# 6: Nazi-Recht ist Bundesrecht

Bildlink Warum durchgestrichen? Das Symbol ist doch gültiges Bundesrecht!
Am 30.05.1956 hat der Deutsche Bundestag nach seinem Willen das
gesamte, von den Siegermächten nach der Kapitulation aufgehobene Nazi-Recht zu gültigem Bundesrecht gemacht.
Parallel dazu hat er per § 86 Abs. 3 Strafgesetzbuch StGB das
Verwenden von Nazi-Symbolen unter Strafe gestellt. Dabei ist das
Strafgesetzbuch ein Uralt-Recht, ein Recht aus dem jahr 1877 und
damit ein vorkonstitutionelles Recht. Dieses ist in Deutschland gemäß Artikel 123 Grundgesetz nur gültig, wenn es
mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Man muss sich fragen: Hat der Staat was an der Waffel? Er verfolgt Neo- und Altnazi und Rechte überhaupt, hat aber das gesamte Hitler-Recht zu gültigem Bundesrecht gemacht. Und das Volk betrügen tut er auch, indem er sich nicht dazu bekennt, dass er das Nazi-Recht zu noch heute uneingeschränkt gültigem Bundesrecht gemacht hat. Der Betrug geht so weit, dass er im aktuell beim Bundesverfassungsgericht anhängigen NPD-Verbotsverfahren auch vor Prozessbetrug nicht zurückschreckt, indem die Gültigkeit allen Nazi-Rechtes unterschlagen wird. Mehr Info auf der Seite Nazi-Recht ist Bundesrecht.
Vorankündigung: Unter # 7 wird zum NPD-Parteiverbot vorgetragen.
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