Thomas Karnasch,unabhängiger international anerkannter Philosoph
Staatsanwaltschaft Braunschweig
Turnierstraße 1
38100 Braunschweig
E-Mail: stbs-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Telefon: 0531/ 4 88-0
Telefax: 0531/ 4 88-11 11
Liebe Damen und Herren,
hiermit erstatte ich also insgesamt im Zusammenhang mit dem inszenierten
Kidnapping meiner Person am 24.07.2012 gegen folgende Personen Strafanzeige:
Gegen für den Landkreis Northeim arbeitende Brigitte Slawski-Ehreke!
Gegen den Moringer Polizeioberkommissar Lange!
Gegen die Northeimer Polizeiführung!
Gegen den mich ebenso amtsmissbräuchlich kidnappenden Northeimer
Polizeibeamten mit schwarzen Haaren!
Gegen die für den Landkreis Northeim arbeitende Amtsärztin Dr. Siemer!
Gegen den Northeimer Landrat Wickmann!
Gegen den Göttinger Amtsrichter Moog!
Gegen die Verfahrenspflegerin Lüken-Klein!
Gegen die offenbar mitverantwortliche Direktorin des Amtsgericht Norteim,Sell!
Und ggf. gegen weitere mitverantwortliche Juristen und Politiker!
Die jeweiligen Erläuterungen dazu in den nächsten 2 Wochen!
Zunächst will ich kurz erläutern,dass ich in 2004 Opfer von eigentlich sogar
erschreckend primitivem Rechtsmissbrauch wurde! Was sicherlich ein Motiv
mehrerer von mir im Zusammenhang mit dem aktuellen Fall von Rechtsbeugung
und mehr,genannter Personen darstellen dürfte,um sich an aktuellem Justiz-
Verbrechen,um sich an aktueller Menschenrechtsverletzung zu beteiligen.
Mit Geschick und Entschlossenheit wehre ich mich also seither gegen diesen
hinterhältigen Fall von vorsätzlicher Beschuldigung!
Ich habe besonders in den 1990er Jahren besonders viel mit Kindern gemacht,
u.a. auch Kinderbetreuung in Familen.Außergewöhnliche Schwierigkeiten hat es
dabei im Grunde nie gegeben.Mein zumeist motiviert engagiertes Auftreten kam
dabei noch besser bei den Kindern an:
Was ein ums andere Mal dazu führte,dass Kinder in meinem Beisein die
Konfrontation mit ihren Eltern suchten!
Ich wurde also in 2004 von einer Mutter(ehemalige Mütterzentrumsaktivistin die
nur zu genau wusste,was sie Polizeibeamten auftischen muss,um entsprechendes
zu erreichen!) angezeigt,um die fast verstrichene Verjährungsfrist von 10 Jahren
(1994!) nicht ungenutzt verstreichen zu lassen!
Ihr damals zweijähriger Sohn hatte Blutflecken am Penis und ich hätte irgendwas
mit ihm gemacht haben müssen.Ausserdem habe sich dieser seither sehr verändert,
so in etwa sinngemäß deren ernsthaft schwachsinniges Vorbringen.
Scheinbar wurde bei der Polizei Northeim schon damals nicht sonderlich ernstaft
nach dem Wahrheitsgehalt dieser doch seltsam anmutenden Geschichte nachgehakt:
Die offenbar allein mit der Ermittlung beauftragte Polizeibeamtin zeigte sich dabei
nach meinem Kenntnisstand auch nicht sonderlich professionell! Schließlich waren
es Bekannte von mir,auch Eltern mit deren Kindern ich zu tun hatte,die mich über
diese sonderbaren Ermittlungen informierten!
Danach schickte ich an die Polizei Northeim ein Fax,forderte Aufklärung und führte
mit erwähnter Polizeibeamtin daraufhin ein Telefonat:
ich - sinngemäß: das kann ja nur die gewesen sein(Strafanzeige),nannte also einen
Namen: der sich aber später als falsch herausstellte!
Polizeibeamtin:"sehen sie und das hätte ich jetzt aber nicht gesagt!"
Die Polizeibeamtin nahm daraufhin mit der namentlich von mir erwähnten Mutter
Kontakt auf und fingierte obendrein wahrscheinlich aus ermittlungsrechtlichen
Gründen die Akte und behauptet dort,die tatsächliche Anzeigenerstatterin
hätte ihr den Namen der anderen Mutter genannt.
= Merke:
Auch die Polizeibeamtin hat also auffallend motiviert gehandelt!
Was sie offenbar unfähig machte,sich mit der schon mysteriös anmutenden
Faktenlage auseinanderzusetzen!
Schließlich sind auch Polizeibeamte in gewissem Sinne dazu verpflichtet,ihnen
besonders per Strafanzeige gegenüber vorgebrachte Beschuldigungen hinsichtlich
deren Wahrheitsgehalts zu hinterfragen!
Scheinbar war die Polizeibeamtin dazu garnicht in der Lage.
Jedenfalls stellte Staatsanwalt Buick nach etwa 6 Wochen die Ermittlungen ein -
sinngemäß und ziemlich wortwörtlich:
auch nicht ansatzweise sind strafrechtlich relevante Hinweise zu erkennen!
Die Staatsanwaltschaft Göttingen(Buick) hat sich dann aber ihrerseits erstaunlich
unmotiviert angestellt und wollte offnsichtlich weder der doch klar unprofessionell
handelnden Polizeibeamtin dieses vorhalten,noch aufgrund meiner Anzeige gegen
die Anzeigenerstatterin ernsthaft ermitteln:
Der damals offenbar noch ernsthaft unerfahrene Staatsanwalt Buick - sinngemäß:
sie,die Mutter hätte sich Sorgen gemacht:
Meine detailliert dazu an Buick übermittelten Darlegungen würden doch bestimmt
jeden halbwegs aufgeschlossenen Menschen anderes vermuten lassen:
Damals in 1994 standen die beiden Jüngsten in Schlafanzügen vor mir und grinsten
vergnügt aber hintergründig in die Richtung ihrer Eltern.Das war also eine Kinder-
Art von Protest: Thomas kommt mit uns gut klar und warum ihr nicht...
= Der Jüngste hat sich also vor allem deshalb verändert,weil die Eltern es
wahrscheinlich auf einen gewissen Machtkampf ankommen ließen,was erfahrungs-
gemäß weitreichende Auswirkungen in eine kindliche Persönlichkeit haben kann:
Wir hatten damals eine Dose Erdnüsse zusammen gegessen und der Jüngste schnitt
sich dabei leicht in manche Finger.Und bein Windelwechseln fassen sich Jungens
erfahrungsgemäß öfter an ihren Penis(...)!
= Insbesonders Staatsanwalt Buick zeigt bis heute kein sonderliches Interesse,auf
diesen Fall bezogen endlich mal die doch gebotene Professionalität an den Tag zu
legen !!! Dabei sollten gerade Staatsanwälte doch verstehen können,dass es für eine
funktionierende Gesellschaft beinah unerlässlich ist,gerade gegen missbräuchliche
Anzeigenerstatter juristisch vorzugehen !!!
= Das wollte ich nämlich letztens tun,doch Buick verschwieg offenbar vorsätzlich,
dass ich damals schon Strafanzeige
gegen die Anzeigenerstatterin erstattet habe !!! Die Verjährungsfrist sei mittlerweile
abgelaufen erklärte allenernstes dieser offenbar mitunter zwielichtige Staatsanwalt.
Ich kramte also das betreffende staatsanwaltliche Schreiben,bezüglich der damals
von mir erstatteten Strafanzeige gegen diese hinterhältige Anzeigenerstatterin,heraus
und übermittelte dieses an die Staatsanwaltschaft:
= seither hüllt sich diese in Schweigen:
Schließlich wird doch klar ersichtlich,dass nicht ich dafür verantwortlich bin,dass
gegen diese Person nichts unternommen wird!
= Diese tatsächlich ernsthaft korrumpierte Justiz(noch mehr die verantwortliche
Politik) ist also erschreckender Weise mitunter so eingerichtet,dass Bürger relativ
unkompliziert sozusagen zu Melkkühen umfunktioniert werden,damit die anwaltliche
Klientel unkompliziert an Mandanten,also Cash kommt(...).!
Es wurde nämlich,beinah die Bürgerlichen Grundrechte malträtierend,eine
Ermittlungsakte mit meinem Namen drauf angelegt.Und nicht,wie es eigentlich
erforderlich gewesen wäre,mit dem Namen der Anzeigenersttterin drauf(...)!
Die mitunter von erstaunlicher Kleingeistigkeit gesegneten Leutheusser-Schnarren-
berger/Schäuble/Schünemann/Busemann & Co haben absolut rechtsmissbräuchlich
gesetzlich festgelegt,dass zur Einsicht von Ermittlungsakten ein dazu zu
beauftragender Anwalt aufzusuchen ist:
Und diese machen im Grunde nichts anderes,was die Betroffenen nicht auch selbst
tun könnten: Kontakt zur betreffenden Staatsanwaltschaft aufnehmen,erforderliche
Ausweispapiere vorlegen und eine gewisse Aufwandsentschädigung entrichten!
= Die von meiner damaligen Rechtsschutzversicherung(Württemnbergische)
empfohlene Anwaltskanzlei(Ex MdL Noack/Wulff-Spezie!) nahm diese Steilvorlage
dankend auf und zeigte sich noch gieriger,indem sie mich darüber hinaus absolut
rechtsmissbräuchlich festnagelte:
"worum geht es denn?"
Natürlich hatte ich davon keine Ahnung,konnte ich ja auch nicht,schließlich sollte die
Akteneinsicht dazu Klarheit verschaffen !!!
= Irritiert und immer noch sichtlich geschockt von dieser hinterhältigen Anzeige,
erzählte ich von meiner Vermutung:
Jetzt kam die Gier der noakschen-Kanzlei-Mitanwältin erst richtig zum Laufen:
"Schadenersatz",fügte diese ohne erläuternden Zusammenhang an!
"ja",stammelte ich noch irritierter.
Woraufhin diese Anwältin immer mehr ihr wahres Gesicht zeigte:
"Bei Schadenersatzansprüchen kommt die Rechtsschutzversicherung nicht für die Kosten auf!"
= Was natürlich zum Ziel hatte,weitere potenzielle Mandanten durch die offenbar
ebenso korrumpierte Württembergische Rechtsschutzversicherung empfohlen zu
bekommen!
= Korruption!
Die folgende Rechnung beinhaltete also nicht die damals ansonsten für die einfache
Akteneinsicht veranschlagten 55,- Euro,mit dem Hinweis,dass dafür eher die Rechts-
schutzversicherung aufkommen muss!
= Sogleich schickte ich an diese also offenbar gerne korrumpierende Anwaltskanzlei
diese Rechnung per Fax mit folgender handschriftlicher Bemerkung zurück:
"Haben sie mir deshalb das Wort Schadenersatz in den Mund gelegt,um die
Kostennote höher gestalten zu können?"
= Diese Anwälte wurde nur noch abgezockter:
wegen gestörter Vertrauensbasis lege sie das Mandat nieder.
= Ohne die Akteneinsicht vorgenommen zu haben,forderte sie trotzdem insgesamt ca 211,- Euro von mir!
= Ein Nörtener Polizeibeamter weigerte sich die Strafanzeige gegen diese Person
aufzunehmen: Offenbar aufgrund der regionalen Machtposition dieser Anwaltzkanzlei
des damaligen MdL Noack fürchtete dieser sich vor Repressalien!
= Die darauf von mir dazu aufgesuchte Justizangestellte bei der Staatsanwaltschaft
Göttingen:"das geht nicht,das ist Gesetz!" - entgegnete mir diese,als sie den Namen
dieser Person erfahren hatte!
= Was weiter auf gewisse Machtpositionen hinweist!
Die dann doch aufgenommene Strafanzeige wurde weder von der Staatsanwaltschaft
Göttingen,noch aufgrund meiner darauf folgenden Beschwerde von der General-
staatsanwaltschaft Braunschweig auch nicht mal ansatzweise ernst genommen.
= Ein des Nachweises nötiges Gerichtsverfahren wurde also formhalber einfach mal
so runtergespult: Ohne,das doch vor Gericht obligatorische,also nicht pflichtgemäß stattgefundene,Nachfragen in den dazu gehörigen Gerichtsdokumenten anzuführen:
So z.B.:
Der Kläger hat angegeben,sie nur zur gesetzlich vorgeschriebenen Beauftragung
der Akteneinsicht konsultiert zu haben....
Jedenfalls weigerte ich mich diese Person daraufhin zu bezahlen:
Und diese beantragte sogar eine schwachsinnige Hausdurchsuchung um mich klein
zu kriegen! Und diese davon wissenden offenkundig nebulösen Richter &
Staatsanwälte haben nicht mal diesen Rechtsmissbrauch zum Anlass genommen,um
diese noch folgende Sauerei zu verhindern:
= In diesem angeblichen demokratischen Rechtstaat werden des öfteren Haftbefehle
zwecks des Gefügigmachens gegen einfache Bürger ausgestellt:
und diese offenbar ohne jegliches Hinterfragen an u.a. die Schufa mit weitreichenden
Folgen weitergeleitet:
= Dabei muss für aufgeschlossene Juristen klar ersichtlich sein,dass besonders
Haftbefehle der besonderen Voraussetzungen bedürfen !!!
= Nach nachweislich derart kriminellen Akten nicht zahlen zu wollen,und gleichzeitig
mit dem Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung zu belegen,über ausreichend
Finanzmittel zu verfügen,machen auch diesen Haftbefehl absolut rechtswidrig !!!
Aber es scheinen hier schon etliche Justizangestellte beinah chronisch rechtsmiss-
bräuchlich veranlagt zu sein.
Das Bürger sich gegen sowas zur Wehr setzen,sollte doch eigentlich klar sein!
= Jedenfalls wurde mir aufgrund des Haftbefehls ein schon bewilligtes Renovierungs-
darlehen verweigert.Und das ausgerechnet noch vom Kooperationspartner der
Württembergischen Versicherungen,nämlich der Bausparkasse Wüstenrot(...)!
= Insgesamt hatte dieses absolut rechtswidrige Justiz-Verbrechen also weitreichende Folgen für mich!
Erstmal soweit!
Mit freundlichen Grüßen Thomas Karnasch
P.S. Ggf. werde ich diese Menschenrechtsverletzung und weitere andere gegen
meine Person verübte Menschenrechtsverletzungen dem Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte vorlegen lassen !!!
Staatsanwaltschaft Braunschweig
Turnierstraße 1
38100 Braunschweig
E-Mail: stbs-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Telefon: 0531/ 4 88-0
Telefax: 0531/ 4 88-11 11
Liebe Damen und Herren,
hiermit erstatte ich also insgesamt im Zusammenhang mit dem inszenierten
Kidnapping meiner Person am 24.07.2012 gegen folgende Personen Strafanzeige:
Gegen für den Landkreis Northeim arbeitende Brigitte Slawski-Ehreke!
Gegen den Moringer Polizeioberkommissar Lange!
Gegen die Northeimer Polizeiführung!
Gegen den mich ebenso amtsmissbräuchlich kidnappenden Northeimer
Polizeibeamten mit schwarzen Haaren!
Gegen die für den Landkreis Northeim arbeitende Amtsärztin Dr. Siemer!
Gegen den Northeimer Landrat Wickmann!
Gegen den Göttinger Amtsrichter Moog!
Gegen die Verfahrenspflegerin Lüken-Klein!
Gegen die offenbar mitverantwortliche Direktorin des Amtsgericht Norteim,Sell!
Und ggf. gegen weitere mitverantwortliche Juristen und Politiker!
Die jeweiligen Erläuterungen dazu in den nächsten 2 Wochen!
Zunächst will ich kurz erläutern,dass ich in 2004 Opfer von eigentlich sogar
erschreckend primitivem Rechtsmissbrauch wurde! Was sicherlich ein Motiv
mehrerer von mir im Zusammenhang mit dem aktuellen Fall von Rechtsbeugung
und mehr,genannter Personen darstellen dürfte,um sich an aktuellem Justiz-
Verbrechen,um sich an aktueller Menschenrechtsverletzung zu beteiligen.
Mit Geschick und Entschlossenheit wehre ich mich also seither gegen diesen
hinterhältigen Fall von vorsätzlicher Beschuldigung!
Ich habe besonders in den 1990er Jahren besonders viel mit Kindern gemacht,
u.a. auch Kinderbetreuung in Familen.Außergewöhnliche Schwierigkeiten hat es
dabei im Grunde nie gegeben.Mein zumeist motiviert engagiertes Auftreten kam
dabei noch besser bei den Kindern an:
Was ein ums andere Mal dazu führte,dass Kinder in meinem Beisein die
Konfrontation mit ihren Eltern suchten!
Ich wurde also in 2004 von einer Mutter(ehemalige Mütterzentrumsaktivistin die
nur zu genau wusste,was sie Polizeibeamten auftischen muss,um entsprechendes
zu erreichen!) angezeigt,um die fast verstrichene Verjährungsfrist von 10 Jahren
(1994!) nicht ungenutzt verstreichen zu lassen!
Ihr damals zweijähriger Sohn hatte Blutflecken am Penis und ich hätte irgendwas
mit ihm gemacht haben müssen.Ausserdem habe sich dieser seither sehr verändert,
so in etwa sinngemäß deren ernsthaft schwachsinniges Vorbringen.
Scheinbar wurde bei der Polizei Northeim schon damals nicht sonderlich ernstaft
nach dem Wahrheitsgehalt dieser doch seltsam anmutenden Geschichte nachgehakt:
Die offenbar allein mit der Ermittlung beauftragte Polizeibeamtin zeigte sich dabei
nach meinem Kenntnisstand auch nicht sonderlich professionell! Schließlich waren
es Bekannte von mir,auch Eltern mit deren Kindern ich zu tun hatte,die mich über
diese sonderbaren Ermittlungen informierten!
Danach schickte ich an die Polizei Northeim ein Fax,forderte Aufklärung und führte
mit erwähnter Polizeibeamtin daraufhin ein Telefonat:
ich - sinngemäß: das kann ja nur die gewesen sein(Strafanzeige),nannte also einen
Namen: der sich aber später als falsch herausstellte!
Polizeibeamtin:"sehen sie und das hätte ich jetzt aber nicht gesagt!"
Die Polizeibeamtin nahm daraufhin mit der namentlich von mir erwähnten Mutter
Kontakt auf und fingierte obendrein wahrscheinlich aus ermittlungsrechtlichen
Gründen die Akte und behauptet dort,die tatsächliche Anzeigenerstatterin
hätte ihr den Namen der anderen Mutter genannt.
= Merke:
Auch die Polizeibeamtin hat also auffallend motiviert gehandelt!
Was sie offenbar unfähig machte,sich mit der schon mysteriös anmutenden
Faktenlage auseinanderzusetzen!
Schließlich sind auch Polizeibeamte in gewissem Sinne dazu verpflichtet,ihnen
besonders per Strafanzeige gegenüber vorgebrachte Beschuldigungen hinsichtlich
deren Wahrheitsgehalts zu hinterfragen!
Scheinbar war die Polizeibeamtin dazu garnicht in der Lage.
Jedenfalls stellte Staatsanwalt Buick nach etwa 6 Wochen die Ermittlungen ein -
sinngemäß und ziemlich wortwörtlich:
auch nicht ansatzweise sind strafrechtlich relevante Hinweise zu erkennen!
Die Staatsanwaltschaft Göttingen(Buick) hat sich dann aber ihrerseits erstaunlich
unmotiviert angestellt und wollte offnsichtlich weder der doch klar unprofessionell
handelnden Polizeibeamtin dieses vorhalten,noch aufgrund meiner Anzeige gegen
die Anzeigenerstatterin ernsthaft ermitteln:
Der damals offenbar noch ernsthaft unerfahrene Staatsanwalt Buick - sinngemäß:
sie,die Mutter hätte sich Sorgen gemacht:
Meine detailliert dazu an Buick übermittelten Darlegungen würden doch bestimmt
jeden halbwegs aufgeschlossenen Menschen anderes vermuten lassen:
Damals in 1994 standen die beiden Jüngsten in Schlafanzügen vor mir und grinsten
vergnügt aber hintergründig in die Richtung ihrer Eltern.Das war also eine Kinder-
Art von Protest: Thomas kommt mit uns gut klar und warum ihr nicht...
= Der Jüngste hat sich also vor allem deshalb verändert,weil die Eltern es
wahrscheinlich auf einen gewissen Machtkampf ankommen ließen,was erfahrungs-
gemäß weitreichende Auswirkungen in eine kindliche Persönlichkeit haben kann:
Wir hatten damals eine Dose Erdnüsse zusammen gegessen und der Jüngste schnitt
sich dabei leicht in manche Finger.Und bein Windelwechseln fassen sich Jungens
erfahrungsgemäß öfter an ihren Penis(...)!
= Insbesonders Staatsanwalt Buick zeigt bis heute kein sonderliches Interesse,auf
diesen Fall bezogen endlich mal die doch gebotene Professionalität an den Tag zu
legen !!! Dabei sollten gerade Staatsanwälte doch verstehen können,dass es für eine
funktionierende Gesellschaft beinah unerlässlich ist,gerade gegen missbräuchliche
Anzeigenerstatter juristisch vorzugehen !!!
= Das wollte ich nämlich letztens tun,doch Buick verschwieg offenbar vorsätzlich,
dass ich damals schon Strafanzeige
gegen die Anzeigenerstatterin erstattet habe !!! Die Verjährungsfrist sei mittlerweile
abgelaufen erklärte allenernstes dieser offenbar mitunter zwielichtige Staatsanwalt.
Ich kramte also das betreffende staatsanwaltliche Schreiben,bezüglich der damals
von mir erstatteten Strafanzeige gegen diese hinterhältige Anzeigenerstatterin,heraus
und übermittelte dieses an die Staatsanwaltschaft:
= seither hüllt sich diese in Schweigen:
Schließlich wird doch klar ersichtlich,dass nicht ich dafür verantwortlich bin,dass
gegen diese Person nichts unternommen wird!
= Diese tatsächlich ernsthaft korrumpierte Justiz(noch mehr die verantwortliche
Politik) ist also erschreckender Weise mitunter so eingerichtet,dass Bürger relativ
unkompliziert sozusagen zu Melkkühen umfunktioniert werden,damit die anwaltliche
Klientel unkompliziert an Mandanten,also Cash kommt(...).!
Es wurde nämlich,beinah die Bürgerlichen Grundrechte malträtierend,eine
Ermittlungsakte mit meinem Namen drauf angelegt.Und nicht,wie es eigentlich
erforderlich gewesen wäre,mit dem Namen der Anzeigenersttterin drauf(...)!
Die mitunter von erstaunlicher Kleingeistigkeit gesegneten Leutheusser-Schnarren-
berger/Schäuble/Schünemann/Busemann & Co haben absolut rechtsmissbräuchlich
gesetzlich festgelegt,dass zur Einsicht von Ermittlungsakten ein dazu zu
beauftragender Anwalt aufzusuchen ist:
Und diese machen im Grunde nichts anderes,was die Betroffenen nicht auch selbst
tun könnten: Kontakt zur betreffenden Staatsanwaltschaft aufnehmen,erforderliche
Ausweispapiere vorlegen und eine gewisse Aufwandsentschädigung entrichten!
= Die von meiner damaligen Rechtsschutzversicherung(Württemnbergische)
empfohlene Anwaltskanzlei(Ex MdL Noack/Wulff-Spezie!) nahm diese Steilvorlage
dankend auf und zeigte sich noch gieriger,indem sie mich darüber hinaus absolut
rechtsmissbräuchlich festnagelte:
"worum geht es denn?"
Natürlich hatte ich davon keine Ahnung,konnte ich ja auch nicht,schließlich sollte die
Akteneinsicht dazu Klarheit verschaffen !!!
= Irritiert und immer noch sichtlich geschockt von dieser hinterhältigen Anzeige,
erzählte ich von meiner Vermutung:
Jetzt kam die Gier der noakschen-Kanzlei-Mitanwältin erst richtig zum Laufen:
"Schadenersatz",fügte diese ohne erläuternden Zusammenhang an!
"ja",stammelte ich noch irritierter.
Woraufhin diese Anwältin immer mehr ihr wahres Gesicht zeigte:
"Bei Schadenersatzansprüchen kommt die Rechtsschutzversicherung nicht für die Kosten auf!"
= Was natürlich zum Ziel hatte,weitere potenzielle Mandanten durch die offenbar
ebenso korrumpierte Württembergische Rechtsschutzversicherung empfohlen zu
bekommen!
= Korruption!
Die folgende Rechnung beinhaltete also nicht die damals ansonsten für die einfache
Akteneinsicht veranschlagten 55,- Euro,mit dem Hinweis,dass dafür eher die Rechts-
schutzversicherung aufkommen muss!
= Sogleich schickte ich an diese also offenbar gerne korrumpierende Anwaltskanzlei
diese Rechnung per Fax mit folgender handschriftlicher Bemerkung zurück:
"Haben sie mir deshalb das Wort Schadenersatz in den Mund gelegt,um die
Kostennote höher gestalten zu können?"
= Diese Anwälte wurde nur noch abgezockter:
wegen gestörter Vertrauensbasis lege sie das Mandat nieder.
= Ohne die Akteneinsicht vorgenommen zu haben,forderte sie trotzdem insgesamt ca 211,- Euro von mir!
= Ein Nörtener Polizeibeamter weigerte sich die Strafanzeige gegen diese Person
aufzunehmen: Offenbar aufgrund der regionalen Machtposition dieser Anwaltzkanzlei
des damaligen MdL Noack fürchtete dieser sich vor Repressalien!
= Die darauf von mir dazu aufgesuchte Justizangestellte bei der Staatsanwaltschaft
Göttingen:"das geht nicht,das ist Gesetz!" - entgegnete mir diese,als sie den Namen
dieser Person erfahren hatte!
= Was weiter auf gewisse Machtpositionen hinweist!
Die dann doch aufgenommene Strafanzeige wurde weder von der Staatsanwaltschaft
Göttingen,noch aufgrund meiner darauf folgenden Beschwerde von der General-
staatsanwaltschaft Braunschweig auch nicht mal ansatzweise ernst genommen.
= Ein des Nachweises nötiges Gerichtsverfahren wurde also formhalber einfach mal
so runtergespult: Ohne,das doch vor Gericht obligatorische,also nicht pflichtgemäß stattgefundene,Nachfragen in den dazu gehörigen Gerichtsdokumenten anzuführen:
So z.B.:
Der Kläger hat angegeben,sie nur zur gesetzlich vorgeschriebenen Beauftragung
der Akteneinsicht konsultiert zu haben....
Jedenfalls weigerte ich mich diese Person daraufhin zu bezahlen:
Und diese beantragte sogar eine schwachsinnige Hausdurchsuchung um mich klein
zu kriegen! Und diese davon wissenden offenkundig nebulösen Richter &
Staatsanwälte haben nicht mal diesen Rechtsmissbrauch zum Anlass genommen,um
diese noch folgende Sauerei zu verhindern:
= In diesem angeblichen demokratischen Rechtstaat werden des öfteren Haftbefehle
zwecks des Gefügigmachens gegen einfache Bürger ausgestellt:
und diese offenbar ohne jegliches Hinterfragen an u.a. die Schufa mit weitreichenden
Folgen weitergeleitet:
= Dabei muss für aufgeschlossene Juristen klar ersichtlich sein,dass besonders
Haftbefehle der besonderen Voraussetzungen bedürfen !!!
= Nach nachweislich derart kriminellen Akten nicht zahlen zu wollen,und gleichzeitig
mit dem Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung zu belegen,über ausreichend
Finanzmittel zu verfügen,machen auch diesen Haftbefehl absolut rechtswidrig !!!
Aber es scheinen hier schon etliche Justizangestellte beinah chronisch rechtsmiss-
bräuchlich veranlagt zu sein.
Das Bürger sich gegen sowas zur Wehr setzen,sollte doch eigentlich klar sein!
= Jedenfalls wurde mir aufgrund des Haftbefehls ein schon bewilligtes Renovierungs-
darlehen verweigert.Und das ausgerechnet noch vom Kooperationspartner der
Württembergischen Versicherungen,nämlich der Bausparkasse Wüstenrot(...)!
= Insgesamt hatte dieses absolut rechtswidrige Justiz-Verbrechen also weitreichende Folgen für mich!
Erstmal soweit!
Mit freundlichen Grüßen Thomas Karnasch
P.S. Ggf. werde ich diese Menschenrechtsverletzung und weitere andere gegen
meine Person verübte Menschenrechtsverletzungen dem Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte vorlegen lassen !!!
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