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Donnerstag, 25. April 2013

Staatsanwälte und Polizeibeamte müssen sich vor Gericht verantworten


-------- Original-Nachricht --------
Betreff: NZS 18 Js 54299/12: Staatsanwaltschaft/Polizei verweigern bis heute Aufklärung!
Datum: Thu, 25 Apr 2013 14:40:39 +0200
Von: Thomas Karnasch
An: STGOE-Poststelle@justiz.niedersachsen.de, poststelle@mj.niedersachsen.de, pressestelle@mi.niedersachsen.de, internet-redaktion@stk.niedersachsen.de


Thomas Karnasch,unabhängiger international anerkannter Philosoph

An die Staatskanzlei der Landesregierung in Hannover
An das Justizministerium in Hannover
An das Innenministerium in Hannover

Die neugewählte Landesregierung wurde schon eingeschaltet - wegen 
der zunehmenden Verfehlungen durch besonders Staatsanwaltschaft und Polizei!

                                Liebe Damen und Herren,
wie Sie den folgenden Sätzen entnehmen können,verweigern Polizei 
Northeim/Moringen und Staatsanwaltschaft Göttingen in dem schon in 
einem weiteren Schriftsatz bei der Landesregierung angezeigten 
vorsätzlichem Fall von Kidnapping meiner Person,also dem oben 
angeführten Thomas Karnasch,das Nachkommen derer pflichtgemäßen 
Erklärung über den oder die Personen,die mich offenbar - wie unten  
sowie Anlage-Dokumentenzu entnehmen - vorsätzlich falsch beschuldigten!

Ich darf die Staatskanzlei sowie Justiz und Innenministerium auch 
hierbei auffordern,dafür Sorge zu tragen,dass mir endlich schriftlich 
erklärt wird,wer mich vorsätzlich falsch beschuldigt hat!
Natürlich müssen darüber hinaus ernste disziplinarische Maßnahmen folgen!

= Mir bleibt nichts anderes übrig,als auch in diesem Fall die 
mitverantwortlichen Polizeibeamten und Staatsanwälte vor Gericht zu bringen!

Wer hat mich vorsätzlich falsch beschuldigt ???
Betrifft: NZS 18 Js 54299/12: Es fehlt immer noch die rechtlich 
pflichtgemäße Aufklärung durch Staatsanwaltschaft/Polizei!
= Gerichtsverfahren auch gegen Polizei und Staatsanwaltschaft ist 
quasi Formsache!

Auf erstem als -Anlege- angefügtem Schreiben der Staatsanwaltschaft 
Göttingen vom 23.01.2013 steht geschrieben - unterstrichen:"Anlass 
war die von ihnen mehrfach ausgesprochene Drohung" 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
T A T S A C H E
Ich habe einmal am 01.01.2012 in einer Email - wegen nachweislich 
langanhaltendem Psychoterror(wiederholte nächtliche Ruhestörung/
Zerstörung meines PKW) von offenbar verhaltensgestörten Jugendlichen/ 
jungen Erwachsenen und aufgrund nachweislichem diesbezüglichem 
Behörden-Versagen(nachweislich auch und  besonders durch Polizei und 
Staatsanwaltschaft)aus NOTWEHR einmal gedroht!
= Immerhin litt ich zu dieser Zeit - und leide auch heute noch - 
jeweils nachweislich - schon länger unter einer damals sogar akuten Erschöpfung!

= Dieser erwähnte Terror führte zudem zu erheblichen Schlafstörungen!

= Ich fordere Staatsanwaltschaft und Polizei unmissverständlich auf,mir 
- endlich pflichtgemäß- Namen der Person zu nennen,die mich offenbar ein 
weiteres Mal beschuldigt hat!

Auf erstem als -Anlege- angefügtem Schreiben der Staatsanwaltschaft 
Göttingen vom 23.01.2013,steht geschrieben - unterstrichen:"Anlass war 
die von ihnen mehrfach ausgesprochene Drohung"
= Ferner weist die Tatsache,dass weder Polizei noch Staatsanwaltschaft
mindestens disziplinarisch zu verfolgen!)ihren Pflichten in punkto 
Nachkommen der auch für mich geltenden Bürgerlichen Grundrechte,in Form 
von Nennung der genauen Hintergründe der oben angeführten Zitierung aus 
Schreiben der Staatsanwaltschaft nachgekommen sind,auf mindestens 
persönlich motiviertes und damit strafbares Verschweigen hin! :

Weiter schreibt die Staatsanwaltschaft weiter unten auf selbigem Schreiben:
"Weil eine gerichtliche Entscheidung nicht mehr rechtzeitig 
herbeigeführt werden konnte"
= Beweist ein weiteres vorsätzliches Justiz/Behörden-Verbrechen!

Denn eine gerichtliche Entscheidung war zu diesem Zeitpunkt bereits 
ergangen und zwar eine Ablehnung einer Unterbringung meinerseits - 
was unten eingefügter Ablehnungs-Beschluss dazu vom Amtsgericht
Northeim vom 24.07.2012 eindeutig belegt !!!
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
= Ich erwarte unmissverständlich den oder die Namen der Person/en,
welche mich wann vorsätzlich beschuldigt hat !!!
Mit freundlichen Grüßen Thomas Karnasch,unabhängiger international 
anerkannter Philosoph

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