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Sonntag, 16. März 2014

Veto von Moskau gegen Resolution im UN Sicherheitsrat ist unrechtmäßig und damit ungültig!

Wenn zweidrittel der mit abstimmenden Vertretungen bei den Vereinten Nationen
für diese Resolution gestimmt haben, dann ist diese praktisch angenommen.

Das Völkerrecht, die Menschenrechte u.a. sind in die Analyse der Zusammenhänge
der Fall bzw. Sachlage mit zu berücksichtigen bzw. mit einzubeziehen!
UND, ggf. über das ohnehin illegitime sogenannte Veto-Recht - einzelner Staaten
gegen den Rest der Welt - zu stellen!

Auch in diesem Fall ist das der Fall!
Zudem Moskau das sogenannte Veto-Recht offensichtlich von Anfang an in die
eigenen völkerrechtswidrigen und menschenrechteverachtende imperialistische
Macht-Politik mit einbezogen hat.

Schade, dass die vielen internationalen Rechtsgelehrten dazu sowenig sagen!

Besonders im Falle des barbarischen Mordens in Syrien kann Moskau ohne
größere Schwierigkeiten vor den internationalen Strafgerichtshof gebracht werden!
Möglicherweise auch Peking und weitere andere!

Besonders im Falle Syrien geht das Völkerrecht, gehen die internationalen Menschen-
rechte ggf. eindeutig über das sogenannte - aber letztendlich illegitime - Veto-Recht!
Mit herzlichen Grüßen, besonders an alle unter ähnlich korrumpierten Regimen
leidenden Menschen auf der Welt, Thomas Karnasch

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