Offenbar nicht:
Ansonsten würde Maas nicht ständig so scheinheilig daherquatschen wie gestern:
Es liegt auf der Hand, dass sich Erdogan die Schwerverbrecher Merkel, de Maiziere,
Maas & Co zum Vorbild genommen hat, um einen neuerlichen faschistisch
anmutenden Anschlag auf die Pressefreiheit in der Türkei zu begehen:
Die immer öfters desorientiert wirkende deutsche Machthaberin Merkel hat mit
ihren miefig korruptionsanfälligen Vasallen Kauder, Schäuble, Koch, Wulff,
de Maiziere u.a. nachweislich schon mindestens 2010 angefangen, dass höchste
bundesdeutsche Gericht, dass Bundesverfassungsgericht, unter ihre Kontrolle
zu bringen:
Eine sehr gute Nachricht gibts dennoch: allesamt hier namentlich Aufgeführten
sind haftfähig (einschließlich Recep Tayyip Erdogan!)!
Ansonsten würde Maas nicht ständig so scheinheilig daherquatschen wie gestern:
Es liegt auf der Hand, dass sich Erdogan die Schwerverbrecher Merkel, de Maiziere,
Maas & Co zum Vorbild genommen hat, um einen neuerlichen faschistisch
anmutenden Anschlag auf die Pressefreiheit in der Türkei zu begehen:
Die immer öfters desorientiert wirkende deutsche Machthaberin Merkel hat mit
ihren miefig korruptionsanfälligen Vasallen Kauder, Schäuble, Koch, Wulff,
de Maiziere u.a. nachweislich schon mindestens 2010 angefangen, dass höchste
bundesdeutsche Gericht, dass Bundesverfassungsgericht, unter ihre Kontrolle
zu bringen:
Eine sehr gute Nachricht gibts dennoch: allesamt hier namentlich Aufgeführten
sind haftfähig (einschließlich Recep Tayyip Erdogan!)!
Menschenrechtsverletzung durch Bremer Justiz
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
hat am 6. Oktober 2005
die Bundesrepublik Deutschland verurteilt.
hat am 6. Oktober 2005
die Bundesrepublik Deutschland verurteilt.
Die Menschenrechtsverletzung
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat am 6.
Oktober 2005 festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland meine
Menschenrechte aus Artikel 6 Absatz 1 der Europäischen
Menschenrechtskonvention verletzt hat. Im Urteil des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte vom 6. Oktober 2005 heißt es:
“FOR THESE REASONS; THE COURT[“AUS DIESEN GRÜNDEN ENTSCHEIDET DER GERICHTSHOF
1. Holds unanimously that there has been a violation of Article 6 § 1 of the Convention; …”
1. einstimmig, dass eine Verletzung von Artikel 6 Abs. 1 der Konvention vorliegt; …”, Übersetzung d. Verfasserin.]
Der Grund für diese Verurteilung war ein damals bereits neunzehn Jahre
andauernder Zivilprozess vor der Bremer Justiz. Der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass eine solche überlange
Verfahrensdauer gegen Artikel 6 der Europäischen
Menschenrechtskonvention verstößt. Denn Artikel 6 der Europäischen
Menschenrechtskonvention besagt unter anderem, dass Gerichtsverfahren
in angemessener Zeit beendet sein müssen.
Diese Verletzung der Menschenrechte durch eine
überlange Verfahrensdauer ist kein Ausnahmefall. Die Statistik des
Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte belegt, dass die
überwiegende Zahl der festgestellten Menschenrechtsverletzungen Verstöße
gegen Artikel 6 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention
infolge von Gerichtsverfahren mit einer überlangen Verfahrensdauer sind.
Der Artikel 6 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention hat folgenden Inhalt:
Artikel 6 – Recht auf ein faires Verfahren
Jedermann hat das Recht darauf, dass seine Sache in billiger Weise öffentlich und innerhalb einer angemessenen Frist gehört wird, und zwar von einem unabhängigen und unparteischen, auf Gesetz beruhenden Gericht, das über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen oder über die Stichhaltigkeit der gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Anklage zu entscheiden hat. …
Wegen des Verstoßes der Bremer Justiz gegen diesen
Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilte der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Bundesrepublik
Deutschland, obwohl die Bundesregierung versucht hatte, die Verletzung
meiner Menschenrechte mit einem unwahren Vortrag gegenüber dem
Gerichtshof zu vertuschen bzw. zu verharmlosen. Dieser unwahre Vortrag
der Bundesregierung grenzt nach meiner Meinung an "Prozessbetrug" [1] .
Dieser "Prozessbetrug" [1]
der Bundesregierung im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof steht
im deutlichen Widerspruch zu dem viel beschworenen Bekenntnis deutscher
Politker, welch einen hohen Stellenwert die Menschenwürde und die
Menschenrechte für unser Gemeinwesen haben. Umso erstaunlicher sind die offiziellen Reaktionen auf diese Menschenrechtsverletzung und auf das zugrunde liegende Justizunrecht.
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