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Sonntag, 23. April 2017

Auch bei Saarland-Wahl ernste Wählertäuschung §108a StGB !



POLITIK U. KRITI. BEOBACHTUNG 23.04.2017 | 11:28
Auch bei Saarland-Wahl ernste Wählertäuschung
Wählertäuschung §108 StGB Gemäß Art. 38 Abs. 1 S. 1GG werden „die Abgeordneten des D. Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt“. Grenzen...§108a StGB!

Ein Blog-Beitrag von Freitag-Community-Mitglied Politik u. kriti. Beobachtung

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat bereits auf die Strafanzeige durch Politiker unter kritischer Beobachtung reagiert Az. 29 Js 113/17 - desweiteren wurde die Staatsanwaltschaft Berlin wegen der wiederholten vorsätzlichen Wählertäuschung von Schande-Merkel eingeschaltet = warnen vor rot/rot - geht gar nicht!

Selbstverständlich wurde die massive Wählertäuschung §108a StGB ("PKW-Maut für(...) Ausländer") vor den Landtagswahlen in Bayern, Hessen und vor der Bundestagswahl von Sept. 2013 seither wieder und wieder u.a. bei den Botschaften der Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorgetragen!

Was den Skandal der Vorenthaltung vor den eigenen BürgerInnen bis heute noch unglaublicher macht! Aber die Merkel-CDU/CSU hat offenbar mittlerweile begriffen, dass es für diese jetzt nur noch darum gehen kann, insbesondere die Bundestagswahl mit Anstand zu verlieren!
Herzlichen Gruß
Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.