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Dienstag, 24. Februar 2015

"Gehört Angela Merkel hinter Schloß und Riegel?"

Auch hier müsste nach dem Gleichbehandlungsgesetz zumindest eine ernste juristische
Prüfung der Sachlage erfolgen.

7. Dezember 2014

Gehört Angela Merkel hinter Schloß und Riegel?

Oliver García
Nun gibt es zu beiden Kategorien auch Anwendungsfälle – möglichen – Fehlverhaltens der amtierenden Bundeskanzlerin Angela Merkel, die allenfalls zu kleinen Affären, aber nicht zur Strafverfahren geführt haben: Wenn Merkel zum Geburtsfest im Kanzleramt für Josef Ackermann lädt, ist das nur politisch instinktlos oder auch strafrechtlich relevant? Und wie verhält es sich, wenn sich die Kanzlerin von ihrem Urlaubsort in Südtirol für 90 Minuten im Bundeswehrjet nach Sylt fliegen läßt, um in der Buchhandlung Voss in der Friedrichstraße das Buch “Angela Merkel: Das Porträt” zu signieren? Bizarre Reisekosten und Privatvergnügen auf Kosten der Steuerzahler? Beides wohl ja, aber strafbar? Schwierig. Die Westfalenpost nahm Merkel in Schutz mit dem Hinweis, daß sie ja “irgendwie immer im Dienst” sei. Ein Argument, mit dem Middelhoff, der dafür auch die Gepflogenheiten der Jetset-Manager US-amerikanischer Prägung anführte, bei seinen Richtern kein Gehör fand.

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