Im Grunde hätten sie mich vor ihrem Kommen kontaktieren müssen und eigentlich doch
selbstverständlich nach meiner Beobachtung des Sachverhalts befragen müssen.Und
diesen auch schriftlich zu Papier bringen müssen !!!
= Genau das Erfordern bzw. Fordern doch ganz eindeutig die Bürgerlichen Grundrechte !!!
Und was macht stattdessen die angeblich beigeordnete Verfahrenspflegerin:
Sie tischt allenernstes in Zusammenarbeit mit auch seltsamem Richter Moog den Justiz-
Skandal um die Göttinger Anwältin G.Schmitz auf.Und damit nicht genug,die angebliche
Verfahrenspflegerin verteidigt diese auch noch.Ähnlich wie der offenbar ebenso wenig
aufmerksame Richter Moog.Dieser sinngemäß: habe das Richteramt deren in Pension
gegangenen Ehemanns übernommen.
= Und nach meiner Kenntnis der Bürgerlichen Grundrechte,müsste diese Anwältin jetzt
nicht zuletzt aufgrund ihrer Versäumnisse doch tätig werden !!
Andernfalls müsste auch das in ihrem Jahreszeugnis zur nötigen Kenntnisnahme für die
Bürger im Internet eingetragen werden!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch
= Die unten angeführte "Aufhebung des Beschlusses" gab es während
der Anhörung nur mündlich !!!
Erst Tage nach meinerHeinkehr schriftlich !!!
Und diese mehr als seltsam motivierte Anwältin nötigte mich durch ihre
offenbar eingeplante Vorgehensweise dazu,freiwillig noch länger zu
bleiben.Unglaublich - sowas geht schon garnicht ohne meine
Erläuterung des Sachverhalts !!!
= Klarer Amtsmissbrauch für mich.Klare Nötigung.
Schließlich leide ich immer noch unter der Erschöpfung und habe
beinah täglich zudem körperliche Tiefs!!
Sehr geehrter Herr Karnasch,
meine Tätigkeit ist noch während der Anhörung beendet worden.
Denn der förmliche Unterbringungsbeschluss íst noch im
Anhörungstermin von Herrn Richter Moog aufgehoben worden.
Ein entsprechendes Protokoll über die Aufhebung des
Beschlusses ist Ihnen noch in meiner Gegenwart am 25.07.2012
ausgehändigt worden. Danach werde ich weder von Ärzten noch dem
Gericht darüber in Kenntnis gesetzt, ob und wie lange Sie sich in
welche Klinik aufhalten. Ich weiss daher nicht, ob Sie seit Wochen
wieder in Moringen sind oder nicht. Irgendwelche Mandate von Ihnen
werde ich nicht aktzeptieren, schon gar nicht, wenn Sie meinen, mir
mit Anzeigen etc. drohen zu müssen. Ich werde keinerlei weitere
Korrespondenz mit Ihnen führen, es ist daher zwecklos, mirE-Mails
oder Schreiben zu senden, denn ich werde nicht mehr antworten.
Hochachtungsvoll
Lüken-Klein Rechtsanwältin
selbstverständlich nach meiner Beobachtung des Sachverhalts befragen müssen.Und
diesen auch schriftlich zu Papier bringen müssen !!!
= Genau das Erfordern bzw. Fordern doch ganz eindeutig die Bürgerlichen Grundrechte !!!
Und was macht stattdessen die angeblich beigeordnete Verfahrenspflegerin:
Sie tischt allenernstes in Zusammenarbeit mit auch seltsamem Richter Moog den Justiz-
Skandal um die Göttinger Anwältin G.Schmitz auf.Und damit nicht genug,die angebliche
Verfahrenspflegerin verteidigt diese auch noch.Ähnlich wie der offenbar ebenso wenig
aufmerksame Richter Moog.Dieser sinngemäß: habe das Richteramt deren in Pension
gegangenen Ehemanns übernommen.
= Und nach meiner Kenntnis der Bürgerlichen Grundrechte,müsste diese Anwältin jetzt
nicht zuletzt aufgrund ihrer Versäumnisse doch tätig werden !!
Andernfalls müsste auch das in ihrem Jahreszeugnis zur nötigen Kenntnisnahme für die
Bürger im Internet eingetragen werden!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch
= Die unten angeführte "Aufhebung des Beschlusses" gab es während
der Anhörung nur mündlich !!!
Erst Tage nach meinerHeinkehr schriftlich !!!
Und diese mehr als seltsam motivierte Anwältin nötigte mich durch ihre
offenbar eingeplante Vorgehensweise dazu,freiwillig noch länger zu
bleiben.Unglaublich - sowas geht schon garnicht ohne meine
Erläuterung des Sachverhalts !!!
= Klarer Amtsmissbrauch für mich.Klare Nötigung.
Schließlich leide ich immer noch unter der Erschöpfung und habe
beinah täglich zudem körperliche Tiefs!!
Sehr geehrter Herr Karnasch,
meine Tätigkeit ist noch während der Anhörung beendet worden.
Denn der förmliche Unterbringungsbeschluss íst noch im
Anhörungstermin von Herrn Richter Moog aufgehoben worden.
Ein entsprechendes Protokoll über die Aufhebung des
Beschlusses ist Ihnen noch in meiner Gegenwart am 25.07.2012
ausgehändigt worden. Danach werde ich weder von Ärzten noch dem
Gericht darüber in Kenntnis gesetzt, ob und wie lange Sie sich in
welche Klinik aufhalten. Ich weiss daher nicht, ob Sie seit Wochen
wieder in Moringen sind oder nicht. Irgendwelche Mandate von Ihnen
werde ich nicht aktzeptieren, schon gar nicht, wenn Sie meinen, mir
mit Anzeigen etc. drohen zu müssen. Ich werde keinerlei weitere
Korrespondenz mit Ihnen führen, es ist daher zwecklos, mirE-Mails
oder Schreiben zu senden, denn ich werde nicht mehr antworten.
Hochachtungsvoll
Lüken-Klein Rechtsanwältin
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