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Dienstag, 13. Januar 2015

Gericht stärkt Meinungs-Freiheit: „Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat“


Gericht stärkt Meinungs-Freiheit: „Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat“

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einem bemerkenswerten Spruch erklärt, warum Regierungsmitglieder kein Grundrecht auf Meinungsfreiheit haben: Dieses Grundrecht sei ein genuines „Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat“. In der Pegida-Diskussion hat die Bundeskanzlerin von der Teilnahme an Demonstrationen abgeraten. Vielleicht sollte sich Angela Merkel den Spruch des Gerichts in einer ruhigen Stunde durchlesen. Er ist auch für juristische Laien leicht verständlich.

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