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Sonntag, 6. März 2016

Ist Merkels Bundesjustizminister - auch sie selbst - noch im Vollbesitz der nötigen geistigen und menschlichen Fähigkeiten??

Offenbar nicht:
Ansonsten würde Maas nicht ständig so scheinheilig daherquatschen wie gestern:
Es liegt auf der Hand, dass sich Erdogan die Schwerverbrecher Merkel, de Maiziere,
Maas & Co zum Vorbild genommen hat, um einen neuerlichen faschistisch
anmutenden Anschlag auf die Pressefreiheit in der Türkei zu begehen:
Die immer öfters desorientiert wirkende deutsche Machthaberin Merkel hat mit
ihren miefig korruptionsanfälligen Vasallen Kauder, Schäuble, Koch, Wulff,
de Maiziere u.a. nachweislich schon mindestens 2010 angefangen, dass höchste
bundesdeutsche Gericht, dass Bundesverfassungsgericht, unter ihre Kontrolle
zu bringen:

Eine sehr gute Nachricht gibts dennoch: allesamt hier namentlich Aufgeführten
sind haftfähig (einschließlich Recep Tayyip Erdogan!)!

Menschenrechtsverletzung durch Bremer Justiz

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
hat am 6. Oktober 2005
die Bundesrepublik Deutschland verurteilt.


Die Menschenrechtsverletzung

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat am 6. Oktober 2005 festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland meine Menschenrechte aus Artikel 6 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt hat. Im Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 6. Oktober 2005 heißt es:
“FOR THESE REASONS; THE COURT
1. Holds unanimously that there has been a violation of Article 6 § 1 of the Convention; …”
[“AUS DIESEN GRÜNDEN ENTSCHEIDET DER GERICHTSHOF
1. einstimmig, dass eine Verletzung von Artikel 6 Abs. 1 der Konvention vorliegt; …”, Übersetzung d. Verfasserin.]
Der Grund für diese Verurteilung war ein damals bereits neunzehn Jahre andauernder Zivilprozess vor der Bremer Justiz. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass eine solche überlange Verfahrensdauer gegen Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt. Denn Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention besagt unter anderem, dass Gerichtsverfahren in angemessener Zeit beendet sein müssen.
Diese Verletzung der Menschenrechte durch eine überlange Verfahrensdauer ist kein Ausnahmefall. Die Statistik des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte belegt, dass die überwiegende Zahl der festgestellten Menschenrechtsverletzungen Verstöße gegen Artikel 6 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention infolge von Gerichtsverfahren mit einer überlangen Verfahrensdauer sind.
Der Artikel 6 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention hat folgenden Inhalt:
Artikel 6 – Recht auf ein faires Verfahren
Jedermann hat das Recht darauf, dass seine Sache in billiger Weise öffentlich und innerhalb einer angemessenen Frist gehört wird, und zwar von einem unabhängigen und unparteischen, auf Gesetz beruhenden Gericht, das über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen oder über die Stichhaltigkeit der gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Anklage zu entscheiden hat. …
Wegen des Verstoßes der Bremer Justiz gegen diesen Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Bundesrepublik Deutschland, obwohl die Bundesregierung versucht hatte, die Verletzung meiner Menschenrechte mit einem unwahren Vortrag gegenüber dem Gerichtshof zu vertuschen bzw. zu verharmlosen. Dieser unwahre Vortrag der Bundesregierung grenzt nach meiner Meinung an "Prozessbetrug" [1] .
Dieser "Prozessbetrug" [1] der Bundesregierung im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof steht im deutlichen Widerspruch zu dem viel beschworenen Bekenntnis deutscher Politker, welch einen hohen Stellenwert die Menschenwürde und die Menschenrechte für unser Gemeinwesen haben. Umso erstaunlicher sind die offiziellen Reaktionen auf diese Menschenrechtsverletzung und auf das zugrunde liegende Justizunrecht.

Bitte lesen Sie als nächstes den "Prozessbetrug" [1] oder gehen Sie zurück zur Auswahlleiste.

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