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Donnerstag, 27. Juni 2013

Weiteres beinah faschistoides Verbrechen durch eine Staatsanwaltschaft

Thomas Karnasch,unabhängiger international anerkannter Philosoph

Staatsanwaltschaft Hannover               An die Landesregierung in Hannover
Volgersweg 67                                    An das Justizministerium in Hannover
30175 Hannover                                 An das Innenministerium in Hannover
NZS 2272 Js 46338/13                      An den Bund für Richter & Stsaatsanwälte

Auch die Staatsanwaltschaft Hannover unterstellt sich mit der absolut unzureichenden
Angabe von "Geschäfts-Nr.:" - anstatt des logischen Aktenzeichens - nichts Gutes !!!
= Weiter durch das offenbar vorsätzliche Weglassen des tatsächlichen Datums über
das Erstatten der Strafanzeige in einem ersten Teil vom 18.04.2013 - wie nachfolgender
Gesendet-Email-Report eindeutig belegt!
-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Strafanzeige gegen die Deutsche Rentenversicherung Hannover/Braunschweig in Braunschweig
Datum: Thu, 18 Apr 2013 10:31:25 +0200
Von: Thomas Karnasch
An: stbs-poststelle@justiz.niedersachsen.de, info@drv-bsh.de
Betrifft: Beschwerde gegen die nachweislich wieder einmal unglaublich
            verantwortungsschwache,also auch unfähige und darüber hinaus beinah
            faschistoid vertuschende Staatsanwaltschaft Hannover!




Auch die Damen und Herren an der Staatsanwaltschaft Hannover sind verpflichtet,
bei von Ihnen nicht zu klärenden Fall-Zusammenhängen - auch in diesem Fall ist das
doch eindeutig der Fall - einerseits die zuständigen Organisationen für u.a. Staats-
anwältinnen und Staatsanwälte aufzusuchen! Und andererseits umgehend die
zuständige Regierung - das zuständige Justizministerium und das zuständige
Innenministerium über eine quasi-Selbstanzeige um Unterstützung aufzusuchen !!!

Da schreibt die Staatsanwaltschaft Hannover allenernstes auf dem neuerlichen
Ermittlungs-Verweigerungsschreiben vom 12.06.2013 - unterzeichnet von einer
Staatsanwältin Söfker :"Tatvorwurf : unterlassene Hilfeleistung" - Absatz II :
"Insbesondere lassen sich dem Schreiben der Deutschen Rentenversicherung
vom 26.04.2013,welches vom Beschuldigten gezeichnet wurde,keine strafrechtlich
relevanten Handlungen entnehmen."
= Menschen mit einem gesunden Menschenverstand muss sowas zwangsäufig
beinah im Halse stecken beiben! Denn,wie es der Tatvorwurf der "unterlassenen
Hilfeleistung" schon sagt,bei solchen Sachverhalten besteht die strafrechtliche
Relevanz in doch eindeutig unterlassenem pflichtgemäßem Handeln !!!

1.
Die erste von der Staatsanwaltschaft zu ziehende Schlussfolgerung besteht doch
eindeutig darin,dass die Staatsanwaltschaft die detaillierten Angaben über die
angegebenen Hintergründe über das Fernbleiben bei anberaumten Begutachtungs-
terminen - zudem unter Anfügung von potentiellen Zeugen - angeführt in diesem Fall
von mir -  keinesfalls in Abrede stellen kann und darf !!!
1.2.
Die Staatsanwaltschaft MUSS also nicht nur - wie in diesem Fall von mir - die
angeführten Ausführungen von BürgerInnen über die Hintergründe über ihr
Fernbleiben bei anstehenden Begutachtungsterminen ernst nehmen !!!
= Doch auch die Staatsi-Anwaltschaft Hannover spielt deutschen Behörden
durch ihr mitunter unmenschliches Versagen mehr oder weniger in die Hände !!!
2.
Darüber hinaus ist eine Staatsanwaltschaft - gemäß der Bürgerlichen Grundrechte -
dazu verpflichtet,das Verhalten bzw. das Vorgehen einer öffentlichen Behörde - in
diesem Fall der Deutschen Rentenversicherung - im Zusammenhang mit den von
Bürgern geschilderten Verhinderungsgründen über deren Fernbleiben von
anberaumtenn Begutachtungsterminen zu prüfen !!!
= Entsprechen die Schilderungen über ernste gesundheitliche Probleme - wie in
diesem Fall  - der Wahrheit,dann können betreffenden BürgerInnen nicht nur ernste
Nachteile durch das Ausbleiben von Versorgungsgeldern erleiden - sondern darüber
hinaus - wie ebenfalls bei mir geschehen - erhebliche gesundheitliche Folgeschäden
eintreten,wenn Menschen sich zur reinen Lebenserhaltung im besorgniserregenden
Gesundheitszustand zur Arbeit schleppen müssen !!!

= Was dann noch eindeutiger den Straftatbestand der Unterlassenen Hilfeleistung erfüllt !!!
3.
Die Staatsanwaltschaft MUSS in solchen Zusammenhängen in Erwägung ziehen,
ein unabhängiges Gutachten über das tatsächliche gesundheitliche Befinden des
Bürgers - der Bürgerin - in Auftrag zu geben !!!
= Die Staatsanwaltschaft ist also in diesem Fall dazu verpflichtet,ein unabhängiges
Gutachten in Auftrag zu geben !!!
4.
Nicht nur aufgrund der Tatsache,dass die mitunter umnenschliche Deutsche
Rentenversicherung -auch nicht nach dem dem hier zur Disposition stehenden
Datum des 26.04.2013- immer noch keinen neuen Begutachtungstermin
anberaumt hat,sind noch tiefer gehende Strafermittlungen nicht nur unausweichlich !!!
= Was letztendlich noch vielmehr den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung
erfüllt !!! Demnach wäre die Staatsanwaltschaft sogar verpflichtet,eine Anklage vor
Gericht zu prüfen.
5.
Denn,ich hatte ja die Strafanzeige insgesamt auch gegen den verantwortlichen
Vorstand und ggf. weitere gegebene übergeordnete Führungskräfte erstattet.
Dann wird die Staatsanwaltschaft Hannover gegenüber auch der Landesregierung
in Hannover erklären müssen,warum nicht nur diese bisher in keinem Schreiben
Erwähnung erfuhren !!!
6.
Skandalöser Weise hat auch die Staatsanwaltschaft Hannover in diesem Fall kein
ordnungsgemäßes Ermittlungsschreiben abgeliefert!
= Denn,ich hatte die Staatsanwaltschaft darum aufgefördert,den zwischen der
Deutschen Rentenversicherung und mir stattgefundenen Schriftwechsel von der
in diesem Fall zuständigen Deutschen Rentenversicherung in Hannover einzufordern,
welches doch selbstverständlich unter weiterer Angabe von Seitenumfang und
einzelner Datumsangaben verwendeter Schriftwechsel ordnungsgemäß
anzugeben ist.
Erstmal soweit!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

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