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Samstag, 12. April 2014

Wahlprüfungsbeschwerde/n: neue Nachricht vom Bundesverfassungsgericht!

Leider wurde von seiten des Bundesverfassungsgerichts in zwei bisherigen
Schreiben versucht, für alle drei eingereichten Wahlprüfungsbeschwerden -
gegen die Bayernwahl vom 15.09.2013 - die Bundestagswahl und die Hessenwahl
vom 22.09.2013 - ein ordentliches Verfahren zu verweigern. Dabei wurden die
drei Wahlprüfungsbeschwerden als ein Fall unter ein und demselben Aktenzeichen
abgehandelt. Was zudem als Verfahrensfehler zu werten war. Worauf das Bundes-
verfassungsgericht jetzt hoffentlich ein ordentliches Verfahren anstrebt.

Zumal die Wahlversprechens-Brecher in Bayern/Hessen und u.a. im Kanzleramt laut
Medienmeldungen die Einführung derer wählertäuschenden "PKW Maut für
Ausländer" erst für 2016 planen. Was indirekt als Eingeständnis zu werten ist, dass
es bisher zu keiner Zeit dazu eine gesetzesreife Vorlage gegeben hat. Möglicherweise
lautet jetzt der neue Plan der Seehofer-Ramsauer und Dobrindt-Connection, dass
dann keiner mehr daran denken wird.

Ich gehe davon aus - die Indizien sprechen sehr dafür - dass die Politik schon
wieder egozentrischen Einfluss auf die Justiz - in diesem Fall nach mehreren
Staatsanwaltschaften auch auf das Bundesverfassungsgericht ausgeübt hat.
Ein ungeheuerlicher skandalöser Vorgang!
Herzlichen Dank an alle Journalisten, die das mit möglich gemacht haben,
im Namen aller Mitstreiter, Thomas Karnasch



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