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Mittwoch, 23. Juli 2014

"Das nationalsozialistische Deutschland und die Juden 1933-1939 - Nichtjüdische Opfer der Verfolgung durch das Nazi-Regime"


Gertrud Pötzinger, Angehörige der Zeugen Jehovas, hält ein Kind im Konzentrationslager Oranienburg, Deutschland.
Gertrud Pötzinger, Angehörige der Zeugen Jehovas, hält ein Kind im Konzentrationslager Oranienburg, Deutschland.
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Sinti und Roma („Zigeuner“)

Die Nationalsozialisten sahen in den Sinti und Roma ein gesellschaftliches und rassisches Problem, das aus dem Körper der deutschen Nation entfernt werden musste. Hauptsächlich wurden die Nomaden unter ihnen verfolgt, und ihr Schicksal glich dem der Juden. Von den 44.000 Sinti und Roma, die im Reich lebten, wurden nach Kriegsausbruch Tausende in Konzentrationslager verschleppt. Andere wurden in Durchgangslagern eingesperrt, aus denen sie während des Krieges in Ghettos und Vernichtungslager deportiert wurden. Zwischen 90.000 und 150,000 Sinti und Roma wurden von den Nationalsozialisten in ganz Europa ermordet.

Homosexuelle

Homosexualität wurde gesetzlich verboten, da die Nationalsozialisten in ihr einen Affront gegen die nationale Bestrebung nach natürlichem Bevölkerungswachstum und nach normalem Familienleben sahen. Etwa 15.000 Homosexuelle wurden in Lagern eingesperrt und Tausende kamen um.

Menschen mit Behinderung

Zwischen 200.000 und 350.000 Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung, Kranke, Autisten und Kinder, die als „Idioten“ eingestuft wurden, wurden bis 1939 zwangssterilisiert. Ab 1939 und inofiziell bis zum Kriegsende wurden etwa 200.000 Menschen im Rahmen des „Euthanasie“-Programms durch Vergasung, Giftinjektionen oder Unterernährung getötet. Das Ziel war es, den Anteil der als gesund und rassisch überlegen Geltenden an der „Volksgemeinschaft“ durch eine „unsentimentale“ Vernichtung aller Kranken und Schwachen zu vergrößern.

Die katholische Kirche

Ab 1933 verhaftete das Nazi-Regime tausende Mitglieder der katholischen Deutschen Zentrumspartei, unter ihnen katholische Priester, und schloss katholische Schulen und Institutionen, entsprechend der totalitären Politik der nationalsozialistischen Partei und ihres Bestrebens, jede konkurrierende Autorität zu beseitigen. Dies stand in Widerspruch zum „Konkordat“, das 1933 mit dem Vatikan geschlossen worden war. In den Kriegsjahren wurden verschiedene katholische Organisationen unterdrückt und tausende katholische Priester in allen Gebieten der nationalsozialistischen Besatzung wurden eingesperrt und ermordet.
Eine weitere, zahlenmäßig kleine Minderheit, die aufgrund ihres einzigartigen religiösen Glaubens verfolgt wurde, waren die Zeugen Jehovas („Bibelforscher“). Sie glaubten, dass zur Endzeit alle, die ihnen nicht angehören, verurteilt würden. Sie lehnten den Armeedienst ab und nahmen eine klare Haltung gegen das Regime ein. Viele von ihnen wurden verhaftet und einige wurden in Konzentrationslager gesperrt.

Einfahrtsgebäude des KZ Auschwitz-Birkenau, Ansicht von innen, 1945
Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar ist in Deutschland seit 1996 ein bundesweiter, gesetzlich verankerter Gedenktag. Er ist als Jahrestag bezogen auf den 27. Januar 1945, den Tag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau und der beiden anderen Konzentrationslager Auschwitz durch die Rote Armee im letzten Jahr des Zweiten Weltkriegs.[1] Zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust wurde der 27. Januar von den Vereinten Nationen im Jahr 2005 erklärt.

Gedenktag in Deutschland

Kranzniederlegung bei der zentralen Feier des baden-württembergischen Landtags 2013 am Sinti-Denkmal in Mannheim
Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert an alle Opfer eines beispiellosen totalitären Regimes während der Zeit des Nationalsozialismus: „Juden, Christen, Sinti und Roma, Menschen mit Behinderung, Homosexuelle, politisch Andersdenkende sowie Männer und Frauen des Widerstandes, Wissenschaftler, Künstler, Journalisten, Kriegsgefangene und Deserteure, Greise und Kinder an der Front, Zwangsarbeiter und an die Millionen Menschen, die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft entrechtet, verfolgt, gequält und ermordet wurden.“[2]
Der Gedenktag wurde am 3. Januar 1996 durch Proklamation des Bundespräsidenten Roman Herzog eingeführt und auf den 27. Januar festgelegt.[3] Am 27. Januar 1945 befreiten Soldaten der Roten Armee die Überlebenden des KZ Auschwitz-Birkenau, des größten Vernichtungslagers des Nazi-Regimes.
In seiner Proklamation führte Herzog aus:
„Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen. Es ist deshalb wichtig, nun eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken.“
In der Bundesrepublik wird an diesem Tag an öffentlichen Gebäuden Trauerbeflaggung gesetzt. In vielen Veranstaltungen wie Lesungen, Theateraufführungen oder Gottesdiensten wird bundesweit die Erinnerung an die Verbrechen der Nationalsozialisten wachgehalten.
Im Bundestag findet eine Gedenkstunde zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus statt.

Siehe auch

Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus in Deutschland

Weblinks

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Die Beendigung der Blockade von Leningrad erfolgte genau ein Jahr vorher, am 27. Januar 1944.
  2. Bulletin Nr. 10-1 der Bundesregierung vom 27. Januar 2008: Gedenkstunde: 27. Januar – Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus – Gedenkstunde des Deutschen Bundestages am 25. Januar 2008 – Ansprache des Bundestagspräsidenten Dr. Norbert Lammert.
  3. Bundesgesetzblatt 1996, Teil I, S. 17.

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