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Mittwoch, 31. Oktober 2012

"Sex mit Schülerin - Kein Schmerzensgeld von Lehrer"

= Das ist doch abwegig: natürlich ist eine Schülerin auch eine Schutzbefohlene eines Aushilfslehrers !!!

= Möglicherweise hat der Lehrer zudem seine besondere Vorbilfunktion ausgenutzt ??

Koblenz: Sex mit Schülerin - 

Kein Schmerzensgeld von Lehrer

Eine Schülerin hat nach einem sexuellen Verhältnis mit einem Vertretungslehrer keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das hat das Landgericht Koblenz entschieden. Gegen die Entscheidung sei Berufung möglich, sagte eine Gerichtssprecherin.
Die damals 14-Jährige soll seit Ende 2006 insgesamt 22 Mal Sex mit dem Vertretungslehrer aus Neuwied gehabt haben. Sie hatte Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe von insgesamt 32.000 Euro gefordert. Vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz war der Mann im Januar von Vorwürfen des Missbrauchs freigesprochen worden. Es handele sich nicht um den Missbrauch von Schutzbefohlenen, weil der Mann die 14-Jährige nur aushilfsweise unterrichtet habe, hieß es in der Urteilsbegründung.
Auf dieser Grundlage habe nun auch das Landgericht gegen ein Schmerzensgeld entschieden, sagte die Gerichtssprecherin. Das OLG-Urteil hatte bundesweit heftige Kritik ausgelöst. Der damalige Vertretungslehrer ist inzwischen aus dem Schuldienst ausgeschieden.

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