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Dienstag, 5. Mai 2015

Strafanzeige wegen schwerer Rechtsbegung in Tateinheit mit schwerem Amtsmissbrauch bis zum Hochverrat wird gegen das Bundesverfassungsgericht erstellt!

Ein Ex-CDU-Ministerpräsident nimmt in Vorprüfung Wahlprüfungsbeschwerden
an sich und macht diese als erstes rechtmisbräuchlicher Weise in Tateinheit mit
ebenso schwerem Amtsmissbrauch zu einer "Wahlprüfungsbeschwerde.
Als erstes wird zu klären sein, wie es möglich werden konnte, dass Ex-Minister-
präsident Peter Müller ans Bundesverfassungsgericht kam, wo doch im Grunde
zwingend eine herausragende Richterlaufbahn nötig ist°

Und besitzt obendrein die Unverfrorenheit darauf hinzuweisen, dass das Verfahren
nicht den ordnungsgemäßen Weg beschritten hätte und haut damit in kaum zu
begreifender Abgezockheit die immer wieder durch die bisweilen erschreckend
korrupte Politik, durch den sichtlich ausufernden Machtmissbrauch in deren Kreisen
die Bürgerlichen Grundrechte schlimmstenfalls auch noch ohne jegliche Gefühlsregung
in die Tonne!

Dabei habe ich dem Bundesverfassungsgericht Beweise übermittelt, dass die Politik
in ausreichender Form in Kenntnis gesetzt wurde!

Zur Veranschaulichung:
Ich lebe durch die gewaltige erlebte Lebenserfahrung viel mehr in der Wirklichkeit
als die meisten anderen Menschen und hab mir daher im Laufe der Jahrzehnte eine
außergewöhnliche soziale Kompetenz angeeignet!

U.a. kommt in Wahlprüfungsbeschwerden auch der legendäre Richter Fahsel zu
Wort. Und bei den Voßkuhle & Co bestätigt sich mit diesem praktisch Hochverrat,
dass sie ähnlich wie diese ihre Karriere als Richter beschritten haben, die Richter
a.D. Frank Fahsel so beschrieben hat, dass er sich vor seinesgleichen ekeln müsse.

Ich bin natürlich als gewaltlos bekannt, aber dieses schwere Attentat auf die
demokratische Grundordnung könnte schlimmstenfalls zu Bürgerkriegen ausarten,
sollte das nicht zügig nach Widerspruch mit diesmal NACH BESTEM WISSEN
UND GEWISSEN - behandelt werden.
Ohne Worte!

P.S. 1 Billion an gesellschaftlichen Schaden langfristig - früher oder später werden
andernfalls Millionen Europäer das nachvollziehen können !!!

Strafgesetzbuch

   Besonderer Teil (§§ 80 - 358)   
   1. Abschnitt - Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 80 - 92b)   
   2. Titel - Hochverrat (§§ 81 - 83a)   

§ 81
Hochverrat gegen den Bund

(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder

2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

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