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Mittwoch, 28. Mai 2014

Schade, Herr Generalbundesanwalt: geht die offenbare Ermittlungsverweigerung im Hinblick auf die NSA-Überwachung auf eine Anordnung des Kanzleramts zurück ??

Wenn feststeht, dass der NSA oder und der betreffende britische Geheimdienst
diesbezüglich eindeutig rechtswidrig gespäht hat bzw. haben, dann reicht doch
das im Grunde schon aus, um eine entsprechende Anklage einzuleiten.
Dann wird eben der betreffende Geheimdienst-Chef angeklagt - schließlch ist der
doch darüber hinaus im Grunde in jedem Fall mitverantwortlich.

Und wenn es letztendlich nicht zu einer entsprechenden Verurteilung reichen sollte,
eine Anklage sollte im Grunde eben wegen der gesellschaftlichen Bedeutung
eingeleitet werden. Also, tun sie sich selber den Gefallen und geben sie etwaige
Namen bezüglich einer Anordnung an die Öffentlichkeit weiter !!!

Dazu kann ich mehrere persönliche Erlebnisse -wahrheitsgemäß- schildern:
In 2007 ordere ich 100 Euro am Bankautomaten - nehme das Geld aber nicht ab.
Auf Raten des Tankwarts erstatte ich Strafanzeige, nachdem das Geld nicht vom
Bankautomaten wieder eingezogen wurde. Die Polizei konnte aber aufgrund der
wenigen Überwachungsfotos keine eindeutge Identifizierung des Diebes vornehmen.
Woraufhin ich die Strafanzeige mit der Begründung zurückzog, dass es ja nicht
möglch sei, eine Identifizierung des Täters vorzunehmen und ich nicht will, dass
unnötig Steuergelder verschwendet werden.

Das Landgericht Göttingen machte jedoch indirekt auch deutlich, dass das
Verschwenden von Steuergeldern eher uninteressant ist und inszenierte sogar
einen Strafprozess gegen eine auf Überwachungsfotos abgebildete junge Frau.
Was natürlich zemlicher Unsinn war, schließlich war der Diebstahl darauf ebend
nicht zu sehen. Ich wurde auch vorgeladen, was aber genauso unsinnig war.
Schließlich hätte ich die Tat, also den Diebstaht gesehen haben müssen - was ich
aber leider eben nicht gesehen habe, sonst hätte ich das ja auch ggf. gegenüber
Polizei und Staatsanwaltschaft angegeben, hätte die Person sich darüber hinaus
geweigert, mir dann das Geld wieder auszuhändigen.

= Und Das Landgericht Göttingen hat nachweislich mit der Begründung an dem
Strafprozess festgehalten, dass es sich dabei um eine Straftat handle und deshalb
ein Strafverfahren anzustrengen sei!

In deutschen Staatsanwaltschaften ist Strafvereitelung eher gang und gebe denn
die Ausnahme. Nach meinen Erfahrungen aber mehr im Zuge der Vernachlässigung
durch die maßgeblich verantwortliche Politik begründet.
Letztens schreibt allenernstes eine Staatsanwaltschaft snngemäß und ziemlch wort-
wörtlich: diese Straftat liegt ncht im öffentlichen Interesse - weshalb wir eine
Strafverfolgung ablehnen. Was wieder einmal mehr belegt, wie korruptionsanfällig diese Justiz sein muss.

Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat in Zusammenarbeit mit dem Amtsgericht
Northeim mit Datum des 20.05.2009 einen Strafbefehl gegen mich ausgestellt.
Tagszuvor, am 19.05.2009, war der Politik-Verbrecher und damalge Minister-
präsident in Niedersachsen, C. Wulff, in Göttingen zu Gast. Und zufälligerweise
hatte ich am Vormittag dieses 19.05.2009 eine unmissverständliche Email an die
Staatsanwaltschaft Göttngen geschickt - und darin hieß es sinngemäß: dass ich mch
nicht einschüchtern lassen werde und besonders über C. Wulff weiterhn unliebsame
Wahrheiten veröffentlichen werde.
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat sich bekanntlich nicht getraut, diesbezüglich
rechtstaatliche Ermittlungen aufzunehmen. Was bedauerlicherweise, aber noch mehr
inakzeptabler Wese, auch einen unhaltbaren Zustand darstellt!

Und die Staatsanwaltschaft Göttingen hat in geschildertem Fall sogar einen
Strafprozess gegen mch inszeniert und dazu vor dem nicht minder korrumpierten
Landgericht Göttingen sogar einen angeblichen Oberstaatsanwalt Rappe als Zeugen
präsentiert, der beeiden sollte, dass ich in einer Email beleidigt hätte.
Doch ich sage nach wie vor, die Staatsanwaltschaft Göttingen hat absichtlich aus der
wahrscheinlichen Formulierung von mir:"Betrugs-Anwalt" - Betrüger-Anwalt zurecht
gebastelt!
Denn, nicht nur Christian Wulff, sondern mindestens alle angeführten Göttinger und
Northeimer Justzbehörden hatten mindestens ein Motiv gegen mch vorzugehen!

Ich schildere diesen Sachverhalt also gegenüber der verweigernden Staatsanwaltschaft
und poche gleichzeitig auf den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Doch die betreffende Staatsanwaltschaft hält unbeirrt an ihrer also offenbar unredlichen
Art und Weise der Ermittlungsverweigerung fest.

Besonders Kanzlerin Merkel gefährdet durch ihre nun schon seit über 8 Jahren
anhaltende Unfähigkeit - endlichst dafür Sorge zu tragen, dass in der beinah lichterloh
brennenden Justiz zum Wohle, besonders auch der dort offensichtlich überforderten
RichterInnen und StaatsanwältInnen, entsprechend fürsorglich, aber auch aufklärend
hinschtlich einiger dort begangener Straftaten eingegriffen wird - nachhaltig die Demokratie!
Mit erwartungsvollen Grüßen Thomas Karnasch

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