Und weiter in gewissem Sinne harte Bestrafung für den CSU-Nebel unausweichlich
ist! Anwalt Peter Gauweiler (CSU) hat offenbar sogar dem Leiter einer Dienststelle
des Landeskriminalamts in Bayern gebeten, gegen einen Beamten aus den eigenen
Reihen Ermittlungen einzuleiten, weil er und sein Kollege zu professionell an einem
Ärzteskandal ermittelte, so ihre Überzeugung - sie sollten Recht behalten. Eine gerade
für Politiker pflichtgemäße Anhörung der beiden Beamten hat der offenbar doch nicht
so honorige Anwalt Gauweiler nicht vorgenommen?? Und der Dienststellenleiter hat
ausführlich darüber mit den beiden Vollblutbeamten gesprochen??
Da ist doch der Rücktritt von Peter Gauweiler im Grunde unausweichlich.
Hab das aufmerksam gelesen und komme zu folgender Auffassung:
Gerade in Anbetracht des Umstandes, dass Gauweiler Anwalt eines von den
Ermittlungen der beiden Vollblutkriminalbeamten betroffenen Laborarztes ist,wäre
er im Grunde verpflichtet gewesen, sich genau mit den strittigen Äußerungen des
Kriminalbeamten zu befassen und darüber hinaus auch gegenüber dem Dienststel-
lenleiter deutlich nachhaken müssen!
Davon mal abgesehen ist das überhaupt ungeheuerlich, dass ein Bundestags-
abgeordneter als Anwalt eigene - dessen Mandanten offenbar in gewisser Weise
bevorteilende - Wünsche an mit Ermittlungen dessen Mandanten betraute
Ermittlungsbehörden richtet! Natürlich wusste Peter Gauweiler nur zu genau, dass
Politiker eines Parlaments eine gewisse entsprechende Autorität mitbringen!
Was auch einen Dienststellenleiter einer LKA-Dienststelle zu übergroßem Respekt
verleiten kann!
Ein schönes Wochenende wünscht Thomas Karnasch
P.S. Die Verwandten-Begünstigungs-Affäre in Bayern hat das doch auch deutlich vor
Augen geführt! Deshalb bin ich bei Ermittlungsbehörden unbeliebt, weil ich teilweise
pfiffiger bin als sie.
Jetzt sitzen sie hier und klagen an - den Freistaat. Ihre eigene Polizei und die Justiz. Das falle ihnen nicht leicht, sagen sie. Aber es müsse eben sein. "Wir haben ein Kreuz, das breit genug ist. Und wir haben unseren Eid geschworen", sagt Mahler. Er und Sattler sind die beiden Polizisten, die einen Vorgang ans Licht bringen, von dem man noch nicht genau weiß, ob man ihn einmal Skandal wird nennen müssen.
Die Vorwürfe sind so schwerwiegend, dass das Justizministerium in
der nächsten Woche dem Rechtsausschuss des Landtags berichten muss. Die Opposition ruft immer lauter nach einem Untersuchungsausschuss.
Diesen beiden Männern kommt jedenfalls bei der Aufklärung eine
Schlüsselrolle zu. Als Mitglieder der "Soko Labor" im Landeskriminalamt
haben sie seit 2006 gegen Ärzte ermittelt,
die systematisch bei Laborleistungen falsch abgerechnet haben sollen.
Sie sind der Überzeugung, dem ganz großen Betrug auf der Spur gewesen zu
sein. Bis zu 10 000 Ärzte bundesweit hatten sie im Fokus und Bernd Schottdorf, einen Augsburger Laborunternehmer, mit dem die Mediziner Geschäfte gemacht hatten. Zur Verantwortung gezogen wurde kaum jemand.
Noch bevor 2010 das Urteil in einem als Musterverfahren angelegten Prozess gegen einen Münchner Arzt erging, stellte die Staatsanwaltschaft Augsburg Verfahren gegen knapp 150 Beschuldigte ein, weil sie keinen Betrug erkennen konnte. Ein Fehlurteil aus heutiger Sicht. Das Münchner Landgericht verurteilte den Arzt zu einer Haftstrafe und der Bundesgerichtshof bestätigte 2012 das Urteil. Mahler und Sattler hatten richtig gelegen. "Viele Tausend Ärzte sind unbehelligt geblieben", sagt Sattler und sieht die Schuld bei der Justiz: "Mein Eindruck ist, nachdem man die Dimension erkannt hatte, wollte die Generalstaatsanwaltschaft nicht weitermachen."
An anderer Stelle waren die Staatsanwälte aktiver: Die
Staatsanwaltschaft München I nahm Ermittlungen gegen die LKA-Beamten
auf. Zuvor hatte der Bundestagsabgeordnete und Rechtsanwalt Peter Gauweiler interveniert, der den Laborunternehmer vertrat.
Gegen Sattler wurde wegen falscher uneidlicher Aussage und übler
Nachrede ermittelt, gegen Mahler wegen Verfolgung Unschuldiger und
Verleitens zum Verrat. Die Verfahren zogen sich mehr als zwei Jahre hin,
ehe sie ergebnislos eingestellt wurden. "Hier haben Amtsträger ihre
Macht missbraucht, um Kritiker mit brachialer Gewalt unter Druck zu
setzen und mundtot zu machen", sagt Robert Mahler. "Ich möchte, dass die
Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, noch glaube ich an
den Rechtsstaat."
Mahler hat jetzt den Gegenangriff gestartet. Er hat beim Landgericht München I eine Amtshaftungsklage gegen den Freistaat Bayern eingereicht. Er fordert 18 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld. Die Klageschrift ist 22 Seiten lang. Wenn die darin enthaltenen Vorwürfe zutreffen, dann könnten einige Justizbeamte und auch Politiker ernsthafte Probleme bekommen.
Tatsache ist, dass das Oberlandesgericht München in einem Beschluss vom 12. Oktober 2012
das Ermittlungsverfahren gegen Robert Mahler in der Luft zerfetzte.
"Insgesamt besteht (. . .) sowohl in tatsächlicher als auch in
rechtlicher Hinsicht bereits in objektiver Hinsicht kein hinreichender
Tatverdacht", schreibt das OLG. Dieser verklausulierte Satz hat
Sprengkraft. Er besagt: Die Staatsanwaltschaft München I hat gegen einen
Beamten ermittelt, obwohl nicht einmal ein Tatverdacht vorlag. Und das
mehr als zwei Jahre lang. "Bereits die Einleitung der Verfahren war
rechtswidrig", sagt Mahlers Anwalt Roland Weiler. "Dass diese ihn stark
belastenden Verfahren dann auch noch jahrelang verschleppt wurden, ist
für einen Rechtsstaat schlicht inakzeptabel."
Ähnlich sieht das die Deutsche Polizei Gewerkschaft (DPolG). Sie unterstützt Robert Mahlers Klage, indem sie ihm Rechtsschutz gewährt. "In der Regel erachten wir Amtshaftungs-Klagen als wenig aussichtsreich", sagt der DPolG-Landesvorsitzende Hermann Benker, "aber in diesem Fall sehen wir durchaus Erfolgsaussichten."
LKA informierte PKV-Verband
Frontal21
und dem Handelsblatt liegt ein Schreiben an den Verband der Privaten
Krankenkassen vom 31. Juli 2008 vor. Darin informiert das
Landeskriminalamt Bayern (LKA) die Kassen über ein
„Großermittlungsverfahren gegen den Laborkonzern Schottdorf“. Man habe
den „dringenden Verdacht“, dass Ärzte, die Kunden von Schottdorf sind,
zu Unrecht dessen Speziallabor-Untersuchungen als eigene Leistung
abrechneten. Der Verband gab die Information an seine 48 Mitglieder
weiter, damit war die Sache offenbar erledigt.
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Nur fünf Tage, nachdem die Krankenkassen informiert worden
waren, schrieben die Beamten auch die staatlichen Beihilfestellen in
Bayern an. Denn unter den betroffenen Privatpatienten sind auch viele
Beamte, deren Krankheitskosten anteilig vom Staat bezahlt werden. Ziel
der Aktion war es, den Geschädigten – also Staat, Kassen und
Versicherten – die Chance zu geben, Rückforderungsansprüche zu stellen.
Schließlich sind die Namen der mutmaßlichen Täter bekannt (s. Frontal21
Berichterstattung am 30.9.2014).
Kaum Reaktionen von Geschädigten
Doch
von den Privaten Krankenkassen haben seitdem nur sehr wenige versucht,
ihr Geld von den betrügerischen Ärzten zurückzuholen. Die staatlichen
Beihilfestellen reagierten gar nicht. Ein Insider, der die Akten kennt,
hat gegenüber Frontal21 und dem Handelsblatt erklärt: „Maximal zehn
Versicherer haben sich überhaupt auf das Informationsschreiben
gemeldet“. Nach bisherigen Erkenntnissen haben nur die Allianz und der
Bayerische Versicherungsverband Geld zurückgefordert. Andere wie die
Debeka scheiterten an der bayerischen Justiz. „Wir haben bereits im Jahr
2008 Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft beantragt“,
sagt Debeka-Sprecher Gerd Benner. „Diese wurde abgelehnt.“ Ohne die
Unterlagen war Debeka aufgeschmissen.
Die Mehrzahl der anderen Versicherungskonzerne hat das Problem ignoriert. Von den Beihilfestellen, kam überhaupt keine Reaktion, heißt es aus Polizeikreisen. Eine Vertreterin des Landesamtes für Finanzen, das für die Beihilfe der Beamten zuständig ist, , erklärte im Untersuchungs-Ausschuss kürzlich sogar, sie habe von dem Verfahren gegen die Ärzte keine Kenntnis gehabt. Dabei zeigen die Akten: Das LKA informierte die Beihilfestelle am 5. August 2008. Mittlerweile will sich das Landesamt zu dem Thema nicht mehr äußern. Auf Anfrage heißt es, „mit Rücksicht auf den laufenden Untersuchungsausschuss“ könne keine Stellungnahme abgegeben werden. Und auch viele Versicherungen wollen sich zu den damaligen Vorgängen nicht äußern.
Versicherungen geraten ins Zwielicht
Rüdiger
Pötsch war lange Jahre Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung
Bayerns und Kritiker der explodierenden Laborkosten. Das Desinteresse
des Bayerischen Landesamtes und der Umgang mit Steuergeldern machen ihn
wütend. „Wenn die wissen, dass das System der Falschabrechnungen seit
2008 läuft und seit 2012 der Bundesgerichtshof festgestellt hat, dass
bei Abrechnungen von Laborleistungen betrogen wird, dann wäre die
Beihilfe verpflichtet gewesen, differenzierte Analysen vorzunehmen“,
sagt Pötsch. „Dann hätte man die EDV ganz einfach erneuern müssen. Man
hätte die Ärzte anschreiben können mit der Bitte, die fachliche
Kompetenz und die apparatemäßige Ausstattung nachzuweisen. Damit hätte
man herausfinden können, was der Arzt abrechnen darf und was nicht.“Die
Labor-Affäre erreicht damit eine weitere Dimension. Richtete sich
bisher der Fokus vor allem auf die Versäumnisse der Justiz, geraten nun
auch Versicherungskonzerne und Beihilfestellen ins Zwielicht.
Denn niedergelassene Ärzte besitzen in der Regel weder die entsprechende Weiterbildung noch die nötige technische Ausrüstung, um solch spezielle Blutuntersuchungen vorzunehmen. „Ein Blick auf die Rechnung hätte deshalb genügt, um festzustellen, dass da falsch abgerechnet wurde“, sagt Rudolf Seuffer, selbst Facharzt für Labormedizin, Mikrobiologie und Biochemie und viele Jahre in eigener Praxis tätig.“
ist! Anwalt Peter Gauweiler (CSU) hat offenbar sogar dem Leiter einer Dienststelle
des Landeskriminalamts in Bayern gebeten, gegen einen Beamten aus den eigenen
Reihen Ermittlungen einzuleiten, weil er und sein Kollege zu professionell an einem
Ärzteskandal ermittelte, so ihre Überzeugung - sie sollten Recht behalten. Eine gerade
für Politiker pflichtgemäße Anhörung der beiden Beamten hat der offenbar doch nicht
so honorige Anwalt Gauweiler nicht vorgenommen?? Und der Dienststellenleiter hat
ausführlich darüber mit den beiden Vollblutbeamten gesprochen??
Da ist doch der Rücktritt von Peter Gauweiler im Grunde unausweichlich.
Hab das aufmerksam gelesen und komme zu folgender Auffassung:
Gerade in Anbetracht des Umstandes, dass Gauweiler Anwalt eines von den
Ermittlungen der beiden Vollblutkriminalbeamten betroffenen Laborarztes ist,wäre
er im Grunde verpflichtet gewesen, sich genau mit den strittigen Äußerungen des
Kriminalbeamten zu befassen und darüber hinaus auch gegenüber dem Dienststel-
lenleiter deutlich nachhaken müssen!
Davon mal abgesehen ist das überhaupt ungeheuerlich, dass ein Bundestags-
abgeordneter als Anwalt eigene - dessen Mandanten offenbar in gewisser Weise
bevorteilende - Wünsche an mit Ermittlungen dessen Mandanten betraute
Ermittlungsbehörden richtet! Natürlich wusste Peter Gauweiler nur zu genau, dass
Politiker eines Parlaments eine gewisse entsprechende Autorität mitbringen!
Was auch einen Dienststellenleiter einer LKA-Dienststelle zu übergroßem Respekt
verleiten kann!
Ein schönes Wochenende wünscht Thomas Karnasch
P.S. Die Verwandten-Begünstigungs-Affäre in Bayern hat das doch auch deutlich vor
Augen geführt! Deshalb bin ich bei Ermittlungsbehörden unbeliebt, weil ich teilweise
pfiffiger bin als sie.
Ermittler der Ärzte-Betrugsverfahren Zwei gegen den Freistaat
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Gegen die Kriminalpolizisten Robert Mahler und Stephan Sattler
wurde zwei Jahre lang ohne hinreichenden Verdacht ermittelt. Jetzt
wollen sie Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Robert Mahler und Stephan Sattler sind immer noch ein Team,
obwohl sie schon lange nicht mehr zusammen ermitteln. Man sieht es den
beiden Kriminalhauptkommissaren an, wie sie jetzt im Besprechungszimmer
ihres Rechtsanwalts in Nürnberg den Blickkontakt suchen. Sie verstehen
sich, ohne viel reden zu müssen. Mahler, 32, ein smarter Typ in Jeans und Sakko. Und Sattler, der erfahrene Kriminalbeamte. 51 Jahre alt, groß und kräftig. Eine Erscheinung, wenn er den Raum betritt. Sie ergänzen sich ganz gut, bekommt man den EindruckJetzt sitzen sie hier und klagen an - den Freistaat. Ihre eigene Polizei und die Justiz. Das falle ihnen nicht leicht, sagen sie. Aber es müsse eben sein. "Wir haben ein Kreuz, das breit genug ist. Und wir haben unseren Eid geschworen", sagt Mahler. Er und Sattler sind die beiden Polizisten, die einen Vorgang ans Licht bringen, von dem man noch nicht genau weiß, ob man ihn einmal Skandal wird nennen müssen.
"Wir sind gegrillt worden"
Ihr Vorwurf: Die bayerische Justiz habe Tausende Ärzte geschont, die bei der Abrechnung von Laborleistungen betrogen haben sollen. Und nicht nur das. Weil die beiden Ermittler keine Ruhe gaben, habe sie ihr Dienstherr kriminalisiert und stattdessen selbst mit jahrelangen Ermittlungen überzogen. Sattler formuliert es so: "Wir sind gegrillt worden."
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Noch bevor 2010 das Urteil in einem als Musterverfahren angelegten Prozess gegen einen Münchner Arzt erging, stellte die Staatsanwaltschaft Augsburg Verfahren gegen knapp 150 Beschuldigte ein, weil sie keinen Betrug erkennen konnte. Ein Fehlurteil aus heutiger Sicht. Das Münchner Landgericht verurteilte den Arzt zu einer Haftstrafe und der Bundesgerichtshof bestätigte 2012 das Urteil. Mahler und Sattler hatten richtig gelegen. "Viele Tausend Ärzte sind unbehelligt geblieben", sagt Sattler und sieht die Schuld bei der Justiz: "Mein Eindruck ist, nachdem man die Dimension erkannt hatte, wollte die Generalstaatsanwaltschaft nicht weitermachen."
Ermittler der Ärzte-Betrugsverfahren "Noch glaube ich an den Rechtstaat"
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Mahler hat jetzt den Gegenangriff gestartet. Er hat beim Landgericht München I eine Amtshaftungsklage gegen den Freistaat Bayern eingereicht. Er fordert 18 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld. Die Klageschrift ist 22 Seiten lang. Wenn die darin enthaltenen Vorwürfe zutreffen, dann könnten einige Justizbeamte und auch Politiker ernsthafte Probleme bekommen.
Ein Versehen? Absicht?
Die Vorwürfe gehen in zwei Richtungen: Erstens kritisiert er, dass er "exzessiv und unvertretbar" mit strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und auch einem Disziplinarverfahren überzogen wurde, die seine Beförderung verzögerten und seine Gesundheit angriffen. "Ich hatte unter anderem Bluthochdruck, Herzrasen, Panikattacken." Zweitens zählt er mehrere Fehler in den Betrugsverfahren gegen die Ärzte auf, welche in seinen Augen den "Rückschluss" zulassen, die Verfahren seien "durch politische Einflussnahme gelenkt" worden. Mahler beteuert, die Staatsanwaltschaft Augsburg habe die Verfahren "rechtswidrig" eingestellt, weil "mehrere nicht-einstellungsfähige Verdachtsmomente offenbar übersehen wurden". Ein Versehen? Absicht? Ob die Politik oder die Generalstaatsanwaltschaft Einfluss in die Ermittlungen genommen haben, wird zu klären sein.
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Ähnlich sieht das die Deutsche Polizei Gewerkschaft (DPolG). Sie unterstützt Robert Mahlers Klage, indem sie ihm Rechtsschutz gewährt. "In der Regel erachten wir Amtshaftungs-Klagen als wenig aussichtsreich", sagt der DPolG-Landesvorsitzende Hermann Benker, "aber in diesem Fall sehen wir durchaus Erfolgsaussichten."
Frontal21 | 05.12.2014 Bayerischer U-Ausschuss zum „Blutkartell“
Privat-Versicherer und staatliche Beihilfe lassen sich Rückforderungen entgehen
Die Masche mit den Blutproben (Archiv)
Von Steffen Judzikowski und Christian Rohde
Frontal21 und das Handelsblatt hatten in den letzten Monaten
wiederholt über das „Blutkartell“ berichtet. Jetzt wurde nach neuen
Recherchen bekannt: Nicht nur die Justiz auch die geschädigten
Krankenkassen waren kaum an Aufklärung und Wiedergutmachung
interessiert. Obwohl die Konzerne von den Ermittlungsverfahren wegen
Abrechnungsbetrugs wussten, unternahm die Mehrzahl offenbar nichts, um
Falsch-Abrechnungen zu stoppen oder das Geld ihrer Versicherten
zurückzufordern.LKA informierte PKV-Verband
Kaum Reaktionen von Geschädigten
Die Mehrzahl der anderen Versicherungskonzerne hat das Problem ignoriert. Von den Beihilfestellen, kam überhaupt keine Reaktion, heißt es aus Polizeikreisen. Eine Vertreterin des Landesamtes für Finanzen, das für die Beihilfe der Beamten zuständig ist, , erklärte im Untersuchungs-Ausschuss kürzlich sogar, sie habe von dem Verfahren gegen die Ärzte keine Kenntnis gehabt. Dabei zeigen die Akten: Das LKA informierte die Beihilfestelle am 5. August 2008. Mittlerweile will sich das Landesamt zu dem Thema nicht mehr äußern. Auf Anfrage heißt es, „mit Rücksicht auf den laufenden Untersuchungsausschuss“ könne keine Stellungnahme abgegeben werden. Und auch viele Versicherungen wollen sich zu den damaligen Vorgängen nicht äußern.
Versicherungen geraten ins Zwielicht
War den Versicherungen nicht an Aufklärung gelegen?
War
den Versicherungen möglicherweise wegen eigener Versäumnisse gar nicht
an Aufklärung gelegen? Nach Recherchen von Frontal21 und dem
Handelsblatt war den wenigsten Versicherungen bis zum
Informationsschreiben des LKA überhaupt aufgefallen, dass die Kunden von
Laborunternehmer Schottdorf und anderen Laborbetreibern offenbar
Leistungen abrechneten, die sie nicht hätten einfordern dürfen.Denn niedergelassene Ärzte besitzen in der Regel weder die entsprechende Weiterbildung noch die nötige technische Ausrüstung, um solch spezielle Blutuntersuchungen vorzunehmen. „Ein Blick auf die Rechnung hätte deshalb genügt, um festzustellen, dass da falsch abgerechnet wurde“, sagt Rudolf Seuffer, selbst Facharzt für Labormedizin, Mikrobiologie und Biochemie und viele Jahre in eigener Praxis tätig.“
Untätigkeit der Versicherer kann Folgen haben
Dabei
waren den Privaten Krankenkassen die hohen Kosten von
„Labordienstleistungen“ durchaus bekannt. 2008 gaben sie dafür 890
Millonen Euro mehr aus als die gesetzlichen Kassen. Das hatte das
Wissenschaftlichen Institut der Privaten Krankenversicherungen (PKV) in
einer Studie ausgerechnet und festgestellt: Es sei nicht zu
rechtfertigen, „dass niedergelassene Ärzte einen erheblichen Teil ihres
Mehrumsatzes bei Privatpatienten durch extensive Veranlassung von
Laborleistungen erzielen können“.Die Untätigkeit der
Versicherer kann für einige noch böse Folgen haben. Die Vorstände der
Unternehmen könnten sich damit der Untreue strafbar gemacht haben, sagt
Ole Ziegler, Fachanwalt für Medizinrecht in Frankfurt. Die Konzerne
betreuen mit den Prämien der Versicherten fremdes Vermögen. „In
derartigen Fällen kann ich nicht stillhalten, wenn ich von einem
möglichen Abrechnungsbetrug erfahre“, sagte Ziegler. „Zumindest ein
Antrag auf Akteneinsicht wäre ein probates Mittel gewesen“.
Untersuchungsausschuss "Labor"
Der Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag soll klären,
warum die Justiz rund 10.000 betrugsverdächtige Mediziner laufen ließ -
und welche Rolle dabei die Bayerische Politik spielte. Im Mittelpunkt
der Affäre steht der Augsburger Millionär und damalige Labor-Magnat
Bernd Schottdorf. Er praktizierte einen Abrechnungsmodus, der es
Tausenden Kunden ermöglichte, sich zu Unrecht an Laborarbeiten zu
bereichern – und zwar vor allem auf Kosten von Privatpatienten.
Schottdorf bestreitet, etwas Unrechtes getan zu haben. Und auch die
Spitze der bayerischen Justiz pochte jahrelang darauf, dass das
Abrechnungssystem legal sei. Nur in einem einzigen Fall konnte ein
Staatanwalt einen Arzt in einem sogenannten Politverfahren anklagen. Und
genau diesen Fall bestätigte der Bundesgerichtshof 2012: Das
Abrechnungssystem war Betrug. Der Arzt wurde zu mehr als drei Jahren
Haft verurteilt. Doch in der Zwischenzeit hatte die bayerische Justiz
das Verfahren gegen Schottdorf eingestellt und die restlichen der rund
10.000 Fälle waren verjährt.
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