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Freitag, 30. Oktober 2015

"Verstößt er (oder sie, die Kanzlerin) gegen seinen (ihren) ,Amtseid,,hat ihm der Bundestag sein Mißtrauen auszusprechen"

Betreff:     "Verstößt er (oder sie, die Kanzlerin) gegen seinen (ihren) ,Amtseid,,hat ihm der Bundestag sein Mißtrauen auszusprechen"
Datum:     Thu, 29 Oct 2015 17:44:31 +0100
Von:     Politiker unter kritischer Beobachtung
An:     info@die-linke.de, info@gruene.de, info@spd.de

von Thomas Karnasch, Philosoph

Hier ein in gewisser Weise interessantes Schreiben des von mir erwähnten, augenscheinlich rechtslastigen, Rechtsanwalts Dr. Dr. Thor Waldstein. 35seitige Information von Thor Waldstein über das Widerstandsrecht ist in PDF Kopie beigefügt.

Sigmar Gabriel will natürlich Bundeskanzler werden, dann soll er mal beweisen, dass er umgehend die nötige Parlamentsmehrheit organisieren kann!
Mit erwartungsvollen Grüßen Thomas Karnasch

P.S. Das die Teflon-Kanzlerin noch nicht mal aufgrund eines funktionierenden Gewissens längst überfällig fähig war zu erklären, zur nächsten ohnehin somit mehr einer Farce gleichkommenden Bundestagswahl nicht mehr antreten zu wollen, beweist doch eindeutig, dass insbesondere sie schon längst ein funktionierendes Gewissen gar nicht mehr hat.


"Der Bundeskanzler seinerseits „bestimmt" die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung“ (Art. 65 Satz 1 GG). Verstößt er gegen seinen Amtseid, hat ihm der Bundestag sein Mißtrauen auszusprechen, einen Nachfolger zu wählen und den Bundespräsidenten zu ersuchen, den Bundeskanzler zu entlassen
(Art. 67 GG)."

... Tut der Bundestag das - wie tatsächlich schon mehrfach geschehen - nicht, dann sind insbesondere die per Strafanzeige eingeschalteten Staatsanwaltschaften, Bundesgerichtshof und Bundesanwaltschaft, sowie das ebenso eingeschaltete Bundesverfassungsgericht UMSO MEHR dazu verpflichtet, die Rechte des Souveräns, also der Bundesbürger (damit natürlich auch die Rechte der Staatsanwälte, Bundesrichter und Bundesanwälte, welche ja letztendlich auch ein Teil des Souveräns, also Bürger der Gesellschaft sind!) umso beherzt professioneller zu verteidigen !!!

Was letztendlich einen weiteren Beleg für die Rechtmäßigkeit der eingelegten Wahlprüfungsbeschwerden liefert!

(Bundesverfassungsrichter Peter M. Huber, Artikel „In der Sinnkrise“,in: Frankfurter Allgemeine Zeitung [FAZ] vom 1.10.2015) gemeint. Souverän des Grundgesetzes ist daher nur das deutsche Volk, das sich in einem Akt der Selbstbestimmung (Art. 1 Ziff. 2 UN - Charta) dieses Grundgesetz gegeben hat. Dabei knüpft insbesondere die Präambel „an das deutsche Volk als politische Schicksals- und Handlungsgemeinschaft an und qualifiziert die Bundesrepublik Deutschland so als den letztverbindlich handelnden, souveränen bzw. souveränitätsbefähigten deutschen Nationalstaat. Dessen Zweck ist es, den Deutschen Sicherheit nach außen und nach innen zu gewährleisten, Wohlfahrt, soziale Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ (Peter M. Huber ebd.).

Anmerkung:
Nichtsdestotrotz dürfen die internationalen Menschenrechte nicht außer acht gelassen werden - Krisen oder gar Kriege bedürfen besonderer Aufmerksamkeit:
Nicht nur nach den internationalen Menschenrechten haben die Menschen in Krisen oder gar Kriegsländern besondere Aufmerksamkeit von der internationalen Staatengemeinschaft zu erwarten!

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