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Mittwoch, 1. Mai 2013

Offenbar hat das Bundesverfassungsgericht eine Video-Übertragung im NSU-Prozess nicht grundsätzlich abgelehnt

Was doch bedeuten würde,dass die Politik für eine geeignete Video-Übertragung sorgen
kann.Warum hat die Politik es außerdem nicht in Erwägung gezogen,auf einen
möglicherweise in einem anderen Gericht geeigneten Gerichtssaal auszuweichen ???

von tagesschau.de

Karlsruhe weist Platz-Beschwerde ab


Vor NSU-Prozess

Karlsruhe weist Platz-Beschwerde ab

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde eines freien Journalisten gegen seine Nichtberücksichtigung bei der Vergabe von Presseplätzen im NSU-Prozess zurück-
gewiesen.Der Journalist hatte in Karlsruhe geltend gemacht, dass bei der Verlosung keine
Kontingente für freie oder Online-Journalisten vorgesehen waren, und hilfsweise eine
Videoübertragung des Prozesses gefordert.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte den Antrag auf Erlass einer
Einstweiligen Verfügung jedoch ab. Eine Verletzung des Rechts auf Gleichbehandlung im
publizistischen Wettbewerb sei offensichtlich nicht gegeben. Bei der Verteilung knapper
Sitzplätze habe der Vorsitzende Richter "einen erheblichen Ermessensspielraum".
Ein Anspruch auf Bild- und Tonübertragung der Verhandlung in einen anderen Gerichtssaal
lasse sich nicht herleiten.

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