Thomas
Karnasch, Philosoph u.a. – von Politiker unter kritischer Beobachtung
Zum
Scheerenberg 2 - 37186 Moringen - Tel:
015153669993
-im Namen
der vielen Unterstützerinnen und Unterstützer-
„Gerechtigkeit ist leider für die bundesdeutsche Justiz ein
Fremdwort, das es nicht gibt! Das aber auch von den bundesdeutschen Politikern
nicht gefordert wird. Wen wundert es, wenn man erkennt, dass eine Vielzahl deutscher
Politiker dem Berufsstand der Juristen angehört!“ (Zitat ist von Justizopfern)
1.
An den Bundesjustizminister – „Fach/Dienstaufsichtsbeschwerde“!
2.
An den Generalbundesanwalt –
Strafermittlung ( §108a / §§ 331 - 358 StGB auch wegen erheblicher Demokratiegefährdung (
§§ 80 - 92b StGB)
4.
An den Landtag in Bayern – haben
detailliert Kenntnis u. schweigen!
5.
An den Landtag in Hessen - wo ist das pflichtgemäße Interesse ??
6.
An das Bundesverfassungsgericht – „Beschluss“ vom 26. März 2015 im Zuge der
Wahlprüfungsbeschwerde/n ist ungültig – § 547 Nr. 6 ZPO
7.
An den Europäischen Gerichtshof
– Vertrauen in das Rechtssystem ist gut, die gewisse nötige Kontrolle ist
gerade hierbei unerlässlich!
8.
An den Europäischen
Menschenrechtsgerichtshof
9.
An den Internationalen
Strafgerichtshof
10.
An den Bundesverband
rechtswissenschaftlicher Fachschaften
11.
An die Bundesfachschaft Jura – diesmal schweigen die
Juristen(…)
12.
An den Bund
Deutscher Kriminalbeamter
13.
An den Fachverband
für Strafrecht, Kommunalpolitik & Soziale Arb.
14.
An den Bundesverband zum Schutz vor Rechtsmissbrauch
15.
An den Deutschen
Juristinnenbund e.V.
16.
An den Deutschen Strafverteidiger Verband e.V.
17.
An den Deutschen
Richterbund e.V.
18.
An den Bayerischen
Richterverein e.V.
19.
An den Deutschen
Richterbund – Landesverband Hessen e.V.
20.
An die übrigen Landesverbände innerhalb des Deutschen
Richterbundes
21.
An den Verband
Deutscher Anwälte e.V.
22.
An die Bundesrechtsanwaltskammer
Seite 1 – der
Fach/Dienstaufsichtsbeschwerde und der Strafanzeige vom 3. November 2015
23.
An die Deutsche Justizgewerkschaft
24.
An die Bayerische Justiz Gewerkschaft e.V.
25.
An die Deutsche
Justiz Gewerkschaft Hessen
26.
An die übrigen Landesverbände der Deutschen Justiz
Gewerkschaft
u.a.!
1.An den Bundesjustizminister
Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
Telefon: 030 18 580 - 0 - Fax: 030 18 580 - 9525 –
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
Telefon: 030 18 580 - 0 - Fax: 030 18 580 - 9525 –
Aktenzeichen:
2 BvC 4/14 (Von Anfang an wurde versucht, die 3
Wahlprüfungsbeschwerden abzuwimmeln – trotz Erinnerungen wurden den beiden
anderen Wahlprüfungsbeschwerden keine eigenen Aktenzeichen zugeteilt. Was Form
bzw. Verfahrensfehler darstellen, also Rechtsbeugung!
Betrifft:
Fachdienstaufsichtsbeschwerde
gegen diesen im Grunde schwerwiegenden Machtmissbrauch in Form von massiver
Rechtsbeugung am Bundes-verfassungsgericht - mit zudem staatsstsreichähnlicher
Dimension unter der maßgeblichen Verantwortung von Ex-CDU Ministerpräsident
Peter Müller(…)!
Anmerkung: Bundesjustizminister
Maas höchstselbst zaudert bis heute bei
dem längst überfälligen Reformbedarf in Punkto Ahndung der nachweislich
in der Bundesrepublik Deutschland zunehmenden Rechtsbeugung, begangen
an Justiz- oder anderen öffentlichen Behörden – natürlich auch durch die Politik !
dem längst überfälligen Reformbedarf in Punkto Ahndung der nachweislich
in der Bundesrepublik Deutschland zunehmenden Rechtsbeugung, begangen
an Justiz- oder anderen öffentlichen Behörden – natürlich auch durch die Politik !
2.An den Generalbundesanwalt
Brauerstraße
30
76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 81910 - Fax: 0721 81 91 59 0 -
76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 81910 - Fax: 0721 81 91 59 0 -
Betrifft:
Strafermittlung
auch wegen erheblicher Demokratiegefährdung – Infolge
Seite
2 – der Fach/Dienstaufsichtsbeschwerde und der Strafanzeige vom 3. November
2015
vorsätzlich
begangener schwerwiegender Rechtsbeugung in Tateinheit mit ebenso
schwerwiegendem Amtsmissbrauch am Bundesverfassungsgericht –maßgeblich zu
verantworten durch Ex-CDU Ministerpräsident Peter Müller, der jetzt allen
Ernstes Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe am eigentlich so wichtigen Bundesverfassungsgericht
ist – unter offenbarer Mitwirkung der
Parteivorstände von CDU/CSU – und unter kaum nachvollziehbarer Beihilfe des SPD
Bundesvorstandes.
Anmerkung:
Nach den bereits
nachweislich begangenen Strafvereitelungen infolge der Strafanzeigen wegen
vorsätzlicher Wählertäuschung § 108a StGB (Wortlaut von 1875!), bei den Staatsanwaltschaften in Bayern, in Hessen und in
Berlin, wurde infolge des insgesamt sehr wahrscheinlich schwerwiegendsten Politik/Justiz-Betrug
in der deutschen Nachkriegsgeschichte am so wichtigen und eigentlich
bedeutenden Bundesverfassungsgericht bereits sowohl bei der örtlichen
Staatsanwaltschaft in Karlsruhe, als auch bei der Staatsanwaltschaft des
Saarlandes – dort war BVR Peter Müller bekanntlich viele Jahre Ministerpräsident(…)
– Strafanzeige erstattet !
Ein Auszug aus der
Urteilsbegründung des Gerichtsverfahrens um die Hessenwahl vom 22.09.2013 am Verwaltungsgerichtshof
in Hessen.
Betrifft: Wähler
müssten "ohne jede unzulässige Beeinflussung staatlicher oder nichtstaatlicher
Seite" zu ihrer Wahlentscheidung finden, heißt es in der Begründung
des VGH. Weitere Ausführungen zu
diesem Unrteil sind auf der Internet-Seite des hessischen Rundfunks zu finden!
Doch auch diese verliefen nachweislich beinah im wahrsten Sinne im Sande: “Staatsanwaltschaften sind weisungsgebunden“(…).
Auch das erscheint absolut verfassungswidrig zu sein!
Und wieder sahen sich die eingeschalteten Staatsanwaltschaften augenscheinlich nicht zuletzt deshalb außer Stande, in diesem außergewöhnlich schwerwiegenden Fall tätig zu werden!
30. Abschnitt - Straftaten im Amt (§§ 331 -358) Rechtsbeugung (§ 339)
„Ein Richter, ein anderer Amtsträger (Politiker) oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.“
Seite
3 – der Fach/Dienstaufsichtsbeschwerde und der Strafanzeige vom 3. November
2015
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