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Mittwoch, 7. November 2012

Die Justiz muss jetzt darüber entscheiden,ob Angela Merkel überhaupt wieder als Kanzler-Kandidatin antreten darf!

" In Deutschland werden die Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB) auch als Abgeordnete oder besser Bundestagsabgeordnete bezeichnet. Sie werden alle vier Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt, und sind als Vertreter des ganzen Volkes weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen (Freies Mandat). Diesem Prinzip steht die in der Praxis zu beobachtende Fraktionsdisziplin gegenüber."

Zuerst muss die schwarz-gelbe Koalition erstmal alle! entstandenen - und womöglich
noch anfallenden - Kosten um ihren demokratiemissbräuchlichen Akt der willkürlichen Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke in der Bundesrepublick Deutschland aus
eigenen Parteikassen begleichen !!!

= Schließlich war und ist die unglaubliche vorrübergehende Verlängerung der
Laufzeiten der Atommailer klar und deutlich Demokratie-Missbrauch !!!

= Eine überwältigende Mehrheit der Bundesbürger hatte sich schon weit vorher über
repräsentative Umfragen klar und deutlich gegen eine Laufzeitverlängerung der
Atomkraftwerke ausgesprochen !!!
= Was eindeutig belegt,dass die Bundesregierung im Grunde garnicht die Legitimation
dazu hatte,das vor allem in der Art und Weise - beinah bei Nacht und Nebel während
der Fußball-Höhepunkte der Nationalmannschaft zu tun !!!

= Freilich hätte die Bundesregierung ein fundiertes Konzept vorlegen müssen,welches
inhaltlich belegend eine Verlängerung der Atomkraftwerke notwendig machen würde!
= Was aber zu diesem frühen Zeitpunkt - in Anbetracht der ohnehin noch für einige
Jahre andauernden Laufzeiten der AKW - so schlicht unmöglich gewesen wäre!

= Die Politik muss sich weiterentwickeln!
Auch das ungenierte Hofieren von Despoten,Autokraten bis Diktatoren,muss mittler-
weile ziemlich eindeutig als Demokratiemissbrauch(auch Machtmissbrauch) gewertet
und auch geahndet werden!!

= Letztendlich hat immer offensichtlicher auch mitunter dahingehendes Verhalten
angeblicher Demokraten z.B. das Morden in Syrien eher befeuert!
= Da muss mehr mit Herz und Verstand - also endlich unter Einbeziehung von
anerkannten Fachleuten gehandelt werden !!!

= Siehe die realitätsferne Verlautbarung von Nato-Generalsekretär Rasmussen zur
Wiederwahl Barack Obamas' als US Präsident - sinngemäß:
Die Nato will auch in Zukunft mithelfen den Frieden zu erhalten(...).

= Das ausufernde Mordern in Syrien geht auch mit auf das Konto der Rasmusen-Connection!
Fortsetzung folgt!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch


Volksvertretung

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Die Volksvertretung ist die politische Repräsentation des Volkes in einem organisierten und strukturierten Organ. Die Volksvertretung auf Ebene des Nationalstaates oder eines Gliedstaates wird zumeist als Parlament bezeichnet und gehört auf dieser Ebene zur Legislative.

Volksvertretung in Deutschland

In Deutschland muss das Volk gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 2, Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG im Bund, in den Ländern, in den Kreisen und Gemeinden eine allgemein, frei, gleich, unmittelbar und geheim gewählte Vertretung haben.
Über die von der Verfassung vorgeschriebenen Volksvertretungen hinaus bestehen zudem Volksvertretungen auf Ebene der bayerischen Bezirke.
Die Volksvertretungen sind
  • im Bund: der Deutsche Bundestag (als Teil der Legislative des Bundes)
  • in einem Bundesland: das Landesparlament (Landtag, Abgeordnetenhaus, Bürgerschaft) (als Legislative des Landes)
  • in einem bayerischen Bezirk: der Bezirkstag (als Teil der Exekutive)
  • in einem Kreis oder Landkreis: der Kreistag (als Teil der Exekutive)
  • in der Gemeinde: der Gemeinderat (unter wechselnder Bezeichnung, siehe Gemeinderat (als Teil der Exekutive, sofern nicht mit dem Landesparlament identisch)
  • in Teilen großer Gemeinden: die Bezirksversammlung (in Hamburg)
Der Bundesrat als zweite gesetzgebende Körperschaft auf Bundesebene ist hingegen keine Volksvertretung. Er setzt sich aus weisungsgebundenen Mitgliedern der Landesregierungen (Exekutive) zusammen und vertritt die Interessen der einzelnen Bundesländer bei der Gesetzgebung.

Vertretung der Volksvertretung

Der Bundestagspräsident repräsentiert die Volksvertretung Bundestag; er repräsentiert den Bundestag als die „symbolische und offizielle Personifizierung des Parlaments” in seiner „Gesamtheit”.[1][2]

Einzelnachweise

  1. BVerfG, Urteil vom 15. Februar 1952, Az. 2 BvE 1/51, BVerfGE 1, 115 f.
  2. BVerfG, Urteil vom 7. Oktober 1969, Az. 2 BvQ 2/69, BVerfGE 27, 152, 157.
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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