Labels

Dienstag, 3. November 2015

Überarbeitet: manchmal muss man in schwierigen Situationen zu unkonventionellen Maßnahmen greifen ...



Thomas Karnasch, Philosoph u.a. – von Politiker unter kritischer Beobachtung
Zum Scheerenberg 2  -  37186 Moringen  -  Tel: 015153669993

-im Namen der vielen Unterstützerinnen und Unterstützer-


„Gerechtigkeit ist leider für die bundesdeutsche Justiz ein Fremdwort, das es nicht gibt! Das aber auch von den bundesdeutschen Politikern nicht gefordert wird. Wen wundert es, wenn man erkennt, dass eine Vielzahl deutscher Politiker dem Berufsstand der Juristen angehört!“ (Zitat ist von Justizopfern)

1.     An den Bundesjustizminister – „Fach/Dienstaufsichtsbeschwerde“!
2.     An den Generalbundesanwalt – Strafermittlung ( §108a / §§ 331 - 358 StGB auch wegen erheblicher Demokratiegefährdung ( §§ 80 - 92b StGB)
3.      An den Deutschen Bundestag – Machtmissbrauch von P. statt Rundfunkfreiheit
4.     An den Landtag in Bayern – haben detailliert Kenntnis u. schweigen!
5.     An den Landtag in Hessen - wo ist das pflichtgemäße Interesse ??
6.     An das Bundesverfassungsgericht – „Beschluss“ vom 26. März 2015 im Zuge der Wahlprüfungsbeschwerde/n ist ungültig – § 547 Nr. 6 ZPO
7.     An den Europäischen Gerichtshof – Vertrauen in das Rechtssystem ist gut, die gewisse nötige Kontrolle ist gerade hierbei unerlässlich!
8.     An den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof
9.     An den Internationalen Strafgerichtshof
10.                        An den Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften
11.                        An die  Bundesfachschaft Jura – diesmal schweigen die Juristen(…)
12.                        An den Bund Deutscher Kriminalbeamter
13.                        An den Fachverband für Strafrecht, Kommunalpolitik & Soziale Arb.
14.                        An den Bundesverband zum Schutz vor Rechtsmissbrauch
15.                        An den Deutschen Juristinnenbund e.V.
16.                        An den Deutschen Strafverteidiger Verband e.V.
17.                        An den Deutschen Richterbund e.V.
18.                        An den Bayerischen Richterverein e.V.
19.                        An den Deutschen Richterbund – Landesverband Hessen e.V.
20.                        An die übrigen Landesverbände innerhalb des Deutschen Richterbundes
21.                        An den Verband Deutscher Anwälte e.V.
22.                        An die  Bundesrechtsanwaltskammer

Seite 1 – der Fach/Dienstaufsichtsbeschwerde und der Strafanzeige vom 3. November 2015


23.                        An die Deutsche Justizgewerkschaft
24.                        An die Bayerische Justiz Gewerkschaft e.V.
25.                        An die Deutsche Justiz Gewerkschaft Hessen
26.                        An die übrigen Landesverbände der Deutschen Justiz Gewerkschaft
u.a.!


1.An den Bundesjustizminister
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
Telefon: 030 18 580 - 0
- Fax: 030 18 580 - 9525 – 

Aktenzeichen: 2 BvC 4/14   (Von Anfang an wurde versucht, die 3 Wahlprüfungsbeschwerden abzuwimmeln – trotz Erinnerungen wurden den beiden anderen Wahlprüfungsbeschwerden keine eigenen Aktenzeichen zugeteilt. Was Form bzw. Verfahrensfehler darstellen, also Rechtsbeugung!
 
Betrifft:
Fachdienstaufsichtsbeschwerde gegen diesen im Grunde schwerwiegenden Machtmissbrauch in Form von massiver Rechtsbeugung am Bundes-verfassungsgericht - mit zudem staatsstsreichähnlicher Dimension unter der maßgeblichen Verantwortung von Ex-CDU Ministerpräsident Peter Müller(…)!

Anmerkung: Bundesjustizminister Maas höchstselbst zaudert bis heute bei 
dem längst überfälligen Reformbedarf in Punkto Ahndung der nachweislich 
in der Bundesrepublik Deutschland zunehmenden Rechtsbeugung, begangen 
an Justiz- oder anderen öffentlichen Behörden – natürlich auch durch die Politik !   


2.An den Generalbundesanwalt
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe

Telefon: 0721 81910  -  Fax: 0721 81 91 59 0 -

Betrifft:
Strafermittlung auch wegen erheblicher Demokratiegefährdung – Infolge 

Seite 2 – der Fach/Dienstaufsichtsbeschwerde und der Strafanzeige vom 3. November 2015


vorsätzlich begangener schwerwiegender Rechtsbeugung in Tateinheit mit ebenso schwerwiegendem Amtsmissbrauch am Bundesverfassungsgericht –maßgeblich zu verantworten durch Ex-CDU Ministerpräsident Peter Müller, der jetzt allen Ernstes Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe am eigentlich so wichtigen Bundesverfassungsgericht ist  – unter offenbarer Mitwirkung der Parteivorstände von CDU/CSU – und unter kaum nachvollziehbarer Beihilfe des SPD Bundesvorstandes.

Anmerkung:
Nach den bereits nachweislich begangenen Strafvereitelungen infolge der Strafanzeigen wegen vorsätzlicher Wählertäuschung § 108a StGB (Wortlaut von 1875!), bei den Staatsanwaltschaften in Bayern, in Hessen und in Berlin, wurde infolge des insgesamt sehr wahrscheinlich schwerwiegendsten Politik/Justiz-Betrug in der deutschen Nachkriegsgeschichte am so wichtigen und eigentlich bedeutenden Bundesverfassungsgericht bereits sowohl bei der örtlichen Staatsanwaltschaft in Karlsruhe, als auch bei der Staatsanwaltschaft des Saarlandes – dort war BVR Peter Müller bekanntlich viele Jahre Ministerpräsident(…) – Strafanzeige erstattet !   

Ein Auszug aus der Urteilsbegründung des Gerichtsverfahrens um die Hessenwahl vom 22.09.2013 am Verwaltungsgerichtshof in Hessen.
Betrifft: Wähler müssten "ohne jede unzulässige Beeinflussung staatlicher oder nichtstaatlicher Seite" zu ihrer Wahlentscheidung finden, heißt es in der Begründung des VGH.
Weitere Ausführungen zu diesem Unrteil sind auf der Internet-Seite des hessischen Rundfunks zu finden!

Doch auch diese verliefen nachweislich beinah im wahrsten Sinne im Sande: “Staatsanwaltschaften sind weisungsgebunden“(…).       

Auch das erscheint absolut verfassungswidrig zu sein!

Und wieder sahen sich die eingeschalteten Staatsanwaltschaften augenscheinlich nicht zuletzt deshalb außer Stande, in diesem außergewöhnlich schwerwiegenden Fall tätig zu werden!

30. Abschnitt - Straftaten im Amt (§§ 331 -358)                    Rechtsbeugung (§ 339)  

„Ein Richter, ein anderer Amtsträger (Politiker) oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.“

Seite 3 – der Fach/Dienstaufsichtsbeschwerde und der Strafanzeige vom 3. November 2015

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen