Juncker-Kommission leistet Amtseid vor dem Europäischen Gerichtshof
10.12.2014 Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und die Mitglieder des Kollegiums leisten heute vor dem Gerichtshof der EU in Luxemburg ihren förmlichen Amtseid.
"Wir nehmen den Eid, den wir heute leisten, sehr ernst – es ist ein Eid, mit dem wir unsere Unabhängigkeit und die Achtung vor unserer Grundrechtecharta bekunden" , erklärte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. "Dies ist die feste politische Zusage des gesamten Kollegiums, die Charta in allen EU-Politikbereichen, für die die Kommission zuständig ist, zu beachten und einzuhalten. Dies ist keine bloße Formalität – was wir sind, sind wir aufgrund unserer Werte."
Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon geloben die Kommissionsmitglieder im Rahmen ihres Amtseids auch, die Charta der Grundrechte der EU zu achten. Der Erste Vizepräsident, Frans Timmermans, erläuterte: "Die Kommission wird darauf vereidigt, dem europäischen Interesse zu dienen, das heißt, Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger zu bewirken. Darum werden wir uns auf die großen Prioritäten konzentrieren – Wachstum, Arbeitsplätze und Investitionen. Indem wir jeden unserer Vorschläge auf seine Vereinbarkeit mit der Charta prüfen, bringen wir die Grundrechtskultur voran, die sich in der EU entwickelt hat und die die nationalen Grundrechtssysteme nicht ersetzen, sondern ergänzen soll."
Hintergrund
Dass die Mitglieder der Europäischen Kommission bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit eine "feierliche Verpflichtung" übernehmen, hat eine lange Tradition, die heute in Artikel 245 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankert ist. Diese Bestimmung war bereits im Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (1957) enthalten und wurde seitdem beim Amtsantritt jeder Kommission angewandt. Mit jedem neuen Vertrag wurde der Wortlaut der feierlichen Verpflichtung leicht geändert, um ihn an die neue Rechtslage anzupassen. Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon (2009) enthält der Text auch eine Bezugnahme auf die Charta der Grundrechte der EU. Die Aufgaben und Pflichten der Kommissionsmitglieder sind in Artikel 17 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 245 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt.
Üblicherweise wird die feierliche Verpflichtung in den ersten Monaten nach Amtsantritt einer neuen Europäischen Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg erklärt.
Die Eidesleistung erfolgt zwischen 15.30 und 17.30 Uhr MEZ und wird auf Europe by Satellite übertragen.
Pressekontakt: Reinhard Hönighaus, Tel.: +49 (30) 2280-2300
Ein Beweis:
Auch Juncker & Timermann & Co sind ebenso eindeutig illegitim, wie das Merkel-Regime!
Bis heute seit September 2010 keinerlei pflichtgemäßes Handeln !!
Mit erwartungsvollen Grüßen Thomas Karnasch
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen