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Dienstag, 9. Dezember 2014

"Vorwürfe gegen Staatsanwalt verjährt?" - solange in diesem Fall der betreffende Staatsanwalt im Amt ist, kann es keine Verjährung geben!



 


Pfleger-Prozess: Vorwürfe gegen Staatsanwalt verjährt?
NDR.de - vor 15 Stunden

Über 200 Verdachtsfälle und voraussichtlich zahlreiche Exhumierungen von Leichen:
Der ...
Solange gegen sich nach wie vor im Amt befindliche Amtsträger Vorwürfe auf Gesetzesverstöße vorliegen, kann es deshalb keine Verjährung geben (Wiederholungsgefahr - gerade Amtsträger in Robe müssen sozusagen stubenrein sein! Ggf. müssten sie entlassen werden, was natürlich von der schwere der Gesetzesverstöße abhängt!
Eine schöne Woche wünscht Thomas Karnasch

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