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Montag, 28. April 2014

Deutscher Bürgerrechtler bekommt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Recht - gegen Deutschland!

Aus dem Blog von Dr. Ulrich Brosa übernommen!

Am 17.4.2014 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Urteil verkündet:
Im heutigen Kammer-Urteil über den Fall Brosa gegen Deutschland (Beschwerde 5709/09) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einstimmig befunden, dass es
eine Verletzung des Artikels 10 (Meinungsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention
gegeben hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Fall betraf eine gerichtliche Unterlassungsverfügung, welche Herrn Brosa untersagte ein Flugblatt zu verteilen. Darin rief er auf, einen Kandidaten nicht zu wählen, der angeblich eine Neonazi-Organisation gedeckt hatte. …
Das ist meine Übersetzung vom Anfang der Presse-Mitteilung, die der EuGHMR am 17.4.2014 veröffentlicht hat. Klicken Sie hier, um das englische Original zu bekommen, und hier um das französische. “noch nicht rechtskräftig” bedeutet, dass nun noch die Große Kammer des EuGHMR angerufen werden kann. Ich allerdings sehe darin keinen Sinn. Auch “Deutschland”, d.h. das Bundesjustizministerium, wird kaum Berufung einlegen, weil an dem einstimmigen Urteil eine deutsche Richterin, Angelika Nußberger, beteiligt war.
Wer will, kann sich die Presse-Mitteilung direkt von der Domain des EuGHMR holen. Dort erschien am 17. April
Judgment concerning Germany
17/04/2014
In the case of Brosca v. Germany, the Court found that the ban imposed on the applicant, preventing him from distributing leaflets alleging that a candidate in the municipal elections belonged to a far-right movement, was a violation of his right to freedom of expression.
Also auf Deutsch:
Urteil gegen Deutschland
17.04.2014
Im Fall Brosca gegen Deutschland befand das Gericht, dass ein Verbot, mit dem der Beschwerdeführer gehindert wurde Flugblätter zu verteilen, eine Verletzung des Rechts auf Meinungsfreiheit war. Auf den Flugblättern hatte der Beschwerdeführer behauptet, dass ein Kandidat der Kommunalwahlen zu einer rechtsextremen Bewegung gehörte.
Darunter war der Link
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng-press/pages/search.aspx?i=003-4737284-5757587
Brosca ist ein ungarischer Mädchen-Name. Damit bin ich gemeint. Meinetwegen. Nach ein paar Milliarden Jahren fallen sowieso alle in ein Schwarzes Loch. Da kommt es auf Kleinigkeiten nicht an.
Eine Menge Dokumente zum Flugblatt-Verbot habe ich im Handbuch für alternative Fremdenverkehrswerbung verlinkt, darunter auch diejenigen idiotischen Urteile des Amtsgerichts Kirchhain und des Landgerichts Marburg, welche der EuGHMR für menschenrechtswidrig hält. Sie sind wirklich unter aller Kanone. Es wirft ein bezeichnendes Licht auf das Bundesverfassungsgericht, dass es diesen Schwachsinn nicht für ungültig erklärt hat.
Die Auseinandersetzung ist nicht zu Ende. Freddy Greib, der damalige “Kandidat” sitzt im “Ortsbeirat”

[ Ist das Ursula von der Leyen oder ist es Manuela Schwesig? ]
und er gibt sich (kein Witz!) als Heiliger Bonifatius aus. Bonifatius bedeutet Wohltäter:
Eindrucksvoll präsentierten die Darsteller, wie Bonifatius (Freddy Greib) im Jahr 721 nach „Amanaburch“ kommt und auf die heidnische Bevölkerung und Oberpriester (Andreas Möller-Forst) und die allwissende Frau (Sabine Fruth) trifft. Doch die Worte des heiligen Bonifatius [Greib] berühren das Herz des Volkes. „Ich bin ein Werkzeug, durch das Christus wirkt“, sagt er nach der Heilung des jungen Dietmar (Joris Föller), der mit schöner klarer Stimme das Loblied „Großer Gott wir loben dich“ anstimmt, in das feierlich die Musikkapelle und die gesamte Gemeinde einfällt.

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