NPD stellt Befangenheitsanträge gegen zwei Verfassungsrichter
erschienen am 01.03.2016
Karlsruhe (dpa) - Die NPD hat zum Auftakt des Verbotsverfahrens gegen die rechtsextreme Partei am Bundesverfassungsgericht zwei Richter des Zweiten Senats als befangen abgelehnt. Die Anträge richten sich gegen den zuständigen Berichterstatter Peter Müller und gegen Richter Peter Huber.
Karlsruhe (dpa) - Die NPD hat zum Auftakt des Verbotsverfahrens gegen die rechtsextreme Partei am Bundesverfassungsgericht zwei Richter des Zweiten Senats als befangen abgelehnt. Die Anträge richten sich gegen den zuständigen Berichterstatter Peter Müller und gegen Richter Peter Huber.
Der CDU-Mann Huber habe sich in seiner Zeit als thüringischer Innenminister von November 2009 bis November 2010 mehrfach für ein Verbot der NPD ausgesprochen und einen Ausschluss aus der Parteienfinanzierung gefordert, trug NPD-Anwalt Peter Richter unmittelbar zu Beginn der Verhandlung vor. Die Richterbank des Zweiten Senats sei gleich in zweifacher Hinsicht nicht korrekt besetzt. (Az. 2 BvB 1/13)
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