ des § 133 BGB fordert demnach nicht nur die Erforschung des
Geschäftswillens, sondern automatisch auch die Erforschung desjenigen
Bewusstseins, das den Erklärenden bei seiner Willenskundgabe leitet.
Das
Erklärungsbewusstsein kann durch Erklärungsboten nicht transportiert werden.
Analog
zu § 315 ZPO müssen Richter Bescheide, Beschlüsse oder Urteile eigenhändig
handschriftlich unterschreiben, ansonsten sind diese nichtig (siehe auch § 275
II StPO, § 117 VwGO).
Darüber
hinaus ist anzumerken, dass im Rechtsverkehr stets der ausgeschriebene Vor- u.
Zuname zu verwenden ist!
Das
nicht Vorhandensein einer Unterschrift unter einem Dokument verstößt gegen die
Rechtsnorm, dass Entscheidungen, Anordnungen, Willenserklärungen o.ä. zur
Erlangung ihrer Rechtswirksamkeit grundsätzlicheiner eigenhändigen
Namensunterschrift des Ausstellers bedürfen (§ 126 BGB).
Verstößt
etwas gegen eine Rechtsnorm, ist es nichtig (§§ 125 BGB, 44 VwVfG)!
Ein
Beschluss, ein Urteil wie auch Verträge jeglicher Art müssen zur
Rechtskrafterlangung unterschrieben sein, weil nur die Unterschrift seine
Herkunft verbürgt (§ 129 Rn 8 ff BGH VersR S 6, 442, Karlsr. Fam . RZ 99, 452).
Bei
einem Verstoß gegen die Pflicht zur Leistung einer vollständigen Unterschrift,
(welcher an BRiD-Gerichten ständig und andauernd begangen wird), liegt
rechtlich nur ein Entwurf (eine Kladde) vor (Üb 12 vor § 300, BGH NJR 80. 1167,
Karlsr. Fam. RZ 99, 452).
Es
setzt keine Notfrist in Lauf (BGH NJW 95,933) auch keinerlei andere Frist. Dann
hilft auch kein Nichtabhilfebeschluss auf Beschwerde. (Karlsr. Fam RZ 99, 452)
Zur
Schriftform gehört grundsätzlich also die eigenhändige Unterschrift ( z.B.
Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluss vom 27.
Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544).
Zwar
hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, dass
bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem
gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne
eigenhändige Unterschrift genüge getan ist (Beschluss vom 5. April 2000 GmS-OBG
1/98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15);
dies
gilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung
einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist, und nicht für die durch normale
Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar
ist (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluss
vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a.a.O.)
Außerdem:
Schriftliche Entscheidungen verstoßen gegen alle Gesetze, die Sie selbst
vorgaukeln wollen.
Zitat
:
“Da
all diesen einfachen Gesetzen ein besonders schwerer, offensichtlicher oder
zumindest leicht erkennbarer unheilbarer Mangel anhaftet, sind sie ungültig,
d.h., sie existieren nicht.”
Begründung:
“Erwachsen
Entscheidungen, die gegen fundamentale Verfassungsgrundsätze wie die
Freiheitsgrundrechte, die grundrechtsgleichen Rechte wie z.B. das prozessuale
Freiheitsgrundrecht gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG in Gestalt der
Rechtsweggarantie, den unabhängigen gesetzlichen Richter gemäß Art. 97 und 101
GG und das Recht auf das rechtliche Gehör gemäß Art. 103 GG und die zwingenden
Gültigkeitsvorschriften wie z.B. das sog. Zitiergebot gemäß Art.19 Abs. 1 Satz
2 GG verstoßen, niemals in Rechtskraft, auch nicht, wenn die Entscheidung mit
einem Rechtskraftvermerk versehen worden ist.
Da
all diesen einfachen Gesetzen ein besonders schwerer, offensichtlicher oder
zumindest leicht erkennbarer unheilbarer Mangel anhaftet, sind sie ungültig,
d.h., sie existieren nicht.”
In
all den behördlichen und gerichtlichen Fehlentscheidungen, in denen der
anhaftende Mangel besonders schwer, offensichtlich oder zumindest leicht
erkennbar ist, so dass sie als nichtig oder als Nicht – Entscheidungen
einzustufen sind, ist eine Vollstreckung unzulässig, auch wenn die Entscheidung
mit einem Rechtskraftvermerk versehen worden ist.
In
diesem Zusammenhang soll die Entscheidung des BverfG vom 27. September 1978 in
BverfGE 49, 220 auszugsweise zitiert werden:
„Im
Rechtsstaat des Grundgesetzes bedarf der Einsatz von Zwang jedoch stets einer
ausreichenden Ermächtigungsgrundlage. Andererseits findet staatliche Gewalt
eine unübersteigbare Grenze an den Grundrechten.
Diese
sind nicht nur subjektive Abwehrrechte des einzelnen Bürgers gegen staatliche
Maßnahmen, sondern zugleich objektive Grundentscheidungen der Verfassung, die
für alle Bereiche des Rechts gelten (BVerfGE 21, 362 [371 f.] m.w.N.).
Sie
binden die gesamte Staatsgewalt und sind nach der ausdrücklichen Anordnung des
Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbar wirksames Recht und damit Gesetz.“
Weiterhin
hat der Präsident des nds. Staatsgerichtshofes in Bückeburg Prof. Dr. Jörn
Ipsen zutreffend dazu folgendes in seinem Lehrbuch Staatsrecht II,13. Auflage,
Rn 72+76 ausgeführt:
„Den
Grundrechten kommt insoweit eine Vergewisserungsfunktion zu, die geeignet ist,
Untertanengeist und obrigkeitsstaatliche Attitüde zu überwinden.
Hierzu
gehört, dass der Bürger sich auf seine Grundrechte beruft – auf sie „pocht” und
nicht der einzelne hat darzulegen, dass er zum Handeln berechtigt (befugt,
ermächtigt) ist; der Staat muss umgekehrt seine Maßnahmen am Maßstab der
Grundrechte rechtfertigen.“
§
348 Strafgesetzbuch (Falschbeurkundung im Amt):
(1)
Ein Amtsträger, der zur Aufnahme öffentlicher Urkunden befugt, innerhalb seiner
Zuständigkeit eine rechtlich erhebliche Tatsache falsch beurkundet oder in
öffentlichen Registern falsch einträgt oder eingibt, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2)
Der Versuch ist strafbar.
Anm.d.Red:
Wie konnte ein Land, welches der Bevölkerung immer als “Rechtsstaat”
vorgegaukelt wurde, eigentlich so tief sinken? Wie konnten eigene Landsleute
moralisch und ethisch derart verkommen?
Es
ist erschreckend, zu welchen Schlüssen Richter und Richter a.D. bezüglich ihres
eigenen Berufsstandes kommen. Schön, dass sich wenigstens einige schämen.
Es
ist zu fragen: Sind oder waren das eigentlich jemals Richter?
Militärregierungsgesetz
Nr. 2, § 9. – Deutsche Gerichte:
Niemand
darf in der “Bundesrepublik Deutschland”, ohne Genehmigung der
Militärregierung, als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig
werden!
Die
Genehmigung einer solchen Tätigkeit muss vorher, also vor Beginn der Tätigkeit,
für jeden Einzelfall in schriftlicher Form eingeholt werden.
Daraus
ergibt sich: Wenn es sich um Richter handeln sollte, dann handelt es sich um
Richter ohne Genehmigung, denn noch nie hat auch nur ein einziger Richter eines
deutschen Gerichtes eine Genehmigung nach Militärregierungsgesetz Nr. 2, § 9.
vorweisen können.
Da
es sich bei sämtlichen sogenannten “Gerichten” des hiesigen Landes nachgewiesen
um eingetragene Firmen handelt, können dort gar keine staatlichen, gesetzlichen
Richter tätig sein. Das ist nämlich nur bei staatlichen Gerichten möglich.
Firmen
können keine staatlichen Organisationen sein. Auch ist es nicht möglich, dass
in Firmen Beamte tätig sind, zumal der Beamtenstatus ohnehin am achten Mai des
Jahres 1945 ersatzlos abgeschafft wurde.
Alle
in diesem Artikel befindlichen sogenannten “Urteile”, die in sogenannten
“Verfassungsgerichten”, “Bundesgerichten” usw. verkündet wurden, können daher
bestenfalls Beurteilungen, aber keine rechtskräftigen Urteile sein.
Es
ist zwingend erforderlich, all diese kriminellen Machenschaften und Vergehen,
die von sogenannten “Ämtern”, “Behörden”, “Gerichten”, Polizeibediensteten und
sonstigen Scheinbeamten ausgehen, zur Anzeige zu bringen!
Dafür stehen internationale
Strafgerichtshöfe zur Verfügung, sowie die hohen Kommissariate der
Militärregierungen: