Thomas Karnasch,unabhängiger international anerkannter Philosoph
Landkreis Northeim
Beauftragter Oberstein
Betrifft: auch dieses Schreiben über das vom Landkreis Northeim mit Teilen der
südniedersächsischen Justiz inszenierte Verbrechen gegen den oben
genannten international anerkannten Menschenrechtler Thomas Karnasch
geht ebenso zur strafrechtlichen Verfolgung nach Karlsruhe!
Hallo Herr Oberstein,
etwas Zeit bleibt ihnen noch,um selbst zu ihrer Entlastung,besonders gegen dieses
inszenierte Verbrechen vorgehen zu können.Sie sollten aber nicht mehr allzu lange
mit einer Strafanzeige gegen die Auftraggeber warten.
Bemerkenswert dazu sind verschiedene von ihnen am besagten 23.07.in Northeim
getätigten Aussagen:
1.
Es war ihnen offenbar sehr wichtig,zu verlautbaren,dass dieser gewisse hinterhältige
Betreuungsbeschluss nun rechtskräftig sei.
= Warum zum Kuckuck tätigen sie eine solche Aussage ohne erkennbaren direkten
Zusammenhang ???
= Ich will ihnen sagen,was ich nach meiner obligatorischen gründlichen Analyse
dieses Falles auch darüber hinaus herausgefunden habe:
= Auch sie sind offenbar in der Lage,reichlich Auskünfte über auch unter Mithilfe
ihres Landkreises verübten rechtsmissbräuchlichen Straftaten,zum Leidwesen
mehrerer Bürger,zu geben.
Scheinbar haben sie schon gehörig in diesem Fall den Überblick verloren:
Wenn jemand sagt,wie ich,dass der Beschluss noch nicht rechtskräftig ist,dann sollte
es erst recht für Bedienstete im eigenen Landkreis Pflicht sein,nach dem Warum zu
fragen und nicht so ein mehr als irritierend anmutendes Gesäusel anzuführen !!!
2.
Dann halten wir die nächste doch unmissverständliche Feststellung fest:
Es gibt innerhalb ihres Landkreis Northeim praktisch keine Meinungsfreiheit!
3.
Schon allein aufgrund meiner hier und jetzt niedergeschriebenen Ausführungen muss
für jeden halbwegs intelligenten Menschen glasklar sein,dass dieser angebliche
Beschluss ernsthaft zum Himmel stinken muss !!!
= T A T S A C H E
Das Landgericht Göttigen hat auf eigenen im wahrsten Sinne zusammengebastelten
Beschluss zunächst korrekt angegeben,die gesetzlich zugesicherte Beschwerde wäre
an den Bundesgerichtshof zu richten.Um dann wenige Wochen später auf nächstem
im wahrsten Sinne zusammengebastelten Beschluss stattdessen abermals klar rechts-
missbräuchlich anzuführen:"der Beschluss ist damit rechtskräftig"
=Und das,ohne das der Bundesgerichtshof in eigentlicher unmissverständlicher
Zuständigkeit über dieses hinterhältige Verbrechen befunden hat.
= Allerdings sind einige zu diesem inszenierten Verbrechen erstatteten Strafanzeigen
immer noch nicht abgeschlossen,was ohnehin nicht nur die Beschlüsschen des
Landgericht Göttingen eben eindeutig rechtswidrig macht !!!
= Was auch zweifelsfrei belegt,dass die Staatsanwaltschaft Göttingen zum
wiederholten Male an Justiz-Verbrechen beteiligt ist !!!
= Deshalb nochmal mein freundlicher Rat:
= Gehen sie und andere zur Kriminalpolizei !!!
= Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ist schon im Zusammenhang mit dem
Jobcenter/Landkreis-Verbrechen von mir eingeschaltet worden,weil auch in diesem
Fall die Staatsi-Anwaltschaft Göttingen die logische Strafverfogung verweigert.
4.
Ich hoffe für sie,Herr Oberstein,dass auch ihnen jetzt gesunde Zweifel daran kommen!
= Alles andere würde nämlich auch ihre Tauglichkeit für ihre Beauftragten-Tätigkeit in
Frage stellen!
Immerhin haben sie ja ziemlich am Schluss auch was gesagt,was im Gegensatz zu dieser
seltsam,beinah pubertär grinselnden Amtsärztin Dr. Siemer auf eine gewisse
Aufgeschlossenheit hinweist - sinngemäß:
Eine Zwangseinweisung ist doch nicht nötig
An den Bundesgerichtshof in Karlsruhe
An die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe
An die Staatsanwaltschaft Karlsruhe
An die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
Betrifft: Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch gegen die Amtsärztin beim Landkreis
Northeim,Dr. Siemer! Und ihren quasi-Vorgesetzten Landrat Michael
Wickmann,der sie offenbar zu dieser Straftat beauftragt haben muss.
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch
Landkreis Northeim
Beauftragter Oberstein
Betrifft: auch dieses Schreiben über das vom Landkreis Northeim mit Teilen der
südniedersächsischen Justiz inszenierte Verbrechen gegen den oben
genannten international anerkannten Menschenrechtler Thomas Karnasch
geht ebenso zur strafrechtlichen Verfolgung nach Karlsruhe!
Hallo Herr Oberstein,
etwas Zeit bleibt ihnen noch,um selbst zu ihrer Entlastung,besonders gegen dieses
inszenierte Verbrechen vorgehen zu können.Sie sollten aber nicht mehr allzu lange
mit einer Strafanzeige gegen die Auftraggeber warten.
Bemerkenswert dazu sind verschiedene von ihnen am besagten 23.07.in Northeim
getätigten Aussagen:
1.
Es war ihnen offenbar sehr wichtig,zu verlautbaren,dass dieser gewisse hinterhältige
Betreuungsbeschluss nun rechtskräftig sei.
= Warum zum Kuckuck tätigen sie eine solche Aussage ohne erkennbaren direkten
Zusammenhang ???
= Ich will ihnen sagen,was ich nach meiner obligatorischen gründlichen Analyse
dieses Falles auch darüber hinaus herausgefunden habe:
= Auch sie sind offenbar in der Lage,reichlich Auskünfte über auch unter Mithilfe
ihres Landkreises verübten rechtsmissbräuchlichen Straftaten,zum Leidwesen
mehrerer Bürger,zu geben.
Scheinbar haben sie schon gehörig in diesem Fall den Überblick verloren:
Wenn jemand sagt,wie ich,dass der Beschluss noch nicht rechtskräftig ist,dann sollte
es erst recht für Bedienstete im eigenen Landkreis Pflicht sein,nach dem Warum zu
fragen und nicht so ein mehr als irritierend anmutendes Gesäusel anzuführen !!!
2.
Dann halten wir die nächste doch unmissverständliche Feststellung fest:
Es gibt innerhalb ihres Landkreis Northeim praktisch keine Meinungsfreiheit!
3.
Schon allein aufgrund meiner hier und jetzt niedergeschriebenen Ausführungen muss
für jeden halbwegs intelligenten Menschen glasklar sein,dass dieser angebliche
Beschluss ernsthaft zum Himmel stinken muss !!!
= T A T S A C H E
Das Landgericht Göttigen hat auf eigenen im wahrsten Sinne zusammengebastelten
Beschluss zunächst korrekt angegeben,die gesetzlich zugesicherte Beschwerde wäre
an den Bundesgerichtshof zu richten.Um dann wenige Wochen später auf nächstem
im wahrsten Sinne zusammengebastelten Beschluss stattdessen abermals klar rechts-
missbräuchlich anzuführen:"der Beschluss ist damit rechtskräftig"
=Und das,ohne das der Bundesgerichtshof in eigentlicher unmissverständlicher
Zuständigkeit über dieses hinterhältige Verbrechen befunden hat.
= Allerdings sind einige zu diesem inszenierten Verbrechen erstatteten Strafanzeigen
immer noch nicht abgeschlossen,was ohnehin nicht nur die Beschlüsschen des
Landgericht Göttingen eben eindeutig rechtswidrig macht !!!
= Was auch zweifelsfrei belegt,dass die Staatsanwaltschaft Göttingen zum
wiederholten Male an Justiz-Verbrechen beteiligt ist !!!
= Deshalb nochmal mein freundlicher Rat:
= Gehen sie und andere zur Kriminalpolizei !!!
= Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ist schon im Zusammenhang mit dem
Jobcenter/Landkreis-Verbrechen von mir eingeschaltet worden,weil auch in diesem
Fall die Staatsi-Anwaltschaft Göttingen die logische Strafverfogung verweigert.
4.
Ich hoffe für sie,Herr Oberstein,dass auch ihnen jetzt gesunde Zweifel daran kommen!
= Alles andere würde nämlich auch ihre Tauglichkeit für ihre Beauftragten-Tätigkeit in
Frage stellen!
Immerhin haben sie ja ziemlich am Schluss auch was gesagt,was im Gegensatz zu dieser
seltsam,beinah pubertär grinselnden Amtsärztin Dr. Siemer auf eine gewisse
Aufgeschlossenheit hinweist - sinngemäß:
Eine Zwangseinweisung ist doch nicht nötig
An den Bundesgerichtshof in Karlsruhe
An die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe
An die Staatsanwaltschaft Karlsruhe
An die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
Betrifft: Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch gegen die Amtsärztin beim Landkreis
Northeim,Dr. Siemer! Und ihren quasi-Vorgesetzten Landrat Michael
Wickmann,der sie offenbar zu dieser Straftat beauftragt haben muss.
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen