Thomas Karnasch - Zum Scheerenberg 2 -
37186 Moringen - Tel: 01515366
An das Sozialgericht Hildesheim - An die DRV Braunschweig-Hannover
Sozialgericht Hildesheim
Versicherungsnummer:
Kreuzstr. 8 10030566K061 / 10-1506914
31134 Hildesheim
Kreuzstr. 8 10030566K061 / 10-1506914
31134 Hildesheim
Betrifft: Beschwerde bzw. Widerspruch:
Die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hat
wissentlich unrechtmäßig Widerspruch von mir ans Sozialgericht übergeben.
Betreffendes DRV Schreiben folgt auf nachfolgenden Seiten!
Mit anderen Worten:
Nun muss das Sozialgericht Hildesheim die beweisende
Darlegung zur Kenntnis nehmen, dass die DRV Braunschweig-Hannover den
betreffenden Rentenbescheid wegen der Gewährung des Antrags auf Vollrente vorsätzlich
widerrechtlich niedergeschrieben hat:
UND dagegen ist selbstverständlich der bereits von mir bei
der DRV Braunschweig-Hannover eingelegte Widerspruch völlig ausreichend – der
ja auch Bestandteil des betreffenden (Widerspruchs)Verfahrens vor dem
Sozialgericht Hildesheim ist bzw. wäre !
U.a. deshalb:
Laut den Statuten für die Rentengewährung kann Vollrente nur
gewährt werden, wenn Antragsteller nicht mehr als 3h am Tag arbeiten können und
wenn sie nicht mehr als 450 Euro im Monat hinzuverdienen!
Aber:
Auch aufgrund der fahrlässigen unterlassenen Hilfeleistung ( mit
einhergehender fahrlässiger Körperverletzung ) durch u.a. die DRV Braunschweig-Hannover
musste ich mich nach dem Auslaufen des 18 monatigen Krankengeldes am
20.03.2012, im wahrsten Sinne von Juni 2012 – 1. Oktober 2013 zur Arbeit
quälen, um mir überhaupt was zu essen kaufen zu können!
Doch:
Dabei habe ich praktisch über die gesamten 1 ½ Jahre hinweg
nachweislich notgedrungen nicht nur mehr als 3h am Tag gearbeitet, sondern auch
einiges mehr als 450 Euro im Monat verdient!
Und:
Ich habe nachweislich im Oktober 2015 die betreffende
erhaltene rückwirkende Rentenzahlung wieder zurücküberwiesen auf mein
persönliches Rentenkonto. Was aber die einmal mehr unprofessionelle DRV
Braunschweig-Hannover nicht ordnungsgemäß, in deren auch deshalb mehr als
seltsamen angeblichen Widerspruchsverfahren berücksichtigt hat.
Sehen Sie selbst anhand dieses Gehaltsnachweises für den Monat September 2013:
Netto
Verdienst 726, 60 Euro – was nur bei mehr als 3h am Tag möglich war !
Die
DRV Betrügerei ist damit doch zu Genüge bewiesen – Demnach kann es natürlich
kein Verfahren vor dem Sozialgericht Hildesheim dazu geben!
Ergo:
Das gesamte angebliche Widerspruchsverfahren ist damit
rechtswidrig, also rechtlich wirkungslos UND muss eigentlich mit u.a. der
Tatsache der Rücküberweisung noch mal von neuem geführt werden!
Doch:
Die also nachweislich korrupte DRV Braunschweig-Hannover hat
sich erschreckender Weise erdreistet ohne nötige rechtliche Grundlage auf mein
persönliches Rentenkonto zuzugreifen und die erwähnte Rückzahlung entwendet.
Um das auch noch von der DRV Braunschweig-Hannover selbst
initiierte Verfahren vor dem Sozialgericht Hildesheim so zur Abweisung bringen
zu können.
Aber:
Diese Dreistigkeit der Geldentnahme von meinem persönlichen
Rentenkonto wurde mittlerweile von mir wieder rückgängig gemacht!
Beweis ist auf nachfolgenden Seiten zu finden!
Logische Schlussfolgerung:
Das Sozialgericht Hildesheim kann das von der DRV
Braunschweig-Hannover initiierte Verfahren gar nicht durchführen!
Aktuell geht es um die rückwirkende Rentennachzahlung infolge
eines Antrags auf Vollrente. Doch die rückwirkende Rentennachzahlung hat die
DRV Braunschweig-Hannover nachweislich vorsätzlich arrangiert, um abermals die
nicht minder korrupten Krankenkassen DAK Gesundheit & AOK bevorteilen zu
können(…).
Ich lege jeweils Widerspruch ein und daraufhin wird
nachweislich gelogen und betrogen, dass normalen Menschen die Spucke wegbleibt!
Und um dieses inszenierte Klageverfahren abweisen zu können,
vergreift die DRV Braunschweig-Hannover sich auch noch nachweislich
widerrechtlich – also ohne jede nötige rechtliche Grundlage – an meinem
persönlichen Rentenkonto und entwendet 1351 Euro, um ihren korrupten
„Rentenbescheid“ vom 6. August 2015 wieder passend zu machen.
Betrifft: es fehlt noch immer die Aufklärung der
unmenschlichen Klageverschleppung vom 22. März 2012 am Sozialgericht
Hildesheim! Aufgrund dessen ist zudem praktisch das gesamte Sozialgericht
Hildesheim als befangen anzusehen!
UND:
der DRV Braunschweig-Hannover habe ich schon mitgeteilt, dass
sie sich damit ggf. zu Recht eine Strafanzeige u.a. wegen Veruntreuung von
Steuergeldern & Rentengeldern einhandelt! Und für das Sozialgericht würde
das dann mindestens Beihilfe dazu bedeuten!
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