Untätigkeitsklage: Jobcenter reagiert nicht und muss für Nichtstun zahlen
Nachdem das Jobcenter noch nicht einmal auf die Anfragen der Rechtsanwältin reagierte, erhob diese eine Untätigkeitsklage. Mit rechtskräftig gewordenen Gerichtsbescheid hat das Sozialgericht Gießen das Jobcenter Wetterau verpflichtet, über einen Antrag eines Hartz IV-Beziehers zu entscheiden. Das Jobcenter muss dem Mann jetzt auch die Kosten für seine Rechtsanwältin (rund 250 €) bezahlen.
Zum Beitrag: http://www.rechtsindex.de/ sozialrecht/ 3308-untaetigkeitsklage-jobcent er-reagiert-nicht-und-muss-fue r-nichtstun-zahlen
Viele MitbürgerInnen sehen Merkel weniger so,wie sie in Wirklichkeit ist!
Nachdem das Jobcenter noch nicht einmal auf die Anfragen der Rechtsanwältin reagierte, erhob diese eine Untätigkeitsklage. Mit rechtskräftig gewordenen Gerichtsbescheid hat das Sozialgericht Gießen das Jobcenter Wetterau verpflichtet, über einen Antrag eines Hartz IV-Beziehers zu entscheiden. Das Jobcenter muss dem Mann jetzt auch die Kosten für seine Rechtsanwältin (rund 250 €) bezahlen.
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