Labels

Freitag, 9. Dezember 2022

Wieder Polit-Attentat am von vorne. DU-Kadern besetzten BVerfG: WahlPrB vs Landtagswahlen in Eins...

 


Wieder Polit-Attentat am von vorne. DU-Kadern besetzten BVerfG: WahlPrB vs Landtagswahlen in Eins...



Schon das skrupellos dreiste vorsätzliche, absolut unzulässige - eben strafbare Paraphen-Gekritzel - macht deutlich, dass die Staatsstreich-Rädelsführer einen Grund haben, sowas - wahrscheinlich bei Nacht und Nebel hinter dem Rücken der Justizangestellten - zu tun: Das Widerstandsrecht aus § 20 Abs. 4 GG verpflichtet nun Chefredaktionen - Redakteure - Journalisten u.a. wie nicht nur unbescholtene MdB/MdL und Wissenschaften - Kirchen - Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände u.a. sogar dazu, diese Beweise gemeinsam öffentlich zu machen!
Jetzt sollten die letzten Informierten begriffen haben, dass wir es hier mit ähnlich skrupellosen Hochverrätern zu tun haben, wie einige der diese Woche bei einem Großeinsatz der Ermittlungsbehörden festgenommenen Reichsbürger bzw. Mitglieder einer Terroristischen Vereinigung: die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. Strafgesetzbuch (StGB) § 81 Hochverrat gegen den Bund § 81 StGB - Einzelnorm - Gesetze im Internet
Die schlecht lesbaren Dokumente werde ich noch durch bessere ersetzen!

https://www.gesetze-im-internet.de › art_20 Was bedeutet Artikel 20 Absatz 4?

Adressat sind die Bürger

In Artikel 20 Absatz 4 der Verfassung heißt es: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Das Recht auf Widerstand zum Schutz der Verfassung

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen