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Samstag, 28. März 2015

Handlungsbedarf: das ist doch wohl nicht vom Bundestag so gewollt?

Erfolg von Online-Petitionen

Über den Erfolg von Online-Petitionen, die beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht werden, ist wenig bekannt, da der Petitionsausschuss keine offiziellen statistischen Angaben dazu bereitstellt. Laut Aussage des Petitionsausschusses werden alle Petitionen vom Petitionsausschuss beraten und mit einer Empfehlung verabschiedet, über die der Deutsche Bundestag beschließt.[20][21] Von den eingereichten Online-Petitionen werden nur etwa 5% veröffentlicht. Nur veröffentlichte Petitionen können auch unterzeichnet werden.[22]
Laut einem Mitarbeiter des Petitionsausschusses sei seit Beginn der Online-Petitionen nur ein einziges Gesetz verändert worden. Die Eingabe des Bürgers war hierbei, die Ausstattung von Kraftfahrzeugen mit einer zusätzlichen Stoßstange (sogenannten „Kuhfänger“) zu verbieten. Diese Frontschutzbügel sind als Reaktion auf diese Petition per Gesetz verboten worden.[23][24]

Ein schönes  Wochenende wünscht Thomas Karnasch

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