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Donnerstag, 12. November 2015

"Der Staatsanwalt bietet ihnen Straffreiheit an, wenn sie öffentlich erklären, sich bei der Identifizierung der Freier geirrt zu haben"

Und so lange dieser Schande-"Volksvertreter" de Maiziere in Amt und Lohn ist, wird
auch dieser Machtmissbrauchs-Kanzlerin wieder und wieder was um die Ohren fliegen - müssen !!!

Der Untersuchungsausschuss im sächsischen Landtag muss da noch mal ran: Menschen, in diesem Fall junge Mädchen, würden erfahrungsgemäß kaum zusammenbrechen, wenn sie wissentlich auch noch Richter beschuldigen, sie missbraucht zu haben!

= Ich würde gern wissen, wie der Staatsanwalt die dick schwarz gefärbte Frage gestellt hat: wenn in der Weise, dann wäre das rechtswidrige (Zeugen)Beeinflussung.

"6. März 2012. Das Verfahren gegen Mandy Kopp und  Beatrice E. wegen angeblicher Verleumdung beginnt. Der erste Anlauf scheitert jedoch weil die beiden vor Gericht zusammenbrechen. Der Staatsanwalt bietet ihnen Straffreiheit an, wenn sie öffentlich erklären, sich bei der Identifizierung der Freier geirrt zu haben. Die beiden Frauen bleiben jedoch bei ihrer Aussage und stimmen einer Einstellung des Verfahrens nicht zu. Sie wollen einen Freispruch.

Anlässlich des Verleumdungsprozesses gegen die ehemaligen zur Prostitution gezwungenen Mädchen berichten Jana Simon und Sigrid Reinichs im Zeitmagazin erneut über das Thema. Dabei beleuchten sie vor allem die Situation von Mandy Kopp.
29. März 2012. Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) verspricht im Skandal um den fehlerhaften Umgang der Stadt mit sogenannten "herrenlosen Grundstücken" Aufklärung und Schadensersatz. In 565 Fällen hat das Rechtsamt offenbar keine Erbensuche durchgeführt. In 667 Akten wurden Bearbeitungsmängel festgestellt. Die Staatsanwaltschaft Leipzig ermittelt wegen Verdacht auf Untreue.
Ein Zusammenhang mit dem "Sachsensumpf" wurde bisher nicht nachgewiesen. Dies wird aber von einer Gruppe von Parlamentariern des Sächsischen Landtages untersucht. Geprüft wird, ob die gleichen Personenkreise verwickelt sind, die bei den Sachsensumpf-Vorwürfen eine Rolle spielen. Beim Landtagsuntersuchungsausschuss zum „Sachsensumpf“ vertritt die Stadt Leipzig ein „Nein“ zur Akteneinsicht. Oberbürgermeister Jung beruft sich auf ein Gutachten, wonach die Herausgabe rechtswidrig wäre, weil die Leipziger Akten nicht zum Untersuchungsauftrag des Ausschusses gehörten."



Wir bereiten das auch schon mal vorsorglich für den EuGH und den Intzernationalen Gerichtshof vor!
Mit erwartungsvollen Grüßen Thomas Karnasch

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