Die Wulff/McAllister-Indoktrination wirkt mit wohlwollender Unterstützung von
Macht-Merkel bisheute = und die Pseudo-Volksvertreter kriegen praktisch nichts
dagegen zustande.
Da schreibt doch das einmal mehr orientierungslose Sozialgericht Hildesheim
allenernstes in Absatz 5:
"Es wird darauf hingewiesen, dass ihre Klage per Email erhoben wurde gegenüber
der Rentenversicherung. Dies ist unzulässig. Eine Klageerhebung per Email ist nicht möglich."
Bei einer öffentlichen Behörde - wie der Deutschen Rentenversicherung in
Braunschweig - können schlichtweg keine Klagen erhoben werden!
Überhaupt auf die Idee zu kommen, sowas durch ein Gericht zu formulieren, ist
schlichtweg unglaublich! "Die Kammervorsitzende" der 30. Kammer unterstellt sich
damit nichts gutes.
Und auf Rückseite steht:
"Gegebenenfalls können sie die Überprüfung des Bescheides bei der Rentenvesicherung
beantragen. Um kurzfristige Antwort wird gebeten.
"Luhn
Richterin am Sozialgericht"
Auf der zweiten Seite ist das hier zu lesen: "E r k l ä r u n g:"
Hiermit nehme ich die Klage vom 23.07.2014 zurück und erkläre den Rechtstreit für erledigt."
= Ich kann's einfach nicht glauben, dass ein Gericht so ein Schwachsinn fabriziert!
Jeder halbwegs aufgeschglossene Mensch muss sich jetzt im Grunde an den Kopf
fassen: Die Rentenversicherung hat nachweislich mit der DAK korrumpiert
und ich soll bei dieser auch noch einen Antrag stellen - was ich doch im Grunde mit
meinem Widerspruch getan habe.
Zum Sachverhalt:
Seit Anfang des Jahres erhalte ich befristet eine geringe Erwerbsgemindertenrente UND
dazu hat es rückwirkend eine Nachzahlung - offenbar in Absprache mit dem Jobcenter
und der AOK gegeben, schließlich wurde hier mein persönliches Rentenkonto faktisch
geplündert, damit das betrügerische Jobcenter und die betrügerische AOK mir so die
Unterstützung verweigern konnten.
Die DAK hat Ansprüche aus der Nachzahlung angemeldet und die korrumpiertte
Rentenversicherung hat bereitwillig die volle Forderung an die DAK übewiesen -
obwohl ich dagegen Widerspruch eingelegt habe und darauf verwiesen habe, dass
gegen die DAK Gesundheit ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs der unterlassenen
Hilfeleistrung mit einhergehender fahrlässiger Körperverletzung läuft - und die
DAK über die Dauer des Strafverfahrens rechtlich keine Zahlung entgegennehmen
kann !!! = Alles andere läuft auf korrumpiere Kumpanei, Unterschlagung,
Vetternwirtschaft, Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch hinaus
Natürlich habe ich aufgrund dessen Strafanzeigen erstattet - doch die betreffenden
nicht minder korrumpierten Staatsanwaltschaften offenbaren immer mehr chronische
Züge im Betrügen zu Ungunsten von Bürgern in Form von Strafvereitelung durch
nachweislich wiederholte Strafermittlungsverweigerung !!!
Seht selbst:
Die Bundesrepublick Deutschland ist faktisch immer weniger ein angeblicher
Rechtstaat! Sondern entwickelt sich zusehends in einen Unrechtstaat. Ob die
angeblichen Volksvertreter jetzt endlich aufwachen und anfangen zu handeln ??
Mit herzlichen Grüßen - besonders an alle Justiz-Opfer - Thomas Karnasch
-
Macht-Merkel bisheute = und die Pseudo-Volksvertreter kriegen praktisch nichts
dagegen zustande.
Da schreibt doch das einmal mehr orientierungslose Sozialgericht Hildesheim
allenernstes in Absatz 5:
"Es wird darauf hingewiesen, dass ihre Klage per Email erhoben wurde gegenüber
der Rentenversicherung. Dies ist unzulässig. Eine Klageerhebung per Email ist nicht möglich."
Bei einer öffentlichen Behörde - wie der Deutschen Rentenversicherung in
Braunschweig - können schlichtweg keine Klagen erhoben werden!
Überhaupt auf die Idee zu kommen, sowas durch ein Gericht zu formulieren, ist
schlichtweg unglaublich! "Die Kammervorsitzende" der 30. Kammer unterstellt sich
damit nichts gutes.
Und auf Rückseite steht:
"Gegebenenfalls können sie die Überprüfung des Bescheides bei der Rentenvesicherung
beantragen. Um kurzfristige Antwort wird gebeten.
"Luhn
Richterin am Sozialgericht"
Auf der zweiten Seite ist das hier zu lesen: "E r k l ä r u n g:"
Hiermit nehme ich die Klage vom 23.07.2014 zurück und erkläre den Rechtstreit für erledigt."
= Ich kann's einfach nicht glauben, dass ein Gericht so ein Schwachsinn fabriziert!
Jeder halbwegs aufgeschglossene Mensch muss sich jetzt im Grunde an den Kopf
fassen: Die Rentenversicherung hat nachweislich mit der DAK korrumpiert
und ich soll bei dieser auch noch einen Antrag stellen - was ich doch im Grunde mit
meinem Widerspruch getan habe.
Zum Sachverhalt:
Seit Anfang des Jahres erhalte ich befristet eine geringe Erwerbsgemindertenrente UND
dazu hat es rückwirkend eine Nachzahlung - offenbar in Absprache mit dem Jobcenter
und der AOK gegeben, schließlich wurde hier mein persönliches Rentenkonto faktisch
geplündert, damit das betrügerische Jobcenter und die betrügerische AOK mir so die
Unterstützung verweigern konnten.
Die DAK hat Ansprüche aus der Nachzahlung angemeldet und die korrumpiertte
Rentenversicherung hat bereitwillig die volle Forderung an die DAK übewiesen -
obwohl ich dagegen Widerspruch eingelegt habe und darauf verwiesen habe, dass
gegen die DAK Gesundheit ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs der unterlassenen
Hilfeleistrung mit einhergehender fahrlässiger Körperverletzung läuft - und die
DAK über die Dauer des Strafverfahrens rechtlich keine Zahlung entgegennehmen
kann !!! = Alles andere läuft auf korrumpiere Kumpanei, Unterschlagung,
Vetternwirtschaft, Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch hinaus
Natürlich habe ich aufgrund dessen Strafanzeigen erstattet - doch die betreffenden
nicht minder korrumpierten Staatsanwaltschaften offenbaren immer mehr chronische
Züge im Betrügen zu Ungunsten von Bürgern in Form von Strafvereitelung durch
nachweislich wiederholte Strafermittlungsverweigerung !!!
Seht selbst:
Die Bundesrepublick Deutschland ist faktisch immer weniger ein angeblicher
Rechtstaat! Sondern entwickelt sich zusehends in einen Unrechtstaat. Ob die
angeblichen Volksvertreter jetzt endlich aufwachen und anfangen zu handeln ??
Mit herzlichen Grüßen - besonders an alle Justiz-Opfer - Thomas Karnasch
-
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen