-------- Original-Nachricht --------
Betreff: | NZS 18 Js 54299/12: Staatsanwaltschaft/Polizei verweigern bis heute Aufklärung! |
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Datum: | Thu, 25 Apr 2013 14:40:39 +0200 |
Von: | Thomas Karnasch |
An: | STGOE-Poststelle@justiz.niedersachsen.de, poststelle@mj.niedersachsen.de, pressestelle@mi.niedersachsen.de, internet-redaktion@stk.niedersachsen.de |
Thomas Karnasch,unabhängiger international anerkannter Philosoph An die Staatskanzlei der Landesregierung in Hannover An das Justizministerium in Hannover An das Innenministerium in Hannover Die neugewählte Landesregierung wurde schon eingeschaltet - wegen
der zunehmenden Verfehlungen durch besonders Staatsanwaltschaft und Polizei! Liebe Damen und Herren, wie Sie den folgenden Sätzen entnehmen können,verweigern Polizei Northeim/Moringen und Staatsanwaltschaft Göttingen in dem schon in
einem weiteren Schriftsatz bei der Landesregierung angezeigten
vorsätzlichem Fall von Kidnapping meiner Person,also dem oben
angeführten Thomas Karnasch,das Nachkommen derer pflichtgemäßen
Erklärung über den oder die Personen,die mich offenbar - wie unten
sowie Anlage-Dokumentenzu entnehmen - vorsätzlich falsch beschuldigten! Ich darf die Staatskanzlei sowie Justiz und Innenministerium auch hierbei auffordern,dafür Sorge zu tragen,dass mir endlich schriftlich
erklärt wird,wer mich vorsätzlich falsch beschuldigt hat! Natürlich müssen darüber hinaus ernste disziplinarische Maßnahmen folgen! = Mir bleibt nichts anderes übrig,als auch in diesem Fall die mitverantwortlichen Polizeibeamten und Staatsanwälte vor Gericht zu bringen! Wer hat mich vorsätzlich falsch beschuldigt ??? Betrifft: NZS 18 Js 54299/12: Es fehlt immer noch die rechtlich pflichtgemäße Aufklärung durch Staatsanwaltschaft/Polizei! = Gerichtsverfahren auch gegen Polizei und Staatsanwaltschaft ist
quasi Formsache! Auf erstem als -Anlege- angefügtem Schreiben der Staatsanwaltschaft Göttingen vom 23.01.2013 steht geschrieben - unterstrichen:"Anlass
war die von ihnen mehrfach ausgesprochene Drohung"
T A T S A C H E Ich habe einmal am 01.01.2012 in einer Email - wegen nachweislich langanhaltendem Psychoterror(wiederholte nächtliche Ruhestörung/
Zerstörung meines PKW) von offenbar verhaltensgestörten Jugendlichen/
jungen Erwachsenen und aufgrund nachweislichem diesbezüglichem Behörden-Versagen(nachweislich auch und besonders durch Polizei und Staatsanwaltschaft)aus NOTWEHR einmal gedroht! = Immerhin litt ich zu dieser Zeit - und leide auch heute noch -
jeweils nachweislich - schon länger unter einer damals sogar akuten Erschöpfung! = Dieser erwähnte Terror führte zudem zu erheblichen Schlafstörungen! = Ich fordere Staatsanwaltschaft und Polizei unmissverständlich auf,mir - endlich pflichtgemäß- Namen der Person zu nennen,die mich offenbar ein weiteres Mal beschuldigt hat! Auf erstem als -Anlege- angefügtem Schreiben der Staatsanwaltschaft Göttingen vom 23.01.2013,steht geschrieben - unterstrichen:"Anlass war
die von ihnen mehrfach ausgesprochene Drohung" = Ferner weist die Tatsache,dass weder Polizei noch Staatsanwaltschaft
mindestens disziplinarisch zu verfolgen!)ihren Pflichten in punkto
Nachkommen der auch für mich geltenden Bürgerlichen Grundrechte,in Form
von Nennung der genauen Hintergründe der oben angeführten Zitierung aus Schreiben der Staatsanwaltschaft nachgekommen sind,auf mindestens
persönlich motiviertes und damit strafbares Verschweigen hin! : Weiter schreibt die Staatsanwaltschaft weiter unten auf selbigem Schreiben: "Weil eine gerichtliche Entscheidung nicht mehr rechtzeitig
herbeigeführt werden konnte" = Beweist ein weiteres vorsätzliches Justiz/Behörden-Verbrechen! Denn eine gerichtliche Entscheidung war zu diesem Zeitpunkt bereits ergangen und zwar eine Ablehnung einer Unterbringung meinerseits -
was unten eingefügter Ablehnungs-Beschluss dazu vom Amtsgericht Northeim vom 24.07.2012 eindeutig belegt !!!
= Ich erwarte unmissverständlich den oder die Namen der Person/en,
welche mich wann vorsätzlich beschuldigt hat !!! Mit freundlichen Grüßen Thomas Karnasch,unabhängiger international anerkannter Philosoph
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