Journalist beschuldigt Merkel, Gabriel & Co des Hochverrats
- Hochverrat
-
- Die von der
Bundesregierung, namentlich von Angela Merkel und Sigmar Gabriel,
betriebene Zustimmung der EU zum so genannten "Freihandelsabkommen"
TTIP erfüllt meines Erachtens den Tatbestand des Hochverrats.
-
- Die Beweisführung
dazu führt über die Paragraphen 81-83a des Strafgesetzbuches
und den Artikel 20 des Grundgesetzes zum Artikel 79 des gleichen
Grundgesetzes, wobei dem Begriff der "Staatsgewalt"
außerordentliche Aufmerksamkeit geschenkt wird.
-
-
- Stellen wir
zunächst den Tatbestand klar:
-
- Die deutsche
Bundesregierung, angeführt von Angela Merkel im Amt des
Bundeskanzlers und Sigmar Gabriel im Amt des Vizekanzlers, betreiben
mit Macht den Beitritt der EU zum transatlantischen Freihandelsabkommen
TTIP.
-
- Dieses Abkommen,
das unter größtmöglicher Geheimhaltung
ausgehandelt
wird und auch den Parlamentariern des Deutschen Bundestages bisher
in weiten Teilen vollkommen unbekannt geblieben ist, zerstört,
wird es denn angenommen, den Wesenskern unseres Grundgesetzes,
weil es - soviel ist durchgesickert - jeglichen Akt der Gesetzgebung
für Deutschland unter den Vorbehalt der Zustimmung geheim
tagender, privater Schiedsgerichte stellt, die einzig der Durchsetzung
der Interessen global agierender Konzerne verpflichtet sind,
nicht aber dem Wohle der Bevölkerungen der beteiligten Staaten
und jeden gesetzgeberischen Akt durch hohe Strafen zum extremen
Risiko für die gesetzgebenden Körperschaften machen.
-
- Insbesondere
wird damit Artikel 20, Abs. 2, des Grundgesetzes:
-
-
"Alle
Staatsgewalt geht vom Volke aus",
-
- vollständig
außer Kraft gesetzt. Dessen ungeachtet arbeitet die Deutsche
Bundesregierung ohne jegliche verfassungsrechtliche Bedenken
darauf hin, dieses Abkommen schnellstmöglich zu verabschieden
und in Kraft zu setzen.
- Während
Angela Merkel ungeniert die Rolle des uneingeschränkten
Befürworters spielt und zur Eile antreibt, übt sich Gabriel darin, die Chancen
des Abkommens in leuchtenden Farben zu malen und die Risiken
kleinzureden, wobei seine durchsichtigen Versuche den Eindruck
zu erwecken, Deutschlands Position sei in diesem Spiel stark
genug, um den fatalen Kern dieses Abkommens zu Fall zu bringen
oder, wie zuletzt von ihm zu hören, wenigstens zu entschärfen,
nur dem einen Zweck dienen, den Widerstand in der Bevölkerung
und in der eigenen Partei zu schwächen und das Abkommen
noch in dieser Legislaturperiode in trockene Tücher zu bekommen.
-
- Die gleiche
Eile legt man übrigens auch in den USA an den Tag, wo nun
ein beschleunigtes Verfahren beschlossen werden soll, das dem
Präsidenten das alleinige Verhandlungsmandat überträgt,
womit auch in den USA die beiden Kammern des Kongresses von der
Mitarbeit ausgeschlossen wären.
-
- Für die
USA kann ich kein Urteil abgeben, allerdings bin ich überzeugt,
dass dieses Abkommen auch in den USA die Rechte der Bürger
massiv einschränken und die demokratische Verfassung vollends
ad absurdum führen würde.
-
- Für Deutschland
stelle ich - in Anbetracht der Aktivitäten der Regierung
die simple Frage:
-
-
"Dürfen
die das?"
-
-
- Meine Antwort
darauf fällt eindeutig aus.
-
-
Sie
dürfen es nicht, denn was sie da tun, ist Hochverrat.
-
-
- Die Paragraphen,
die den Hochverrat definieren, sind eindeutig, was das Ziel des
Hochverrats betrifft, nämlich
- entweder
- den Bestand
der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
- die auf dem
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende
verfassungsmäßige Ordnung zu ändern.
-
- Selbstverständlich
muss beides im Rahmen demokratischer Prozesse möglich sein.
Dem Deutschen Bundestag ist es daher zugestanden, solche Veränderungen
mit Zweidrittel-Mehrheit zu beschließen, ohne dass Parlamentarier,
die dafür stimmen, schon des Hochverrats schuldig wären.
-
- Um hier eine
Abgrenzung zu schaffen, hat der Gesetzgeber neben den Zielen
des Hochverrats auch die Mittel benannt, die eingesetzt werden
müssen, um den angestrebten Veränderungen den Charakter
des Hochverrats beizumessen.
-
- Die Formulierung
lautet:
-
-
"Wer
es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
..."
-
- Um diesen Gewaltbegriff
hat es unter den führenden Juristen bereits so manchen heftigen
Disput gegeben. Während die einen diesen Begriff alleine
auf die "physische Gewalt" beschränkt sehen wollen,
und dabei Gewaltanwendung in erheblichem Ausmaß voraussetzen,
haben andere auch einen erweiterten Gewaltbegriff, der auch einen
psychischen Zwang einschließt. Diese Auseinandersetzung
hat vor allem im Zusammenhang mit dem Straftatbestand der Nötigung
stattgefunden und ist noch lange nicht abgeschlossen.
-
- Was dem Hochverratsparagraphen
meines Erachtens nach fehlt, ist der Einbezug von Tatmitteln
wie: Arglist, Täuschung, Betrug, Machtmissbrauch, usw.
-
- Bliebe man in
der Betrachtung hier stehen, ergäbe sich in erster oberflächlicher
Betrachtung die Einschätzung:
-
-
Wenn
das Regierungshandeln auch
die benannten verheerenden Folgen
für die auf dem Grundgesetz beruhende,
verfassungsmäßige Ordnung hat,
sie dürfen
es,
weil sie dabei keine Gewalt anwenden.
-
- Das ist unbefriedigend
und m.E. auch falsch, weil zu kurz gedacht.
-
- Es gibt schließlich
einen weiteren Gewaltbegriff in unserem Grundgesetz, und der
findet sich im Artikel 20.
-
- Dort wird nicht
nur bestimmt, was die Bundesrepublik Deutschland zu sein hat,
nämlich ein "demokratischer und sozialer Bundesstaat",
sondern es wird auch die "Staatsgewalt" beschrieben.
-
- Die "Staatsgewalt",
heißt es da, "wird durch besondere Organe der Gesetzgebung,
der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung ausgeübt".
-
- Liest man diesen
Absatz bewusst, dann erschließt sich darin einerseits das
"Gewaltmonopol" des Staates, das in Gesetzgebung, Regierungshandeln
und Rechtssprechung, vor allem im Zusammenspiel dieser drei "Gewalten"
gegenüber der eigenen Bevölkerung insgesamt oder gegenüber
Teilen davon wirksam aufgebaut ist.
-
- Die Staatsgewalt
kann sowohl physisch auftreten, z.B. in Form von Einsatzkräften
der Polizei oder der Bundeswehr, als auch auf rein psychischer
Ebene, durch Androhung von Strafen, die vom geringfügigen
Bußgeld bis zur lebenslangen Haft reichen können.
Ebenso ist die Wegnahme von Eigentum durch Enteignung eine der
Möglichkeiten des Staates, seine Gewalt einzusetzen.
-
-
Jeder
gesetzgeberische Akt, jedes Regierungshandeln und jedes Gerichtsurteil
ist Wahrnehmung bzw. Ausübung von "Gewalt".
-
-
- Nun beißt
sich allerdings der Hund in den Schwanz:
-
- Wenn den Organen
der Legislative, der Exekutive und der Judikative das Recht,
die Staatsgewalt auszuüben, explizit zugesprochen ist, dann
kann das Handeln von Parlamenten, Regierungen und Gerichten doch
nicht zugleich Hochverrat sein. Schließlich ist es deren
Aufgabe, in Anbetracht aller Veränderungen im Inneren, wie
im Äußeren, im Sinne des gesamten Volkes auch die
notwendigen Veränderungen im Gesetzeswerk, im Regierungshandeln
und in der Rechtssprechung vorzunehmen. Selbst die Änderung
des Grundgesetzes ist - wenn auch unter erschwerten Bedingungen
- durchaus zulässig.
-
-
"Dürfen
Sie es also doch?"
-
- Sie meinen,
es zu dürfen. So viel steht fest. Allerdings haben die Väter
des Grundgesetzes und diejenigen, die es im Namen der Alliierten
genehmigten, auch einen Artikel 79 in das Grundgesetz eingefügt,
dessen Absatz 3 bestimmten Teilen der verfassungsmäßigen
Ordnung einen besonderen Schutz gewährt. Das ist die so
genannte "Ewigkeitsklausel", die da lautet:
-
- „Eine
Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung
des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung
der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln
1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden,
ist unzulässig.“
-
- Es ist jedoch
gerade der Artikel 20, der, mit der Unterwerfung unter ein Freihandelsabkommen,
das privaten und geheim tagenden, internationalen Schiedsgerichten,
mit welchen Beschränkungen auch immer, erlaubt, in das souveräne
Gesetzgebungsrecht des Deutschen Bundestages einzugreifen, faktisch
abgeschafft wird.
-
- Wenn jede gesetzgeberische
Idee schon im Vorfeld der Beschlussfassung darauf überprüft
werden muss, ob damit die Interessen international tätiger
Konzerne berührt werden könnten, und wenn jedes beschlossene
Gesetz von in keiner Weise im Grundgesetz erwähnten Schiedsgerichten
durch drakonische Strafen wieder zu Fall gebracht werden kann,
dann kann von der Gewaltenteilung innerhalb des Staates Bundesrepublik
Deutschland nicht mehr die Rede sein, weil die Legislative ausgeschaltet
und durch Willkürakte der von Kapitalinteressen dominierten
Schiedsgerichte ersetzt wird.
-
- Insofern kann
die Regierung zwar noch, wie im Amtseid zu beschwören, die
Gesetze achten, aber eben nicht mehr die Gesetze des Bundes,
die vom Bund hervorgebracht wurden, sondern nur noch jene Gesetze
des Bundes, die nicht sogenannten Investitionsschutzvereinbarungen
widersprechen. Auch die Judikative kann nicht mehr originär
deutsches Recht sprechen, sondern nur noch Recht, das von nicht
demokratisch legitimierten Kräften außerhalb der grundgesetzlichen
Ordnung für Deutschland gesetzt wird.
-
- Mit der Unterschrift
unter TTIP, einer Vereinbarung, die im Geheimen ausgehandelt
wird und den wohl schwerwiegendsten Eingriff in die verfassungsmäßige
Ordnung darstellt, den die Bundesrepublik seit ihrem Bestehen
erlebt hat, wird das Grundgesetz komplett ad absurdum geführt
-
- - und das zweifellos
mit der vorstehend beschriebenen staatlichen Gewalt.
-
- Allerdings handelt
es sich dabei um Gewaltmissbrauch, denn Artikel 20 steht weder
dem Parlament, noch der Regierung, noch dem Verfassungsgericht,
noch der EU zur Disposition.
-
- Um diesen Artikel
20 zu ändern, bedarf es der Umsetzung des Auftrags aus Artikel
146 GG, das heißt, der freien Entscheidung des deutschen
Volkes, das Grundgesetz abzuschaffen und sich eine (neue) Verfassung
zu geben.
-
- Dieser Auftrag
kann weder vom Parlament, noch von der Regierung, noch von einem
Gericht stellvertretend für das deutsche Volk wahrgenommen
werden. Es bedarf dazu einer Abstimmung des Volkes.
-
-
- Der letzte Einwand,
welcher den regierungshörigen Abgeordneten des Deutschen
Bundestages der 18. Wahlperiode, also den GroKorianern, das Recht
geben könnte, TTIP zuzustimmen, ist schon sehr fragwürdig.
-
- Er lautet: "Um
TTIP zuzustimmen bedarf es keiner Änderung des Grundgesetzes,
wir regeln das mit einem einfachen Gesetz".
-
- Dahinter steckt
ein merkwürdiges Kalkül, das in den Bereich jener Tatmittel
fällt, die ich im Hochverratsparagraphen vermisse.
-
- Eine Klage vor
dem Bundesverfassungsgericht kann erst eingereicht werden, wenn
der Verfassungsbruch eingetreten, ein entsprechendes Gesetz also
verabschiedet ist. Da noch nicht einmal der Vertragstext bekannt
ist, und vermutlich auch bei der Abstimmung im Bundestag nur
wenigen Abgeordneten unter Auflage der Geheimhaltung bekannt
gemacht werden wird, kann niemand die Zustimmung des Bundestages
aufhalten.
- Nach der erfolgten
Zustimmung des Bundestages und der Parlamente der übrigen
Mitgliedsstaaten, wird die EU als überstaatliches Organ,
völkerrechtlich bindend das Abkommen mit den USA besiegeln.
Deutschland ist dabei überhaupt kein Vertragspartner.
- Da eine Rücktrittsklausel
nicht vorgesehen ist, sind die Inhalte des Abkommens für
diese und alle folgenden Bundesregierungen bindend.
- Eine nun erfolgende
Klage vor dem Verfassungsgericht wird, wie auch immer die Richter
urteilen, an der eingegangenen völkerrechtlichen Vereinbarung
nichts mehr ändern können und auch für die "Täter"
keinerlei strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
-
- Es besteht also
die akute Gefahr, dass noch in diesem Jahr, von der EU, verbindlich
für die Bundesrepublik Deutschland, ein Vertrag mit den
USA geschlossen wird, der das deutsche Volk seiner grundgesetzlich
garantierten Rechte beraubt.
-
- Die Zustimmung
des Deutschen Bundestages, wie sie von der Bundesregierung vorangetrieben
wird, stellt, weil sie eine Verletzung des Ewigkeitsartikels
20 GG darstellt, einen klaren Missbrauch der Staatsgewalt dar,
ist also angemaßte Gewalt, die mit den psychischen und
physischen Machtmitteln des Staates, wie sie Legislative, Exekutive
und Judikative vom Volk zu eben diesem Zwecke nicht
übertragen wurden, missbräuchlich durchgesetzt werden
soll.
-
- TTIP erfordert
meines Erachtens die Zustimmung des deutschen Volkes zu einer
neuen, deutschen Verfassung, die ausdrücklich die Fremdbestimmung
von Legislative, Exekutive und Judikative durch in- und ausländische
Kapitalinteressen zulässt.
-
- Eine solche
Verfassung wird sich das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung
hoffentlich niemals geben!
-
- Wir stehen
damit am Rande eines Abgrundes.
-
- Eines Abgrundes,
der nicht vom Volk, sondern vom "Politischen System"
geschaffen wurde, das nicht nur Deutschland, sondern ganz Europa
entdemokratisieren und damit die Völker fremdem Willen unterwerfen
will.
-
- Selbst diesen
Fall haben die Väter des Grundgesetzes allerdings vorhergesehen
und dazu, im gleichen, von der Ewigkeitsklausel geschützten
Artikel 20 formuliert:
-
-
"Gegen
jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen,
haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand,
wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
-
Aufmerksamen Lesern ist es nicht entgangen:
-
- Wo das Strafgesetzbuch
nur dann auf strafbaren Hochverrat erkennt, wenn die Beseitigung
der Ordnung mit Gewalt verbunden ist, verzichtet das Grundgesetz
darauf, die Art und Weise, in der die verfassungsmäßige
Ordnung beseitigt werden soll, zu bennenen. Es kommt nicht auf
die Mittel und Methoden an - nur auf das angestrebte Ziel.
-
- Und es kommt
nicht auf die Vollendung der Tat an, sondern nur darauf, dass
jemand damit beginnt, die Beseitigung der verfassungsmäßigen
Ordnung in Angriff zu nehmen.
-
- Und es ging
den Vätern des Grundgesetzes nicht darum, Hochverräter
mit Gefängnis zu bestrafen, sondern darum zu verhindern,
dass ihre Pläne erfolgreich umgesetzt werden können
- und daher verzichteten sie für einen solchen Fall auch
darauf, den ordentlichen Rechtsweg vorzuschreiben, sondern erteilen
allen Deutschen das Recht zum Widerstand. Unter der Voraussetzung
allerdings, dass andere Abhilfe nicht möglich ist.
-
-
- Ich rufe
daher alle verantwortungsbewussten Bürger unseres Landes
auf, sich
mit der Frage auseinanderzusetzen, ob "andere Abhilfe"
noch möglich erscheint - und wie diese aussehen könnte.
-
- Ich rufe
alle Parlamentarier aller Parteien auf, sich die Frage zu stellen, ob sie den
Weg, der offenkundig in Kürze beschritten werden soll, mit
ihrem Gewissen, dem alleine sie verantwortlich sind, vereinbaren
können.
-
- Ich rufe
alle Offiziere der Deutschen Bundeswehr auf, sich die Frage zu stellen,
wie sie dazu beitragen könnten, das Recht des deutschen
Volkes (also vor allem das Grundgesetz) zu verteidigen, so wie
sie es beim feierlichen Gelöbnis geschworen haben.
-
- Ich rufe
alle Staatsrechtler dieser Republik dazu auf, ungeachtet der in weiten
Teilen noch unbekannten Vertragstexte, unter Bezug auf das, was
öffentlich geworden oder auch nur öffentlich als Möglichkeit
diskutiert wird, ihre Meinung zu bilden und diese mit aller ihren
zur Verfügung stehenden Autorität öffentlich zu
diskutieren.
-
- Ich rufe
die Richter des Bundesverfassungsgerichts auf, sich ebenso wie die
Staatsrechtler mit der Frage der deutschen Zustimmung zu TTIP
und deren Folgen für das Grundgesetz auseinanderzusetzen
und ggfs. - gegen jeglichen bisherigen Gebrauch - ihre Warnungen
an die Regierung und das Parlament auszusprechen.
-
- Ich rufe
den Generalbundesanwalt auf, sich der Thematik anzunehmen und die
Frage zu prüfen, ob nicht erst die Zustimmung zu TTIP, sondern
schon die Vorbereitungs dieses "Staatsstreichs" von
oben, der durch die extreme Geheimhaltung auch noch besonders
verwerflich ist, den Tatbestand des Hochverrats erfüllen
könnte.
-
- Und,
-
- ich rufe
alle auf, die diese Zeilen gelesen haben, diese Botschaft nach Kräften weiter
zu verteilen.
-
-
- Wir stehen
vor einem Abgrund.
-
- Wollen wir wirklich
warten, bis wir mit Gewalt hineingestoßen werden?
-
- Die Worte: "Wir
sind das Volk!", so gut sie klingen, und soviel sie in der
Vergangenheit bewegt haben, sind immer noch zu schwach.
-
- Wir sind nicht
bloß das Volk.
-
- Wir sind
der Souverän.
-
- Es ist nicht
so, dass unsere Parlamentarier oder unsere Regierung uns erlaubt
haben, sie zu wählen. Wir haben einen Vertrag mit ihnen
geschlossen.
-
- Wir stehen
ihnen gleichberechtigt und auf Augenhöhe gegenüber.
-
- Das Grundgesetz
ist der Vertrag, den wir mit Parlament und Regierung geschlossen
haben. Wird dieser Vertrag von Parlament und Regierung gebrochen,
sind auch wir nicht mehr daran gebunden.
-
- Wir sind
der Souverän.
-
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