Augenscheinlich lautet die grundsätzliche Frage bei vielen Rechtsstreitigkeiten
mit sozialen Behörden vor Gericht:
Ist die Bestreitung des Lebensunterhalts für die oder den betreffenden Bürger
gesichert? Und allen Ernstes ist nicht nur beim Jobcenter die "Möglichkeit"
gegeben, Bürgern die Unterstützung "ganz zu versagen".
Aber wie ist sowas möglich ?? Augenscheinlich sind zumindest die
Bestimmungen zuwenig konkret ausformuliert. Was wohl die Möglichkeit
anderer Interpretationen zulässt. Es muss doch davon ausgegangen werden,
dass bei Antragstellung eine gewisse Notwendigkeit besteht! Freilich gab
und gibt es wahrscheinlich immer noch unter den Antragstellern auf
Unterstützung sowas wie schwarze Schafe, die versuchen die Allgemeinheit
in gewisser Weise zu prellen. Aber nichtsdestotrotz muss sich über ein
ordnungsgemäß zu führendes Antragsverfahren herausstellen, ob und
inwieweit Unterstützung jeweils vonnöten ist!
Nicht nur bei mir war das von Anfang an relativ klar:
Erwiesene Arbeitsunfähigkeit bedeutet natürlich aus der Arbeit nach Ablauf
der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber keine direkten Bezüge über die
Dauer der Arbeitsunfähigkeit beziehen zu können.
Sondern stattdessen Krankengeld.
Doch in meinem Fall hat bekanntlich die BKK Gesundheit seinerzeit
willkürlich das Krankengeld gestrichen - ab dem Zeitpunkt stand ich also
ohne jegliches Einkommen dar. Weshalb ich mich erst ans Jobcenter wandte
und dann an die Deutsche Rentenversicherung.
Natürlich habe ich damals Strafanzeige gegen die BKK Gesundheit, mit Sitz in
Frankfurt am Main, erstattet:
A B E R die Landesregierung Hessens verhält sich im Grunde nicht anders,
als die Landesregierung Niedersachsens UND diese illegitime Bundregierung!
Übrigens:
Auch nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist, wie bereits mehrfach
erwähnt, sowohl Niedersachsens Justiz, als auch Gesundheitsministerin,
illegal! Gleiches gilt für Hessens Justizminister - für den Bundesjustizminister
und wegen des massiven Wahlbetrugs besonders für die Ministerpräsidenten
Bayerns und Hessens, sowie die Gemeralsekretärin in Berlin!
Das Sozialgericht Hildesheim hätte dem Jobcenter deren "Bescheid" um die
Ohren hauen müssen! Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle
hätte daraufhin den Beschluss des Sozialgerichts für nichtig erklären müssen!
Und das Bundessozialgericht ihrerseits den Beschluss des LSG für nichtig
erklären müssen!
Pikant:
Sowohl infolge des LSG-Beshluss, als auch des BSG-Beschluss, hatte ich
Fach/Dienst-Aufsichtsbeschwerde beim Justizministerium eingelegt und
dazu jeweils Strafanzeige erstattet:
Besonders im Fall des Beschluss durch das Bundessozialgericht hätte
das Maas-sche Justizministerium zuerst reagieren müssen!
Und dazu die erstattete Strafanzeige mit einbeziehen müssen!
Da aber bisher nur das Bundessozialgericht reagiert hat, ist klar, dass
Bundesjustizministerium unter Maas hat Einfluss genommen - mindestens
indirekt durch ausbleiben pflichtgemäßen Tätigwerdens!
Denn: auf selbem Schreiben wurde sowohl der Widerspruch, die Fach/Dienst-
Aufsichtsbeschwerde und die Strafanzeige niedergeschrieben!
Sowohl Bundesozialgericht, als auch Bundesjustizministerium und
Krimalpolizei in Kassel konnten daher die jeweils anderen Handlungen
ersehen.
Mit der Fach/Dienst-Aufsichtsbeschwerde soll aufgezeigt werden, dass
es ernstzunehmende Unregelmäßigkeiten im Zuge des Verfahrens vor
dem Bundessozialgericht gegeben hat. Was also im Grunde bedeutet,
dass Bundesjustizministerium muss die Darlegungen in der Fach/Dienst-
Aufsichtsbeschwerde sehr genau prüfen und ggf. tätig werden.
Wichtig:
Im Zuge der zuerst eingelegten Dienstaufsichtsbeschwerden hätte innerhalb
des Justizministeriums sehr genau die inhaltlichen Darlegungen zur Kenntnis
genommen werden müssen! Auch, um festzustellen, ob eine Dienstaufsichts-
beschwerde im Zusammenhang mit den inhaltlichen Darlegungen das
geeignete Mittel ist, um ordnungsgemäß tätig werden zu können.
Aber:
Eine dazu erstattete Strafanzeige zeigt ja schon auf, dass hier gravierende
regel, also Gesetzesverstöße vorliegen müssen. Und dennoch wurden sich
jeweils scheinbar die folgenden, von "juraforum" entnommenen Darlegungen
zu eigen gemacht; also so interpretiert, dass ein Tätigwerden verhindert werden
konnte(...).
Betrübliche Feststellung:
Die Stasi des damaligen SED-Regimes über der DDR wurde mehr oder weniger
sehr ernst genommen - doch nun kristallisiert sich immer mehr heraus, dass es
in Westdeutschland ein ähnlich hässliches Gebilde, nicht nur über Jahrzehnte
gegeben hat, sondern noch immer gibt - und augenscheinlich dessen krakenähnliche
Arme auch auf Ostdeutschland ausgebreitet hat.
Es besteht sehr ernster Handlungsbedarf!!
Mit erwartungsvollen Grüßen Thomas Karnasch
Auch wenn die Fachaufsichtsbeschwerde nicht über das Gesetz festgelegt wird, ist sie dennoch eine Möglichkeit, sich über das Vorgehen einer Behörde oder eines Amtes zu beschweren. Bei der Rechtsaufsichtsbeschwerde handelt es sich um einen Rechtsbehelf. Die Beschwerde kann formlos vorgebracht werden und holt ihre Rechtfertigung aus dem Grundgesetz Art. 17 (Petitionsrecht).
Eine Fachaufsichtsbeschwerde ist somit ein adäquates Mittel, um persönlichen Unmut über eine gewisse Verfahrensweise eines Amtes oder einer Behörde zu äußern.
mit sozialen Behörden vor Gericht:
Ist die Bestreitung des Lebensunterhalts für die oder den betreffenden Bürger
gesichert? Und allen Ernstes ist nicht nur beim Jobcenter die "Möglichkeit"
gegeben, Bürgern die Unterstützung "ganz zu versagen".
Aber wie ist sowas möglich ?? Augenscheinlich sind zumindest die
Bestimmungen zuwenig konkret ausformuliert. Was wohl die Möglichkeit
anderer Interpretationen zulässt. Es muss doch davon ausgegangen werden,
dass bei Antragstellung eine gewisse Notwendigkeit besteht! Freilich gab
und gibt es wahrscheinlich immer noch unter den Antragstellern auf
Unterstützung sowas wie schwarze Schafe, die versuchen die Allgemeinheit
in gewisser Weise zu prellen. Aber nichtsdestotrotz muss sich über ein
ordnungsgemäß zu führendes Antragsverfahren herausstellen, ob und
inwieweit Unterstützung jeweils vonnöten ist!
Nicht nur bei mir war das von Anfang an relativ klar:
Erwiesene Arbeitsunfähigkeit bedeutet natürlich aus der Arbeit nach Ablauf
der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber keine direkten Bezüge über die
Dauer der Arbeitsunfähigkeit beziehen zu können.
Sondern stattdessen Krankengeld.
Doch in meinem Fall hat bekanntlich die BKK Gesundheit seinerzeit
willkürlich das Krankengeld gestrichen - ab dem Zeitpunkt stand ich also
ohne jegliches Einkommen dar. Weshalb ich mich erst ans Jobcenter wandte
und dann an die Deutsche Rentenversicherung.
Natürlich habe ich damals Strafanzeige gegen die BKK Gesundheit, mit Sitz in
Frankfurt am Main, erstattet:
A B E R die Landesregierung Hessens verhält sich im Grunde nicht anders,
als die Landesregierung Niedersachsens UND diese illegitime Bundregierung!
Übrigens:
Auch nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist, wie bereits mehrfach
erwähnt, sowohl Niedersachsens Justiz, als auch Gesundheitsministerin,
illegal! Gleiches gilt für Hessens Justizminister - für den Bundesjustizminister
und wegen des massiven Wahlbetrugs besonders für die Ministerpräsidenten
Bayerns und Hessens, sowie die Gemeralsekretärin in Berlin!
Das Sozialgericht Hildesheim hätte dem Jobcenter deren "Bescheid" um die
Ohren hauen müssen! Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle
hätte daraufhin den Beschluss des Sozialgerichts für nichtig erklären müssen!
Und das Bundessozialgericht ihrerseits den Beschluss des LSG für nichtig
erklären müssen!
Pikant:
Sowohl infolge des LSG-Beshluss, als auch des BSG-Beschluss, hatte ich
Fach/Dienst-Aufsichtsbeschwerde beim Justizministerium eingelegt und
dazu jeweils Strafanzeige erstattet:
Besonders im Fall des Beschluss durch das Bundessozialgericht hätte
das Maas-sche Justizministerium zuerst reagieren müssen!
Und dazu die erstattete Strafanzeige mit einbeziehen müssen!
Da aber bisher nur das Bundessozialgericht reagiert hat, ist klar, dass
Bundesjustizministerium unter Maas hat Einfluss genommen - mindestens
indirekt durch ausbleiben pflichtgemäßen Tätigwerdens!
Denn: auf selbem Schreiben wurde sowohl der Widerspruch, die Fach/Dienst-
Aufsichtsbeschwerde und die Strafanzeige niedergeschrieben!
Sowohl Bundesozialgericht, als auch Bundesjustizministerium und
Krimalpolizei in Kassel konnten daher die jeweils anderen Handlungen
ersehen.
Mit der Fach/Dienst-Aufsichtsbeschwerde soll aufgezeigt werden, dass
es ernstzunehmende Unregelmäßigkeiten im Zuge des Verfahrens vor
dem Bundessozialgericht gegeben hat. Was also im Grunde bedeutet,
dass Bundesjustizministerium muss die Darlegungen in der Fach/Dienst-
Aufsichtsbeschwerde sehr genau prüfen und ggf. tätig werden.
Wichtig:
Im Zuge der zuerst eingelegten Dienstaufsichtsbeschwerden hätte innerhalb
des Justizministeriums sehr genau die inhaltlichen Darlegungen zur Kenntnis
genommen werden müssen! Auch, um festzustellen, ob eine Dienstaufsichts-
beschwerde im Zusammenhang mit den inhaltlichen Darlegungen das
geeignete Mittel ist, um ordnungsgemäß tätig werden zu können.
Aber:
Eine dazu erstattete Strafanzeige zeigt ja schon auf, dass hier gravierende
regel, also Gesetzesverstöße vorliegen müssen. Und dennoch wurden sich
jeweils scheinbar die folgenden, von "juraforum" entnommenen Darlegungen
zu eigen gemacht; also so interpretiert, dass ein Tätigwerden verhindert werden
konnte(...).
Betrübliche Feststellung:
Die Stasi des damaligen SED-Regimes über der DDR wurde mehr oder weniger
sehr ernst genommen - doch nun kristallisiert sich immer mehr heraus, dass es
in Westdeutschland ein ähnlich hässliches Gebilde, nicht nur über Jahrzehnte
gegeben hat, sondern noch immer gibt - und augenscheinlich dessen krakenähnliche
Arme auch auf Ostdeutschland ausgebreitet hat.
Es besteht sehr ernster Handlungsbedarf!!
Mit erwartungsvollen Grüßen Thomas Karnasch
Erklärung zum Begriff Fachaufsichtsbeschwerde
Inhaltsverzeichnis
1. Ziel der Fachaufsichtsbeschwerde
Primäres Ziel einer Fachaufsichtsbeschwerde ist es, Fehler bei einer Verwaltungsentscheidung aufzuzeigen. Dahinter steht die Bitte, die Situation oder die Entscheidung zu ändern, oder gar die vorherige Entscheidung aufzuheben. Die Fachaufsichtsbeschwerde ist entweder bei der Behörde direkt vorzulegen oder bei der nächst höheren Behörde. Im Regelfall ist eine Fachaufsichtsbeschwerde zunächst bei der Ausgangsbehörde einzureichen, und erst wenn sich hier nicht die gewünschte Reaktion zeigt, weitere Schritte einzuleiten. Wurde die Beschwerde an einer falschen Stelle eingereicht, wird dieselbe weitergereicht und dem Beschwerdeführer darüber Nachricht gegeben.2. Eine Fachaufsichtsbeschwerde erfordert keine Form und kann schriftlich oder mündlich eingereicht werden
Da die Fachaufsichtsbeschwerde formlos ist, besteht die Möglichkeit, den Mangel mündlich oder schriftlich vorzubringen. Häufig wird auf die Schriftform zurückgegriffen, da eine schriftliche Darlegung weitergereicht und vorgelegt werden kann. Der Beschwerde kann nach einer Prüfung direkt gefolgt werden. So wird die Entscheidung nach Prüfung eventuell rückgängig gemacht oder umgeändert. Wichtig ist es, eine Fachaufsichtsbeschwerde so schnell als möglich nachdem Kenntnis über die zu bemängelnde Entscheidung beziehungsweise Maßnahme erlangt wurde, einzureichen.3. Differenzierung: Fachaufsichtsbeschwerde und Dienstaufsichtsbeschwerde
Wichtig ist eine Differenzierung zwischen der Fachaufsichtsbeschwerde und der Dienstaufsichtsbeschwerde. Letzteres richtet sich gegen die Person selbst, die einen bestimmten Vorgang bearbeitet. Diese Beschwerde wird dem Diensthöheren vorgelegt und hat das Ziel, das stattgefunden Verhalten des Mitarbeiters zu rügen.Beispiel – Fachaufsichtsbeschwerde und Dienstaufsichtsbeschwerde
Beides kann auch einhergehen, das zeigt eine Beschwerde eines Arbeitslosen, der von der Mitarbeiterin des Jobcenters schlecht und erniedrigend behandelt wurde. Aus diesem Grund wurde eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Zeitgleich wurde ebenfalls eine Fachaufsichtsbeschwerde vorgelegt, da die Vermittlung nicht dem aktuellen Fall entsprechend war. Konkret ging es um das Verweigern einer Begleitperson beim Beratungsgespräch. Eine Begleitperson darf jedoch nur zurückgewiesen werden, wenn keine fachliche Kompetenz vorhanden ist, was im vorliegenden Fall durchaus gegeben war. Der Beschwerde wurde nachgekommen. Gespräche wurden vereinbart und ein neuer Sachbearbeiter eingesetzt.Eine Fachaufsichtsbeschwerde ist somit ein adäquates Mittel, um persönlichen Unmut über eine gewisse Verfahrensweise eines Amtes oder einer Behörde zu äußern.
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