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Donnerstag, 13. November 2014

Alt-Kanzler Hemut Kohl bekommt vor Gericht Recht - auf Tonband aufgezeichnete Unterhaltungen mit Helmut Kohl darf Pseudo-Journalist Schwan nicht in Buch verwenden

Schwan unterliegt Altkanzler Kohl vor Gericht

Kölner Stadt-Anzeiger
Heribert Schwan mit seinem Kohl-Buch © dpa Heribert Schwan mit seinem Kohl-Buch Herbe Niederlage für Heribert Schwan: Das Kölner Landgericht hat dem Journalisten untersagt, Zitate von Helmut Kohl in seinem Buch „Das Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“ zu verwenden. Die Urteilbegründung steht noch aus.
Mit einer herben Niederlage für den Journalisten und Kohl-Ghostwriter Heribert Schwan ist der Streit um das Buch „Das Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“ vor der 14. Zivilkammer des Kölner Landgerichts zu Ende gegangen.
Das Gericht hat Helmut Kohl in allen Punkten Recht gegeben. Der Altkanzler hatte gefordert, dass 115 Zitate aus dem Buch, in denen er ehemalige Parteifreunde und Weggefährten mit zum Teil heftigen Kraftausdrücken charakterisiert hatte, nicht mehr verwendet werden dürfen. Mit diesem Begehren hat er sich durchgesetzt. Die Urteilsbegründung steht derzeit noch aus, da das Gericht sämtliche Zitate einzeln verlesen muss.
Grundlage für das Werk der Journalisten Heribert Schwan und Tilman Jens sind die Tonbandprotokolle, die in den Jahren 2001 und 2002 in mehr als 600 Stunden entstanden, die Heribert Schwan in seiner Funktion als Ghostwriter im Hause von Kohl in Ludwigshafen-Oggersheim zugebracht hatte.
Schwan selbst war bei der Urteilsverkündung nicht anwesend, hatte aber im Vorfeld bereits angekündigt, gegen das Urteil beim Oberlandesgericht Berufung einzulegen.  Die erste Auflage des Buchs mit 180.000 Exemplaren ist nahezu vergriffen.

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