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Sonntag, 31. Januar 2016

Handelt das Sozialgericht Hildesheim diesmal rechtstaatlich ??



Thomas Karnasch  -  Zum Scheerenberg 2  -  37186 Moringen  -  Tel: 01515366


An das Sozialgericht Hildesheim    -   An die DRV Braunschweig-Hannover
Sozialgericht Hildesheim                                 Versicherungsnummer:
Kreuzstr. 8                                                           10030566K061 / 10-1506914
31134 Hildesheim


Betrifft: Beschwerde bzw. Widerspruch:
Die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hat wissentlich unrechtmäßig Widerspruch von mir ans Sozialgericht übergeben. Betreffendes DRV Schreiben folgt auf nachfolgenden Seiten!

Mit anderen Worten:
Nun muss das Sozialgericht Hildesheim die beweisende Darlegung zur Kenntnis nehmen, dass die DRV Braunschweig-Hannover den betreffenden Rentenbescheid wegen der Gewährung des Antrags auf Vollrente vorsätzlich widerrechtlich niedergeschrieben hat:
UND dagegen ist selbstverständlich der bereits von mir bei der DRV Braunschweig-Hannover eingelegte Widerspruch völlig ausreichend – der ja auch Bestandteil des betreffenden (Widerspruchs)Verfahrens vor dem Sozialgericht Hildesheim ist bzw. wäre !

U.a. deshalb:
Laut den Statuten für die Rentengewährung kann Vollrente nur gewährt werden, wenn Antragsteller nicht mehr als 3h am Tag arbeiten können und wenn sie nicht mehr als 450 Euro im Monat hinzuverdienen!

Aber:
Auch aufgrund der fahrlässigen unterlassenen Hilfeleistung ( mit einhergehender fahrlässiger Körperverletzung ) durch u.a. die DRV Braunschweig-Hannover musste ich mich nach dem Auslaufen des 18 monatigen Krankengeldes am 20.03.2012, im wahrsten Sinne von Juni 2012 – 1. Oktober 2013 zur Arbeit quälen, um mir überhaupt was zu essen kaufen zu können!
Doch:
Dabei habe ich praktisch über die gesamten 1 ½ Jahre hinweg nachweislich notgedrungen nicht nur mehr als 3h am Tag gearbeitet, sondern auch einiges mehr als 450 Euro im Monat verdient!
DRV zeigt sich mit Schreiben geständig1, vom 14.01.2016.jpg

Und:
Ich habe nachweislich im Oktober 2015 die betreffende erhaltene rückwirkende Rentenzahlung wieder zurücküberwiesen auf mein persönliches Rentenkonto. Was aber die einmal mehr unprofessionelle DRV Braunschweig-Hannover nicht ordnungsgemäß, in deren auch deshalb mehr als seltsamen angeblichen Widerspruchsverfahren berücksichtigt hat.


Sehen Sie selbst anhand dieses Gehaltsnachweises für den Monat September 2013:
Netto Verdienst 726, 60 Euro – was nur bei mehr als 3h am Tag möglich war !
Die DRV Betrügerei ist damit doch zu Genüge bewiesen – Demnach kann es natürlich kein Verfahren vor dem Sozialgericht Hildesheim dazu geben!
DRV; Untersagung der Zurücküberweisung, vom 18.01.2016.jpg

Ergo:
Das gesamte angebliche Widerspruchsverfahren ist damit rechtswidrig, also rechtlich wirkungslos UND muss eigentlich mit u.a. der Tatsache der Rücküberweisung noch mal von neuem geführt werden!

Doch:
Die also nachweislich korrupte DRV Braunschweig-Hannover hat sich erschreckender Weise erdreistet ohne nötige rechtliche Grundlage auf mein persönliches Rentenkonto zuzugreifen und die erwähnte Rückzahlung entwendet.
Um das auch noch von der DRV Braunschweig-Hannover selbst initiierte Verfahren vor dem Sozialgericht Hildesheim so zur Abweisung bringen zu können.

Aber:
Diese Dreistigkeit der Geldentnahme von meinem persönlichen Rentenkonto wurde mittlerweile von mir wieder rückgängig gemacht!
Beweis ist auf nachfolgenden Seiten zu finden!
Logische Schlussfolgerung:
Das Sozialgericht Hildesheim kann das von der DRV Braunschweig-Hannover initiierte Verfahren gar nicht durchführen!

Aktuell geht es um die rückwirkende Rentennachzahlung infolge eines Antrags auf Vollrente. Doch die rückwirkende Rentennachzahlung hat die DRV Braunschweig-Hannover nachweislich vorsätzlich arrangiert, um abermals die nicht minder korrupten Krankenkassen DAK Gesundheit & AOK bevorteilen zu können(…).
Ich lege jeweils Widerspruch ein und daraufhin wird nachweislich gelogen und betrogen, dass normalen Menschen die Spucke wegbleibt!
Und um dieses inszenierte Klageverfahren abweisen zu können, vergreift die DRV Braunschweig-Hannover sich auch noch nachweislich widerrechtlich – also ohne jede nötige rechtliche Grundlage – an meinem persönlichen Rentenkonto und entwendet 1351 Euro, um ihren korrupten „Rentenbescheid“ vom 6. August 2015 wieder passend zu machen.

Betrifft: es fehlt noch immer die Aufklärung der unmenschlichen Klageverschleppung vom 22. März 2012 am Sozialgericht Hildesheim! Aufgrund dessen ist zudem praktisch das gesamte Sozialgericht Hildesheim als befangen anzusehen!

UND:
der DRV Braunschweig-Hannover habe ich schon mitgeteilt, dass sie sich damit ggf. zu Recht eine Strafanzeige u.a. wegen Veruntreuung von Steuergeldern & Rentengeldern einhandelt! Und für das Sozialgericht würde das dann mindestens Beihilfe dazu bedeuten!
...

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