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Mittwoch, 11. Juli 2012

Richter/Staatsanwälte haben offenbar wieder mit Vodafone-Anwalt gemeinsame Sache gemacht

In Bezug auf das vorläufige Entfernen ein paar meiner Blogs:
Ich habe bisher keinerlei Informationen über diese "rechtliche Beschwerde"
erhalten.
= Ich gehe vielmehr davon aus,dass besonders ausgehend vom Amtsgericht
Northeim und dem Landgericht Göttingen,der betrügerische Beschluss des
Amtsgericht Northeim vom Juni 2011 aufgegriffen wurde.Womit sowohl das
Amtsgericht Northeim als auch das Landgericht Göttingen sich im Prinzip
über das beachtliche Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
hinwegsetzten.Dieses urteilte nämlich in weiter unten ausgeführtem Gerichtsverfahren
in gewissem Sinne zum Schutz von Menschen,die nach erfolglosen Apellen und
auch Strafanzeigen,diverse Ungerechtigkeiten/BetrügereienVerbrechen öffentlich
machten.

= Immerhin hat eine Stadt(Berlin ?) zu wenig saubere Restaurants/Gaststätten
auch im Internet öffentlich gemacht.Und das,obwohl eine Stadt da ganz andere
Möglichkeiten - und auch Pflichten - hat.

= Kann sein,dass ich gestern in einem Markt einem Richter begegnet bin,welcher
mich wohl von im Internet veröffentlichten Fotos kennt.
Dieser wirkte sehr in sich gekehrt und war betont freundlich zu mir.

Google hat sich weiterentwickelt: Blogs nur zur Prüfung der Recht-...

...mäßigkeit dieser "rechtlichen Beschwerde" vom öffentlich zugänglichen
Status "entfernt."

Immerhin haben etliche Richter/Staatsanwälte/Politiker und sicherlich auch
mediale Chef-Redaktionen ein persönliches Interesse daran,dass diese mitunter
grauseligen Wahrheiten nicht mehr öffentlich zugänglich sind.
= Weshalb es umso einfacher sein kann,ein entsprechendes Paier aufzusetzen!
Letztendlich handelt es sich ja auch dabei um geistiges Eigentum!

Interessant,was zu solchen Zusammenhängen ein Politik-Wissenschaftler letzte
Woche in Phoenix Dialog gesagt hat - zu Veröffentlichungen mancher Medien -
sinngemäß: Es würde sich nicht gehören,dass manche Medien im Zusammenhang
mit der Banken/Staaten-Finanzmisere das Wort Erpressung benutzt hätten.

Dessen sichtliches und längerandauerndes Schmunzeln war dabei nicht zu
übersehen: Sicherlich wissen auch Politikwissenschaftler mittlerweile nur zu
genau,dass viele Politiker beinah schon chronisch darauf eingestellt sind,nicht
auf das reichlich vorhandene Fach-Personal zu hören und stattdessen auch
demokratie- und macht- bzw. amtsmissbräuchlich ihr Ding zu machen.

 = Eine Altenpflegerin hatte unzumutbare Bedinungen für Pflegekräfte und zu
pflegender Menschen bei ihrem Arbeitgeber angeprangert.
Als dieser nichts unternahm,erstattete sie Strafanzeige und machte das öffentlich.
Worauf die Altenpflegerin eben zu Unrecht entlassen wurde,wie der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte in eigenem Urteil im letzten Jahr erkannte.

= In gewissem Sinne ist es sogar Bürgerpflicht,unhaltbare Zustände so zu
handhaben.
= Und genau das habe ich gemacht!

Altenpflegerin siegt vor Menschenrechts-Gericht - Focus


  • 21. Juli 2011 ... Die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen 
    der ... Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem ...
    http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/whistleblowing-altenpflegerin-siegt-vor-menschenrechts-gericht_aid_647893.html
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

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