TTIP/CETA: EU-Kommissarin droht mit Entmündigung der Parlamente |
Die neue EU-Handelskommissarin Cäcilia Malmström hat angekündigt, dass sie sich vorstellen können, die Freihandelsabkommen TTIP (mit den USA) und CETA (mit Kanada) „vorläufig in Kraft“ zu setzen, auch wenn die nationalen Parlamente dem noch nicht zugestimmt hätten. Damit bestätigt sich, wovor die Solidarwerkstatt gewarnt hat. Denn im EU-Vertrag von Lissabon ist ein besonders gerissener Artikel, der Artikel 188n VAEU *) (Vertrag über die Arbeitsweise der EU) hineingemogelt worden: die sog. „vorläufige Anwendung“ von völkerrechtlichen Abkommen. Im Klartext heißt das, dass die EU-Institutionen solche Verträge auch dann „vorläufig anwenden“ können, wenn es nicht die notwendige Zustimmung der nationalen Parlamente gibt.
Das besonders Heimtückische: Diese „vorläufige Anwendung“ gilt für die Dauer des Ratifikationsprozesses, es wird aber nichts darüber ausgesagt wird, was passiert, wenn dieser Ratifikationsprozess scheitert, weil nationale Parlamente zur Zustimmung nicht bereit sind. In Deutschland wurde der wissenschaftliche Dienst des Bundestages angefragt, was die Nichtratifizierung durch nationale Parlamente für völkerrechtliche Verträge bedeuten würde, die durch die EU „vorläufig angewendet“ werden. Die Antwort: Gar nichts. Diese „vorläufige Anwendung“ kann also die dauerhafte Entmündigung der Parlamente nach sich ziehen. Beim Freihandelsvertrag der EU mit Peru und Kolumbien hat die EU den Artikel 188n *) bereits aus der Trickkiste geholt. Das österreichische Parlament hat bis heute diese Abkommen nicht ratifiziert, die EU hat es jedoch bereits am 1. August 2013 „vorläufig“ in Kraft gesetzt.
(05.02.2015)
Unterstützt daher bitte diese parlamentarische Bürgerinitiative!
*) Korrektur: Das ist eine veraltete Nummerierung. Die aktuelle Nummerierung ist Artikel 218.
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