Labels

Mittwoch, 2. Dezember 2015

Der Bundesjustizminister fordert mit Schreiben vom 16. November 2015 den Gang vor die Internationale Gerichtsbarkeit

Weil er selbst sich offensichtlich außer Stande sieht, gegen diesen unfassbar
korrupten Merkel-Clan anzugehen. Und um den Gang vor die Internationale
Gerichtsbarkeit praktisch unumgänglich zu machen, hat Heiko Maas eine Frau
Heike Strak-Reibold -"im Auftrag"- angewiesen gleich in mehrfacher Hinsicht
auf unglaubliche Weise das Recht zu beugen!
So wurde aus der Fach Dienstaufsichtsbeschwerde eine normale Dienstaufsichts-
beschwerde! Dabei ist ein gewisses Handeln bei einer Fach Dienstaufsichts-
beschwerde in diesem Fall durch den Bundesjustizminister unumgänglich!
Und weiter macht Stark-Reibold darin im Auftrag des Bundesjustizministers
aus einer Fach Dienstaufsichtsbeschwerde eine Dienstaufsichtsbeschwerde
an das Bundesjustizministerium:
"Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist nicht
zur Entscheidung über Dienstaufsichtsbeschwerden berufen, die sich auf ein
Dienstverhältnis außerhalb des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz oder seines Geschäftsbereichs beziehen."

Nichtsdestotrotz präsentiert auch Bundesjustizminister Maas sich und das von
ihm zu leitende Ministerium als quasi-Überbleibsel aus eigentlich längst
vergangenen Faschismus-Zeiten:
Was sich letztendlich auch durch solchen krankhaften Machtmissbrauch bzw.
krankhafte Willkür wiederspiegelt!

Merke:
Angesichts der Brisanz, die die schriftlichen Ausführungen in der Fach
Dienstaufsichtsbeschwerde beinhalten, die deutlich zum Ausdruck bringen,
dass hier unfassbare Verfehlungen gegenüber dem Souverän, den Bürgerinnen
und Bürgern begangen wurden, wird sich Maas Kraft Grundgesetzes
letztendlich auch, neben der Internationalen Gerichtsbarkeit, diesen darin
geschilderten Verbrechen annehmen müssen !!! :
"1. An den Bundesjustizminister – „Fach/Dienstaufsichtsbeschwerde“!"
Dazu wurde "Fach/Dienstaufsichtsbeschwerde" in betreffendem Schreiben
auch noch unter Anführungszeichen gesetzt, was für echte Experten klar
zum Ausdruck bringt, dass hierbei eben aufgrund der grundsätzlichen Pflicht
der Prüfung auf Verfassungsmäßigkeit erstmal in einer Klausurarbeit heraus-
zufinden ist, welche Vorgehensweise in diesem freilich außerordentlich
ungewöhnlich weitreichend und schwerwiegenden Fall am ehesten der
anzustrebenden Verfassungsmäßigkeit am geeignetsten ist!

Einfach nur unglaublich:
"2. An den Generalbundesanwalt – Strafermittlung ( §108a / §§ 331 - 358"
Auch für den immer offensichtlicher zu wenig juristisch versierten Bundes-
justizminister muss doch klar sein, dass erst 2., also die per Strafanzeige
beim Generalbundesanwalt in Auftrag gegebenen Ermittlungen abgeschlossen
sein müssen, bevor 1., nämlich die "Fach/Dienstaufsichtsbeschwerde", zum
vollumfänglichen Abschluss gebracht werden kann !!!
:
"Aktenzeichen: 2 BvC 4/14 (Von Anfang an wurde versucht, die 3
Wahlprüfungsbeschwerden abzuwimmeln – trotz Erinnerungen wurden den
beiden anderen Wahlprüfungsbeschwerden keine eigenen Aktenzeichen
zugeteilt. Was Form bzw. Verfahrensfehler darstellen, also Rechtsbeugung!

Betrifft:
Fachdienstaufsichtsbeschwerde gegen diesen im Grunde schwerwiegenden
Machtmissbrauch in Form von massiver Rechtsbeugung am Bundesverfas-
sungsgericht - mit zudem staatsstsreichähnlicher Dimension unter der
maßgeblichen Verantwortung von Ex-CDU Ministerpräsident Peter Müller(…)!

Anmerkung: Bundesjustizminister Maas höchstselbst zaudert bis heute bei
dem längst überfälligen Reformbedarf in Punkto Ahndung der nachweislich in
der Bundesrepublik Deutschland zunehmenden Rechtsbeugung, begangen an
Justiz- oder anderen öffentlichen Behörden – natürlich auch durch die Politik !"

Ansonsten:
Könnten die USA es für notwendig erachten, Deutschland nicht nur quasi
pro Forma unter externe Verwaltung zu stellen. Weil letztendlich auch Maas
damit deutlich macht, nicht in der Lage zu sein, innerstaatliche Probleme zu
erkennen, deren Existenz zu akzeptieren und gemäß des Grundgesetzes
anzugehen und bestmöglich zu beheben.

Zwei herausragende Rechtswissenschaftler wurden nicht umsonst in den
Wahlprüfungs-Verfassungsbeschwerden angeführt - sinngemäß:
Im Verfassungsrecht, also selbstverständlich auch auf die betreffenden
Wahlprüfungs-Verfassungsbeschwerden bezogen, gilt grundsätzlich die
Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die Verfassungsmäßigkeit in Klausurarbeit
zu prüfen - und auszuarbeiten !

Auf Deutsch sinngemäß:
Da ja die für die Gesetzgebung höchstselbst maßgeblich verantwortliche
Politik bzw. die Vasallen von CDU/CSU und weiter in der Bundesregierung,
für diese "massive Rechtsbeugung mit zudem staatsstreichähnlicher
Dimension" verantwortlich sind ....
= Selbstverständlich muss in einer Fach/Dienstaufsichtsbeschwerde explizit
auf diese und andere in dieser zum Ausdruck gebrachten Fragen eingegangen
werden !!!

UND:
Letztendlich MUSS der Bundesjustizminister ggf. dafür Sorge tragen, dass
das bzw. die Verfahren an den EuGH übergeben werden !!!
Schließlich handelt es sich hierbei nicht um eine Klage von Ex-EU-
Kommisions-Prodi gegen Nachbars Bello, weil dieser schon morgens um
6 Uhr Lust drauf hätte haben können auf Hundisch seinem Unmut Luft
zu verschaffen:
Prodi, du Politiker-Ratte, komm raus und stell dich ...
Mit erwartungsvollen Grüßen Thomas Karnasch

P.S. Maas hat höchstens 14 Tage Zeit, endlich pflichtgemäß Charakter zu
zeigen = sonst Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof !!!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen