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Montag, 10. September 2012

FDP bestreitet verdeckte Parteispenden

Reaktion auf Recherchen des ARD-Magazins Monitor

FDP bestreitet verdeckte Parteispenden

Patrick Döring (Foto: dpa) Großansicht des Bildes Patrick Döring zufolge hat "kein verdeckter Vermögenstransfer" stattgefunden. Die FDP hat Vorwürfe zurückgewiesen, illegale Parteienspenden von dem Glücksspiel-Automatenhersteller Gauselmann erhalten zu haben. Das FDP-Vermögen werde "streng nach den Regeln des deutschen Parteiengesetzes" bewirtschaftet, sagte Generalsekretär Patrick Döring.
"Alle Veröffentlichungsvorschriften in unserem Rechenschaftsbericht sind eingehalten, es gibt nichts Verdecktes", unterstrich er. Damit reagierte Döring auf Recherchen des ARD-Magazins Monitor, nach denen die FDP über parteieigene Unternehmen verdeckte Spenden von Gauselmann bekommen hat.

Fachleute sehen Verdachtsmomente gegeben

Laut "Monitor" investierte ein Berater Gauselmanns insgesamt 2,5 Millionen Euro in FDP-Tochterunternehmen, wobei zumindest ein Teil des Geldes letztlich an die Partei geflossen sei. Bei einem Teil der Geschäfte sähen Experten den Verdacht einer verdeckten Spende gegeben.
Der Berater habe im Jahr 2007 Anteile einer Druckerei der FDP übernommen und 1,1 Millionen Euro in das Unternehmen investiert, heißt es weiter. Das Magazin zitiert Wirtschaftsexperten, die den unternehmerischen Sinn der Investition anzweifeln: Die Rendite der Beteiligung liege - gemessen an den veröffentlichten Gewinnen der Gesellschaft - unter einem Prozent.

Kaufpreis doppelt so hoch wie eigentlicher Immobilienwert?

Fähnchen mit dem Logo der FDP Großansicht des Bildes Laut Monitor geht es um den Aufkauf von Immobilien einer Druckerei, die zuvor im Besitz der Bundespartei gewesen war. Die FDP-Druckerei habe nach dem Einstieg des Beraters ihre Firmengelände und -gebäude, die bis dahin im Besitz der Bundespartei gewesen seien, aufgekauft. Unterlagen aus dem Handelsregister und dem Grundbuch legten allerdings nahe, dass der Kaufpreis mit einer Million Euro anscheinend etwa doppelt so hoch war, als das Gelände und die Gebäude wert gewesen seien.
Dies könnte ein Hinweis auf eine verdeckte Parteispende sein, wird ein Fachmann zitiert. Döring bestritt, dass der Preis zu hoch angesetzt gewesen sei. Bei der Berechnung seien auch Faktoren wie etwa entgangene Mieteinnahmen berücksichtigt worden. Es habe "kein unbilliger oder verdeckter Vermögenstransfer" stattgefunden. Mit Blick auf die inzwischen deutlich gestiegenen Immobilienpreise fügte Döring hinzu: "Man könnte auch sagen: Wir haben zu früh verkauft."

Grüne fordert Bundestagspräsident Lammert zur Prüfung auf

Die Grünen forderten die Liberalen zur Aufklärung auf. "Da die FDP alle Reformen des Parteiengesetzes für mehr Transparenz verhindert, ist sie nun in der besonderen Pflicht zu zeigen, dass das nicht zur Verschleierung eigener Missetaten dient", erklärte ihr Parlamentarischen Geschäftsführer, Volker Beck. "Der Bundestagspräsident muss nun intensiv prüfen, ob ein Verstoß vorliegt."
Beck wandte sich schriftlich an den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert. In dem Schreiben, das tagesschau.de vorliegt heißt es: "Nach den bisher veröffentlichten Verdachtsmomenten auf verdeckte Parteispenden über FDP-Unternehmen möchte ich Sie um eine intensive Überprüfung dieses Vorgangs bitten." Bereits der böse Schein schade dem Ansehen der parlamentarischen Demokratie.

Strafen für illegale Spenden

Die Strafen für illegale oder zweifelhafte Finanzpraktiken sind im Parteiengesetz geregelt. Die Höhe der Bußgelder richtet sich dabei nach der Schwere der Verstöße in den Rechenschaftsberichten der Parteien. Bei einfacher Nachlässigkeit werden nur die entsprechenden Beträge aus der staatlichen Parteienfinanzierung zurückgefordert. Stellt die Bundestagsverwaltung gravierende Unrichtigkeiten in einem Rechenschaftsbericht fest, wird als Sanktion das Zweifache des nicht veröffentlichten Betrags fällig. Diese zweifache Strafe droht auch, wenn eine Partei gegen die Publizitätspflicht verstößt und Einzahlungen, die 10.000 Euro pro Kalenderjahr übersteigen, nicht mit Angabe von Namen und Anschrift des Spenders veröffentlicht.

Das Dreifache des rechtswidrig erhaltenen Betrags muss dann gezahlt werden, wenn eine Partei "unzulässige Spenden" angenommen hat. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Gelder, deren Spender nicht feststellbar sind oder die "in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils" gezahlt wurden. Die Strafgelder werden vom Bundestag an soziale, kirchliche oder wissenschaftliche Einrichtungen weiter geleitet.
 
Stand: 10.09.2012 19:32 Uhr

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