Thomas Karnasch, unabhängiger
international anerkannter Philosoph
An den niedersächsischen Ministerpräsidenten
An die Justizministrerin
An den Innenminister
Dienstaufsichtsbeschwerde!
Liebe Damen und Herren,
Rechtsbeugung (§ 339 StGB)
Verfolgung gegen Unschuldige (§ 344, § 345 StGB)
Falschbeurkundung im Amt (§ 348 StGB)
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf, mit dem die Verletzung einer Dienstpflicht eines Amtsträgers gerügt werden kann. Voraussetzung ist, dass sich ein Amtsträger persönlich nicht korrekt verhalten haben muss. Ist eine Entscheidung eines Amtsträgers zu rügen, so ist der Rechtsbehelf die Fachaufsichtsbeschwerde. Sie ist formlos an den Vorgesetzten des Amtsträgers oder gleich an die Dienstaufsichtsbehörde zu richten. Sie ist eine besondere Form der in Art. 17 GG vorgesehenen Petition. Die Beschwerde muss in angemessener Frist beschieden werden, allerdings hat der Beschwerdeführer keinen Anspruch auf eine nähere Begründung. Gegen Beamte kann aufgrund einer begründeten Beschwerde ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden, bei Angestellten kommen die arbeitsrechtlichen Konsequenzen zur Anwendung.
Die Verfolgung Unschuldiger ist in Deutschland gemäß § 344 des Strafgesetzbuches (StGB) ein Verbrechen, welches mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft wird.
Als Amtsdelikte werden in Deutschland heute diejenigen Straftaten bezeichnet, die durch einen Amtsträger der öffentlichen Verwaltung bei Vornahme oder Unterlassung von Amtsgeschäften (im Dienst) begangen wurden. Die Strafandrohungen im 30. Abschnitt des StGB sind verhältnismäßig hoch. Amtsträger sollen ihr Amt unter anderem unparteiisch, ehrlich, anständig und ohne persönliche Vorteile erfüllen. Darüber hinaus sind sie gemäß Art. 20 Abs. 3 GG und Artikel 34 GG an die verfassungsmäßige Ordnung sowie an Gesetz und Recht gebunden. Der Begriff des Amtsträgers wird in § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB definiert. Der Begriff Amtsträger umfasst auch Richter im Zusammenhang mit den Erfordernissen des Artikels 34 GG. Vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. März 2009 – 23 W 99/08
besonders eines wird geübten Bürgern im Umgang mit Koma-Patient bei Einsicht der folgenden Dokumente schnell klar:
Die verantwortliche Politik hatte besonders in Punkto Verantwortlichkeit um Koma-Patient Justiz offenbar zu keiner Zeit ein ernstes Interesse daran, sich weder ernsthafte Kompetenzen noch bemühtes Verantwortungsbewußtsein anzueignen:
Jeder halbwegs intelligente Juristen-Politiker muss das eigentlich geistig auf die Reihe kriegen, dass besonders bei der Fülle von absehbar unkorrektem Verhalten innerhalb von Staatsanwaltschaften, dortige leitende Oberstaatsanwälte absehbar zwangsläufig absolut überfordert sein müssen!
Mindestens 30 mal habe ich Kontakt mit Staatsanwaltschaften aufgenommen, und bei keinem einzigen Fall kann ich sagen, dass alles korrekt abgelaufen ist.
Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Drohnen-Affäre im Verteidigungsministerium, wurde doch relativ klar, dass Politiker beinah alle Verantwortung auf die Staatssekretäre abwälzen.
Eine Unverfrorenheit, diese Dienstaufsichtsbeschwerde als "ihre Eingabe" abwiegelnd verharmlosend um zu deklarieren !!! Vermutlich hat Dr. Hackner dieses Schreiben gar nicht an den leitenden göttinger Oberstaatsanwalt Apel weitergeleitet. Dann wird dieser nur zu gern Auskunft über Auftraggeber und weiter über früheren Umgang mit Dienstaufsichtsbeschwerden während der Wulff/McAllister-Zeit geben!
= Staatssekretär Dr. Hackner muss aus Erfahrung wissen, dass auf so eine Art und Weise einer Einladung zum Vertuschen eben nix bei rauskommen würde.
= Auch Dr. Hackner gehört suspendiert! Vorher muss dieser aber noch erklären, wer ihm den "Auftrag" dazu gegeben hat. Das kann ja eigentlich nur die Justizministerin gewesen sein.
Oder etwa Ministerpräsident Stephan Weil, der bekanntlich auch schon als Richter und Staatsanwalt tätig war. Was in die Zeit der Wulff-Landesregierung fallen dürfte. Der Führungsstil besonders in der Zeit muss indoktrinierend autoritär gewesen sein, ansonsten hätte Stephan Weil aufgrund dessen angeführten Erfahrungen eigentlich schon im Wahlkampf ankündigen müssen, dass er Entscheidendes für dessen ehemalige Richter und Staatsanwälte-Kollegen bewegen will!
Im Klartext:
1.Ich erwarte, dass Staatsanwalt Zapf vorübergehend vom Dienst suspendiert wird!
Zapf war es nämlich, der meinen Vorwurf des Hausfriedensbruchs in Form von an den geräuschempfindlichen Kunststoffaußenbehang werfen, treten und schlagen in Abrede gestellt hat und das offenbar ebenso vorsätzlich!
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist klar ersichtlich in erster Linie gegen Staatsanwalt Dr. Zapf gerichtet!- NZS 18 Js 33124/12 vom 20.06.2012 u.a.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde erfolgte klar ersichtlich auch in dem Zusammenhang, dass der Terror gestörter Jugendlicher nach wie vor anhält! = Was also deutlich macht, dass da endlich was passieren muss!
= Der offenbar ebenso gestörte 23jährige sollte endlich genauso eine Psycho-Terrapie machen, wie der 18jährige im Keunecke-Haus!
Durchaus ausführlich hatte ich der Staatsi-Anwaltschaft Göttingen geschildert, dass es hierbei um Vater-Sohn-Konflikte geht, beide wachsen und wuchsen lange Zeit ohne Vater auf!
Besagter POK Lange hat sich aber auch mehrere Amtsdelikte zu schulden kommen lassen: als
"amtsbekannt", hat dieser mich nachweislich in einem Schreiben bezeichnet!
= Was dieser damit meint, kann er mir ruhig ins Gesicht sagen, dann kommt er eher nicht auf die Idee so
dreist zu lügen!
Außerdem behauptet die Staatsi-Anwaltschaft, ich hätte zweimal damit gedroht, Terror-Jugendlichen mit der
Luftpistole einen zweiten Arschausgang zu verpassen, was aber ebenso eine dreckige Lüge ist!
Merke:
Wer so schamlos Unwahrheiten behauptet, kann absehbar auf kurz oder lang zunehmend nicht mehr
Unwahrheit von Wahrheit unterscheiden!
Du wirst von gestörten Jugendlichen terrorisiert:
Wendest dich nachweislich zuerst an die Polizei Moringen!
Dann an die Stadt Moringen!
Dann an den Landkreis Northeim!
UND, dann schreibst du in einer Mail, sollte das nicht aufhören, dann verpasst du den Terror-Jugendlichen
mit einer Luftpistlole einen zweiten Arschausgang.
= Das ist klar ersichtlich Notwehr aufgrund der mindestens 200 mal besonders Nachts erfolgenden
Belästigungen und Hausfriedensstörungen!
Zuletzt gestern Abend!
UND, ich muss zwangsläufig davon ausgehen, dass die dreckige Lüge mit der vorsätzlichen Beschuldigung
genau von den gestörten Kerlen hier nebenan kommt. So um den 15.07.2012 wurde ich genau von den beiden bedroht und um mir zuvor zu kommen, sind diese wohl auch noch zur ultraleichtbauweise POK Lange genangen.
= POK Lange hat nachweislich das Kidnapping von mir um den 24.07.2012 mit eingefädelt, wohl auch deshalb um sich u.a. bei der Staatsanwaltschaft anbiedern zu können.
= Lange hat allenernstes eine Hausdurchsuchung dort beantragt!
Ich erwarte, dass auch POK Lange suspendiert wird!
= Der hätte nur meinen Bruder in der Schweiz anrufen müssen!
Aber auch das hat offenbar nicht in die vorsätzliche Planung dieses gewissen Extremisten-Netzwerks aus
Politikern, Richtern, Staatsanwälten, Polizisten, Anwälten, Amtsärzten und sonstigen Behörden-Vertretern
gepasst.
= So lange keine angemessene Wiedergutmachung geschehen ist, werde ich weiterhin gegen diese
veröffentlichen! Und sei es zur nächsten Landtagswahl!
= Ein Monatsgehalt von jedem verbrecherischen Politiker, Richter, Staatsanwalt, Polizeibeamten, Amtsarzt
und sonstigen Behörden-Vertretern + eine Entschuldigung!
2.Ich erwarte ebenso, dass der leitende Oberstaatsanwalt Apel vom Dienst suspendiert wird!
3. Erwarte ich ebenso die Suspendierung von Staatsanwalt Stark, der die Dienstaufsichtsbeschwerde zwecks vorsätzlicher Vertuschung in offenkundiger Absprache an sich genommen hat!
= Weder Staatsanwalt Zapf hat seinerzeit sein Schreiben unterschrieben (ohne jede handschriftliche Unterschrift) noch gegenwärtig Staatsanwalt Stark(Justizsekretärin)!
-------- Original-Nachricht --------
Mit erwartungsvollen Grüßen Thomas Karnasch
Am 25.11.2013 12:39, schrieb Thomas Karnasch:
An den niedersächsischen Ministerpräsidenten
An die Justizministrerin
An den Innenminister
Dienstaufsichtsbeschwerde!
Liebe Damen und Herren,
Rechtsbeugung (§ 339 StGB)
Verfolgung gegen Unschuldige (§ 344, § 345 StGB)
Falschbeurkundung im Amt (§ 348 StGB)
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf, mit dem die Verletzung einer Dienstpflicht eines Amtsträgers gerügt werden kann. Voraussetzung ist, dass sich ein Amtsträger persönlich nicht korrekt verhalten haben muss. Ist eine Entscheidung eines Amtsträgers zu rügen, so ist der Rechtsbehelf die Fachaufsichtsbeschwerde. Sie ist formlos an den Vorgesetzten des Amtsträgers oder gleich an die Dienstaufsichtsbehörde zu richten. Sie ist eine besondere Form der in Art. 17 GG vorgesehenen Petition. Die Beschwerde muss in angemessener Frist beschieden werden, allerdings hat der Beschwerdeführer keinen Anspruch auf eine nähere Begründung. Gegen Beamte kann aufgrund einer begründeten Beschwerde ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden, bei Angestellten kommen die arbeitsrechtlichen Konsequenzen zur Anwendung.
Die Verfolgung Unschuldiger ist in Deutschland gemäß § 344 des Strafgesetzbuches (StGB) ein Verbrechen, welches mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft wird.
Als Amtsdelikte werden in Deutschland heute diejenigen Straftaten bezeichnet, die durch einen Amtsträger der öffentlichen Verwaltung bei Vornahme oder Unterlassung von Amtsgeschäften (im Dienst) begangen wurden. Die Strafandrohungen im 30. Abschnitt des StGB sind verhältnismäßig hoch. Amtsträger sollen ihr Amt unter anderem unparteiisch, ehrlich, anständig und ohne persönliche Vorteile erfüllen. Darüber hinaus sind sie gemäß Art. 20 Abs. 3 GG und Artikel 34 GG an die verfassungsmäßige Ordnung sowie an Gesetz und Recht gebunden. Der Begriff des Amtsträgers wird in § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB definiert. Der Begriff Amtsträger umfasst auch Richter im Zusammenhang mit den Erfordernissen des Artikels 34 GG. Vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. März 2009 – 23 W 99/08
besonders eines wird geübten Bürgern im Umgang mit Koma-Patient bei Einsicht der folgenden Dokumente schnell klar:
Die verantwortliche Politik hatte besonders in Punkto Verantwortlichkeit um Koma-Patient Justiz offenbar zu keiner Zeit ein ernstes Interesse daran, sich weder ernsthafte Kompetenzen noch bemühtes Verantwortungsbewußtsein anzueignen:
Jeder halbwegs intelligente Juristen-Politiker muss das eigentlich geistig auf die Reihe kriegen, dass besonders bei der Fülle von absehbar unkorrektem Verhalten innerhalb von Staatsanwaltschaften, dortige leitende Oberstaatsanwälte absehbar zwangsläufig absolut überfordert sein müssen!
Mindestens 30 mal habe ich Kontakt mit Staatsanwaltschaften aufgenommen, und bei keinem einzigen Fall kann ich sagen, dass alles korrekt abgelaufen ist.
Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Drohnen-Affäre im Verteidigungsministerium, wurde doch relativ klar, dass Politiker beinah alle Verantwortung auf die Staatssekretäre abwälzen.
Eine Unverfrorenheit, diese Dienstaufsichtsbeschwerde als "ihre Eingabe" abwiegelnd verharmlosend um zu deklarieren !!! Vermutlich hat Dr. Hackner dieses Schreiben gar nicht an den leitenden göttinger Oberstaatsanwalt Apel weitergeleitet. Dann wird dieser nur zu gern Auskunft über Auftraggeber und weiter über früheren Umgang mit Dienstaufsichtsbeschwerden während der Wulff/McAllister-Zeit geben!
= Staatssekretär Dr. Hackner muss aus Erfahrung wissen, dass auf so eine Art und Weise einer Einladung zum Vertuschen eben nix bei rauskommen würde.
= Auch Dr. Hackner gehört suspendiert! Vorher muss dieser aber noch erklären, wer ihm den "Auftrag" dazu gegeben hat. Das kann ja eigentlich nur die Justizministerin gewesen sein.
Oder etwa Ministerpräsident Stephan Weil, der bekanntlich auch schon als Richter und Staatsanwalt tätig war. Was in die Zeit der Wulff-Landesregierung fallen dürfte. Der Führungsstil besonders in der Zeit muss indoktrinierend autoritär gewesen sein, ansonsten hätte Stephan Weil aufgrund dessen angeführten Erfahrungen eigentlich schon im Wahlkampf ankündigen müssen, dass er Entscheidendes für dessen ehemalige Richter und Staatsanwälte-Kollegen bewegen will!
Im Klartext:
1.Ich erwarte, dass Staatsanwalt Zapf vorübergehend vom Dienst suspendiert wird!
Zapf war es nämlich, der meinen Vorwurf des Hausfriedensbruchs in Form von an den geräuschempfindlichen Kunststoffaußenbehang werfen, treten und schlagen in Abrede gestellt hat und das offenbar ebenso vorsätzlich!
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist klar ersichtlich in erster Linie gegen Staatsanwalt Dr. Zapf gerichtet!- NZS 18 Js 33124/12 vom 20.06.2012 u.a.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde erfolgte klar ersichtlich auch in dem Zusammenhang, dass der Terror gestörter Jugendlicher nach wie vor anhält! = Was also deutlich macht, dass da endlich was passieren muss!
= Der offenbar ebenso gestörte 23jährige sollte endlich genauso eine Psycho-Terrapie machen, wie der 18jährige im Keunecke-Haus!
Durchaus ausführlich hatte ich der Staatsi-Anwaltschaft Göttingen geschildert, dass es hierbei um Vater-Sohn-Konflikte geht, beide wachsen und wuchsen lange Zeit ohne Vater auf!
Besagter POK Lange hat sich aber auch mehrere Amtsdelikte zu schulden kommen lassen: als
"amtsbekannt", hat dieser mich nachweislich in einem Schreiben bezeichnet!
= Was dieser damit meint, kann er mir ruhig ins Gesicht sagen, dann kommt er eher nicht auf die Idee so
dreist zu lügen!
Außerdem behauptet die Staatsi-Anwaltschaft, ich hätte zweimal damit gedroht, Terror-Jugendlichen mit der
Luftpistole einen zweiten Arschausgang zu verpassen, was aber ebenso eine dreckige Lüge ist!
Merke:
Wer so schamlos Unwahrheiten behauptet, kann absehbar auf kurz oder lang zunehmend nicht mehr
Unwahrheit von Wahrheit unterscheiden!
Du wirst von gestörten Jugendlichen terrorisiert:
Wendest dich nachweislich zuerst an die Polizei Moringen!
Dann an die Stadt Moringen!
Dann an den Landkreis Northeim!
UND, dann schreibst du in einer Mail, sollte das nicht aufhören, dann verpasst du den Terror-Jugendlichen
mit einer Luftpistlole einen zweiten Arschausgang.
= Das ist klar ersichtlich Notwehr aufgrund der mindestens 200 mal besonders Nachts erfolgenden
Belästigungen und Hausfriedensstörungen!
Zuletzt gestern Abend!
UND, ich muss zwangsläufig davon ausgehen, dass die dreckige Lüge mit der vorsätzlichen Beschuldigung
genau von den gestörten Kerlen hier nebenan kommt. So um den 15.07.2012 wurde ich genau von den beiden bedroht und um mir zuvor zu kommen, sind diese wohl auch noch zur ultraleichtbauweise POK Lange genangen.
= POK Lange hat nachweislich das Kidnapping von mir um den 24.07.2012 mit eingefädelt, wohl auch deshalb um sich u.a. bei der Staatsanwaltschaft anbiedern zu können.
= Lange hat allenernstes eine Hausdurchsuchung dort beantragt!
Ich erwarte, dass auch POK Lange suspendiert wird!
= Der hätte nur meinen Bruder in der Schweiz anrufen müssen!
Aber auch das hat offenbar nicht in die vorsätzliche Planung dieses gewissen Extremisten-Netzwerks aus
Politikern, Richtern, Staatsanwälten, Polizisten, Anwälten, Amtsärzten und sonstigen Behörden-Vertretern
gepasst.
= So lange keine angemessene Wiedergutmachung geschehen ist, werde ich weiterhin gegen diese
veröffentlichen! Und sei es zur nächsten Landtagswahl!
= Ein Monatsgehalt von jedem verbrecherischen Politiker, Richter, Staatsanwalt, Polizeibeamten, Amtsarzt
und sonstigen Behörden-Vertretern + eine Entschuldigung!
2.Ich erwarte ebenso, dass der leitende Oberstaatsanwalt Apel vom Dienst suspendiert wird!
3. Erwarte ich ebenso die Suspendierung von Staatsanwalt Stark, der die Dienstaufsichtsbeschwerde zwecks vorsätzlicher Vertuschung in offenkundiger Absprache an sich genommen hat!
= Weder Staatsanwalt Zapf hat seinerzeit sein Schreiben unterschrieben (ohne jede handschriftliche Unterschrift) noch gegenwärtig Staatsanwalt Stark(Justizsekretärin)!
-------- Original-Nachricht --------
Betreff: | Re: Staatsanwaltschaft Göttingen wieder der Strafvereitelung überführt! Wahrscheinlich auch dieses mal vorsätzlich! |
---|---|
Datum: | Mon, 25 Nov 2013 12:39:58 +0100 |
Von: | Thomas Karnasch |
An: | STGOE-Poststelle@justiz.niedersachsen.de, internet-redaktion@stk.niedersachsen.de, poststelle@mj.niedersachsen.de, pressestelle@mi.niedersachsen.de, info@spd.de, info@gruene.de |
Am 25.11.2013 12:39, schrieb Thomas Karnasch:
Thomas Karnasch, unabhängiger international anerkannter Philosoph
An den niedersächsischen Ministerpräsidenten
An die Justizministrerin
An den Innenminister
Dienstaufsichtsbeschwerde!
Liebe Damen und Herren,
ich werde von offenbar gestörten Jugendlichen über fast drei Jahre hinweg, durch gegen den sensiblen Kuststoffaußenbehang vorzugsweise nachts werfend, tretend und schlagend, terrorisiert, und die Staatsanwaltschaft Göttingen leistet dazu vorsätzliche Strafvereitelung!
= Stellt also mit den jetzt vorliegenden Belegen beweiskräftig vorsätzlich den von mir vorgebrachten Vorwurf des Hausfriedensbruchs in Abrede UND wollte obendrein offenbar den einhergehenden Straftatbestand der Belästigung nicht bemerkt zu haben ???
= Nicht zuletzt bin ich aufgrund des bis heute anhaltenden Hausfriedensbruchs, mit zusätzlicher Belästigung und besonders nächtlicher Ruhestörung mit einhergehender fahrlässiger Körperverletzung, verursacht von den Jugendlichen, wieder arbeitsunfähig!
Siehe Anlage I
= Mein Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung ist infolge der durch den anhaltenden Hausfriedensbruch verursachten Schlafstörungen letztendlich zudem damit auch praktisch erfüllt!
Womit Staatsanwaltschaft und Polizei sich praktisch der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht haben.
Es geht hier zudem um niedere Beweggründe, auch angestachelt durch manche Eltern/Erwachsenen!
Weil denen mein politisches Engagement nicht passt!
Schornsteinfegermeister Rüdiger Betker im September zu mir:" die wollen das du aufhörst".
Sehen Sie selbst!
Die Staatsanwaltschaft Hamburg erhebt Anklage gegen eine Friedensaktivistin mit eben dem Vorwurf des Hausfriedensbruchs, durch das vergleichsweise geringe UND vor allem
lautlose Vergehen in Form des Anbringens eines großen Transparents an die Fassade eines Industriegebäudes!
= Ich erwarte, dass Staatsanwaltschaft Göttingen und Polizei Moringen/Northeim den oben angeführten Straftatbeständen nachgeht UND Anklagen erhebt!
= Ebenso im Falle der angezeigten gewaltbereiten Nötigung) und gewalttägigen Übergriffe mehrerer Jugendlicher gegen mich!
= Ebenso im Falle der mutwilligen Zerstörung meines Autos durch eben Jugendliche von denen!
= Ebenso auf die von mir angezeigten Beleidigungen gegen mich im Internet, durch jene Jugendlichen!
Mit erwartungsvollen Grüßen Thomas Karnasch
Ungewöhnliche Beweisanträge
Hamburg: Verteidigung einer Rüstungsgegnerin ruft ThyssenKrupp-Vorstand in den Zeugenstand
Von Claudia Wangerin *
Im Prozeß gegen eine Rüstungsgegnerin vor dem Amtsgericht Hamburg hat die Verteidigung am Freitag politisch brisante Beweisanträge gestellt. Zur Verhandlung steht dabei nur ein vermeintlich simpler Fall von Hausfriedensbruch. Die Angeklagte Tanja W. soll mit Gleichgesinnten am 23. Oktober 2010 an der Wasserseite eines Docks der Traditionswerft Blohm + Voss ein weithin sichtbares Transparent aufgehängt haben. Aufschrift: »Unsere Zukunft ist nicht Krise, Krieg und Barbarei. Klassenkampf statt Weltkrieg. Für die internationale Solidarität«. Die Staatsanwaltschaft wertete die Aktion als Hausfriedensbruch. Die Angeklagte und ihre Unterstützer berufen sich dagegen auf ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und Widerstand gegen kriegsfördernde Aktivitäten. Blohm + Voss stehe »in ganz und gar militaristischer Tradition« und sei die Rüstungsschmiede des Nordens. »Seinen Profit macht das Unternehmen seit 135 Jahren mit dem Tod«, begründete der »Jugendaktionsausschuß Notstand der Republik« die Aktion. »In den letzten fünf Jahren hat Deutschland den Rüstungsexport verdoppelt und dabei auch in Krisengebiete geliefert. Die Verfassung, die das zuläßt, wird zur Militärverfassung«, heißt es in der Erklärung zum Prozeß.
Tanja W. war vor dem Gerichtstermin angeboten worden, das Verfahren gegen Zahlung von 100 Euro einzustellen, doch ihr geht es um die Klärung einer Grundsatzfrage. Zur Seite steht ihr dabei Rechtsanwältin Gabriele Heinecke, die nun den Vorstandsvorsitzenden der Marine Systems ThyssenKrupp AG, Dr. Hans-Christoph Atzpodien, als Zeugen vernehmen will. Dem Stahlkonzern gehörte zur fraglichen Zeit Blohm + Voss. Atzpodien soll über die Rüstungsproduktion in dem Unternehmen befragt werden. Auf Antrag von Heinecke soll auch der Leiter der Arbeitsgemeinschaft Neuengamme e.V., Bertrand Wahls, über die Geschichte der Zwangsarbeit in den Hamburger Werften und das 1944 auf dem Gelände von Blohm + Voss errichtete Außenlager des KZ Neuengamme aussagen. Rund 600 Gefangene waren dort bis Ende des Zweiten Weltkriegs zu harter körperlicher Arbeit gezwungen worden, Überlebende berichteten von regelmäßigen Mißhandlungen.
Sinn der Beweisanträge sei es, die Wertigkeit von Verfassungsrechten zu klären, sagte Tanja W. am Freitag gegenüber junge Welt. »Was ist der Bruch des Hausfriedens gegen den Bruch des Weltfriedens?«, fragten ihre Unterstützer in einer weiteren Erklärung. Über die Beweisanträge soll beim Fortsetzungstermin am Freitag, den 24. Februar, entschieden werden.
* Aus: junge Welt, 18. Februar 2012
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Am 16.08.2013 10:39, schrieb Thomas Karnasch:
Thomas Karnasch,unabhängiger international anerkannter Philosoph
Zum Scheerenberg 2
37186 Moringen
Staatsanwaltschaft Göttingen
Polizei Moringen/Northeim
Staatskanzlei der Landesregierung
Innenministerium von Niedersachsen
Justizministerium von Niedersachsen
NZS 18 Js 33124/12
Wieder Terror & Randale in Großenrode!
Was auch auf die nachweisliche Arbeitsverweigerung von Polizei & Staatsanwaltschaft zurückzuführen sein dürfte!
= Am besten Staatsanwälte kommen persönlich hier her und bringen die erwähnten Moringer Polizeibeamten gleich mit!
= Auch welche von denen finden sich hier nebenan jeden dritten Tag zum sit-in ein!
Der Moringer POK Lange hat sich sogar zu dem Amtsmissbrauch hinreißen lassen,mich in dessen Schreiben als "amtsbekannt" zu titulieren!
= Außerdem:"ist das so richtig geschrieben" - POK Lange!
Doch weder dieser noch dessen Kollege Kuis,noch die nicht minder nebulöse Staatsanwaltschaft Göttingen waren offenbar weder in der Lage oder nicht Willens,darauf zu achten,dass sie mehr oder weniger pflichtgemäß handeln.Nämlich in dem Zusammenhang,den einwandfrei an Randale beteiligten Jugendlichen klar zu verstehen zu geben,dass es ernste Konsequenzen geben muss,sollte das nicht aufhören.
So steht in einem natürlich ebenso hier vorliegendem Schreiben der Staatsanwaltschaft Göttingen nach erneut von mir angezeigter Randale und Zerstörungswut:"das hatten wir doch schon" - und offensichtlich passierte auch hernach nichts mehr.
Polizei und Staatsanwaltschaft kann über die hier jeweils vorliegende Beweislage problemlos mindestens ein halbes dutzend Mal vor Gericht gebracht werden!
= Und das schwachsinnige Kidnapping aus dem letzten Jahr kann sicherlich problemlos,wenn nötig,beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorgebracht werden!
Unfassbar:
Ausgerchnet Polizei & Staatsanwaltschaft entwickeln eine seltsame Motivation,um einen Bürger davon abzuhalten,sich bemüht an Recht und Gesetz zu halten.
= Nachweislich war ich mindestens vom 21.09.2010 bis zum 20.03.2012 arbeitsunfähig!
= Das erste Kidnapping fand am 21.10.2010 statt!
Also auch dabei fahrlässige Körperverletzung.
Natürlich und selbstverständlich ist die neue Landesregierung auch hier verpflichtet,sich aufklärend und disziplinarisch einzuschalten!
Das dürfte jetzt auch schon wieder gut 4 Monate her sein,dass ich bei der Staatsanwaltschaft Internet-
Beleidigungen angezeigt haben,die mit ziemlicher Sicherheit einigen der Randale-Brüder hier zuzuordnen sind.
Und die Tatsache,dass die Staatsanwaltschaft auch im Fall der Strafanzeige gegen die Neurologin Falkenstein Ermittlungen verweigert hat,dürfte schlimmstenfalls auch damit im Zusammenhang stehen,dass das gewisse Extremistennetzwerk hier in Südniedersachsen,bestehend aus Politikern,Richtern,Staatsanwälten,Polizeibeamten, sonstige Behörden-Angestellte und weitere,dass dieses Extremistennetzwerk die schwachsinnige falkensteinsche Diagnose mehr oder weniger in Auftrag gegeben haben.
Frau Dr. Falkenstein hat,wie auch der immer wieder gerne von Gerichten & Staatsanwaltschaft beauftragte angebliche Gutachter Dr. Ksinsik,es bis heute nicht nötig gehabt,überhaupt auf meine detaillierten Schreiben hin zu reagieren! Schlimmstenfalls reicht deren menschliche Reife dazu nicht.Von Pflichtbewußtsein verstehen manche Zeitgeno eher Abstraktes.
Mit erwartungsvollen Grüßen Thomas Karnasch
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