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Mittwoch, 15. August 2012

Blogentfernung ist also tatsächlich Rechtsmissbrauch,also ein Justiz-Verbrechen

Im Prinzip dürfen Blogs im Internet nur bei Gesetzesverstößen entfernt werden.
Was aber auch bedeutet,dass sich Initiatoren von Internet-Blogs in gewisser Weise
strafbar gemacht haben müssen.Was also unweigerlich weitere rechtliche
Konsequenzen nach sich ziehen muss.Diese blieben aber gänzlich aus !!!
Weiteres wird nach abermaliger Kontakt-Aufnahme mit Google folgen!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

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