Labels

Donnerstag, 25. Juli 2013

Gustl Mollath: Die bayerische Justiz(einzelne Justizbehörden) hat ein Interesse daran,die Wiederaufnahme des Falles zu verwehren ??

Nachtrag:
 
Das Landgericht Bayreuth hat erst kürzlich beschlossen, dass Mollath mindestens
noch ein weiteres Jahr in der Psychiatrie bleiben muss. Es seien weitere "erhebliche 
rechtswidrige Taten zu erwarten".
= Solche Formulierungen sind doch eindeutig unangemessen - doch nur anerkannte
Hellseher mit einer geringen dahingehenden Fehlerquote könnten solche Sätze
gebrauchen - und keinesfalls ein ordentliches Gericht,welches aufgrund dieser oder
jener Gutachten von einer eventuellen dahingehenden Befürchtung sprechen kann!
Die Formulierung,es seien "erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten" - spiegelt 
eher einen möglicherweise dahingehenden Wunsch wieder.

24.07.13 Fall Mollath

Landgericht lehnt Wiederaufnahmeanträge ab

Und die wahlkämpfende CSU/FDP Landesregierung dürfte auch eher - wenn
überhaupt - nur ein dünnes Interesse an einer "Wiederaufnahme" haben.

 Anwälte raten Mandanten zu lügen
 Ungefähr 918.000 Ergebnisse (0,47 Sekunden)

Aufgrund der vielen dahingehenden Medienberichte muss es doch mittlerweile als
Tatsache verstanden und behandelt werden,dass die damalige Ehefrau Gustl Mollaths
sogar noch schwerwiegender als nur als eine gewöhnliche Kriminelle anzusehen ist!
= Mit anderen Worten: Es liegt im Grunde in der Natur von Uns Menschen,dass wir
ggf. ein ernstes Interesse daran haben,dass manche Blödheit aus vergangenen Tagen
nicht mehr zur Sprache kommt!
= Erst recht,wenn es sich um Straftaten - wie im Falle der damaligen Ehefrau Gustl
Mollaths sogar um doch erhebliche Straftaten - handelt!

Fakt ist doch:
Würden -noch- Ehefrauen und Ehemänner immer die Wahrheit sagen,dann würde es
doch weit weniger Scheidungs-Anwälte und Scheidungsgerichte geben.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Simon Kantz - Köln

strafverteidiger-koeln.de/anwaelte/moral.html
Zwar ist es durchaus legitim, den Mandanten lügen zu lassen (ob er dazu ein ... 
Deshalb  rate ich selbst jedem Mandanten, entweder zu schweigen oder die ...
= Offenbar hat es das Landgericht Regensburg versäumt,die durch die kriminellen
Machenschaften merklich erschütterte Glaubwürdigkeit der damaligen Ehefrau
Gustl Mollaths,von neuem zu überprüfen!

"Der 56-jährige Mollath sitzt seit 2006 auf gerichtliche Anordnung in der Psychiatrie,
weil er seine Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen haben soll. Da er wirre 
Sachen gesagt und unter anderem Briefe an den UN-Generalsekretär Kofi Annan 
geschrieben hatte, war er als psychisch krank eingestuft worden.
Der Nürnberger sieht sich dagegen als Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und
der Justiz, weil er auf Schwarzgeldgeschäfte hingewiesen habe. Sowohl sein
Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft hatten Wiederaufnahmeanträge gestellt".

= Schwachsinn: Allen Menschen dürfen grundsätzlich Briefe geschrieben werden,
sofern sie postalisch erreichbar sind!
 "Da er wirre Sachen gesagt und unter anderem Briefe an den UN-Generalsekretär 
Kofi Annan geschrieben hatte, war er als psychisch krank eingestuft worden."
= Dann müssten auch tausende Facebook-Nutzer hinter der Psycho-Klappe gehalten werden!

"Es kam zu Verfahrensfehlern"

Unter anderem argumentierte das Gericht, dass es sich bei dem umstrittenen Attest
von Mollaths Ex-Frau um eine "echte Urkunde" handele, die von einem approbierten
Arzt ausgestellt worden und damit gültig sei.

Umstrittener Attest sei eine "echte Urkunde"
Klingt beinah zu schön um -immer- wahr zu sein.
= Die in der Regel mit solchen Sachlagen vertrauten Landgerichte müssen nach
meiner Einschätzung wissen,dass auch Ärzte - ähnlich wie übrigens auch Anwälte
(siehe oben) - es aus ihrer Sicht,also auch aus wirtschaftlichen bzw. Bekanntheits-
gründen - manchesmal nicht verhindern können,dem Ersuchen bzw. Drängen von Patienten nachzugeben!

= Bei Jobcentern und Rentenversicherungen u.a. ist es beinah Brauch und Sitte,
solche"echten Urkunden" infrage zu stellen und eigene Gutachter heranzuziehen.
= Was Landgericht eigentlich bekannt sein sollte.
Und die Tatsache,dass sich einige der detaillierten Darlegungen Gustl Mollaths über
das gewisse erheblich kriminelle Handeln dessen ehemaliger Ehefrau als wahr heraus-
gestellt haben,muss ein ordentliches Gericht doch zu einer übergeordneten Sorgfalt veranlassen!

Und siehe da:

Gustl Mollath muss einen überraschenden Rückschlag verkraften: Das Landgericht
Regensburg hat die Wiederaufnahmeanträge in seinem Fall als unzulässig verworfen.
Weder im Antrag der Staatsanwaltschaft noch in dem von Mollaths Anwalt kann das 
Gericht "einen zulässigen Wiederaufnahmegrund erkennen und sieht daher keine 
Möglichkeit für eine Wiederaufnahme des Verfahrens", wie es auf seiner Internetseite
mitteilt.In der Mitteilung betont das Gericht, dass die Wiederaufnahme eines rechts-
kräftigen Urteils nur "in engen Grenzen" möglich sei. Nur im Gesetz genannte Gründe
könnten einen solchen Antrag rechtfertigen. Jedoch: "Nicht ausreichend ist, wenn im
Rahmen eines Urteilsverfahrens Fehler gemacht werden oder ein Urteil Sorgfaltsmängel
erkennen lässt."
= Das richtet sich doch eindeutig an der Sachlage - die sich möglicherweise im Verlauf 
von vergangenen Jahren verändern kann - was in diesem Fall offensichtlich geschehen 
ist.
= Entschuldigung,aber solche Sätze lassen doch auch Raum für eventuelles nicht 
erkennen wollen
= Auch hier müssen einem ordentlichen Gericht doch Zweifel aufkommen,denen
doch unbedingt nachzugehen ist!
= Eine -angeblich- erhebliche Körperverletzung von August 2001 wird im
November 2002 von Ehefrau angezeigt.

"Juristische Finessen"

Die Chronologie der Causa Mollath
November 2002:
Mollath wird von seiner Frau wegen Körperverletzung angezeigt. Er soll sie im
August 2001 ohne Grund mindestens 20-mal mit den Fäusten geschlagen haben.
Außerdem habe er sie gebissen,getreten und sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt.
Mollath bestreitet die Vorwürfe.

= Wie ist das eigentlich im Falle Mollath von statten gegangen:
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen