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Samstag, 5. April 2014

Jobcenter hat offensichtlich sogar Dokumente gefälscht!


-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Wieder narzistische Betrügerei durch Jobcenter Northeim!
Datum: Wed, 02 Apr 2014 19:59:50 +0200
Von: Thomas Karnasch
An: unabhaengige-buergerinformation-zukunft@web.de, b.slawski-ehreke@web.de, STGOE-Poststelle@justiz.niedersachsen.de, internet-redaktion@stk.niedersachsen.de, pressestelle@mi.niedersachsen.de, poststelle@mj.niedersachsen.de, info@spd.de, Thomas Karnasch , info@gruene.de


Thomas Karnasch, unabhängiger international anerkannter Philosoph


Staatsanwaltschaft Göttingen

Betrifft: Strafanzeige gegen das Jobcenter Northeim wegen u.a. offensichtlicher Dokumentenfälschung!

An den Ministerpräsidenten
An den Innenminister
An die Justizministerin
Dienstaufsichtsbeschwerde: schon mit der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das 
Landessozialgericht vom 20.12.2014 hatte ich die Landesregierung über erschreckende Betrügereien beim Jobcenter Northeim unterrichtet!


                         Verwundern kann sowas kaum noch jemanden,

die Staatsanwaltschaft Göttingen hat erwiesenermaßen schon bei der Anzeige in 2012 zugunsten des Jobcenter Norteim Strafvereitelung zu verantworten!

Und jetzt hat das Jobcenter Northeim offenbar sogar Dokumente gefälscht.
Das Jobcenter Northeim behauptet in Schreiben vom 07.03.2014, dass die korrumpierte, von diesem Extremistennetzwerk hier mir aufgezwungene sogenannte Berufsbetreuerin B. Slawski-Ehreke im August 2012 einen formlosen Antrag auf Unterstützung gestellt hätte.

Siehe Anlage I: dieses mit unleserlichen Hyroglyphen versehene Schreiben von B. Slawski-Ehreke

= Ziemlich eindeutig: nicht nur der jeweils dabei benutzte Stift (siehe Mitte des Schreibens!) scheint ein und derselbe gewesen zu sein, sondern auch die Handschrift!

Siehe Stift und Unterschrift von B. Slwaski-Ehreke unten drunter!

Dabei kann das zudem gar nicht sein, weil das Berufungsverfahren aufgrund des Jobcenter-Betruges, vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen auch zu diesem Zeitpunkt noch anhängig war!
Siehe -eingefügte- Anlage II

Außerdem werfe ich dem Jobcenter Northeim noch weitergehenden Betrug vor.
Am 04.02.2014 schreibt das Jobcenter Northeim nichts von dem angeblichen Antrag dieser sogenannten Berufsbetreuerin! Sondern stattdessen von nötigen Unterlagen seit 08.2011!
Siehe Anlage III

Und mit erwähntem Schreiben vom 07.03.2014 ist auf einmal über Unterlagen von August 2012 die Rede. Der Zweck dieser erneuten narzistischen Betrügerei ist, mir nachträglich für ein Jahr die Unterstützung verweigern zu können
Siehe Anlage IV

Klar und deutlich:
Jacobi und Konsorten haben offenbar nichts aus der deutschen Geschichte gelernt!
= Britta Slawski-Ehreke wollte mit Kreuz links unten offenbar hinweisen, dass ich bald wieder meine Angelegenheit selbst würde erledigen können.

Jetzt kann die Staatsanwaltschaft Göttingen beweisen, dass sie was aus der deutschen Vergangenheit gelernt hat!
T A T S C H E:
Allein ich kann auch der Staatsanwaltschaft Göttingen mindestens ein halbes dutzend Verbrechen nachweisen !!!
Mit erwartungsvollen Grüßen Thomas Karnasch

P.S. Das die Jobcenter Mitarbeiter Elias, Mixdorf, Hartmann, Jacobi und ggf. weitere
mindestens bis auf weiteres zu suspendieren sind, sollte die Landesregierung diesmal bitte nicht vergessen!
Ich müsste ansonsten mit meinen Mitstreitern einen generalstabsmäßigen Wahlkampf
bei nächster Gelegenheit organisieren.

P.S. Wer aus der deutschen Geschichte gelernt hat, legt auch bei solchen ekelerregenden Verbrechen großen Wert auf lückenlose Aufklärung und Bestrafung!
= Thomas Karnasch wurde schon genug bestraft durch diesen zunehmenden Unrechtstaat!

-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Dienstaufsichtsbeschwerde: Justizministerium gibt quasi Amtshilfe zu weiteren strafbaren, also vebrecherischen Amtsdelikten!
Datum: Fri, 20 Dec 2013 15:56:22 +0100
Von: Thomas Karnasch
An: STGOE-Poststelle@justiz.niedersachsen.de, internet-redaktion@stk.niedersachsen.de, poststelle@mj.niedersachsen.de, pressestelle@mi.niedersachsen.de, info@spd.de, info@gruene.de, poststelle@gsta-braunschweig.justiz.niedrsachsen.de


Thomas Karnasch, unabhängiger international anerkannter Philosoph

An den niedersächsischen Ministerpräsidenten
An die Justizministrerin
An den Innenminister
Dienstaufsichtsbeschwerde!

                                                 Liebe Damen und Herren,
Rechtsbeugung (§ 339 StGB)
Verfolgung gegen Unschuldige (§ 344, § 345 StGB)
Falschbeurkundung im Amt (§ 348 StGB)


Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf, mit dem die Verletzung einer Dienstpflicht eines Amtsträgers gerügt werden kann. Voraussetzung ist, dass sich ein Amtsträger persönlich nicht korrekt verhalten haben muss. Ist eine Entscheidung eines Amtsträgers zu rügen, so ist der Rechtsbehelf die Fachaufsichtsbeschwerde. Sie ist formlos an den Vorgesetzten des Amtsträgers oder gleich an die Dienstaufsichtsbehörde zu richten. Sie ist eine besondere Form der in Art. 17 GG vorgesehenen Petition. Die Beschwerde muss in angemessener Frist beschieden werden, allerdings hat der Beschwerdeführer keinen Anspruch auf eine nähere Begründung. Gegen Beamte kann aufgrund einer begründeten Beschwerde ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden, bei Angestellten kommen die arbeitsrechtlichen Konsequenzen zur Anwendung.

Die Verfolgung Unschuldiger ist in Deutschland gemäß § 344 des Strafgesetzbuches (StGB) ein Verbrechen, welches mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft wird.
Als Amtsdelikte werden in Deutschland heute diejenigen Straftaten bezeichnet, die durch einen Amtsträger der öffentlichen Verwaltung bei Vornahme oder Unterlassung von Amtsgeschäften (im Dienst) begangen wurden. Die Strafandrohungen im 30. Abschnitt des StGB sind verhältnismäßig hoch. Amtsträger sollen ihr Amt unter anderem unparteiisch, ehrlich, anständig und ohne persönliche Vorteile erfüllen. Darüber hinaus sind sie gemäß Art. 20 Abs. 3 GG und Artikel 34 GG an die verfassungsmäßige Ordnung sowie an Gesetz und Recht gebunden. Der Begriff des Amtsträgers wird in § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB definiert. Der Begriff Amtsträger umfasst auch Richter im Zusammenhang mit den Erfordernissen des Artikels 34 GG. Vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. März 2009 – 23 W 99/08

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