Thomas Karnasch ( kann laut der Georg-August-Universität:"außergewöhnlich gut soziale
Zusammenhänge erkannen!"
30169 Hannover
Telefon: 0511 109-0
Fax: 0511 109-1030
webmaster@pd-h.polizei.niedersachsen.de
Betrifft: Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Hannover
= Natürlich schreibe ich auch jetzt wieder im Liegen am Notebook, um so erschöpfungsbedingte
körperliche Abwehrreaktionen wenigstens hinauszögern zu können!
Liebe Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen die offenbar in noch weiterem Ausmaß wahrnehmungs-
gestörte Staatsanwaltschaft Hannover. Tatsächlich belegt dass Ihnen hiermit übermittelte
Ablehnungsschreiben der Staatsi-Anwaltschaft Hannover vom 15.10.2013 aber vielmehr,
dass da niemand ein ernstes Interesse verfolgt, gegen die nicht minder wahrnehmungsgestörte
Deutsche Rentenversicherung auch nur ansatzweise deren beschämendes arbeitsverweigern
wenigstens zu prüfen.
Was schon allein die mit Verlaub schwachsinnige Datumsangabe auf dem Verweigerungs-
schreiben der Staatsanwaltschaft Hannover vom 15.10.2013 ziemlich eindeutig belegt:
"Tatzeit: 00.00.2013"
Und in Anbetracht der Tatsache, dass es so ein Datum praktisch gar nicht geben kann,
konnte die also einmal mehr in hohem Maße betrügerisch auftretende Staatsi-Anwaltschaft
Hannover zu erwähnter Datumsangabe folglich keinerlei strafrechtlich relevante Anhaltspunkte...
Die Deutsche Rentenversicherung Hannover/ Braunschweig hat sich also zweifelsfrei wegen
Zusammenhänge erkannen!"
Polizeidirektion Hannover
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Betrifft: Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Hannover
= Natürlich schreibe ich auch jetzt wieder im Liegen am Notebook, um so erschöpfungsbedingte
körperliche Abwehrreaktionen wenigstens hinauszögern zu können!
Liebe Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen die offenbar in noch weiterem Ausmaß wahrnehmungs-
gestörte Staatsanwaltschaft Hannover. Tatsächlich belegt dass Ihnen hiermit übermittelte
Ablehnungsschreiben der Staatsi-Anwaltschaft Hannover vom 15.10.2013 aber vielmehr,
dass da niemand ein ernstes Interesse verfolgt, gegen die nicht minder wahrnehmungsgestörte
Deutsche Rentenversicherung auch nur ansatzweise deren beschämendes arbeitsverweigern
wenigstens zu prüfen.
Was schon allein die mit Verlaub schwachsinnige Datumsangabe auf dem Verweigerungs-
schreiben der Staatsanwaltschaft Hannover vom 15.10.2013 ziemlich eindeutig belegt:
"Tatzeit: 00.00.2013"
Und in Anbetracht der Tatsache, dass es so ein Datum praktisch gar nicht geben kann,
konnte die also einmal mehr in hohem Maße betrügerisch auftretende Staatsi-Anwaltschaft
Hannover zu erwähnter Datumsangabe folglich keinerlei strafrechtlich relevante Anhaltspunkte...
Die Deutsche Rentenversicherung Hannover/ Braunschweig hat sich also zweifelsfrei wegen
unterlassener Hilfeleistung und zudem fahrlässiger Körperverletzung zu verantworten !!!
Den Antrag auf Erwerbsgemindertenrente habe ich bereits im Mai 2011 gestellt. Damals litt
ich sogar unter akuter Schlaganfall/ Herzinfarktgefahr!
Meinem Chef z. B. sendete ich eine Email, dass sowas wie ein Dämon in mir wütet.
Mein Chef stand nicht mal eine Stunde später hier vor derTür.
Natürlich ist das kein Dämon, sondern eine Folge meines nunmehr schon über 40 Jahre
ansauernden Leidens:
Im ersten Lebensjahr staute sich das Gehirnwasser im Schädel.... presste schließlich diesen
auf XXL-Format auseinander. 1969 wurde das schließlich durch eine eigentlich schon zu
späte lebensrettende OP gestoppt. Ein erheblicher Erinnerungsverlust u.a. waren die Folge.
= Unzählige Male bin ich infolge des Riesen-Schädels unvermitteltauf den selbigen gestürzt!
Selbst meine Eltern habe ich damals mit drei Jahren nicht wieder erkannt!
= Ein gewaltiger Schock mit weitreichendem Trauma waren die weitere logische Folge.
Auch neu laufen und sprechen musste ich lernen!
Herzrasen, Zittern und gegenhaltendes Pressatmen waren über vier Jahrzehnte die Folge
dessen.Beinh jeder Idiot kann sich ausmalen, dass ein normales Leben so praktisch
unmöglich ist.
Und zu allem hat man/frau es wiederholt mit gestörten Behördenleuten zu tun, die weder
Hilfestellungen von Seiten der verantwortlichen Behördenleitungen noch von Seiten der
vor Karriere-Geilheit nur so strotzenden Politik erhalten.
Seit dem 21.09.2010 bin ich endlich anerkannt arbeitsunfähig.
Aber bedingt durch die narzistischen ( um nicht zu sagen nazistischen )Verbrechen durch
zuerst die BKK Gesundheit/ das Jobcenter Northeim und ebenso wiederholt durch die
Deutsche Rentenversicherung in Braunschweig/ Hannover, musste ich mich in absolut
arbeitsunfähigem Zustand in 2011, in 2012 und in 2013 bis zum 21.09. im wahrsten Sinne
zur Arbeit quälen. Die genannten Behörden haben nachweislich ausführliche Kenntnis
meinem besorgniserregenden Gesundheitszustand!
= Jeder Idiot ist beinah in der Lage zu erkennen, dass da eindeutig wiederholt unterlassene
Hilfeleistung und fahrlässige Körperverletzung im Raum steht!
Ich verstehe notgedrungen eine Menge von Psychologie und positivem Denken, ansonsten
wäre ich schon längst von der nächsten Brücke gesprungen oder hätte mich direkt vor
einen Zug geschmissen.
Sowohl die Staatsi-Anwaltschaft Göttingen ( in Kooperation mit dem AG NOM, dem
LG GÖ, dem AG GÖ), als auch die mitunter gestapo-ähnliche Polizei Northeim/Moringen
haben mit weiterer Unterstützung des mitunter auch verbrecherisch auftretenden Landkreis
Northeim eindeutig nachweislich mehrere Verbrechen - Menschenrechtsverletzungen -
gegen mich verübt, um das Öffentlichmachen diverser Verbrechen im wahrsten Sinne zu
unterdrücken!
= Dabei lehrt uns die Geschichte:
Am Ende einer solchen Kette könnte schlimmstenfalls neuerlicher nationaler Terrorismus
oder sogar ein Krieg stehen.
= Ich erwarte, dass in diesem Fall die Deutsche Rentenversicherung nach Recht und Gesetz
vor Gericht gestellt wird !!!
Wer was vom Grundgesetz versteht, weiß, dass besonders Darlegungen über den eigenen
Gesundheitszustand schon garnicht von öffentlichen Behörden in Abrede gestellt werden
dürfen! Doch wie die angefügten Schreiben der Deutschen Rentenversicherung eindeutig
belegen, hat die Deutsche Rentenversicherung mehrere Male, die von mir zudem mit
ärztlichen Dokumenten belegten Darlegungen immer wieder schamlos in Abrede gestellt -
sinngemäß: wenn sie nicht mit machen, dann sind sie selber schuld.
= Wir sollten uns ggf. in naher Zukunft zusammentun, um die angemessene Abwicklung
der ebenso immer offensichtlicher unwilligen und unfähligen rot/grünen weilschen Landes-
regierungeinzuleiten!
= Und wenn die noch mehr versagenden Berliner Bundesparteien es tatsächlich zulassen,
dass die in hohem Maße versagende und eid-brechende Madame Merkel wieder eine
Bundesregierung anführt, dann ist das mit einem Staatsstreich in einer Demokratie gleichzusetzen!
Erstmal soweit!
Mit erwartungsvollen Grüßen Thomas Karnasch
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Das Grundrecht schützt sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit eines Menschen, nicht jedoch das soziale Wohlbefinden. Folter, Körperstrafen, Menschenversuche, Zwangskastration, Zwangssterilisation und ähnliche schmerzverursachende Maßnahmen werden durch diese rechtsstaatlichen Garantien verboten. Art. 104 Abs. 1 GG etwa stellt klar, dass Gefangene „weder seelisch noch körperlich misshandelt“ werden dürfen. Kraft Gesetzes kann die körperliche Unversehrtheit jedoch eingeschränkt werden, wodurch es beispielsweise ermöglicht wird, potentiellen Straftätern zur Tatsachenfeststellung Blutproben zu entnehmen (§ 81a StPO) oder im Seuchenfall einen angeordneten Impfzwang (§ 20 Abs. 6 IfSG) durchzusetzen.
Seinen strafrechtlichen Ausdruck findet das Recht auf körperliche Unversehrtheit in den § 223 bis § 231 StGB. Die dort im 17. Abschnitt enthaltenen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit umfassen die Körperverletzung mit ihren verschiedenen Qualifikationsdelikten, die Misshandlung von Schutzbefohlenen und die Beteiligung an einer Schlägerei.
Des Weiteren handelt es sich hierbei um ein disponibles Rechtsgut, das heißt der Inhaber kann normalerweise nach freiem Willen darüber verfügen. Allerdings wird diese freie Verfügbarkeit im deutschen Recht durch § 228 StGB eingeschränkt, wonach eine Körperverletzung auch bei Einwilligung der verletzten Person rechtswidrig ist, wenn sie gegen die guten Sitten verstößt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte sich wiederholt mit Eingriffen in das Grundrecht zu beschäftigen, so z. B. hinsichtlich
Wie faschistoid ist dieses neuerliche Justiz-Verbrechen eigentlich schon ???
Echte Staatsanwälte sollten sehr genau wissen:
Organisierte Verbrechen von staatlicher Seite haben nicht selten gravierende Auswirkungen
durch Mobbing, Diskriminierung, Gewalt und sonstiger Kriminalität!
Dabei habe ich schon vor Monaten eine umfassende Strafanzeige gegen die langjährige
schwarz/gelbe Vorgänger-Landesregierung beim LKA aber auch bei Ihnen erstattet.
= Wegen eklatanter ziemlich erwiesener Unfähigkeit!
Aber auch wegen dem Vorwurf selbst Anordnungen zu Straftaten gegeben zu haben!
Sagen Sie nicht, die dann einmal mehr unkluge Polizei versucht auch diesmal sich ungeniert
(schamlos) aus der Verantwortung zu stehlen ???
T A T S A C H E
Die unzähligen Justiz- und Polizei-Verbrechen - natürlich auch in erheblichem Maße von der
beschämend skandalösen Bundesregierung mit zu verantworten (Marionetten Justiz- &
Innenminister) - haben mit Sicherheit erheblich zu der Zunahme u.a. von Antisemitismus in der
Bundesrepublick Deutschland geführt!
Siehe Fernsehdokumentation von Montag vergangener Woche!
= Madame Merkel hat es bis heute nicht auf die Reihe gekriegt - gemäß ihrer unmissver-
ständlichen, auch noch durch wiederholt abgelegten Amtseid angenommenen Verpflichtung -
ihren vor Inkompetenz nur so strotzenden Ministern der Justiz und des Inneren eine gewisse
Handlungsfrist aufzuerlegen.
= Aber auch Medien tragen erheblich dazu bei:
Intellektuelle können niemals gleichzeitig Antisemiten sein!
Auf deutsch:
Antisemiten können grundsätzlich nicht gleichzeitig Intellektuelle sein !!!
Recht auf körperliche Unversehrtheit
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist als Menschenrecht in verschiedenen Verfassungen und internationalen Vertragswerken garantiert.Deutschland
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gehört zu den Grundrechten eines Menschen im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Es wird zusammen mit dem Recht auf Leben und dem Recht auf Freiheit der Person in Art. 2 Abs. 2 GG garantiert:Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Das Grundrecht schützt sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit eines Menschen, nicht jedoch das soziale Wohlbefinden. Folter, Körperstrafen, Menschenversuche, Zwangskastration, Zwangssterilisation und ähnliche schmerzverursachende Maßnahmen werden durch diese rechtsstaatlichen Garantien verboten. Art. 104 Abs. 1 GG etwa stellt klar, dass Gefangene „weder seelisch noch körperlich misshandelt“ werden dürfen. Kraft Gesetzes kann die körperliche Unversehrtheit jedoch eingeschränkt werden, wodurch es beispielsweise ermöglicht wird, potentiellen Straftätern zur Tatsachenfeststellung Blutproben zu entnehmen (§ 81a StPO) oder im Seuchenfall einen angeordneten Impfzwang (§ 20 Abs. 6 IfSG) durchzusetzen.
Seinen strafrechtlichen Ausdruck findet das Recht auf körperliche Unversehrtheit in den § 223 bis § 231 StGB. Die dort im 17. Abschnitt enthaltenen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit umfassen die Körperverletzung mit ihren verschiedenen Qualifikationsdelikten, die Misshandlung von Schutzbefohlenen und die Beteiligung an einer Schlägerei.
Des Weiteren handelt es sich hierbei um ein disponibles Rechtsgut, das heißt der Inhaber kann normalerweise nach freiem Willen darüber verfügen. Allerdings wird diese freie Verfügbarkeit im deutschen Recht durch § 228 StGB eingeschränkt, wonach eine Körperverletzung auch bei Einwilligung der verletzten Person rechtswidrig ist, wenn sie gegen die guten Sitten verstößt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte sich wiederholt mit Eingriffen in das Grundrecht zu beschäftigen, so z. B. hinsichtlich
- der medizinische Zwangsbehandlung von im Maßregelvollzug Untergebrachten[1]
- von medizinischen Untersuchungsmethoden (Entnahme von Hirn- und Rückenmarksflüßigkeit oder Luftfüllung der Hirnkammer) im Strafverfahren[2]
- der postmortalen Organentnahme[3]
- des Schutzes vor Beeinträchtigungen durch Fluglärm[4]
- der Schutzes vor Beeinträchtigungen durch ein atomares Endlager[5]
- der Zumutbarkeit der Gurtanlegepflicht[6]
- der Kostenübernahme für lebensrettende Medikamente[7]
- des Schutzes vor Beeinträchtigungen durch elektromagnetische Felder einer Trafo–Station[4]
- des Schutzes vor Gesundheitsgefahren durch Ozon[8]
- des Einsatzes von Wasserwerfern[9]
- des Nichtraucherschutzes durch den Gesetzgeber[10]
Wie faschistoid ist dieses neuerliche Justiz-Verbrechen eigentlich schon ???
Echte Staatsanwälte sollten sehr genau wissen:
Organisierte Verbrechen von staatlicher Seite haben nicht selten gravierende Auswirkungen
durch Mobbing, Diskriminierung, Gewalt und sonstiger Kriminalität!
Dabei habe ich schon vor Monaten eine umfassende Strafanzeige gegen die langjährige
schwarz/gelbe Vorgänger-Landesregierung beim LKA aber auch bei Ihnen erstattet.
= Wegen eklatanter ziemlich erwiesener Unfähigkeit!
Aber auch wegen dem Vorwurf selbst Anordnungen zu Straftaten gegeben zu haben!
Sagen Sie nicht, die dann einmal mehr unkluge Polizei versucht auch diesmal sich ungeniert
(schamlos) aus der Verantwortung zu stehlen ???
T A T S A C H E
Die unzähligen Justiz- und Polizei-Verbrechen - natürlich auch in erheblichem Maße von der
beschämend skandalösen Bundesregierung mit zu verantworten (Marionetten Justiz- &
Innenminister) - haben mit Sicherheit erheblich zu der Zunahme u.a. von Antisemitismus in der
Bundesrepublick Deutschland geführt!
Siehe Fernsehdokumentation von Montag vergangener Woche!
= Madame Merkel hat es bis heute nicht auf die Reihe gekriegt - gemäß ihrer unmissver-
ständlichen, auch noch durch wiederholt abgelegten Amtseid angenommenen Verpflichtung -
ihren vor Inkompetenz nur so strotzenden Ministern der Justiz und des Inneren eine gewisse
Handlungsfrist aufzuerlegen.
= Aber auch Medien tragen erheblich dazu bei:
Intellektuelle können niemals gleichzeitig Antisemiten sein!
Auf deutsch:
Antisemiten können grundsätzlich nicht gleichzeitig Intellektuelle sein !!!
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