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Donnerstag, 27. September 2012

Zocker-Rating-Agenturen verstoßen eindeutig gegen öffentliches Recht!

Die möglichen und nicht selten weitreichenden Abstufungen,ausgesprochen von so
genannten Rating-Agenturen gegenüber Banken,Unternehmen,Kommunen oder sogar
Staaten,dürfen zur Wahrung verschiedener Persönlichkeits ähnlicher Rechte nur unter
bestimmten Voraussetzungen praktisch der gesamten Weltöffentlichkeit mitgeteilt
werden !!!
Das heißt also,auch in solchen Fällen müssen derart sensible Daten unter Wahrung
von weiterreichenden Persönlichkeitsrechten selbstverständlich zuerst an die Banken-
und Unternehmensvorstände sowie an die jeweiligen Betriebsräte übermittelt werden !!!
Und im Falle von Kommunen und Staaten müssen solche Daten aus erstellten
sogenannten Ratings im Prinzip noch ernsthafter vertraulich behandelt werden und
dürfen zuerst nur den Stadt/Kreis/Gemeinderäten und Landesparlamenten übermittelt
werden !!!

= Und sollte sich beim nächsten Rating innerhalb des kommenden halben Jahres
herausstellen,dass die Verantwortlichen nichts unternommen haben,dann müssen
Politiker bzw. Stadt/Kreis/Gemeinderäte selbstverständlich zurücktreten,bei ggf.
zusätzlichen Kürzungen der Bezüge !!!

Und Unternehmens bzw. Bankenvorstände und derer Betriebsräte dürfen höchstens
unter Auflagen im Amt bleiben,also u.a. nach drastischer Kürzung der Bezüge !!!

= Und dafür sollte nach Möglichkeit eine Weltvolksbefragung bzw. Volksbefragungen
stattfinden,sollte die karriere-orientierte Politik zum wiederholten Male nix Vernünftiges zustande kriegen!
Mit herzlichen Grüßen an die Weltbevölkerung,Thomas Karnasch

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