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Freitag, 5. April 2013

"Recht § Urteile":Untätigkeitsklage: Jobcenter reagiert nicht und muss für Nichtstun zahlen!

Untätigkeitsklage: Jobcenter reagiert nicht und muss für Nichtstun zahlen

Nachdem das Jobcenter noch nicht einmal auf die Anfragen der Rechtsanwältin reagierte, erhob diese eine Untätigkeitsklage. Mit rechtskräftig gewordenen Gerichtsbescheid hat das Sozialgericht Gießen das Jobcenter Wetterau verpflichtet, über einen Antrag eines Hartz IV-Beziehers zu entscheiden. Das Jobcenter muss dem Mann jetzt auch die Kosten für seine Rechtsanwältin (rund 250 €) bezahlen.

Zum Beitrag: http://www.rechtsindex.de/sozialrecht/3308-untaetigkeitsklage-jobcenter-reagiert-nicht-und-muss-fuer-nichtstun-zahlen


Viele MitbürgerInnen sehen Merkel weniger so,wie sie in Wirklichkeit ist!
 

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