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Samstag, 14. Dezember 2013

"Polizei und Justiz unterstützen Neonazis durch Strafvereitelung; sie tun es absichtlich und mit Hartnäckigkeit"

Polizei und Justiz unterstützen Neonazis durch Strafvereitelung; sie tun es absichtlich und mit Hartnäckigkeit.

Die Meineid-Festspiele am 12.4.2012 fallen aus.

Bild: Gestapo-Gefängnis in der Klapperfeldstraße in Frankfurt am Main
[Nach wie vor bildet das Gestapo-Gefängnis in der Klapperfeldstraße den Kern der hessischen Justiz. Davor - direkt an der Zeil - befinden sich Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaften, dahinter - in der Gerichtsstraße, Hammelsgasse usw. - das Amtsgericht und das Landgericht Frankfurt am Main.]
Bei der vierten Veranstaltung der Großen Meineid-Festspiele am 22.3.2012 kam es zum zweiten Eklat. Dankenswerterweise waren Prozess-Beobachter dabei. Einer von ihnen, Thomas Portmann, hat einen Bericht geschrieben, der schon deswegen besser ist, weil er nicht von mir ist. Doch zuvor die Ankündigung
5. Festspiel-Tag “Zwerg Alberich”
Fällt aus! Jammer! Jammer!
12.4.2012 ab 14 Uhr in Raum 20 1. Stock Gebäude E
Hammelsgasse 1, Landgericht Frankfurt a.M.
Bild: Zwerg Alberich in Aktion
Wegen der fragwürdigen Verhältnisse im Landgericht kann das Theater kurzfristig in einen anderen Saal verlegt werden. Man geht jedenfalls zum Raum 20 und schaut sich dort die Anschläge an.
Jetzt endlich Portmanns Bericht:

DIPL.-PHYS. THOMAS PORTMANN xxxxxxxxxxxxx thomas@portmann.org Herrn
Dr. Ulrich Brosa
Am Brücker Tor 4
35287 Amöneburg
Datum, 25.03.2012
Meine Beobachtung der Verhandlung vorm OLG Frankfurt a. M., Gerichtsstr. 2, Sitzungssaal E 5 (1. OG) vom 22.03.2012, 10.30 Uhr
Sehr geehrter Herr Dr. Brosa,
ich beziehe mich auf das heutige Telefongespräch mit Ihnen, in dem Sie mich darum baten, Ihnen meine Beobachtung der vorbezeichneten Verhandlung zukommen zu lassen. Das tue ich hiermit gern.
Anlaß dafür, meine Beobachtung möglichst genau und nach bestem Wissen niederzuschreiben, war meine Befremdung über die Sitzung einerseits und ein Gespräch mit dem Prozeßbeobachter einer Organisation andererseits, der wie ich während der ganzen Sitzung zugegen war und nach einem kurzen Meinungsaustausch einen solchen Bericht anregte und ebenfalls daran interessiert ist.
Wie ich Ihnen bereits am Telefon mitteilte, habe ich als Zuschauer an der Sitzung teilgenommen, um mehr über die Hintergründe des Meineides, dessen Sie beschuldigt werden, zu erfahren. Dazu ist es leider nicht gekommen.
_______________________________________________________
Beobachtung der Verhandlung vorm OLG Frankfurt a. M., Gerichtsstr. 2, Sitzungssaal E 5 (1. OG) vom 22.03.2012, 10.30 Uhr
Der in dem Verfahren des Meineids Beschuldigte Herr Dr. Brosa hatte für den in Rede stehenden Verhandlungstag eine Eingabe vorbereitet, um sich zu dem Sachverhalt im chronologischen Gesamtzusammenhang zu äußern. Nach eigenem Bekunden war es ihm nämlich ein wichtiges Anliegen, die Schöffen über diesen Gesamtzusammenhang durch dessen öffentlichen Vortrag zu informieren, denn er sei ohne eine solche Darstellung schwer nachzuvollziehen, und diese Eingabe gehöre somit ganz wesentlich zur Wahrnehmung seines Rechts auf Anhörung und Verteidigung in dem Verfahren.
Im Zusammenhang der Motivation seines Begehrens, die Eingabe in der Öffentlichkeit vorzutragen, gab Herr Dr. Brosa auch an, daß in den bezogenen früheren Verfahren (die nicht in Frankfurt verhandelt wurden) Akten vielfach nicht gelesen wurden. Der Vorsitzende Herr Stüber bekräftigte mehrfach, daß dies in diesem Verfahren hier in Frankfurt nicht der Fall sei.
Da dem Beschuldigten eine aktuelle, neue Akte nicht vor dem in Rede stehenden Verhandlungstag zugegangen war, auf die die Fortsetzung der Verhandlung aber offenbar aufbauen sollte, mußte die Verhandlung zwecks seiner Vorbereitung ohnehin noch einmal vertagt werden. Daher war für den Vortrag der Eingabe genug Zeit vorhanden, und also erteilte der Vorsitzende Herr Stüber dem Beschuldigten das Wort, nachdem er die Vertagung desjenigen Teils der Verhandlung in Aussicht gestellt hatte, der auf den Inhalten jener neuen Akte beruht.
Der Vorsitzende unterbrach die Eingabe allerdinge bereits nach kurzer Zeit, nämlich als der Beschuldigte folgende Sätze vortrug: „Polizei und Justiz unterstützen Neonazis durch Strafvereitelung. Sie tun es absichtlich und mit Hartnäckigkeit.“ (Der Beschuldigte meinte die für Amöneburg zuständigen Behörden, und er wollte offenbar im weiteren Verlauf seines Vortrags diesen Verdacht, den er für unmittelbar verhandlungsrelevant hält, begründen.) Der Vorsitzende unterbrach den Beschuldigten an der Stelle mit der Drohung: „Sie sollten hier keine neuen Verfahren, äh, die Staatsanwaltschaft wird dies nicht auf sich beruhen lassen!“
Nach dreizehneinhalb Minuten brach der Vorsitzende den Vortrag des Beschuldigten endgültig ab, nämlich als dieser gerade den neonazistischen Hintergrund (zwei rechtsextreme Vereine: TSV 1888 und Berger-88) derjenigen Handlungen erläuterte, auf die sich seine damals beeideten Aussagen bezogen. Es ging dabei nämlich um eine Person namens Aschenbach, die Gründer eines der beiden Vereine sei. – Der Vorsitzende hatte den Beschuldigten zwischenzeitlich bereits schon einmal mit dem Hinweis unterbrochen, daß diese Vereine ja alle längst verboten seien, offenbar um den Zusammenhang und die Bedeutung, die Herr Dr. Brosa gerade entfaltete, abzuwerten. Der Beschuldigte widersprach der Behauptung des Vorsitzenden, daß die Vereine verboten worden seien.
Der Vorsitzende begründete den endgültigen Entzug des Wortes damit, daß er nicht zulassen werde, daß Herr Dr. Brosa die Verhandlung als „Forum“ für dessen politische Agitation mißbrauche. Den Einwand des Beschuldigten, daß der rechtsextreme Hintergrund im direkten Zusammenhang mit dem Verhandlungsgegenstand stehe und er mithin verhandlungsrelevant sei, ließ der Vorsitzende nicht gelten, und verwies den Beschuldigten auf die Möglichkeit, die Eingabe schriftlich (und nur schriftlich) abzugeben. Damit verhinderte der Vorsitzende nicht nur, daß das Publikum (zum Beispiel ich) über die Inhalte der Eingabe informiert wurde, sondern er wertete vielmehr die Bezüge der Eingabe zum rechtsextremen Hintergrund klar erkennbar bereits jetzt als verhandlungsirrelevant ab.
Ende der Beobachtung. Persönliche Wertung:
Als Zuschauer bin ich über die Vorgehensweise des Vorsitzenden sehr verstört. Ich verstehe schon nicht, wie man über so leicht feststellbare Tatsachen wie die, ob zwei Vereine, deren rechtsextreme Ausrichtung vom Gericht gar nicht in Abrede gestellt wurde, nun verboten wurden oder nicht, Meinungsverschiedenheiten haben kann. Hat sich das Gericht etwa – entgegen der Beteuerung des Vorsitzenden – doch nicht sorgfältig genug vorbereitet oder gar tatsächlich Akten nicht gelesen, wie der Beschuldigte befürchtet? Auch die Verwicklung der genannten Vereine in das Geschehen wurde ja überhaupt nicht in Abrede gestellt. Das Gericht kann sich dann ja wohl nicht ohne Begründung einfach auf den Standpunkt stellen, daß die vom Beschuldigten erläuterten Deutungszusammenhänge nicht
verhandlungsrelevant seien, wenn der gravierende Verdacht tatsächlich objektiv begründbar sein sollte, daß die für Amöneburg zuständige Polizei und Justiz schuldhaft verwickelt sei. Indes ist der Beschuldigte nach nur dreizehneinhalb Minuten ja gar nicht so weit zu Wort gekommen – jedenfalls nicht in seinem mündlichen Vortrag -, daß er die Möglichkeit gehabt hätte, diese Verwicklung tatsächlich plausibel zu machen. Die Handlungsweise des Vorsitzenden erweckt daher mindestens den Anschein, als ob er etwas vertuschen wollte. Das kann nicht richtig sein.
Als deutscher Bürger denke ich sehr wohl, daß eine öffentliche Verhandlung ein „Forum“ ist – zwar gewiß kein Forum für politische Agitation, wohl aber eines für die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von strafrechtlich relevanten Begründungszusammenhängen. Denn darauf beruht ganz wesentlich das, wofür die Justiz verantwortlich ist: Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit in unserem Land. Denn wie sollen die Bürger ohne Angst mit Polizei und Justiz leben können, wenn ihnen in einem öffentlichen Meineidverfahren vorenthalten wird, was ein Beschuldigter zu seiner Verteidigung zu sagen hat? Ich jedenfalls werde nach diesem Erlebnis wohl kaum geneigt sein, jemals irgendetwas vor der Justiz zu beeiden.
_____________________________________________________
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Portmann

Man merkt Herrn Portmann an, dass er kein Jurist ist. Denn er bringt das Landgericht mit dem Oberlandesgericht durcheinander und macht sich Illusionen, er könne einen Eid verweigern. Andererseits ist er gewohnt alles genau zu vermessen. Das mit den “dreizehneinhalb Minuten” bringt nur ein Physiker fertig.
Der vorsitzende Richter Dr. Jürgen Stüber ist also wieder ausgerastet. Am 9.2.2012 hatte er meinen Verteidiger ohne vernünftigen Grund barsch unterbrochen, als dieser Beweisanträge verlesen wollte. Damals bekam Stüber seinen Rappel, als er hörte, dass ein Oberstaatsanwalt als Zeuge geladen werden soll. Diesmal flippte Stüber aus, als ich erklärte
Polizei und Justiz unterstützen Neonazis durch Strafvereitelung; sie tun es absichtlich und mit Hartnäckigkeit.
Damals habe ich Stüber als befangen abgelehnt. Jetzt habe ich es wieder getan. Dafür war Portmanns Bericht äußerst wertvoll. Denn für jeden Befangenheitsantrag braucht man eine “Glaubhaftmachung”.
Den Schriftverkehr der beiden Befangenheitsanträge finden die geneigten LeserInnen in der Meineid-Quellendatei.
Ulrich Brosa

24 Antworten zu „Polizei und Justiz unterstützen Neonazis durch Strafvereitelung; sie tun es absichtlich und mit Hartnäckigkeit.“

  1. Erwin Thierfelder sagt:
    Von vornherein bereits gerichts- und behördenbekannt Aktenkundig schon sicher feststehende Tatsachen (z.B. ob ein Vereinsverbot ausgesprochen wurde oder nicht) unterliegen nicht (mehr) der Feststellung eines Gerichtes oder gar der Beweisführung. Weil sie eben schon sicher feststehen und man sie deshalb selbstverständlich weiss.. Andernfalls schon die Mindestbefähigung nur allzu leicht in äusserst ernst zu nehmende Zweifel zu geraten droht.
    Anders mag das in totalitären System und Diktaturen gesehen werden. Und wurde auch so durch den Volksgerichtshof und die unteren Sondergerichte als NSDAP eigene politische Parteigerichte im Dritten Reich bei deren vielen Justizmorden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Rechtsbeugungen gesehen und durchgängig praktiziert. Allerdings begannen solche Justizverbrechen teilweise auch schon in der Agonie der Weimarer Republik in zunehmender Anzahl von Einzelfällen, also vor der “Machtergreifung” im Frühstjahr 1933 durch Staatsanwälte und Richter, die schon Mitglied oder Symphatisanten der NSDAP waren, ihre NSDAP Parteinadeln noch verdeckt in der Innenseite der Revers getragen haben und diese erst ab 1933 auch öffentlich sichtbar trugen. Denen auch die obersten rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsätze als verfassungsmäßige Grundrechtsgarantien des Verfahrens für jeden Prozessbeteiligten, wie die Öffentlichkeit, Unmittelbarkeit und Mündlichkeit der mündlichen Hauptverhandlung im Prozess, wie sie zu mittelalterlichen Zeiten der klerikalen Inquisition mit ihren Prozessen der Hexenverbrennungen und Teufelsaustreibungen den Angeklagten zu verweigern gang und gäbe waren, zwar auch nicht unbekannt waren. Aber von ihnen als Juristen in hoheitlicher Bestallung (dem Beamtenrecht und Beamtenversorgungsrechtsrahmen eingepasst rechtlich gleichgestellt) vorsätzlich als sie dienstlich nicht rechtsbindend praktiziert wurden.
    Erwin Thierfelder
    Gummersbach
    - Rechtspolitiker-
    (Mitglied der ALLIANZ GRAUE PANTHER [AGP])
  2. bloegi sagt:
    Erwin Thierfelder schrieb:
    Grundrechtsgarantien des Verfahrens für jeden Prozessbeteiligten, wie die Öffentlichkeit, Unmittelbarkeit und Mündlichkeit der mündlichen Hauptverhandlung im Prozess
    Ja, das sind grundlegende Garantien des Rechtsstaats, in dem wir angeblich leben.
    Stüber, der Richter in Frankfurt ist insofern kurios, als er nicht einmal den Anschein wahrt. Es war schon eine totale Entgleisung, als er am 9.2.2012 meinen Verteidiger nicht einmal einen einzigen Beweisantrag vorlesen ließ. Stüber hörte das Wort “Oberstaatsanwalt”, schloss nach etlichen Sekunden messerscharf, dass ein Oberstaatsanwalt als Zeuge vorgeladen sollte, und schloss nach noch einmal ein paar Sekunden, dass die Vorladung den Beweis für das unkorrekte Verhalten dieses Oberstaatsanwalts und seiner Untergebenen erbringen könnte. Da bekam Stüber einen Rappel, unterbrach den Verteidiger mitten im Wort und forderte ihn auf die Beweisanträge schriftlich einzureichen.
    Es ist ein schwerer Fehler Beweisanträge schriftlich einzureichen. Das ist zwar erlaubt. Doch bei der Revision werden nur diejenigen Beweisanträge in Betracht gezogen, welche in der Hauptverhandlung vorgelesen wurden.
    Stüber bildet sich ein, er dürfe Zensur ausüben. Wenn bei dem Prozess etwas herauskommen könnte, was ihm und dem Ansehen der Justiz nicht passt, will er es unterdrücken.
    • Erwin Thierfelder sagt:
      Ja, es verfolgt konsequent den Gedanken der (u.a.) Mündlichkeit des Verfahrens, in der Revision nur das auf Fehlerfreiheit, bzw. Fehlerhaftigkeit richterlich zu überprüfen, was auch Gegenstand der (also mündlichen) Verhandlung war. Was im vorbereitenden Verfahren oder vor der Polizei und Staatsanwaltschaft war und Aktenkundig ist, ist für die Revision Schall und Rauch. Es sei denn, es ist aus den Akten (unter zu protokollierender Nennung der Blattnummern) mündlich wörtlich wiedergegeben in der Hauptverhandlung wiedergegeben worden. Also Verhandkungsgegenstand. Im Ergebnis der allein geltenden Mündlichkeit des Verfahrens ist für das Revisionsgericht nur das vor der unteren Instanz geschehen, was da tatsächlich gesagt worden ist.
      Die Tatsache des strikten Grundsatz der unmittelbaren öffentlichen Verhandlungsmündlichkeit (für Laien und Beobachter eigentlich auch nur “der Prozess”) wird oft von rechtswidrig betanen Richtern öfters in entsprechender Weise wie typisch hier ausgenutzt, als Show für die Galerie rechtsstaatlichen Garantieprozess vorzuspielen, in Wahrheit aber krass rechtswidrig (wie die Inquisition?) zu agieren um falsche Entscheidungen vor der Öffentlichkeit und den Rechtsmittelzügen zu verdunkeln. Das habe ich schon öfters beobachtet in “Strafsachen” deren Rechtsthema von politischem Interesse war. Gelegentlich sind Richter selbst ausserhalb des Dienstes auch noch Politiker. Richter werden bestellt von Richterwahausschüssen, die ebenfalls parteipolitisch besetzt sind. D.h. von Parteipolitiker im Wahlausschuss, ihrerseits geschickt von ihren politischen Parteien.
      Am deutlichsten mag die Tatsache, wir haben längst tatsächlich parteipolitische Gerichte, dem Laien in Bezug auf die “ehrenamtlichen Richter” im Gerichtsverfassungs- und Strafprozessrecht, den Schöffen und Geschworenen vielleicht aus § 36 Gerichtsverfassungsgesetz. Darin ist unmissverständlich ein gewollter Parteienproporz für Richter am Amtsgericht und folgend am Landgericht normiert. Es wird nicht nur deutlich am Bundesverfassungsgericht und dessen 2 Senaten – dem roten Senat und dem schwarzen Senat.
      Es ist höchste Zeit ganz massiv dem hier Betroffenen, Herrn Dr. Brosa als schon Verfahrensgrundrechtsverletztem öffentlich protestierend zur Seite zu stehen. Es ist zu fordern, alle Staatsanwälte und Richter in Urwahl auf Zeit (periodisch fest) unmittelbar durch das Volk öffentlich zu wählen. Und dem Volk auch ein Abwahlverfahren gesetzlich zur Seite zu stellen, wie etwa zur Abwahl von Bürgermeistern. (Siehe z.B. Adolf Sauerland in Duisburg wegen Loveparade.)
      • bloegi sagt:
        Erwin Thierfelder schrieb:
        Es ist höchste Zeit ganz massiv dem hier Betroffenen, Herrn Dr. Brosa als schon Verfahrensgrundrechtsverletztem öffentlich protestierend zur Seite zu stehen.
        Das lese ich natürlich gern. Ich bin schon glücklich, wenn einer oder zwei kommen, um den Prozess zu beobachten. Bei letzten Mal hat das Thomas Portmann getan (und noch andere, die Herrn Portmann zu Seite stehen werden, falls Stüber behauptet, Portmann habe irgendwie nicht ganz die Wahrheit geschrieben). Es ist zudem nicht notwendig, dass ProzessbeobachterInnen von vornherein auf meiner Seite stehen. Sie müssen nur zusehen und zuhören. Dann werden sie selbst herausbekommen, was gespielt wird.
  3. Tilman sagt:
    1.
    Der Satz “Sie sollten hier keine neuen Verfahren, äh, die Staatsanwaltschaft wird dies nicht auf sich beruhen lassen!” ist schon merkwürdig, denn nach meinem Verständnis gibt es keine neue Verfahren wegen “heftigen” Äußerungen vor Gericht. Ausnahme: Holocaust-Leugnung u.ä.
    Mich wundert dass er Sie nicht reden liess. Zumindest aus der Zeitung kenne ich dass das Gericht Angeklagte auch mal stundenlang ihre Erklärungen vorlesen lässt, um keine Revisionsgründe zu riskieren.
    (Wobei leider gilt, dass kaum jemand lange zuhört, also muss man das Wichtigste am Anfang zusammenfassen und alles in Abschnitten unterteilen, und zwischendurch erneut Zusammenfassungen machen, und erneut am Ende. Wichtig ist dabei die Meineid-Anklage nicht aus den Augen zu verlieren)
    2.
    http://www.fr-online.de/aus-dem-gericht/behr-macht-kurzen-prozess–doktor-im-glueck,1472814,4839200.html
    3.
    Können Sie nicht über das Vereinsregister feststellen ob die beiden Vereine nun verboten wurden oder nicht?
    • bloegi sagt:
      1. Tilman schrieb:
      … denn nach meinem Verständnis gibt es keine neue Verfahren wegen “heftigen” Äußerungen vor Gericht.
      Ihre Theorie wird durch Beschlüsse des Bundesgerichtshofs bestätigt. Doch in der Praxis bekommen z.B. ZeugInnen, die irgendwelche Aussagen gemacht haben, die der Staatsanwaltschaft nicht passen, ganz schnell Verfahren wegen eidlicher und uneidlicher Falschaussage auf den Hals. Es ist auch üblich, dass Richter und Staatsanwälte gegen die Unschuldsvermutung verstoßen und die Angeklagten beleidigen, während sie selbst rasch mit Strafanträgen bei der Hand sind, wenn irgendein Prozessbeteiligter eine unhöfliche Bemerkung gemacht hat. Das Mittel dagegen ist sich NICHT einschüchtern zu lassen.
      Tilman schrieb:
      Zumindest aus der Zeitung kenne ich dass das Gericht Angeklagte auch mal stundenlang ihre Erklärungen vorlesen lässt, um keine Revisionsgründe zu riskieren.
      Selbstverständlich sammeln wir Revisionsgründe. Dafür stelle ich die Befangenheitsanträge. Die Mitwirkung eines befangenen Richters ist ein absoluter Revisionsgrund. Schon dem ersten Befangenheitsantrag hätte nach den Richtlinien, die der BGH aufgestellt hat, stattgegeben werden müssen. Auch Behinderung der Verteidigung ist ein absoluter Revisionsgrund. Siehe § 338 StPO, Nr. 3 und 8.
      2. Den Prozessbericht “Doktor im Glück” der Frankfurter Rundschau, den Tilman zitiert, habe ich schon in http://bloegi.wordpress.com/2012/03/05/grose-meineid-festspiele-diesmal-in-frankfurt-am-main/ erklärt, und zwar im Absatz
      Der Vorsitzende Richter Dr. Jürgen Stüber leitet die Meineid-Festspiele. Er ist in besonderem Maß qualifiziert. …
      Das, was Stüber diesem Alt-Nazi geschenkt hat, würde ich noch nicht Strafvereitelung nennen. Es war eine willkürliche Überdehnung des Ermessens. Man versteht aber anhand des FR-Berichts, weshalb rechtsextreme Straftaten in Hessen angeblich so selten sind. Auf S.41 des aktuellen Verfassungsschutzberichts finden Sie eine Statistik, aus der man ablesen kann, dass die “politisch motivierte Kriminalität – rechts” in Hamburg fast FÜNFFACH HÖHER ist als in Hessen. In Hessen ist – laut Verfassungsschutzbericht – diese Kriminalität die geringste bundesweit.
      http://www.verfassungsschutz.de/download/SHOW/vsbericht_2010.pdf
      In Hamburg gibt es natürlich auch (Neo-)Nazis. Doch wer Hessen und Hamburg kennt, weiß, dass die hessischen Zahlen im Verfassungsschutzbericht gefälscht sind. Stüber hat zumindest ein Scherflein dazu beigetragen.
      Es gibt in Hessen einen Konsens zwischen Behördeninsassen (besonders bei Justiz, Polizei) und sonstigen Neonazis, dass sie alle zusammengehören und zusammenhalten müssen. Ich habe ein paar RichterInnen erlebt, die sich daran nicht beteiligt haben. Doch die waren selten. Die Allianz der geistig Minderbemittelten dominiert.
      3. Berger-88- und TSV 1888 Amöneburg sind nicht verboten. Selbstverständlich habe ich im Vereinsregister nachgesehen, siehe http://www.althand.de/bumsberg.html und http://www.althand.de/bumstsv.html . Positiv jedoch ist die politische Entwicklung: Berger-88- und TSV 1888 haben – höflich formuliert – ihre Höhepunkte überschritten. Speziell vom Berger-88-e.V. ist nicht mehr viel übrig, weil dieser Verein kaum noch Nachwuchs bekommt. Unterstützung bei der Zerlegung dieser Vereine habe ich nur von so genannten kleinen Leuten bekommen. Aber die sind auf die Dauer eben doch wichtiger als Behörden.
  4. bloegi sagt:
    Erwin Thierfelder hat betont, dass Öffentlichkeit, Mündlichkeit und Unmittelbarkeit Voraussetzungen eines fairen Strafprozesses sein müssen. Hier sind die gesetzlichen Grundlagen:
    Öffentlichkeit: § 169 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG).
    Mündlichkeit:: § 261 Strafprozessordnung (StPO), § 264 StPO. In diesen Paragrafen kommt nämlich das Wort “Verhandlung” vor, was bedeutet, dass alles, was zum Urteil beitragen kann, in der Verhandlung vorgetragen werden muss. Deshalb sind auch Beweisanträge, die nur schriftlich eingereicht werden, bei der Revision unbeachtlich.
    Unmittelbarkeit: § 250 StPO. Unmittelbarkeit bedeutet, dass immer der direkteste Beweis vorgetragen werden muss und zwar in der Verhandlung.
    Diese Weisheiten gehören zur Grundausbildung jedes Juristen. Z.B. in der Uni Tübingen der RiOLG Prof.Dr.Vogel:
    Klassischer Grundgedanke der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung ist es, einer „Geheimjustiz“ vorzubeugen …
    und
    Die Grundsätze der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung sind vor dem historischen Hintergrund des Inquisitionsprozesses zu sehen, bei dem das Gericht im schriftlichen Verfahren nach Aktenlage urteilte. In Abkehr hiervon sollen die Grundsätze sicherstellen, dass das Gericht sich in eigener Wahrnehmung ein lebendiges, unmittelbares Bild von dem Angeklagten und von sämtlichen Beweispersonen und -mitteln macht und so nach seinem eigenen Eindruck von der Tat, „wie sie sich nach dem Ergebnis der Verhandlung darstellt“ (§ 264 StPO), urteilt. Ein Urteil „nach Aktenlage“ ist im Grundsatz ausgeschlossen.
    • Erwin Thierfelder sagt:
      Was stets auch in den Normregularien nie ausgesprochen ist, in Kommentierungen auch nicht oder selten zu Wort kommt, ist erst recht, dass das Prozessergebnis, das Urteil nicht schon vorab ausgekungelt zwischen Ankläger und Richtern festzustehen hat.
      Genau das war ein weiteres Element der Inquisition. Wer als “Hexe” oder “vom Teufel besessen” angeklagt wird der hat eine “Hexe” oder “vom Teufel besessen” zu sein. Schuldig gesprochen bevor “der Prozess” überhaupt begonnen hat. Mir scheint, dem ist sich längst wieder (mal noch übertrieben höflich ausgedrückt) angenähert worden.
      Das war ein weiteres Element der Inquisition, das diese mit der NSDAP Sonderjustiz (nicht selten auch in “treuer Führerfolgsamkeit” die angeblich “ordentlchen Gerichte” im Dritten Reich) wieder vereinte.
      Die Schauprozesse der Nürnberger NSDAP Reichsparteitage und fast unzählige “Prozesse” auch. Es ist bei fast allen Gerichten längst gang und gäbe, vor Beginn der Verhandlung liegt das Urteil schon fix und fertig samt Begründung unterschriftsreif mit in der Richterakte.
      Was da beim Frankfurter Gericht gegen Dr. Brosa nun gelaufen ist legt mir nahe, genau das war abgesprochen, die “Schuld” des Angeklagten schon “vereinbart” vor dem Prozess. Es trägt die typischen Merkmale eines Falles, in dem Angeklagter und Verteidiger mit ihrer Darlegung und Beweisführung derart nicht in den Begründungskram des schon zwischen Ankläger und Richter abgesprochenen Urteil passt, so dass nichts weiter übrig zu bleiben erscheint, als in der vom vorsitzenden Richter demonstrierten Art und Weise (schnell noch garniert mit einer richterlichen Drohung gegen Angeklagten und Verteidiger wie “das wird der Staatsanwalt nicht auf sich beruhen lassen”) die NOTBREMSE erst einmal zu ziehen um Zeit/Gelegenheit zu schinden für neue Absprachen (bzgl. “rechtliche Würdigung” und “Urteilsbegründung”). Diese typische Verhaltensweise ist immer häufiger zu beobachten.
      Leute, Mitmenschen, wer eben kann sollte Dr. Brosa aktiv unterstützen. Dieser faschistoide und inquisitorische Willkürschwindel kann morgen eine Jeden von uns Anderen treffen. Dem kann gar nicht oft genug Einhalt geboten, kann auch nicht oft genug ans Licht der Öffentlichkeit gebracht werden.
  5. Dr. Rammel sagt:
    Was für ein Klamauk, welch unsinnige Verschwendung von Steuergeldern. Ich wünsche Ihnen alle Kraft und Beharrlichkeit, dieses unsägliche Kapitel endgültig siegreich abschliessen zu können und in verhältnismässigem Frieden leben zu können.
  6. LeserIn sagt:
    Wegen der Drohungen des Stüber-Richters, z.B.
    „Sie sollten hier keine neuen Verfahren, äh, die Staatsanwaltschaft wird dies nicht auf sich beruhen lassen!“
    sei an § 193 StGB erinnert:
    Wahrnehmung berechtigter Interessen
    Tadelnde Urteile über wissenschaftliche, künstlerische oder gewerbliche Leistungen, desgleichen Äußerungen, welche zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht werden, sowie Vorhaltungen und Rügen der Vorgesetzten gegen ihre Untergebenen, dienstliche Anzeigen oder Urteile von seiten eines Beamten und ähnliche Fälle sind nur insofern strafbar, als das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Äußerung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.
  7. bloegi sagt:
    Dr.Rammel schrieb:
    … in verhältnismässigem Frieden leben zu können …
    Nicht jammern! Sterben muss man sowieso. Bis dahin kann man ein bisschen mutig sein. Wenn die Justizangehörigen keinen Frieden geben, wird er nicht kommen.
    Es gibt den hochgradig schwachsinnigen Roman “Rumo und die Wunder in Dunkeln”, der fast nur aus Beschreibungen von Prügeleien besteht. Besonders instruktiv ist die Schlacht zwischen den toten Yetis und den kupfernen Kerlen. Die kupfernen Kerle sind weisungsgebunden. Der General(staatsanwalt) Ticktack steuert sie. Der Kampf zwischen toten Yetis und kupfernen Kerlen ist also der Kampf zwischen Behördenopfern und Staatsdienern. Der kupfernen Kerle gelten als unbesiegbar (Jörg Bergstedt würde sagen: “Polizei und Justiz haben unendliche Ressourcen”). Aber wenn man sie oft genug beharkt, lockern sich ihre Schrauben. Das mit den lockeren Schrauben ist bei der hessischen Justiz längst geschehen und darüber hinaus noch eine Menge mehr.
  8. judith schäfer sagt:
    “Was für ein Klamauk, welch unsinnige Verschwendung von Steuergeldern.”
    Steuergelder sind scheinbar genug vorhanden!
    Aber, wie sieht es mit dem Vertrauen und dem ansehen der deutschen, bzw. hessischen Justiz aus??
    Kann man so einer Justiz vertrauen??
    Sind es gesellschaftliche Phänomene ?
    Die auch jedem soziologisch, politisch oder psychologisch nicht gebildetem Menschen nur ein trauriges Kopfschütteln entlocken
    können?
    Man bekommt Einblicke, die einem das Gefühl vermitteln, das die Richter völlig ihre Machtgelüste ausleben dürfen, ohne eine Sanktion zu befürchten.
    • Ulrich Brosa sagt:
      judith schäfer schrieb:
      Man bekommt Einblicke, die einem das Gefühl vermitteln, das die Richter völlig ihre Machtgelüste ausleben dürfen, ohne eine Sanktion zu befürchten.
      Ein Rechtsanwalt, der den Marburger Landgerichtspräsidenten Ullrich nach Rechtsmitteln fragte, mit denen er sich gegen eine Entscheidung des Richters Ullrich wehren könne, bekam von Ullrich die Antwort: “Schauen Sie aus dem Fenster! Da ist der Himmel.” Staatsanwälte, die gerne Richter werden möchten, sagen über Richter neidisch: “Die haben nur noch den blauen Himmel über sich.”
      Im Grundgesetz wird die richterliche Unabhängigkeit so verherrlicht:
      Art 97
      (1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.
      (2) Die hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellten Richter können wider ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus Gründen und unter den Formen, welche die Gesetze bestimmen, vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen oder dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden. Die Gesetzgebung kann Altersgrenzen festsetzen, bei deren Erreichung auf Lebenszeit angestellte Richter in den Ruhestand treten. Bei Veränderung der Einrichtung der Gerichte oder ihrer Bezirke können Richter an ein anderes Gericht versetzt oder aus dem Amte entfernt werden, jedoch nur unter Belassung des vollen Gehaltes.
      wobei man “nur dem Gesetze unterworfen” als schöne Redensart auffassen sollte.
      Als Krone der Schöpfung steht im Bürgerlichen Gesetzbuch
      § 839
      Haftung bei Amtspflichtverletzung
      (1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.
      (2) Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht. Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amts findet diese Vorschrift keine Anwendung.
      (3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.
      Mit anderen Worten: Selbst bei schwersten richterlichen Verfehlungen muss der Richter dafür nicht haften.
      Wie schwierig es ist, die Bestrafung eines Richters durchzusetzen, der Recht gebeugt hat, habe ich mit Basdorf Urteil beschrieben.
      Trotzdem ist der Ast, auf dem die Richter sitzen, angesägt. Richter selbst haben nämlich keine Macht. Sie bekommen sie nur durch die Regierung, indem die Regierung den Richtern gestattet auf Exekutivbeamte (z.B. Polizisten) zuzugreifen. Es ist ähnlich wie mit den Erzbischöfen der katholischen Kirche, die erst ihre Fürstentümer und zuletzt ihr Ansehen verloren haben.
    • R. Meier sagt:
      Genau, diese Texte sind schön schwammig und Schuld muss erst festgestellt werden. Da kriegst du ja nie einen Beamten ran …
  9. bloegi sagt:
    Über die Journalisten kann ich nicht so klagen wie über Polizei- und Justizangehörige. Die Journos unterstützen mich mit passenden Publikationen. Zum Thema Polizei und Justiz unterstützen Nazis durch Strafvereitelung; sie tun es absichtlich und mit Hartnäckigkeit:
    1922 untersuchte der Mathematiker Emil Julius Gumbel Hunderte politische Morde in der jungen Weimarer Republik und offenbarte schonungslos die Willkür der deutschen Justiz. [...] Das Bestürzende an Gumbels Statistiken war das Ausmaß der tendenziösen Rechtsprechung, das sie offenlegten: Er zählte in den beobachteten vier Jahren insgesamt 376 politisch motivierte Morde. 354 wurden von rechten Aktivisten begangen, lediglich 22 von Linken. Die Gerichte ahndeten jedoch die 22 Linksmorde mit zehn Hinrichtungen und zusammengenommen knapp 249 Jahren Zuchthaus sowie dreimal Lebenslänglich. Für die 354 Rechtsmorde hingegen, die hauptsächlich von ehemaligen Militärs verübt wurden, verhängten sie insgesamt lediglich 90 Jahre und zwei Monate Haft, eine einzige lebenslängliche Gefängnisstrafe und insgesamt 730 Reichsmark Geldstrafe. 326 Morde blieben sogar völlig ungesühnt. [...] Ein durchschnittlicher Mord von links kostete das Leben, einer von rechts gerade einmal vier Monate Haft und zwei Reichsmark.
    Spiegel 27.4.2012
    Es ist ein Ausdruck der Schlechtigkeit der deutschen Gesellschaft, dass sie ihre Justiz seit Jahrhunderten rechtsbeugen lässt.
  10. LeserIn sagt:
    Dortmund gilt als Hochburg der Rechtsextremisten in Nordrhein-Westfalen, jahrelang verbreiteten Neonazis hier Angst und Schrecken. Nun stehen zwei hochrangige Kader der Szene vor Gericht. …

    Den Behörden jedoch gelten Alexander D., 28, und Dennis G., 26, als führende Köpfe der “Autonomen Nationalisten” in Dortmund mit bundesweiten Kontakten in die rechtsextreme Szene. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen zudem vor, am 1. Mai 2009 einen unangemeldeten Aufmarsch von rund 400 Gewalttätern des rechten Spektrums organisiert und angeführt zu haben. Aus der Gruppe heraus waren Polizisten mit Steinen attackiert worden.
    SPIEGEL 27.04.12
    Also “Polizisten mit Steinen attackiert”. Das hätten diese Rechtsextremisten aber nicht tun dürfen. Sie hätten wie in den Jahren zuvor gefälligst friedliche BürgerInnen terrorisieren sollen. Nun muss selbstverständlich die Justiz einschreiten.
    Die “hochrangigen Kader” sind bestens bekannt: Alexander Deptolla und Dennis Giemsch. Sie sind oft genug bei Demos als Redner und Organisatoren aufgetreten. Eine Notwendigkeit zu anonymisieren besteht nicht. Der im Spiegel-Artikel “SS-Siggi” genannte heißt bürgerlich Siegfried Borchardt.
    Im SPIEGEL steht insoweit Quatsch, als Alexander Deptolla und Dennis Giemsch nicht an ihrer Aufmachung erkennbar seien.
    Deptolla:
    https://linksunten.indymedia.org/de/system/files/images/6795291064.jpg
    Giemsch
    http://nrwrex.files.wordpress.com/2011/05/infostand.jpg
    • Erwin Thierfelder sagt:
      Ach, der damalige Anführer der “Borussen-Front” Siegfried Borchardt (alias “SS-Siggi”) ist auch wieder aktiv?
      Mit dem hatten wir hier schon 1984 zu tun mitsamt seiner “Borussenfront” als herangeführte “Schutztruppe” für den NPD Landesparteitag NRW am 29./30.04.1984 im oberbergischen Wiehl-Drabenderhöhe (NRW) im “Hermann-Oberth-Haus” der Siebenbürger Sachsen. Eine Truppe, die sich unter den Augen der Polizeihundertschaften (im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Polizeistation Gummersbach; Leiter Einsatz und Verwendung POK Norbert Bury, heute Landespolizeidirektor in Brandenburg und Dekan für Einsatzwissenschaften an der Landespolizeischule Potsdam) Übergriffe auf Teilnehmer angemeldeter und genehmigter Gegendemonstration leistete. Darunter zwei damals schon sehr betagte ehemalige KZ Überlebende, Rosa Eck und Paul Heinrich Schmitz (VVN/BdA).
      http://www.gelsenzentrum.de/rosa_eck.htm
      Das “Strafverfahren” gegen Borchardt (u.a.) deswegen wurde in einer Hauptverhandlung vom Amtsgericht Gummersbach eingestellt wegen “unwesentliche Nebenstraftaten” (§ 154 StPO).
      Soweit mir frühere Pressemeldungen (Internet gab es für die breite Masse damals noch nicht oder gffls. kaum) noch erinnerlich, wurde Borchardt wohl von einem anderen Gericht wegen Landfriedensbruch zu einer Haftstrafe oberhalb der Möglichkeit der Aussetzung zur Bewährung verurteilt. Wie gesagt, aus langjährig zurückliegender Erinnerung von mir hier gezogen und vorsorglich etwaigen Irrtuns vorbehalten. Ich bin mir aber sicher, mich in diesen wesentlichsten Kerndaten meiner Erinnerungen an frühere veröffentlichte und meines Wissens nicht dementierten Berichterstattungen nicht zu irren.
      • bloegi sagt:
        Beim SS-Siggi gibt es nicht viel falsch zu erinnern. Er ist auf dem Wikipedia Walk of Fame verewigt:
        http://de.wikipedia.org/wiki/Siegfried_Borchardt
        Bemerkenswert ist höchstens etwas, was viele Leute noch nicht realisiert haben, nämlich die Nähe der so genannten Fußball-Fan-Kultur zu den Neonazis. “Kategorie C” ist ein unmissverständliches Neonazi-Kennzeichen.
        Wesentlich interessanter ist
        http://www.gelsenzentrum.de/rosa_eck.htm
        Z.B.
        Rosa: Ich bin mit Hein und acht anderen Gelsenkirchener Nazi-Gegnern mit dem Auto nach Wiehl gefahren, um gegen den NPD-Parteitag zu protestieren, darum.
        MARABO: Das ist nicht gerade typisch für alte Menschen hier bei uns.
        und
        Heinrich: Das ging alles blitzschnell. Die kamen die Straße runtergelaufen und rannten uns direkt um. Außerdem, möchtest Du Dich gern mit denen prügeln?
        MARABO: Nein, danke. Aber es war doch sicher Polizei da?
        Rosa: Keine zwanzig Meter weg standen drei Verkehrspolizisten. Die Glatzköpfe mussten an denen vorbei. Die haben ruhig zugesehen. Als wir sie darauf ansprachen, hatten sie angeblich nichts mitgekriegt.
  11. Alkohol « bloegi sagt:
    [...] Polizei und Justiz unterstützen Neonazis durch Strafvereitelung; sie tun es absichtlich und mit Har… [...]
  12. R. Meier sagt:
    Hier die nächsten Fälle. Sie werden erst jetzt publik. Die Politik erkennt, sie hat gepennt. In Frankfurt und Wiesbaden haben Deutsche in Stadtteilen mit viel internationalen Hintergrund der Menschen, meist eingedeutschte Migranten und andere Nationen, Angst vor der Polizei.
    Die bessere Frage ist wie konnte die Polizei jahrzehntelang einschüchtern und kriminell sein?
    http://www.fr-online.de/rhein-main/polizei-rassismus-polizei-unter-druck,1472796,21539970.html
    http://www.fr-online.de/vorwuerfe-gegen-polizei/polizei-rassismus-frankfurt–du-bist-hier-in-deutschland-,20810664,21135246.html
    http://www.fr-online.de/vorwuerfe-gegen-polizei/rassismus-bei-der-polizei-pruegelnde-beamte-kein-einzelfall,20810664,21531574.html
    http://www.fr-online.de/rhein-main/polizei-wiesbaden-rassismus-erneut-rassismus-vorwuerfe-gegen-polizei,1472796,21529074.html
  13. bloegi sagt:
    R.Meier schrieb:
    Die bessere Frage ist wie konnte die Polizei jahrzehntelang einschüchtern und kriminell sein?
    Das kann ich beantworten.
    1. Wenn einer berichtet, er sei von einem Polizisten verprügelt worden, tun die Polizisten-Kollegen alles, um den Verprügelten als Lügner erscheinen zu lassen. Sie zeigen den Verprügelten wegen Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung, falscher Verdächtigung und wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte an.
    2. Die Justiz spielt mit. Der Verprügelte wird verurteilt, während etwaige Ermittlungsverfahren gegen Prügel-Polizisten eingestellt werden.
    3. Die Medien kümmern sich darum nicht. Nur wenn ein so genannter Hype entsteht, wenn also das allgemeine Interesse aus irgendeinem Grund exponentiell ansteigt, dann berichten die Medien.
    4. Die PolitikerInnen wachen erst auf, wenn sie Angst haben müssen nicht wiedergewählt zu werden. Hier liegt meiner Meinung nach der Schlüssel zur Problemlösung. Man muss die Polizeigewalt mit den dafür verantwortlichen Politikern und Parteien verbinden und öffentlich anprangern. Warum, meinen Sie, schreibt die Frankfurter Rundschau, ein SPD-Blatt, ein paar Monate vor den Hessen-Wahlen diese Artikel?
  14. LeserIn sagt:
    “Geburtstagsfeier” für den oben erwähnten SS-Siggi:
    Im kleinen Söllingen spielte die Band Lunikoff Verschwörung zu Ehren der Dortmunder Neonazi-Größe Siegfried Borchardt. Die Polizei beobachtete das Konzert – in Borchardts Heimatstadt war eine ähnliche Veranstaltung zuvor untersagt worden.

    Auf dem Musikprogramm im “Rössle” standen auch die einschlägig bekannten Bands Sachsonia, Words of Anger und Klänge des Blutes.

    Hauptattraktion aber ist Regeners Band Lunikoff Verschwörung – sie ist die Nachfolgeband der Gruppe Landser, die 2003 vom Bundesinnenminister als “kriminelle Vereinigung” verboten wurde. Die selbsternannten “Terroristen mit E-Gitarre” haben unter anderem das “Afrika-Lied” (“Afrika für Affen, Europa für Weiße, steckt die Affen in ein Boot und schickt sie auf die Reise”) im Programm, mit dem sich die Täter aufputschten, die im Juni 2000 der Mosambikaner Alberto Adriano in Dessau ermordet haben.
    SPIEGEL 17.11.13
    Es ist mehr als fragwürdig, dass Michael Regener, Obermacker der “Landser”, nur “Landser” in “Lunikoff Verschwörung” umbenennen muss, um weitermachen zu können wie früher.

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